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Steuerfreibetrag: Höhe, Beantragung, Berechnung

Jérôme Grad
Verfasst von Jérôme Grad
Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2021
Lesedauer: 11 Minuten
© SeventyFour / istockphoto.com

Steuerfreibeträge können Menschen in Deutschland beinahe in jeder Lebenslage geltend machen. Ob im Studium trotz BAföG, als Arbeitnehmer oder Selbstständiger sowie in der Rente. Sobald Sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben, müssen Sie darauf Steuern zahlen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Arten, die Sie bei der Steuererklärung berechnen lassen können.

Alles auf einen Blick:

  • Der Steuerfreibetrag ist ein Sammelbegriff für alle Freibeträge und wird oftmals synonym mit dem Grundfreibetrag genutzt.
  • Die Summe ändert sich jedes Jahr. Sie ist 2019 auf 9.168 Euro pro Person festgesetzt, die studieren, arbeiten oder Rente beziehen.
  • Neben dem Grundfreibetrag können Sie unter anderem auch den Ausbildungsfreibetrag oder Vorsorgebeitrag steuerlich geltend machen – je nach Lebenssituation.
  • Als Rentner müssen Sie aktuell nicht Ihre komplette Rente versteuern, auch wenn Sie über den entsprechenden Wert kommen. Studenten müssen zwecks Krankenkasse aufpassen und den Kinderfreibetrag erhalten Sie unter Umständen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Ihres Kindes.

Begriffserklärung

Der Steuerfreibetrag soll das Existenzminimum in Deutschland sichern. Er beträgt 2019 jährlich 9.168 Euro pro Person. Unter dieser Summe muss niemand Steuern bezahlen.

Steuerfreibetrag: Wie funktioniert das?

Der Steuerfreibetrag umfasst nach dem deutschen Steuerrecht zunächst alle geltenden Freibeträge in Deutschland. Dazu zählen alle Beträge, die von der Steuer unberührt bleiben, für die Sie also keine Steuern zahlen müssen.

Entsprechend sinkt damit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der zu entrichtenden Zahlungen auf steuerpflichtige Einkünfte. Prinzipiell gilt: Jeder Euro, der über diesem jeweiligen Wert liegt, muss versteuert werden.

Wofür dient er?

Er sorgt dafür, dass Sie bis zu einer bestimmten Summe nicht steuerpflichtig sind. So soll das Existenzminimum insbesondere für sozial schwächere Schichten wie beispielsweise Studenten oder Rentner gesichert werden.

Oftmals wird dabei der Grundfreibetrag mit dem Steuerfreibetrag gleichgesetzt, was allerdings nicht ganz korrekt ist. Denn ersterer ist nur eine von etlichen Möglichkeiten, die zu versteuernde Summe zu senken.

Er kann von jedem Einkommensteuerpflichtigen genutzt werden. Danach müssen erst ab einer bestimmten Summe Steuern an die Behörde abgetreten werden. Dieser Wert ändert sich jährlich.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Wie hoch der Wert liegt, ist von der persönlichen Lebenssituation der einzelnen Person abhängig.

Der Grundfreibetrag wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst und liegt für die Einkommensteuer bei 9.168 Euro pro Person im Jahr 2019. 2020 wird die Summe auf 9.408 Euro angehoben. Abhängig von Erbschaften, Kindern, Ausbildungen oder ähnlichem kann der Wert variieren und unter Umständen steigen. So erhöht sich auch die Summe, ab der Sie steuerpflichtig werden.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt die doppelte Summe, also 18.336 Euro für das Jahr 2019 und 18.816 Euro für das Jahr 2020.

Berechnung

Neben dem Grundfreibetrag, der allen Erwerbstätigen zusteht, können Sie je nach Lebenssituation weitere Freibeträge geltend machen. Dadurch ist die entsprechende Summe für jeden individuell zu berechnen.

Wann erhalten Sie den Steuerfreibetrag?

Den Grundfreibetrag erhalten Sie als Arbeitnehmer, ganz gleich welcher Steuerklasse Sie angehören. Die anderen Freibeträge berechnen sich anhand Ihrer Lebenssituation und teilweise unabhängig davon, ob Sie arbeiten. Diese müssen Sie beim Finanzamt beantragen. So können Sie logischerweise nur den Kinderfreibetrag erbitten, wenn Sie Nachwuchs haben.

Steuerfreibetrag: Was können Sie absetzen?

Der Grundfreibetrag gilt für Personen, die arbeiten – ob als Arbeitnehmer, Auszubildender, Student, Rentner oder Selbstständiger. Daneben gibt es noch weitere Freibeträge, die Sie je nach Lebenssituation steuerlich geltend machen können: Ausbildungsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Außergewöhnliche Belastungen, Versorgungsfreibetrag, Übungsleiterfreibetrag, Rabattfreibetrag, Freisumme für Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft.

GruppeBetrag
ElternKinderfreibetrag (7.620 Euro)
 Ausbildungsfreibetrag (924 Euro)
 Alleinerziehendenentlastungsbetrag (1.908 Euro)
UnternehmerGewerbesteuerfreibetrag (24.500 Euro)
EhrenamtlicherÜbungsleiterpauschale (bis zu 2.400 Euro)
RentnerAltersentlastungsbetrag (836 Euro)
 Steuerfreibetrag (abhängig vom Rentenbeginn)

(alle Angaben für 2019)

Wie berechnen Sie den Steuerfreibetrag?

Die Summe ist individuell und von Ihrer Lebenssituation abhängig. Während des Studiums haben Sie andere Möglichkeiten als im Angestelltenverhältnis und in der Rente. Je nach Art und Höhe des Einkommens und sonstiger Einkünfte bemisst sich auch der zu versteuernde Anteil. Prinzipiell können Sie alle zu Verfügung stehenden Freibeträge zusammenrechnen, bevor Sie die Steuerlast ermitteln.

Beantragung

Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder die Übungsleiterpauschale müssen Sie beantragen. Dafür können Sie bei der Steuererklärung die entsprechenden Anlagen und Formulare nutzen.

Wofür müssen Sie einen Freibetrag eintragen lassen?

Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Steuererklärung berücksichtigt. Alle weiteren Freibeträge müssen Sie selbst eintragen, damit Sie die Freibeträge geltend machen können. Mitunter werden weitere Dokumente, wie bei der Erbschaft, notwendig.

Wo können Sie den Betrag in der Steuererklärung eintragen?

Wenn Ihre Einkünfte die steuerfreie Summe übersteigen, wird eine Steuerzahlung fällig und damit eine Steuererklärung möglich.

Einen entsprechenden Wert, den Sie für Ihre Kinder geltend machen möchten, markieren Sie in Anlage Kind auf der Steuererklärung.

Das Formular erhalten Sie hier: https://www.elster.de/eportal/start

Bei der Steuererklärung für Ihre Rente können Sie etwaige persönliche Freibeträge und Werbekosten in der Anlage N vermerken.

Wie beantragen Sie den Steuerfreibetrag?

Handelt es sich um den Grundfreibetrag, der im Jahr 2019 mit 9.168 Euro berücksichtigt wird, müssen Sie diesen nicht beantragen. Sie haben automatisch Anspruch auf diese Summe, sobald Sie arbeiten. Weitere Freibeträge beantragen Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt im Zuge Ihrer Steuererklärung.

Es macht durchaus Sinn, sich darüber zu informieren, ob und in wie weit Sie von Steuerfreibeträgen profitieren können. Denn so sparen Sie Geld.

Wer kann einen Steuerfreibetrag beantragen?

Die Summe in Höhe von 9.168 Euro steht jedem zu und wird vom Finanzamt automatisch bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Die anderen persönlichen Freibeträge, darunter auch die bei einer Erbschaft, müssen Sie beim Finanzamt beantragen.

Wer legt den Freibetrag fest?

Die jeweiligen steuerfreien Anteile auf ein zu versteuerndes Einkommen werden vom Gesetzgeber jährlich definiert.

Rentner, Studenten, Kinder: Die Sonderfälle

Als Rentner, Student oder Eltern können Sie weitere Steuerfreibeträge geltend machen. So müssen Sie als Rentner nicht die gesamte Rente besteuern, als Student auf die Krankenkasse achten und als Eltern bei Ihrem Kind bis zum 26. Geburtstag Freibeträge geltend machen.

Wo liegt der Steuerfreibetrag für Rentner?

Informationen zu Steuerfreibeträgen für Rentner
Mithilfe von Werbungskosten, Versorgungsfreibeträgen, Pensionen und dem Altersentlastungsbetrag können Sie den Betrag der zu versteuernden Rente senken. © Steuer-Berater.de

In der Rente stehen Ihnen für das Jahr 2019 insgesamt 9.168 Euro an steuerfreier Summe zu.

Ob Sie diesen Wert überschreiten oder darunter liegen, entscheidet nicht nur die Summe, die Sie als Rente erhalten. Auch Ihr Renteneintrittsjahr beziehungsweise der Rentenbeginn ist entscheidend. Je nach Jahr, in dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben, müssen Sie einen festgelegten Prozentsatz versteuern.

Wenn Sie bis 2005 Ihren Rentenantrag gestellt haben, müssen Sie 50 Prozent Ihrer Rente versteuern, wenn Sie den Antrag 2019 stellen, müssen Sie 78 Prozent versteuern. 2020 liegt der Wert bei 80 Prozent. Ab 2021 steigt der Anteil pro Jahr um ein Prozent, sodass alle Personen ab dem Jahr 2040 die volle Rente besteuern müssen. Liegt der jeweilige Anteil über dem Freibetrag, muss er versteuert werden. Der Prozentsatz an zu versteuernder Rente bleibt für jeden Rentner bestehen, der zum Eintritt in die Rente gültig war.

Das heißt konkret: Sind Sie 2019 in Rente gegangen und erhalten monatlich 1.000 Euro Rente, müssen Sie davon 78 Prozent, also 780 Euro versteuern. 780 Euro mal zwölf Monate ergeben einen Jahreswert von 9.360 Euro, womit Sie über der entsprechenden Summe liegen.

In diesem Fall können Sie versuchen, die zu versteuernde Rente zu senken. Dafür können Sie Werbungskosten pauschal für insgesamt 102 Euro geltend machen, unabhängig von Versorgungsbezügen wie Witwengeld oder Betriebsrente. Dazu zählen beispielsweise Beiträge für Gewerkschaften. Übersteigen Ihre Kosten diese Summe, haben Sie ebenso die Möglichkeit, alle Belege einzeln einzureichen und eine höhere Summe abzusetzen. Dazu können auch außergewöhnliche Kosten wie Zahnersatz, Hörgeräte oder etwaige Medikamente steuerlich geltend gemacht werden. Dabei muss allerdings die persönlich zumutbare Grenze überschritten werden. Wie hoch diese ist, variiert von verschiedenen Faktoren wie Vermögen oder Renteneinkommen. Am besten Sie erfragen Ihren individuellen Fall bei einem Steuerberater.

Das zu versteuernde Einkommen bei Rentnern berechnen Sie wie folgt: Alle steuerpflichtigen Einkommen (Rente, Zinsen, Nebenjobs, Mieteinnahmen) minus Freibeträge, Werbungskosten und sonstige Abzüge.

Welche Steuerfreibeträge können Sie als Rentner geltend machen?

Neben der Werbekostenpauschale gibt es noch den sogenannten Versorgungsfreibetrag, unter dem lohnsteuerpflichtige Beamten- oder Firmenpensionen steuerfrei gestellt werden. Diese Bezüge können Sie in Ihrer Steuererklärung ganz einfach in Anlage N eintragen.

Werte, die Sie als Arbeitnehmer geltend machen können, wie die Entfernungspauschale, können Sie nur angeben, wenn Sie weiterhin einer Arbeit als geringfügiger Beschäftigter nachgehen.

Rentner, die vor dem 1.1.1975 geboren sind, erhalten zusätzlich noch einen individuellen Altersentlastungsbetrag.

Wie hoch ist er bei verheirateten Rentnern?

Die Summe verdoppelt sich in diesem Fall auf 18.336 Euro. Bleiben Sie mit Ihren Einkünften darunter, fallen keine Steuern an. Sollten Sie über diese Summe kommen, können Sie mit Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und dem Altersentlastungsbetrag die Summe unter die Bemessungsgrenze senken.

Welchen Steuerfreibetrag haben Studenten?

Informationen zu Steuerfreibeträgen für Studenten
Kindergeld, Krankenkasse, BAföG: Das gilt es als Student für den Steuerfreibetrag zu beachten. © Steuer-Berater.de

Genauso wie alle anderen erwerbstätigen Menschen haben Sie auch während des Studiums eine steuerfreie Summe, die im Jahr 2019 insgesamt 9.168 Euro beträgt und 2020 auf 9.408 Euro angehoben wird. Dies entspricht 764 Euro pro Monat für 2019 und 784 Euro für 2020 – unabhängig davon, ob Sie Ihr Einkommen während des Studiums mittels Minijob, Werkstudententätigkeit, geringfügiger Beschäftigung, studentischer Hilfskraft oder Sonstigem erhalten.

Dabei zählen zusätzliche Leistungen wie BAföG und Kindergeld nicht bei der Berechnung für steuerpflichtige Beträge. Das BAföG ist eine Ausbildungsbeihilfe und muss meist zurückgezahlt werden. Daher ist das BAföG steuerfrei. Auch das Kindergeld ist nicht an das Einkommen geknüpft. Trinkgelder müssen Sie als Student ebenfalls nicht versteuern, wenn das Trinkgeld freiwillig vom Gast gezahlt wird, also nicht zum regelmäßigen Arbeitslohn während des Studiums zählt.

TIPP:
Wenn Sie während des Studiums einen Nebenjob und ein vergütetes Praktikum ausüben, sollten Sie aufpassen, da sich das Einkommen summiert und unter Umständen steuerpflichtig werden kann. Zudem werden Sie bei mindestens zwei Jobs gleichzeitig bei einer Anstellung in die Steuerklasse 6 versetzt, in der der Freibetrag nicht mehr greift. Sie müssen alle Einkünfte aus dieser Arbeit versteuern. Einzige Ausnahme: Die Minijobs auf 450-Euro Basis, die keiner Steuerklasse zugeordnet sind.
 

Auch Krankenkassen haben Verdienstobergrenzen. Verdienen Sie mehr als 450 Euro monatlich, können Sie aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden. Dann müssen Sie sich selbst versichern, was während des Studiums wieder zusätzliche Kosten bedeutet. Dies ist ab dem 26. Lebensjahr ohnehin der Fall. Problemlos ist eine Anstellung im Minijob oder eine Arbeit, bei der die wöchentliche Arbeitszeit 20 Wochenstunden nicht übersteigt. Alternativ darf der Job maximal 70 Tage im Kalender oder drei Monate nicht übersteigen.

Bei Ferienjobs oder einer stundenmäßigen Aufstockung als Werkstudent während der vorlesungsfreien Zeit können Sie die monatliche Einkommensgrenze überschreiten. Doch keine Panik: Entscheidend ist der Jahresverdienst. Sie müssen dann zwar auch als Student zunächst Steuern und Sozialabgaben abführen, können diese aber mittels Steuererklärung am Jahresende wieder zurückholen.

Wann endet er für Kinder?

Der Kinderfreibetrag in Höhe von 7.620 Euro für 2019 (2020: 7812 Euro) steht beiden Eltern zu gleichen Teilen zu, sobald das Kind geboren wurde und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. In Ausnahmefällen gilt die Summe auch bei volljährigen Kindern, und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist.
  • Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung, im Studium, einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie einem Bundesfreiwilligendienst befindet. Oder wenn das Kind keine Ausbildung anfangen oder fortsetzen kann, da kein passender Ausbildungsplatz vorhanden ist.
  • Bei Kindern mit Behinderung über das 25. Lebensjahr hinaus, sofern sie sich nicht selbst versorgen können.
TIPP:
Ob sich für Sie der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld lohnt, errechnet das Finanzamt automatisch.
 

Fazit

Der Grundfreibetrag wird oft simultan mit dem Steuerfreibetrag benutzt. Dabei gibt es, je nach Lebenssituation, auch noch weitere Freibeträge, auf die Sie gesetzlich ein Anrecht haben, wenn Sie mit Ihrem Einkommen steuerpflichtig sind. Während der Grundfreibetrag, bei dem Sie bis zu einem Verdienst von 9.168 Euro pro Person keinerlei Steuern zahlen müssen, automatisch vom Finanzamt berechnet wird, müssen Sie andere Beträge individuell beantragen. Daraus ergibt sich aber auch eine individuelle Summe für jede einzelne Person. So profitieren Rentner davon, dass diese ihre Rente nicht komplett versteuern müssen. Im Studium müssen Sie auf die Krankenkassengrenzen aufpassen, jedoch nicht auf das BAföG. Eltern erhalten Kinderfreibeträge unter Umstände bis zu deren 26. Geburtstag.

Über unsere*n Autor*in
Jérôme Grad
Nach seinem Studium verschrieb sich Jérôme komplett der Tätigkeit als Redakteur, zunächst im Sportbereich, später im Zeitungsverlag. Journalistische Erfahrungen sammelte er in Print- und Onlineredaktionen, darunter unter anderem beim Kicker Sportmagazin und nordbayern.de.