Die moderne Arbeitswelt erfordert von Arbeitnehmern wie Selbstständigen gleichermaßen die Bereitschaft zur Beweglichkeit auch im Bereich der Fortbildung. Denn die fortschreitende Entwicklung der Technik und laufende inhaltliche Veränderungen von Arbeitsabläufen bringen es mit sich, dass auch die praktische Ausführung von Arbeiten eine fortschreitende Anpassung verlangt. Um den Arbeitsvertrag oder Kundenansprüche zu erfüllen, müssen sich daher viele Arbeitnehmer und Selbstständige laufend weiterbilden. Dieser Realität trägt auch der Gesetzgeber Rechnung, indem Steuerpflichtige ihre Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen können.
Der kleine Unterschied – Fortbildung im fiskalen Verständnis
In den Augen des Fiskus ist eine Ausbildung keine Fortbildung. Denn eine Berufsausbildung führt erst dazu, einen Beruf ausüben zu können. Dahingegen setzt eine Fort- oder Weiterbildung auf dem Grundstock eines bereits ausgeübten Berufs auf. Eine Fortbildung ist nach der Definition der Finanzgesetzgebung eine Bildungsmaßnahme, die auf einen bereits erworbenen Berufstitel aufbaut. Die Fortbildung ist beruflich veranlasst und hat einen Bezug zum ausgeübten Beruf oder zum bereits erlangten Berufsabschluss. Daher ist eine Fortbildung erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder nach einem Erststudium als solche anerkannt. Auch eine Umschulung, die zu einem Berufswechsel führt, ein Zweitstudium oder eine Bildungsmaßnahme innerhalb eines Betriebes fällt unter den steuerlich anerkannten Begriff der Fortbildung. Hierzu gehören auch Qualifizierungsmaßnahmen für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer längeren Erwerbspause.
Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen – Praxis
Die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen werden in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. Hierfür stellen Sie eine Liste aller abzugsfähigen Ausgaben im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme zusammen, um Ihren Gesamtaufwand innerhalb des Kalenderjahres zu ermitteln. Die Gesamtaufwendungen für Ihre Fortbildungsmaßnahme tragen Sie im Zuge Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage N und dort in der Zeile „Fortbildungskosten“ ein.
Welche Posten sind steuerlich absetzbar?
Zu den Aufwendungen, die Sie im Rahmen Ihrer Fortbildungsmaßnahme steuerlich absetzen können, gehören sämtliche Ausgaben für
- Gebühren
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Finanzierungskosten Darlehen
- Reisekosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungspauschalen
- Reisenebenkosten
- Kommunikation und Information
- Hardware und Software
- Verlustrück- oder -vortrag
Gebühren
Die Teilnahmegebühren für Ihre Fortbildungsmaßnahme können Sie in voller Höhe steuerlich absetzen. Dazu gehören neben Seminargebühren auch Zulassungs- und Prüfungsgebühren oder Honorare.
Arbeitsmittel
Einkäufe von Arbeitsmaterialien, wie Fachliteratur und Schreibwaren, aber auch berufsbedingte Kleidung oder Ausrüstung sind steuerlich absetzbar.
Arbeitszimmer
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden. Das gilt vor allem, wenn auch für die zukünftige Berufsausübung das Arbeitszimmer erforderlich ist. Neben den Raum- und Betriebskosten zählen auch Ausgaben für das Mobiliar zu den Kosten für das Arbeitszimmer.
Finanzierungskosten Darlehen
Von einem Darlehen können Sie die Zinsen steuerlich geltend machen. Die Geltendmachung erfolgt in den Zeiträumen der Darlehensrückzahlung.
Reisekosten
Die Absetzung von Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte und zurück kann über die Reisekostenpauschale erfolgen. Pro gefahrenen Kilometer beträgt diese 30 Cent. Die Absetzung der tatsächlichen Kosten für einen PKW ist im anteiligen Umfang möglich, erfordert jedoch die Führung eines Fahrtenbuches.
Übernachtungskosten
Ohne Beleg können Sie 20 Euro pro Nacht als Übernachtungspauschale absetzen. Die Absetzung von tatsächlich aufgewendeten Übernachtungskosten erfolgt ausschließlich auf Basis vorlegbarer Belege.
Verpflegungspauschalen
Für die Verpflegung innerhalb von Deutschland können Sie zwischen 12 Euro (An- und Abreisetag) und 24 Euro (alle Fortbildungstage zwischen An- und Abreisetag) pro Tag steuerlich geltend machen. Für das Ausland gelten jeweils andere Verpflegungssätze.
Reisenebenkosten
Von Parkgebühren über Mautgebühren bis hin zu Gepäcktransportkosten können Sie die Nebenkosten Ihrer Reisen absetzen.
Kommunikation und Information
Ihre Kosten für Kommunikation über Telefon, Smartphone oder Internet können mit einer Pauschale in Höhe von 20 Euro monatlich angesetzt werden.
Hard- und Software
Benötigen Sie für Ihre Fortbildungsmaßnahme einen Computer, ein Laptop und spezielle Software, so können Sie diese bis zu 487 Euro brutto vollständig absetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie über drei Jahre hinweg abschreiben.
Verlustrücktrag – Verlustvortrag
Entsteht durch die Fortbildungsmaßnahme ein steuerlicher Verlust, dann kann dieser zurückgetragen werden, um bereits bezahlte Steuern anzurechnen.
Der Verlustvortrag hingegen wird bis zur Anrechnung auf zukünftige Steuerzahlungen vorgemerkt, um diese zu mindern.
Über unseren Experten und Autor

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul-Alexander Thies sein erstes Unternehmen, und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.