Auch wenn Sie „nur“ Kleinunternehmer sind, sind Sie dazu verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Im Vergleich zu einem Gewerbe, das der Regelbesteuerung unterliegt, ist diese Art der Steuererklärung jedoch – dank der Kleinunternehmerregelung – deutlich einfacher durchzuführen. Welche Steuern Sie als Kleinunternehmer bezahlen müssen, welche Rolle bei der Kleinunternehmerregelung die auf Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer spielt und was Sie beim Erstellen der Steuererklärung fürs Finanzamt beachten müssen, darauf gehen wir nachfolgend ein.
Alles auf einen Blick:
- Auch als Kleinunternehmer sind Sie dazu verpflichtet, im laufenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben, die alle Rechnungen berücksichtigt, die im vergangenen Jahr gestellt wurden.
- Für Kleinunternehmer gelten einige steuerliche Besonderheiten, die die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt erleichtern sollen.
- Kleinunternehmerregelung: Die Kleinunternehmerregelung ist eine bürokratische Erleichterung für Unternehmen, deren Umsatz (noch) gering ist. Paragraph 19 UStG regelt diese Kleinunternehmerregelung.
- Zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind Sie als Kleinunternehmer – bis zu einer Einkommensgrenze – nicht verpflichtet.
- Die Steuererklärung muss verpflichtend über ELSTER in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Dafür wird ein Zertifikat benötigt, das Sie vorher beantragen müssen.
Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen: Wo ist der Unterschied?
Im Bereich der Selbstständigkeit und Unternehmensgründung gibt es verschiedene Bezeichnungen und Kategorien, die häufig verwechselt oder fälschlicherweise synonym verwendet werden. Ein gutes Beispiel sind hier die Begriffe ‚Kleingewerbe‘ und ‚Kleinunternehmen‘.
Was ist ein Kleingewerbe?
Von einem Kleingewerbe spricht man im Handels- und Gewerberecht. Der Kleingewerbetreibende muss sich nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten, wodurch Kleingewerbe genau wie Kleinunternehmen entlastet werden, weil sie beispielsweise keine doppelte Buchhaltung machen müssen.
Besonderheiten eines Kleingewerbes:
- bezieht sich auf die Größe des Betriebs
- Betreiber ist noch nicht im Handelsregister eingetragen
- keine eigene Rechtsform
- Umsatz und Gewinne sind nur in großer Höhe begrenzt
- nicht von der Umsatzsteuer befreit
- es gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen für Gewerbetreibende
Was ist ein Kleinunternehmen?
Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Als Kleinunternehmer müssen Sie bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro keine Umsatzsteuer ausweisen. Hierdurch soll der bürokratische Aufwand für die Steuern minimiert werden. Das Thema Steuern wird Ihnen damit also deutlich einfacher gemacht.
Besonderheiten eines Kleinunternehmens:
- steuerliche Regelung nach § 19 UStG
- die Umsatzgrenze im Rahmen der Kleinunternehmerregelung beträgt 22.000 Euro jährlich
- es muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in den Rechnungen ausgewiesen werden
- das gilt allerdings nur für im Inland erbrachte Leistungen und Lieferungen
- auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann freiwillig verzichtet werden
Kleinunternehmer: Das müssen Sie bei der Steuererklärung beachten
Auch wenn Sie, zum Beispiel als Freiberufler, nur wenige Euro Umsatz erzielen und deshalb von der Kleinunternehmerregelung profitieren können, müssen Sie selbstverständlich Steuern bezahlen und eine entsprechende Erklärung abgeben. Sie sind lediglich von der Umsatzsteuer befreit.
Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, dann müssen Sie als Kleinunternehmer monatlich, vierteljährlich oder jährlich ihre Umsatzsteuererklärung abgeben. Die bereits gezahlte Umsatzsteuer wird verrechnet. Welche Abgabefrist gilt, richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerschuld. Eine monatliche Abgabe ist zwar mehr Stress, bedeutet aber auch, dass Sie die Beträge nicht vorausschauend zurücklegen müssen.
Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer bzw. Freiberufler?
Welche Steuern Sie als Kleinunternehmer bezahlen müssen, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder nicht. Sie können als Kleinunternehmer auch selbstständig tätig sein, ohne ein Gewerbe zu betreiben. Man spricht dann zum Beispiel von einem Freiberufler. Sobald Sie für Ihr Unternehmen jedoch ein Gewerbe anmelden, sind Sie grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig.
Jedoch gilt für die Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro im laufenden Jahr. Das bedeutet, dass Sie auch als kleiner Unternehmer zwar eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen (Anlage G), jedoch in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen werden, da Sie als Kleinunternehmer diese Umsatzgrenze oft gar nicht erreichen können.
Ebenfalls sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und müssen die entsprechende Einkommensteuer bezahlen. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich sowohl nach Ihren Einnahmen als auch nach Ihren abzugsfähigen Ausgaben, wie zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen.
Müssen kleine Unternehmen auch Vorsteuer bezahlen?
Wenn Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an ihre Kunden berechnen, haben sie auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung. Das ist laut § 19 UStG allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze möglich.
Was ist die Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf Einkäufe und Ausgaben zahlt. Gewöhnlich können Betriebe die Vorsteuer, die sie für ihre Ausgaben gezahlt haben, von der Umsatzsteuerschuld abziehen und nur die Differenz ans Finanzamt abführen. Das Finanzamt spricht hier von Vorsteuerabzug. Gerade der Vorsteuerabzug birgt einige steuerliche Stolperstellen für Kleinunternehmen, die in der Regel ja nicht über eine eigene Buchhaltung verfügen und sich die Zeilen zum Eintragen in die Steuererklärung selbst suchen müssen. Der Rat eines Steuerberaters kann hier hilfreich sein.
Welche Steuerformulare muss ich als Kleinunternehmer ausfüllen?
Neben dem klassischen Formular zur Ermittlung der Einkommenssteuer müssen Sie als Kleinunternehmer zudem die Anlage EÜR für das betreffende Jahr ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Es handelt sich dabei um die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, in der ermittelt wird, wie viele Einnahmen und Ausgaben Sie hatten. Sie ziehen also einfach die Betriebsausgaben von den Einnahmen ab. Abziehbare Betriebskosten sind unter anderem Fortbildungskosten, Büromaterial und Personalkosten.

Aus der EÜR wird der Gewinn ermittelt, der wiederum als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer dient. Die Übermittlung muss in manchen Bundesländern über das Steuertool Elster erfolgen. Erkundigen Sie sich also gut, ob dies bei Ihnen in der Region der Fall ist.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Wenn Sie ein Kleinunternehmer sind, dann können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um eine Sonderregelung, die sich vor allem für Gründer bewährt hat und die besagt, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen. Damit fällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung weg. Die Rechnungen, die Sie stellen, sind ohne Mehrwertsteuer. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer aus gezahlten Rechnungen geltend machen.
Wer das nicht möchte und den Verwaltungsaufwand in Kauf nimmt, muss die Regelung nicht in Anspruch nehmen. Sie ist lediglich als Vereinfachung gedacht.
Wann ist ein Kleinunternehmen steuerfrei?
Als Kleinunternehmer mit selbstständiger Arbeit können Sie sich nur von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn die zu erwartenden Umsätze im ersten Jahr die 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr die 50.000 Euro nicht überschreiten (Kleinunternehmerregelung). Die Leistungen und Lieferungen müssen allerdings im Inland erfolgt sein.
Müssen nach § 19 UstG Rechnungen geschrieben werden?
Sie sind als Kleinunternehmer verpflichtet, Rechnungen zu schreiben, die unter anderem der steuerlichen Erfassung dienen. Sie erheben jedoch keine Umsatzsteuer, sodass Sie sozusagen Netto-Rechnungen erstellen. Diese müssen über einen Zusatz wie „Diese Rechnung ist nach § 19 UStG umsatzsteuerfrei“ verfügen. Das Rechnungsstellen empfiehlt sich auch dann, wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen, da diese als Nachweise für Geschäftsvorgänge dienen und bei Bedarf vorgelegt werden können.
Auch, wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sollten Sie immer darauf achten, die Rechnungen trotzdem korrekt zu stellen. Wichtige Angaben, die enthalten sein müssen, sind:
- vollständige Anschrift
- Rechnungsnummer
- das Datum der Rechnung
- den Zeitraum der Leistungserstellung
- die Leistungsbeschreibung
- der Rechnungsbetrag
- ein Satz, der beschreibt, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind
Kann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung, die vielen – gerade beim Start ins neue Business – den Weg zum Finanzamt erleichtert. Denn die ausgewiesene Umsatzsteuer macht auch deutlich mehr Arbeit bei der Steuererklärung inklusive der Umsatzsteuervoranmeldungen. Sie sollten allerdings bedenken: Wenn Sie regelmäßig hohe betriebliche Ausgaben haben, zum Beispiel auch hohe Anfangsinvestitionen, und damit auch einiges an Mehrwertsteuer bei anderen Unternehmen bezahlen, kann es sich lohnen, diese über die Vorsteuer wieder zurückzuholen.
Fazit
Auch als Kleinunternehmer kommen Sie nicht um die Abgabe der jährlichen Steuererklärung herum. Sie bezahlen neben der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer, wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Die Umsatzsteuer müssen Sie jedoch – bis zu einem gewissen Umsatz – nicht entrichten und somit auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hier geht der Gesetzgeber zunächst zumindest von geringen Umsätzen aus und lässt die Kleinunternehmerregelung gelten. Als Kleinunternehmer ist vor allem die Anlage EÜR für Sie wichtig, denn sie dient der Gewinnermittlung. Die EÜR muss mit dem normalen Formular zur Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.