Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt beziehen muss, kann unter gewissen Umständen die Mehrkosten für den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung absetzen. Wann und wo Sie welchen Betrag bezahlen müssen und welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten zu verringern, erfahren Sie in diesem Artikel.
Alles auf einen Blick:
- Die Zweitwohnsitzsteuer definiert die Steuerlast, die entsteht, wenn Sie in einer zweiten Wohnung gemeldet sind.
- Unter einer Zweitwohnung versteht man eine Nebenwohnung zu Ihrem Hauptwohnsitz, meist im Ort der Arbeit gelegen.
- Unter gewissen Umständen sind Sie von der Zweitwohnungssteuer befreit.
- Müssen Sie die steuerlichen Abgaben entrichten, sparen Sie Geld, indem Sie die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Darunter fallen Betriebskosten und Werbungskosten, wie Fahrkosten, Verpflegungspauschale, Kfz-Stellplatz sowie die Anschaffung von Mobiliar.
- Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass Sie für die Zweitwohnung berufliche Beweggründe haben und Sie sich zu mindestens 10 Prozent an den Kosten für den Erstwohnsitz beteiligen.
Begriffserklärung
Die Zweitwohnsitzsteuer ist die Steuer, die fällig wird, wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch an einem zweiten Wohnsitz gemeldet sind. Die Höhe wird kommunal geregelt und beträgt im Durchschnitt in deutschen Städten 10 Prozent. Grundlage hierfür ist die jährliche Nettokaltmiete.
Zweitwohnsitzsteuer: Was ist das?
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird auch als Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe oder Nebenwohnungssteuer bezeichnet.
Wie funktioniert die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnungssteuer wird von der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt erhoben. Geregelt ist sie in Artikel 105 des Grundgesetzes. Diese Steuer wird fällig, wenn Sie eine Wohnung neben Ihrer Hauptwohnung haben. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Der Grund für die Einführung liegt im kommunalen Finanzausgleich, in dem immer nur die Personen mit der Hauptwohnung berücksichtigt werden. Städte, die Einwohner mit Zweitwohnungen haben, gehen leer aus, obwohl sie Mehrausgaben für Einrichtungen für diese Personen haben, beispielsweise Schwimmbäder.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Im Durchschnitt liegt der Steuersatz bei 10 Prozent. Kassel hat mit 8 Prozent einen der niedrigsten Werte, Überlingen mit 20 Prozent einen der höchsten in Deutschland. Hamburg verlangt 8 Prozent und München 9 Prozent, Köln 10 Prozent und Berlin sogar 15 Prozent.
Prinzipiell ist die Jahreskaltmiete die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer. Vereinzelt nehmen Städte auch die Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage. Darin sind neben der Kaltmiete auch bestimmte Betriebskosten enthalten.
Wie berechnen Sie die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Abgabe für den Zweitwohnsitz ist von der einzelnen Gemeinde abhängig, in der Sie Ihre Zweitwohnung haben. Die Jahressumme der Nettokaltmiete der Wohnung wird mit dem entsprechenden Prozentsatz besteuert.
Beispiel: Beträgt die Nettokaltmiete 500 Euro monatlich, sind dies 6.000 Euro im Jahr. Auf diesen Betrag werden in Köln mit 10 Prozent Zweitwohnsitzsteuer 600 Euro fällig.
Welche Stadt erhebt sie?
In Deutschland erheben manche Gemeinden eine Steuer für die Nebenwohung. Was als Zweitwohnung gilt und welcher Prozentsatz angewandt wird, entscheidet die jeweilige Stadt. Für manche Städte ist bereits ein WG-Zimmer am Studienort ein Nebenwohnsitz, andere Gemeinden bitten dagegen nur Pendler zu Kasse, die über eine Wohnung mit einer Kochnische und einem Bad verfügen.
Zweitwohnung
Die Zweitwohnung ist die Nebenwohnung zum Erstwohnsitz, die häufig von Berufspendlern genutzt wird. Dabei entstehen der Person durch die doppelte Haushaltsführung Mehrkosten, die diese steuerlich geltend machen kann.
Was ist eine Zweitwohnung?
Eine Zweitwohnung ist die Wohnung, die Sie neben einer Hauptwohnung haben. Der Hauptwohnsitz gilt als Lebensmittelpunkt eines Menschen. Das ist der Ort, an dem die sozialen Bindungen und persönlichen Beziehungen bestehen. Ein weiterer Wohnsitz wird als Zweitwohnsitz bezeichnet. Wohnt ein Familienvater beispielsweise während der Woche am Arbeitsort und nur am Wochenende bei seiner Familie, liegt sein Hauptwohnsitz trotzdem in der Familienwohnung, da sich dort seine sozialen Kontakte befinden.
Welche Kosten gibt es beim Zweitwohnsitz?
Ist der Arbeitsort zu weit entfernt, um täglich zwischen Arbeit und Zuhause zu pendeln, entscheiden sich viele Menschen für eine Zweitwohnung. Die Miete, die Fahrten zwischen Erst- und Nebenwohnsitz und die Anschaffungen für den Hausrat verursachen hohe Kosten. Aus diesem Grund hilft der Staat Pendlern mit der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
Befreiung
Unter gewissen Umständen können Sie von der Zweitwohnsitzsteuer befreit werden, nämlich dann, wenn Sie mit Ihrem Einkommen unter der Bemessungsgrenze als Alleinstehender oder Paar bleiben. Als Student sollten Sie sich vom elterlichen Haus abmelden, sofern Sie ein Einkommen generieren.
Wer muss keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?
Eine Befreiung von der Abgabe der Zweitwohnungssteuer ist möglich, wenn die Wohnung:
- von Personen genutzt wird, deren jährliches Einkommen eine Grenze nicht überschreitet (bei Singles 29.000 Euro und Ehegatten 37.000 Euro).
- von einer Person unter 16 Jahre bewohnt wird.
- von Studenten ohne Einkommen (in einigen Städten) bewohnt wird.
- in einem Pflege- oder Altenwohnheim liegt.
- an einen einsitzenden Straftäter vermietet ist.
Müssen Sie als Student Zweitwohnsitzsteuer für ein Zimmer bei Ihren Eltern bezahlen?
Prinzipiell sollten Sie sich vor Studienbeginn aus der elterlichen Wohnung abmelden, um keine Steuern zahlen zu müssen. Wenn Sie allerdings kein eigenes Einkommen haben, erheben manche Städte keine Zweitwohnsitzsteuer, auch wenn Sie weiterhin gemeldet bleiben. Inwieweit das bei Ihnen zutrifft, müssen Sie bei der entsprechenden Gemeinde erfragen.
Studenten und Auszubildende können die Kosten im Sinne der doppelten Haushaltsführung für ihre Unterkunft am Studien- beziehungsweise Ausbildungsort nur steuerlich geltend machen, wenn sie sich an den laufenden Kosten für den Erstwohnsitz mit mindestens 10 Prozent der Gesamtsumme beteiligen. Da sie jedoch oft kostenlos in der elterlichen Wohnung leben, besteht für die meisten keine Möglichkeit, die Miete für das WG-Zimmer am Studienort steuerlich geltend zu machen. Zahlen sie jedoch tatsächlich Miete für den Erstwohnsitz, sollten sie das mit Kontoauszügen belegen. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass Sie die Zweitwohnung absetzen können.
Zahlungsmodalitäten
Da die Zweitwohnungssteuer eine kommunale Abgabe ist, müssen Sie diese beim zuständigen Finanzamt für Ihre Nebenwohnung entrichten. Diese wird fällig, wenn Sie den Steuerbescheid von der Behörde erhalten.
Wo zahlen Sie die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist beim zuständigen Finanzamt zu entrichten. Die entsprechende Behörde ist diejenige, bei der Sie mit Ihrer zweiten Wohnung gemeldet sind. Der Steuersatz variiert allerdings von Ort zu Ort, sodass Sie sich individuell über die Höhe informieren müssen.
Wann müssen Sie die Steuer bezahlen?
Wenn Sie neben Ihrer Erstwohnung in einer anderen Wohnung gemeldet sind, sind Sie verpflichtet, die entsprechende Abgabe für Ihren Zweitwohnsitz zu entrichten. Diese wird immer dann fällig, wenn der entsprechende Bescheid bei Ihnen eingeht. Etwaige Aufwendungen für den doppelten Haushalt können Sie bei der Steuererklärung zum Ende eines Kalenderjahres geltend machen. Für die Steuererklärung haben Sie ab dem Kalenderjahr 2019 bis Juli Zeit.
Wie Sie Steuern absetzen können
Wenn Sie Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, können Sie etliche Kosten unter gewissen Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend machen. Ausschlaggebend ist vor allem, dass Sie die zweite Wohnung aus beruflichen Gründen haben. Dann ist ein Betrag von bis zu 1.000 Euro pro Monat absetzbar.
Wann ist die Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Es gelten folgende Voraussetzungen, damit die entsprechende Wohnung bei der Steuererklärung berücksichtigt wird:
- Der Zweitwohnsitz ist aus rein beruflichen Gründen erforderlich. Besitzen Sie eine Ferienwohnung, in der Sie gelegentlich auch arbeiten, reicht das nicht, um die Kosten abzusetzen.
- Der Hauptwohnsitz bleibt Ihr Lebensmittelpunkt, zum Beispiel weil Ihr Partner beziehungsweise Ihre Familie dort wohnen.
- Ihre Nebenwohnung darf maximal halb so weit entfernt vom Arbeitsort liegen wie Ihr Erstwohnsitz.
- Sie beteiligen sich an Ihrem Erstwohnsitz an mindestens zehn Prozent der Ausgaben für Miete und Nebenkosten.
- Ihr Erstwohnsitz sollte mehr als eine Stunde von der Arbeitsstätte entfernt sein, damit das Finanzamt das Pendeln als unzumutbar einstuft.
Das Finanzamt genehmigt den Zweitwohnsitz umso leichter, je glaubwürdiger Sie nachweisen können, dass Ihr Erstwohnsitz sich tatsächlich noch in der alten Heimat befindet. Das ist der Fall, wenn Sie häufig nach Hause fahren und das durch Zugtickets oder ein Fahrtenbuch belegen können. Ist die zweite Wohnung deutlich kleiner als der Hauptwohnsitz und die Tätigkeit am Arbeitsort zeitlich befristet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, den Zweitwohnsitz absetzen zu können. Als Single ohne Kinder sollten Sie Vereinsmitgliedschaften oder ähnliches vorlegen können, um im Zweifelsfall zu beweisen, dass Sie noch enge Bindungen am Erstwohnsitz besitzen. Unter diesen Voraussetzungen dürfen auch erwachsene Kinder den Hauptwohnsitz bei ihren Eltern anmelden.
Müssen Sie die Abgabe an das Finanzamt entrichten, können Sie sowohl als Selbstständiger als auch als Angestellter die Nebenwohnung als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Übrigens: Laut Statistischem Bundesamt führen aktuell knapp 400.000 Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt.
Was ist steuerlich absetzbar?
Angestellte können die Ausgaben für den Zweitwohnsitz als Werbungskosten deklarieren. Die Grenze der Kosten für die Unterkunft beträgt seit 2014 1.000 Euro pro Monat. Dabei ist die Größe der Wohnung irrelevant. Vielmehr entsteht durch zwei Wohnungen eine sogenannte doppelte Haushaltsführung, die Sie steuerlich geltend machen können.
Selbstständige können ihren berufsbedingten zweiten Wohnsitz als Betriebsausgabe geltend machen, die ihren Gewinn mindert. Auch hier sind Kosten bis 1.000 Euro im Monat für Unterkunft und darüber hinaus für Fahrt- und Verpflegungskosten absetzbar.
Welche Kosten können Sie absetzen?
Erkennt das Finanzamt die zweite Wohnung an, können Sie folgende Werbungskosten als doppelte Haushaltsführung geltend machen: Neben den Kosten für Ihre gemietete Zweitwohnung sind das Ausgaben für notwendiges und angemessenes Mobiliar sowie sonstigen Hausrat. Darüber hinaus sind Betriebskosten absetzbar. Ausgaben für einen Makler, für den Umzug und einen Kfz-Stellplatz sollten Sie ebenfalls in der Steuererklärung angeben.
Haben Sie sich die Zweitwohnung gekauft, können Sie zusätzlich zu den Werbungskosten auch noch Zinsen für den Kauf, aufgenommene Kredite und Renovierungskosten geltend machen. Übrigens: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2018 müssen Pendler mit einer weiteren Wohnung keine GEZ zahlen.
Das regelmäßige Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnsitz belastet Ihr monatliches Budget durch die doppelte Haushaltsführung. Aus diesem Grund dürfen Sie auch Fahrten nach Hause absetzen. Erstattet werden, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen, 30 Cent pro gefahrenen Kilometer für eine einfache Hin- und Rückfahrt pro Woche. Werden Sie also kostenlos vom Arbeitskollegen mitgenommen, der am gleichen Ort wohnt, oder nutzen Sie eine günstige Mitfahrgelegenheit, erhalten Sie dennoch die Entfernungspauschale. Fahren Sie aber mit dem Firmenwagen oder erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Freifahrt, dürfen Sie die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten deklarieren.
Die Verpflegungspauschale für die zweite Wohnung beträgt 24 Euro pro Tag bei Übernachtung und 12 Euro pro Tag für eine Abwesenheit vom Hauptwohnsitz von mehr als acht Stunden. Sie können die Pauschale nur während der ersten drei Monate Ihres Aufenthalts am Arbeitsort anführen. Unterbrechen Sie jedoch ihre Tätigkeit für mehr als vier Wochen, fängt der Zeitraum von drei Monaten von vorne an.
Wie lange können Sie den Zweitwohnsitz absetzen?
Generell dürfen Sie den Zweitwohnsitz natürlich nur für die Jahre deklarieren, in denen Sie eine zweite Wohnung haben und alle Bedingungen erfüllen, um die doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können.
Wo tragen Sie die Kosten ein, wenn Sie die Zweitwohnung absetzen?
Sowohl Selbstständige als auch Angestellte können sich einige Kosten für die Nebenwohnung von den Steuern zurückerstatten lassen. Jedoch werden die Kosten an unterschiedlichen Stellen der Steuererklärung angegeben. Als Arbeitnehmer können Sie die doppelte Haushaltsführung in der Anlage N Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die auszufüllenden Felder finden Sie auf Seite 3. Als Selbstständiger tragen Sie die Mehraufwendungen als Betriebskosten ein.
Wann verjährt die Zweitwohnungsssteuer?
Für die Zweitwohnungssteuer gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren. Das bedeutet, dass der Anspruch des Finanzamts auf Ihre Steuerzahlung nach vier Jahren verjährt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuerlast entstanden ist.
Fazit
Bei einer doppelten Haushaltsführung dürfen Pendler die Zweitwohnung von der Steuer absetzen, wenn sie beruflich genutzt wird. Nicht nur die Miet-, sondern auch Umzugs- und Fahrtkosten zum Hauptwohnsitz sowie Anschaffungen für die Nebenwohnung werden vom Finanzamt über die Einkommenssteuererklärung erstattet. Dafür sollten Arbeitnehmer und Selbstständige nachweisen können, dass ihr Lebensmittelpunkt weiter am Hauptwohnsitz liegt und, dass sie sich dort an den Miet- und Betriebskosten beteiligen. Auch sollte die Entfernung zwischen zweiter Wohnung und Arbeitsort weniger als die Hälfte der Entfernung zwischen Erstwohnsitz und Arbeitsort betragen. Wenn Sie professionelle Hilfe benötigen, hilft Ihnen Ihr Steuerberater in Ihrer Nähe gerne weiter.