Das Wörtchen „Steuererklärung“ löst in vielen Bundesbürgern auf die ein oder andere Weise Unbehagen aus. Die meisten scheuen den Aufwand und das Kopfzerbrechen, das die Einkommenssteuererklärung mit sich bringen kann. Auch hohe Steuernachzahlungen bereiten so manchem Steuerpflichtigen Sorgen. Dabei können mit einfachen und legalen Tipps Steuern gespart werden. Eine Methode: Gutes tun und spenden.
Warum die Steuererklärung vielen Kopfzerbrechen bereitet
Das Steuerrecht in Deutschland ist eine komplizierte Sache. Kein anderes Land soll so viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben. Daher plagt viele Steuerpflichtige eine Furcht: Fehler in der Steuererklärung. Diese können – obwohl unwissentlich gemacht – gravierende Probleme nach sich ziehen. Um diesem Risiko zu entgehen, suchen sich viele Bundesbürger offline oder online Beratung und Unterstützung.
Diese kann vor falschen oder unvollständigen Angaben in der Steuererklärung schützen, die Betroffenen im Ernstfall teuer zu stehen kommen. Schließlich sind bewusste Fehler in der Einkommenssteuererklärung, die einen Steuervorteil erzielen sollen, strafbar.
Eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, hat auch hinsichtlich der Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung einen Vorteil. Diese verlängert sich um mehrere Monate. Wer seine Einkommenssteuererklärung selbst erledigt, muss sie 2025 spätestens am 31. Juli abgeben. Bei Zusammenarbeit mit einem Steuerberater verschiebt sich die Frist auf den 30. April 2026.
Gibt es legale Tipps, um die Einkommenssteuerlast zu senken?
Rund 30 Millionen Deutsche erledigten ihre Einkommenssteuererklärung 2022 online. Das belegt eine im gleichen Jahr veröffentlichte Bitkom-Studie. Obwohl es inzwischen Tools gibt, die das Ausfüllen der Steuerformulare erleichtern, ist die Abgabe der Steuererklärung für die Mehrheit der Bundesbürger eine lästige Pflicht. Dabei kann sie sich lohnen. Denn ein großer Teil der Einkommenssteuerpflichtigen erhält laut dem Statistischen Bundesamt eine Steuerrückzahlung. 2020 waren es rund 1.063 Euro pro Person.
Steuerrückerstattung optimieren durch späte Abgabe der Steuererklärung
Es gibt zahlreiche Tipps, um die Einkommenssteuerlast zu senken und die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung zu erhöhen. Einer davon richtet sich an jene, die ihre Einkommenssteuererklärung freiwillig abgeben. Warten sie bis kurz vor Fristende, besteht eine Chance auf höhere Steuerrückerstattungen. Denn 15 Monate nach Ablauf eines Steuerjahrs muss das Finanzamt für jeden Monat, in dem die Steuerrückerstattung noch aussteht, Zinsen zahlen.
Allerdings gilt die Zinspflicht auch für Steuerpflichtige, die eine Nachzahlung leisten müssen. Daher kommt dieser Trick nur infrage, wenn feststeht, dass eine Rückzahlung zu erwarten ist.
Sach- und Geldspenden als steuerliche Sonderausgaben
Ein Steuertipp, der weniger Risiken birgt, ist das Absetzen von Sach- und Geldspenden. Eine Sachspende wird in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe gewertet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gespendeten Güter neu oder gebraucht sind. Wichtig ist dagegen, dass sie für den satzungsmäßigen Zweck einer gemeinnützigen Organisation oder eines Vereins genutzt werden können. In der Steuererklärung absetzbare Sachspenden sind:
- Katzen- oder Hundefutter für den örtlichen Tierschutzverein
- Sachbücher, Jugendbücher und Romane für die Bibliothek des Jugendvereins
- Trikots und neue Bälle für den Fußballverein im Ort
Damit die Sachspende in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann, wird eine Zuwendungsbestätigung des begünstigten Vereins benötigt. Sie dient als Spendennachweis. Wer Sachspenden neu kauft, sollte zudem den Kaufbeleg auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können.
Bei gebrauchten Sachspenden ist der Zeitwert zu schätzen. Eine mögliche Methode: Vergleichbare Waren bei Online-Wiederverkaufsportalen suchen, die Preise vergleichen und daraus den Mittelwert nutzen.
Wie wirken sich Geldspenden auf die Einkommenssteuer aus?
Die Tatsache, dass sich Sachspenden von der Einkommenssteuer absetzen lassen, machen sich in Deutschland hauptsächlich Unternehmen und Selbstständige zunutze. Privatpersonen nutzen die legale Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken, dagegen kaum. Ein möglicher Grund ist Unwissenheit.
Jedoch weiß ein Großteil der Bundesbürger, dass Geldspenden das zu versteuernde Einkommen und dadurch die Einkommenssteuerlast verringern.
Geldspenden werden in der Einkommenssteuererklärung ebenso wie Sachspenden als Sonderausgaben behandelt. Geltend gemacht werden können sie nur, wenn sie:
- für gemeinnützige Zwecke genutzt werden
- an politische Parteien und Wählervereinigungen gehen
- an Stiftungen gezahlt werden
Zu den Spenden für gemeinnützige Zwecke zählen unter anderem Geldzuwendungen an Organisationen, die sich dem Kinderschutz oder Tierschutz verschreiben.
Insgesamt können 20 Prozent der gesamten Einkünfte sofort als Spende in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Beträge, die darüber hinausgehen, werden aufgeteilt. Der „Überschuss“ wird dabei auf das Folgejahr als Spende übertragen. Ob dafür ein Spendenbeleg notwendig ist, hängt von der Höhe der Spendenzahlung ab.
Bis 300 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis
Insgesamt gaben die Deutschen 2023 rund fünf Milliarden Euro für wohltätige Zwecke aus. Die durchschnittliche Einzelspende betrug dabei laut dem Deutschen Spendenrat 40 Euro. Da die Bundesbürger mehrmals im Jahr spenden, kommen im Schnitt Spendensummen zwischen 200 und 300 Euro pro Person zusammen.
Hauptsächlich wird in Deutschland gespendet, um humanitäre Hilfe weltweit zu finanzieren. 76 Prozent der Gesamtspenden flossen 2023 in diesen Bereich. Bei der „nicht humanitären Hilfe“ liegen Spenden an den Tierschutz sowie an Sportvereine auf den ersten Plätzen. Auch die Kultur- und Denkmalpflege konnte 2023 einen leichten Spendenzuwachs verzeichnen.
Wer im Jahr maximal 300 Euro spendet, kann – unabhängig vom Zweck der Spende – in der Einkommenssteuererklärung einen vereinfachten Spendennachweis nutzen. Für diese Summe braucht es keine Spendenbescheinigung, um sie von der Steuer abzusetzen. Dagegen reicht es, den Kontoauszug oder einen Auszug aus dem Online-Banking als Nachweis beim Finanzamt vorzeigen zu können.
Ab 300 Euro müssen sich Spenden durch einen Spendennachweis der begünstigten Organisation oder des Vereins nachweisen lassen. Diese Spendenquittung erhalten Spender direkt nach ihrer Zuwendung oder in den ersten drei Monaten des Folgejahres online oder per Post. Auf ihr müssen folgende Angaben eindeutig abzulesen sein:
- Name und Kontonummer des Spenders
- Name und Kontonummer der begünstigten Organisation oder des Vereins
- Spendenbetrag und Buchungstag
- steuerbegünstigter Zweck der Spende
Ebenso muss klar auf dem Spendennachweis stehen, ob es sich um eine „echte“ Spende oder lediglich um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Wie und wo werden Spenden von der Einkommenssteuer abgesetzt?
Spenden können zur Senkung der Einkommenssteuerlast direkt in der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden. Das geschieht in der Anlage zu Sonderausgaben ab der fünften Zeile. In der Steuererklärung wird dabei zwischen verschiedenen Steuerempfängern unterschieden:
- Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Zwecke sind in den Zeilen fünf und sechs geltend zu machen.
- Wer an politische Parteien und Wählervereinigungen spendet, schreibt die entsprechenden Beträge in die Zeilen sieben und acht.
- Spenden an Stiftungen können dagegen in den Zeilen neun bis zwölf eingetragen werden.
Besteht Unsicherheit darüber, ob der Spendenempfänger eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung ist, empfiehlt sich ein Blick auf die Spendenquittung.
Alternativ können Spender direkt beim jeweiligen Empfänger nachfragen. Dafür reicht in der Regel eine kurze E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular aus.