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Steuererklärung

Steuerberatungskosten absetzen: Guter Rat ist wertvoll – und zum Teil steuerlich absetzbar

Steuer-Berater.de Team
Verfasst von Steuer-Berater.de Team
Zuletzt aktualisiert: 23. April 2021
Lesedauer: 5 Minuten
Bei Ihrer Steuererklärung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent Ihrer Steuerberatungskosten absetzen. © Natee Meepian / istockphoto.com

An der Steuererklärung kommt weder der Selbstständige noch der Angestellte vorbei. Auch Freiberufler, Gewerbetreibende und Rentner stehen in der Pflicht, ihre Einnahmen gegenüber dem Finanzamt regelmäßig offen zu legen. Die große Vielzahl an Vorschriften, Regelungen und Gesetzen im deutschen Steuergesetz erfordert in den meisten Fällen professionelle Unterstützung. Die Kosten für die Steuerberatung können Sie zum Teil steuerlich geltend machen und von Ihrem Einkommen beziehungsweise vom Gewinn eines Unternehmens wieder abziehen. Um Ihre Steuerberatungskosten absetzen zu können gilt es, grundlegende Regelungen zu beachten.

Steuerberatungskosten absetzen – Grundsätzliches

Bei Ihrer Steuererklärung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent Ihrer Steuerberatungskosten absetzen. Diese Möglichkeit steht sowohl Selbstständigen, Unternehmern und Freiberuflern als auch Arbeitern, Angestellten und Rentnern offen. Als Steuerberatungskosten gelten neben den Kosten für den Steuerberater auch Ihre Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein, für Fachliteratur im Bereich des Steuerwesens, aber auch für eine Steuersoftware. Sie können die Steuerberatungskosten als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen. Die Zuordnung folgt nach genau festgelegten Kriterien.

Das leistet Ihr Steuerberater – Bestandteile der Rechnung

Als Steuerberatungskosten werden vor allem Aufwendungen bezeichnet, die im Zuge des Besteuerungsverfahrens durch die Leistungen Ihres Steuerbüros anfallen. Die Rechnung Ihres Steuerberaters umfasst zum Beispiel folgende Leistungen im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung, die Sie steuerlich geltend machen können:

  • Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Erstellung von Steuerformularen
  • Steuerliche Gutachten
  • Hilfestellung zur
    • Buchführung
    • Bilanzerstellung
    • Einnahme-Überschuss-Rechnung
  • Rechtsberatung
  • Mitarbeit bei Betriebsprüfungen
  • Unterstützung in einem Rechtsbehelfsverfahren

So viel kostet Ihr Steuerberatungsbüro – Steuerberatergebührenverordnung

Der Steuerberater berechnet die Höhe Ihrer Kosten für seine Leistungen anhand der so genannten Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Die Verordnung ist für Ihren Berater verbindlich. Sie legt für die Gebühren der Steuerberater gestaffelte Intervalle fest. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Aufgaben in die Berechnung einfließen. Darüber hinaus erlaubt die StBVV Ihrem Steuerberater die Berechnung von Zusatzkosten wie zum Beispiel für seine Auslagen für Telefon, Post oder Fahrtkosten.

Absetzbarkeit – Angestellte und Selbstständige

Selbstständige und Angestellte können ihre Steuerberatungskosten grundsätzlich entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben absetzen. Voraussetzung hierfür ist in beiden Fällen, dass Ihre Ausgaben ausschließlich für die Ermittlung des Einkommens anfallen. Sie können die Kosten für die Erstellung der verschiedenen Anlagen Ihrer Steuererklärungen wie folgt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen:

Als Betriebsausgaben setzen Sie die Kosten für die Erstellung der Anlagen G, S, L und EÜR ab.

Dahingegen gelten Ihre Ausgaben für die Anlagen N, R, V, KAP, SO und AUS als Werbungskosten.



Steuerberatungskosten absetzen als Selbstständiger, Freiberufler und Unternehmer

Als Gewerbetreibender können Sie die Beratungsleistungen für die Anlage G und als Freiberufler für die Anlage S in Form von Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören ebenso die Kosten für die Einnahmenüberschussrechnung EÜR. Auch für die Berechnung Ihrer Umsatzsteuerschuld, für die Erstellung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Kosten für die Gewerbesteuer-Erklärungen können Sie die anfallenden Steuerberatungskosten in vollem Umfang absetzen.

Angestellte, Rentner und sonstige Steuerpflichtige – Beratungskosten absetzen

Wer als Angestellter die Unterstützung eines Steuerberaters für die Erstellung der Anlage N in Anspruch nimmt, kann seine Kosten absetzen. Denn mit der Anlage N ermittelt der Steuerberater das zu versteuerndes Einkommen. Die bei der Ermittlung von Einkünften aus der Vermietung einer Wohnung oder aus der Verpachtung eines Grundstücks entstehenden Steuerberatungskosten können Sie als Werbungskosten für die Erstellung der Anlage V absetzen. Auch die Erstellung der Anlagen KAP für Kapitalerträge, der Anlage R für Rentner sowie der Anlage L für die Land- und Forstwirtschaft können Sie entsprechend von der Steuer absetzen.

Pauschbetrag für Werbungskosten

Wenn Sie Ihre Steuerberatungskosten als Werbungskosten angeben, sollten Sie auf die so genannten Pauschbeträge achten. Denn das Finanzamt setzt für jede Art des Einkommens eigene Pauschbeträge fest:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1000 Euro für Arbeiter und Angestellte
  • Sparerpauschbetrag: 801 Euro (Alleinstehende) und 1.602 Euro (Ehepaare) für Kapitalvermögen
  • Werbungskosten-Pauschbetrag: 102 Euro für Rentner

Es lohnt sich daher nicht immer, die Steuerberatungskosten als Werbungskosten geltend zu machen. Erst wenn die Kosten für die Ermittlung Ihrer Einnahmen den jeweiligen Pauschbetrag übersteigen, sollten Sie diese als Werbungskosten absetzen.

Nicht absetzbar – Privatbereich

Rechnungsanteile Ihres Steuerbüros, die eine Beratung für private Lebensbereiche betreffen, können Sie nicht absetzen. Daher sollte Ihr Steuerberater seine Leistungen für private Belange von beruflichen Belangen auf der Rechnung getrennt voneinander aufführen. Das Finanzamt erkennt die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens für die Einkommenssteuererklärung, die Anlagen Kind, Vorsorgeaufwand oder Unterhalt nicht als abzugsfähig an. Denn diese fallen in den privaten Bereich.

Mischkosten – Mix aus gewerblich und privat

Ausgaben hingegen, die sowohl dem privaten als auch dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, gelten beim Finanzamt als Mischkosten. Diese Kosten können Einträge in den Anlagen G, S, R, V, N und SO in der Einkommenssteuererklärung betreffen. Mischkosten können in einer Höhe von bis zu 100 Euro geltend gemacht werden. Wenn die Mischkosten den Betrag von 100 Euro übersteigen, können Sie auch die Hälfte oder einen realistisch geschätzten Anteil der tatsächlichen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.

Über unseren Experten und Autor

Bil von Paul-Alexander Thies, Geschäftsführer von Billomat.
Paul-Alexander Thies

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul-Alexander Thies sein erstes Unternehmen, und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.

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