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Steuererklärung

Umzugskostenpauschale: Wann und wie Sie Umzugskosten steuerlich absetzen

Jérôme Grad
Verfasst von Jérôme Grad
Zuletzt aktualisiert: 22. April 2021
Lesedauer: 10 Minuten
Ob privater oder beruflich veranlasster Umzug, viele Aufwendungen lassen sich von der Steuer absetzen. © AndreyPopov / istockphoto.com

Ein Umzug ist immer mit viel zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Schön, wenn Sie dann bei der Steuererklärung einen Teil der hohen Kosten geltend machen können. Denn ganz gleich ob Sie beruflich oder privat einen Wohnortwechsel anstreben: Manche Posten können Sie sich vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Die Umzugskostenpauschale bietet dabei eine stressfreie Option. Unter welchen Umständen diese greift, wie Sie dabei vorgehen und welche Fristen Sie beachten müssen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Alles auf einen Blick:

  • Wer beruflich in eine neue Wohnung zieht, kann die Umzugskosten absetzen. Auch bei einem Umzug aus privaten Gründen können Steuerpflichtige Steuern sparen.
  • Die Umzugskostenpauschale bietet eine bequeme Möglichkeit, bei der Sie je nach Lebenssituation einen gewissen Betrag deklarieren können – unabhängig davon, ob Sie alle Rechnungen gesammelt haben.
  • Sie können je nach Bedarf Werbungskosten, Betriebskosten, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer angeben.
  • Verschiedene Voraussetzungen regeln, wann Sie die Umzugskosten bei der Steuer anführen dürfen.
  • Die Höhe des Pauschalbetrags richtet sich nach der Lebenssituation. Ehepaare und Lebenspartner erhalten ab April 2019 1.622 Euro, Singles 811 Euro.

Definition

Die Umzugskostenpauschale hilft Ihnen, Umzugskosten bei der Steuer abzusetzen. Sie ist im Bundesumzugkostengesetz definiert. Eine Pflicht, sie in Anspruch zu nehmen, besteht allerdings nicht.

Zwei Männer in blauen Uniformen tragen ein Möbelstück in einen offenen Lieferwagen. Im Hintergrund sind Kartons und ein zusammengerollter Teppich sichtbar. Die Szene spielt sich auf einem Parkplatz vor einem Gebäude ab.
Ob privater oder beruflich veranlasster Umzug, viele Aufwendungen lassen sich von der Steuer absetzen. © AndreyPopov / istockphoto.com

Umzugskostenpauschale: Was ist das?

Die Umzugskostenpauschale ist die Pauschale, die Sie bei der Steuererklärung angeben können. Somit können Sie die Kosten Ihres Umzugs reduzieren.

Denn müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dabei erlaubt die Umzugskostenpauschale Ihnen, auf Belege zu verzichten, die Sie bei einer einzelnen Auflistung der Kosten als Nachweis benötigen würden. Das Aufbewahren der Rechnungen macht dennoch Sinn, da das Finanzamt diesen Nachweis jederzeit erfragen kann. Können Sie dann den Beweis für die Zahlung nicht erbringen, kann Ihnen die Behörde die Anerkennung verwehren.

Wo ist sie geregelt?

Die Umzugskosten samt Pauschale und deren Höhe sind im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt. Darin ist auch festgehalten, dass prinzipiell niemand verpflichtet ist, die Pauschale in Anspruch zu nehmen. Sie können die Umzugskosten auch einzeln auflisten. Dann allerdings wird auch der Nachweis durch Rechnungen oder Kontoauszüge notwendig.

Voraussetzungen

Um die Umzugskostenpauschale geltend machen zu können, muss der Wohnortwechsel beruflich bedingt sein. Dann können Sie Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Anzeigen für die Wohnungssuche deklarieren. Dabei gilt ein Betrag von aktuell 1.622 Euro für steuerpflichtige Ehepaare und 811 Euro für steuerpflichtige Singles.

Wann können Sie den Umzug von der Steuer absetzen?

Die Umzugkostenpauschale wird jedem gewährt, der steuerpflichtig ist und aus beruflichen Gründen umziehen muss. Damit Sie die Umzugskosten als Werbungskosten deklarieren können, muss mindestens eine der folgenden Punkte gegeben sein:

  • Wechsel des Arbeitsplatzes: Dies ist der Fall, wenn Sie einen neue Stelle antreten oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz in ein anderes Gebäude mit neuer Adresse verlegt.
  • Verkürzter Arbeitsweg um mindestens eine Stunde (Hin- und Rückweg): Hierbei ist die Zeitersparnis von Bedeutung und nicht die Kilometerzahl. Für die Fahrzeitermittlung können Sie einen Routenplaner im Internet nutzen.
  • Versetzung: Dieser Fall tritt ein, wenn Sie örtlich versetzt werden und sich daraus ein neuer Arbeitsweg ergibt – oder wenn das Unternehmen den Umzug wünscht, weil eine Dienstwohnung frei wird.

Als Werbungskosten werden folgende Aufwendungen gewertet:

  • Umzugsfirma
  • Kartons
  • Gebühren für Halteverbotsschilder
  • Reisekosten am Umzugstag
  • Zeitungsanzeigen im Vorfeld des Umzugs
  • Doppelte Miete
TIPP:
Vergessen Sie nicht die Belege für die Werbungskosten aufzubewahren.
 

Daneben können Sie die Kosten auch bei einem Umzug aus privaten Gründen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen deklarieren. Diese Umzüge sind auch pauschal absetzbar, wenn sie aus hohen Belastungen wie Krankheit oder Behinderung erfolgen. Dann greift die außergewöhnliche Belastung.

Wer bekommt die Umzugskostenpauschale?

Die Pauschale für die Umzugskosten erhalten Eheleute und Lebenspartner sowie Singles, Verwitwete und Geschiedene, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen.

Doch auch wenn Sie privat in eine neue Wohnung ziehen, können Sie manche Aufwendungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen:

  • Sonderausgaben beziehungsweise außergewöhnliche Belastungen: Wohnungswechsel für die erste Berufsausbildung, aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, Behinderung) oder wegen einer Naturkatastrophe (Hochwasser, Brand).
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Alle Steuerermäßigungen bei einem privaten Umzug, die nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen deklariert werden können.
HINWEIS:
Ein durch die Kündigung seitens des Vermieters gedrängter Umzug ist keine außergewöhnliche oder Sonderbelastung.
 

Noch eine weitere Möglichkeit, die Umzugskosten von den Steuern absetzen zu können, bilden die Betriebskosten. Diese können Sie anwenden, wenn sich der Standort Ihres Unternehmens ändert, ob Sie nun Selbstständiger oder Freiberufler sind. Die Kosten sollten dabei im Verhältnis zum Betrieb stehen. Orientieren Sie sich in diesem Fall an der Größe Ihres Arbeitszimmers und berechnen Sie die Anteile der Wohnfläche.

Grundlage für die Absetzung der Umzugskosten als Betriebsausgaben ist die betriebliche Veranlassung des Umzugs, zum Beispiel zur Schaffung von Nähe zum Kunden, relevanten Kooperationspartnern oder Lieferanten. Renovierungsaufwendungen für privat genutzte Räume bei einem Tapetenwechsel als Freiberufler sind allerdings nicht erstattungsfähig.

Welche Kosten Sie absetzen können

Bei der Umzugskostenpauschale können Sie Aufwendungen in einer Höhe von bis zu 811 Euro pro Person von der Steuer absetzen. Abziehbare Kosten sind unter anderem die Fahrtkosten, die Maklergebühren bei Mietobjekten und Ummeldegebühren.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Die Pauschale ist mit einem Höchstwert versehen, der in regelmäßigen Abständen vom Gesetzesgeber angepasst wird. Umzüge, die vor dem 1. März 2018 stattgefunden haben, werden mit 1.573 Euro für Ehepaare und Alleinerziehende anberaumt. Ledige erhalten in diesem Fall 787 Euro. Für eine weitere Person im Haushalt gibt es einen Zuschlag von 347 Euro.

Ab dem 1. April 2019 gelten die Beträge von 1.622 Euro für Ehepaare beziehungsweise 811 für Ledige und 357 Euro für jede weitere Person.

Ab dem 1. März 2020 können Sie 1.639 Euro als Ehepaar und Alleinerziehender steuerlich geltend machen, 820 Euro als Single und 361 Euro für jede weitere Person. Bei der Ermittlung der Pauschale ist der Tag, an dem Ihr Umzug endet von Relevanz. Das bedeutet, wenn Sie die Möbel am 30. März 2019 einladen und am 1. April 2019 ausladen, gilt Ihr Umzug am 1. April als beendet. In diesem Fall erhalten Sie als Lediger 811 Euro.

Bei Umzügen ins Ausland innerhalb der Europäischen Union wird ein Pauschalbetrag von 853 Euro gewährt, außerhalb der EU in Höhe von 943 Euro. Zieht ein weitere Person aus dem Haushalt mit in die neue Wohnung, erhöht sich der Betrag entsprechend des Verhältnisses.

Welche Umzugskosten sind von der Steuer absetzbar?

Sie können berufliche sowie private Umzugskosten bis zu einem gewissen Teil bei der Steuer deklarieren. Die Höhe der steuerlichen Erstattungen hängt davon ab, ob der Wohnortwechsel private oder berufliche Gründe hat und davon, ob Sie die Kosten als Werbungskosten, Betriebskosten, Sonderausgaben oder haushaltsnahe Dienstleistungen anführen können.

Steuerabzugsfähige Kosten sind:

  • Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung in Höhe von 30 Cent pro Kilometer (einmalig)
  • Doppelte Mietzahlungen bis zu sechs Monate, sofern Sie Ihre alte Wohnung aufgrund der Kündigungsfrist weiter bezahlen müssen
  • Transportkosten für den Hausrat
  • Reparatur von Transportschäden
  • Maklergebühren bei Mietimmobilien
  • Kosten für einen Kochherd in Höhe von 230 Euro
  • Renovierung beziehungsweise Schönheitsreparaturen in der bisherigen Wohnung
  • Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten
  • Ummeldegebühren für PKW und Personalausweis
  • Kosten für den Telefonanschluss
  • Fachgerechter Auf- und Abbau der Lampen
  • Anzeigen für die Wohnungssuche
  • Verpflegung für Umzugshelfer

Zudem können Sie Nachhilfekosten für Ihr Kind geltend machen. Denn wenn Sie mit Ihrem Kind in ein anderes Bundesland ziehen, kann es notwendig werden, Unterrichtsstoff per Nachhilfe nachzuholen. Der Betrag liegt für den Zeitraum von März 2018 bis März 2019 bei 1.984 Euro, für den Zeitraum von April 2019 bis Februar 2020 insgesamt 2.045 Euro und ab dem 1. März 2020 2.066 Euro.

Prinzipiell können Sie natürlich nur die Kosten anführen, die Sie selbst tragen. Bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Umzug oder Teile, sind Sie nicht berechtigt, die gleichen Kosten abzusetzen und würden sich in diesem Falle strafbar machen.

Falls Ihre Kosten die Pauschale übersteigen, können Sie diese einzeln angeben, um sie einzureichen. Wichtig hierbei ist, dass Sie die entsprechenden Rechnungen und Belege aufbewahren, um sie als Beweis einreichen zu können.

TIPP:
Bei einem zweiten beruflich bedingten Umzug innerhalb von zwei Jahren erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
 

Umzugskostenpauschale: Wie viel können Sie beim Steuerausgleich absetzen?

Die Höhe des Pauschalbetrags ist abhängig davon, ob Sie alleinstehend und kinderlos oder verheiratet sind. Prinzipiell sind die Werbungskosten als Aufwendungen abzugsfähig. Sie können Ihre Aufwendungen auch schon im Vorfeld im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung deklarieren.

HINWEIS:
Den Pauschalbetrag können Sie nicht beim Finanzamt einreichen, wenn Sie dafür eine Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung beziehen oder verlassen. Die doppelte Haushaltsführung beschreibt die Ausgaben für den Aufenthalt an zwei Orten, die steuerlich in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise beim Zweitwohnsitz.
 

Nicht absetzbar sind folgende Kosten:

  • Einlagerungskosten für Mobiliar
  • Veräußerungsverluste und Ausgaben für das bisherige Zuhause
  • Maklerkosten für den Kauf eines neuen Hauses am Arbeitsort
TIPP:
Erfragen Sie bei einem Vorstellungsgespräch die Bereitschaft Ihres möglichen neuen Arbeitgebers auf Bezahlung der Umzugskosten. So fahren Sie deutlich günstiger, da das Unternehmen die Kosten als Betriebskosten deklarieren kann und Sie die Kosten nicht tragen müssen.
 

Können Sie als Student Umzugskosten von der Steuer absetzen?

Als Student können Sie den Umzug für die erste Berufsausbildung, das Studium, geltend machen, indem Sie dies als Sonderausgaben deklarieren.

Steuererklärung

Wenn Sie die Aufwendungen für Ihren berufsbedingten Umzug beim Finanzamt deklarieren wollen, ob pauschal oder einzeln, müssen Sie dies in der Steuererklärung tun. Dafür tragen Sie die entsprechenden Daten ein und beachten die Abgabefrist bis Ende Juli.

Wo müssen Sie die Umzugskostenpauschale eintragen?

Die Kosten für Ihren Umzug können Sie bei den Werbungskosten in der Anlage N im Mantelbogen eintragen. Diese finden Sie auf Seite 2, Zeile 45 bis 48. Die entsprechenden Rechnungen legen Sie Ihrer Steuererklärung bei, um die Kosten nachzuweisen.

Welche Frist müssen Sie beachten?

Die Umzugskosten werden bei der Steuererklärung festgehalten und Ansprüche geltend gemacht. Grundsätzlich gilt ab 2019 der 31. Juli als letzter Abgabetermin für die Unterlagen. Die Abgabefrist kann in besonderen Fällen auch verschoben werden. Bei nachweislicher Krankheit, Arbeitsüberlastung, Umzug oder fehlenden Steuerbelegen können Sie die Erklärung auch später einreichen. Allerdings müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung in Ihrem Finanzamt stellen. Wird Ihr Antrag angenommen, erhalten Sie den Aufschub.

Fazit

Ein Umzug kostet Zeit, Nerven und kann schnell teuer werden. Glücklicherweise können Sie einige Posten bei der Steuererklärung angeben. In welcher Höhe Sie die Umzugskostenpauschale geltend machen können, ist davon abhängig, ob Sie privat oder beruflich umziehen und in welcher Lebenssituation Sie sich befinden. So können Sie Werbungskosten wie Fahrtkosten, doppelte Mietzahlungen oder Anzeigen für die Wohnungssuche von den Steuern absetzen. Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen sind weitere abzugsfähige Möglichkeiten.

Die Pauschale bietet die Möglichkeit, Aufwendungen für einen Umzug zu reklamieren, ohne zwangsläufig Belege einreichen zu müssen. Singles dürfen bis zu 811 Euro pauschal verrechnen, wenn der Umzug in die neue Wohnung oder ins neue Haus zwischen April 2019 und Februar 2020 stattfindet, Ehepaare 1.622 Euro. Zusätzlich im Haushalt lebende Personen erhöhen den Betrag. Dennoch sollten Sie zur Sicherheit die Belege sammeln. Wenn Sie sich bezüglich der Steuererklärung unsicher sind, können Sie einen Steuerberater kontaktieren.

Über unsere*n Autor*in
Jérôme Grad
Nach seinem Studium verschrieb sich Jérôme komplett der Tätigkeit als Redakteur, zunächst im Sportbereich, später im Zeitungsverlag. Journalistische Erfahrungen sammelte er in Print- und Onlineredaktionen, darunter unter anderem beim Kicker Sportmagazin und nordbayern.de.