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Was ist die Erstattung von Werbungskosten?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026
Lesedauer: 9 Minuten

Alles auf einen Blick:

  • Ersatz bereits abgezogener Vermietungsaufwendungen kann steuerpflichtige Einnahmen auslösen.
  • Für den hier erläuterten Rückfluss zählt grundsätzlich das Jahr der Erstattung.
  • Auch Schadensersatz kann Werbungskosten ersetzen, sein Zweck ist entscheidend.
  • Eine wirksame Aufrechnung kann ohne neue Überweisung zum Zufluss führen.
  • Vermögensschaden und Ersatz abgezogener Kosten dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Erstattung von Werbungskosten Definition

Eine Erstattung von Werbungskosten ersetzt zuvor steuerlich abgezogene Aufwendungen. Werbungskosten dienen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen [1]. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird ihre Erstattung grundsätzlich als Einnahme im Zuflussjahr bei derselben Einkunftsart erfasst [2]. Dieser Beitrag behandelt den Rückfluss bei privater Immobilienvermietung. Entscheidend ist nicht allein der Geldeingang: Die Zahlung muss zuvor abgezogene Aufwendungen ersetzen. Ein bloßer Ausgleich eines Vermögensschadens ist davon zu unterscheiden. Maßgeblich ist deshalb, wofür der Ersatz geleistet wird.


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Wie wird die Erstattung von Werbungskosten berücksichtigt?

Den Bezug zur früheren Ausgabe feststellen

Zuerst wird geprüft, welche Ausgabe mit der Zahlung ersetzt werden soll. Bei einer vermieteten Wohnung können beispielsweise früher abgezogene Reparaturkosten betroffen sein. Der wirtschaftliche Zusammenhang muss zur Einkunftsart passen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung richten sich für Immobilien nach § 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG [3]. Eine Zahlungsbezeichnung wie „Entschädigung“ beantwortet die Zuordnung noch nicht. Praktisch helfen die ursprüngliche Rechnung und die spätere Erstattungsvereinbarung dabei, den Zusammenhang zu erkennen. Ein gemeinsames Gebäude allein beweist nicht, dass gerade dessen abgezogene Kosten ersetzt wurden.

Das richtige Zuflussjahr bestimmen

Liegt ein solcher Ersatz vor, wird die Einnahme grundsätzlich im Jahr des Zuflusses erfasst. § 11 Absatz 1 Satz 1 EStG stellt für Einnahmen auf dieses Kalenderjahr ab [4]. Das ursprüngliche Zahlungsjahr der Werbungskosten und das spätere Erstattungsjahr können auseinanderfallen. Für eine 2026 ausgezahlte Erstattung früher abgezogener Vermietungskosten bedeutet das im hier betrachteten Regelfall eine Einnahme 2026. Die frühere Ausgabe wird nicht einfach als neue Ausgabe wiederholt. Prüfen Sie deshalb den tatsächlichen Zahlungsfluss und die Vereinbarung gemeinsam, statt den Betrag nur einer alten Rechnung zuzuordnen.

Einnahmen und neue Kosten getrennt rechnen

Die Erstattung wird mit den übrigen Einnahmen der betreffenden Vermietung berücksichtigt. Davon sind die im jeweiligen Jahr abziehbaren Werbungskosten zu trennen. § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG bezeichnet den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten als Einkünfte [5]. Ein Erstattungsbetrag ist deshalb weder automatisch die festzusetzende Einkommensteuer noch eine bestimmte Steuerersparnis. Auch neue Reparaturaufwendungen benötigen ihren eigenen Abzugsgrund. Der Erhaltungsaufwand und eine Zahlung zum Ersatz früherer Kosten sind unterschiedliche Positionen. Erst ihre zutreffende Einordnung macht die Rechnung aussagekräftig.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Reparaturkosten werden später teilweise ersetzt

Eine Eigentümerin hat 2024 Reparaturkosten ihrer vermieteten Wohnung bezahlt und zulässigerweise als Werbungskosten abgezogen. Im angenommenen Fall erhält sie im September 2026 davon 2.000 Euro zurück. Die Vereinbarung ordnet die Erstattung ausdrücklich genau diesen Kosten zu. Ihre übrigen Vermietungseinnahmen 2026 betragen 12.000 Euro, die abziehbaren Werbungskosten des Jahres 5.000 Euro. Alle Beträge betreffen dieselbe steuerlich anerkannte Vermietung. Die Erstattung kommt zu den laufenden Einnahmen hinzu. Berechnet werden nur die Vermietungseinkünfte für 2026. Andere Einkunftsarten, Sonderausgaben, persönliche Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind nicht enthalten.

Berechnung: 12.000 Euro + 2.000 Euro − 5.000 Euro = 9.000 Euro Vermietungseinkünfte.

RechenschrittBetrag
Übrige Vermietungseinnahmen 202612.000 Euro
+ Ersatz zuvor abgezogener Kosten2.000 Euro
= Einnahmen 202614.000 Euro
− Abziehbare Werbungskosten 20265.000 Euro
= Vermietungseinkünfte 20269.000 Euro

Ergebnis: Die Einkünfte betragen 9.000 Euro. Die 2.000 Euro erhöhen die Einnahmen 2026, nicht nochmals die bereits berücksichtigten Ausgaben 2024.

Beispiel 2: Ersatzleistung hat zwei nachgewiesene Bestandteile

Ein privater Vermieter erhält im Oktober 2026 im angenommenen Fall 10.000 Euro von einem Bergbauunternehmen wegen reparabler Schäden an seinem vermieteten Gebäude. Davon ersetzen nach Vereinbarung und Belegen 1.000 Euro zuvor abgezogene Reparaturaufwendungen. Die übrigen 9.000 Euro betreffen ausschließlich den Vermögensschaden, weder solche Aufwendungen noch entgangene Mieten. Die Abgrenzung folgt der BFH-Rechtsprechung vom 9. Juli 2021, IX R 11/20 [6]. Berechnet wird nur der als Werbungskostenersatz erfasste Anteil. Weitere Einnahmen, Ausgaben, andere Anspruchspositionen und die persönliche Einkommensteuer bleiben außerhalb der Rechnung.

Berechnung: 10.000 Euro − 9.000 Euro = 1.000 Euro Einnahme aus Werbungskostenersatz.

RechenschrittBetrag
Gesamte Ersatzleistung10.000 Euro
− Ausschließlich vermögensbezogener Anteil9.000 Euro
= Einnahme aus Werbungskostenersatz 20261.000 Euro

Ergebnis: Nur die 1.000 Euro ersetzen im angenommenen Fall abgezogene Werbungskosten. Die übrigen 9.000 Euro sind kein solcher Rückfluss.

Ausnahmen und Besonderheiten

Ein Vermögensausgleich ist nicht automatisch Kostenersatz

Ein Schaden am Gebäude und eine Ausgabe zur Beseitigung dieses Schadens sind steuerlich nicht dasselbe. Der BFH ordnete Ersatz für bergbaubedingte reparable Schäden einer privat gehaltenen vermieteten Immobilie der Vermögenssphäre zu, soweit nicht nachweislich geltend gemachte Werbungskosten ersetzt wurden. Die Vermögenssphäre betrifft hier den Ausgleich am Vermögensgegenstand selbst, nicht die Erstattung eines abgezogenen Aufwands. Deshalb reicht es nicht, dass daneben Reparaturrechnungen vorliegen. Die Leistung muss diesen Kosten zugeordnet werden können. Übertragen Sie diese Entscheidung nicht ungeprüft auf jede Versicherungsleistung oder jede andere Entschädigung.

Vorteile

  • klare Jahreszuordnung: Ein festgestellter Rückfluss wird grundsätzlich im Zuflussjahr bei der zugehörigen Einkunftsart berücksichtigt.
  • sachliche Abgrenzung: Der Zahlungszweck trennt den Ersatz abgezogener Kosten vom bloßen Ausgleich eines Vermögensschadens.
  • nachvollziehbare Berechnung: Einnahmen aus Kostenersatz und tatsächlich abziehbare neue Ausgaben werden als getrennte Positionen geprüft.

Nachteile

  • zusätzliche Einnahme: Der Ersatz früher abgezogener Werbungskosten kann die Vermietungseinkünfte des Erstattungsjahrs erhöhen.
  • aufwendige Zuordnung: Bei gemischten Leistungen müssen Kostenersatz und andere Zahlungszwecke auseinandergehalten werden.
  • begrenzte Aussagekraft: Die Höhe der Erstattung allein zeigt weder die gesamten Vermietungseinkünfte noch die persönliche Einkommensteuer.
HINWEIS DER REDAKTION
Die Angaben beziehen sich auf die recherchierte Rechtslage für 2026. Spätere Änderungen und Besonderheiten des Einzelfalls können die steuerliche Beurteilung beeinflussen. Dieser Lexikoneintrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Lassen Sie konkrete Verträge, Berechnungen und Gestaltungen von einem Steuerberater prüfen.

Fazit

Bei der Erstattung von Werbungskosten zählen der ersetzte Aufwand, die Einkunftsart und das Zuflussjahr. Für private Vermieter kann ein Ersatz zuvor abgezogener Kosten 2026 zu Einnahmen führen, obwohl die ursprüngliche Rechnung älter ist. Nicht jede Entschädigung gehört jedoch in diese Kategorie. Vermögensausgleich, Kostenerstattung und Zahlungszeitpunkt verlangen getrennte Prüfungen. Ordnen Sie deshalb Vereinbarung, ursprüngliche Ausgabe und tatsächliche Zahlung gemeinsam ein. Eine getrennte Aufstellung hilft Ihrer Beratung, den maßgeblichen Anteil zu bestimmen und ihn von neuen abziehbaren Kosten zu unterscheiden. Der Erstattungsbetrag allein liefert noch keine persönliche Steuerberechnung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Bedeutung haben erstattete Schuldzinsen?

Erstattete Schuldzinsen können einen Werbungskostenrückfluss darstellen, wenn sie zuvor im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung abgezogen wurden. § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 EStG nennt diesen Zusammenhang als Voraussetzung des Zinsabzugs. Zu prüfen ist daher, ob die Zahlung tatsächlich bereits berücksichtigte Zinsen ersetzt oder lediglich die noch offene Darlehenssumme betrifft. Beide Beträge sind nicht gleichzusetzen. Die ursprüngliche Zinsabrechnung und die Erstattungsvereinbarung können diese Prüfung unterstützen. Eine erst künftig vermiedene Zinszahlung ist keine Rückzahlung einer bereits getragenen Ausgabe. Für den konkreten Zahlungszweck bleibt die tatsächliche Vereinbarung maßgeblich.

Wie wirkt eine Aufrechnung ohne neue Überweisung?

Eine Aufrechnung oder ein Verrechnungsvertrag kann nach dem BFH-Urteil vom 10. November 2020, IX R 32/19, einen Zufluss bewirken. Dafür müssen zwei voneinander unabhängige, fällige Ansprüche gegenüberstehen. Es genügt deshalb nicht, dass auf einem Konto keine neue Überweisung erscheint. Umgekehrt darf aus jeder rechnerischen Gegenüberstellung nicht automatisch eine steuerliche Erstattung abgeleitet werden. Prüfen Sie, welche Ansprüche bestanden und ob sie tatsächlich miteinander verrechnet wurden. Die wirtschaftliche Abwicklung und der Inhalt der Vereinbarung sind gemeinsam maßgeblich. Die bloße Bezeichnung einer Vergleichssumme ersetzt diese Prüfung nicht.

Welche Bedeutung hat ein Vergleich mit der finanzierenden Bank?

Ein Vergleich über eine Darlehensforderung ist nicht schon deshalb eine Erstattung früher gezahlter Schuldzinsen. Im Urteil IX R 32/19 verneinte der BFH einen solchen Rückfluss, weil nicht festgestellt werden konnte, dass die Bank Schadensersatzansprüche im Wege der Aufrechnung abgegolten hatte. Das ist eine fallbezogene Abgrenzung, keine allgemeine Steuerfreiheit für jeden Schuldenerlass. Entscheidend bleibt, was der konkrete Vergleich rechtlich und wirtschaftlich bewirkt. Lesen Sie deshalb auch die Regelungen zu bestehenden Ansprüchen, Zahlungen und Verzicht. Aus einer niedrigeren Restschuld allein folgt noch kein nachgewiesener Werbungskostenersatz.

Welche Voraussetzungen gelten für weitere Kosten im Erstattungsjahr?

Neue Aufwendungen müssen selbst die Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs erfüllen. Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG kommt es auf ihre Einnahmenbezogenheit und die zugehörige Einkunftsart an. Die zeitliche Berücksichtigung richtet sich grundsätzlich nach der Zahlung gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 EStG. Bezahlen Sie eine neue Rechnung erst 2027, folgt ihr Abzug grundsätzlich diesem Zahlungsjahr. Eine 2026 erhaltene Erstattung verlegt ihn nicht automatisch nach 2026. Einnahme und neuer Kostenabzug können deshalb auseinanderfallen. Das unterscheidet diesen Fall von den gesondert geprüften Kosten 2026 im ersten Beispiel.

Welche Unterlagen helfen bei einer gemischten Ersatzleistung?

Hilfreich sind die Erstattungsvereinbarung, die ursprünglichen Rechnungen und Zahlungsnachweise. Daraus sollte hervorgehen, welche früheren Kosten ersetzt werden und wie sich die Zahlung auf einzelne Positionen verteilt. Ergänzen Sie die damalige Erklärung und den Steuerbescheid, soweit sie die frühere Berücksichtigung zeigen. Im zweiten Beispiel ist die Trennung zwischen Kostenersatz und Vermögensschaden ausdrücklich belegt. Fehlt eine solche Aufteilung, sollten die tatsächlichen Vereinbarungen geklärt werden. Eine eigene Schätzung ersetzt diese Sachverhaltsprüfung nicht. Die genannten Unterlagen sind eine praktische Arbeitshilfe, keine abschließende gesetzliche Liste.

Quellen

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.