Sie haben einen Handwerker beauftragt und fragen sich, ob Sie dessen Leistungen steuerlich absetzen können? Die gute Nachricht: Das ist in den meisten Fällen tatsächlich möglich. Wie Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, wie eine Rechnung aussehen muss, damit Sie absetzbar ist und was Sie für Ihren Haushalt laut Einkommensteuergesetz (EStG) sonst noch bei Handwerkerleistungen beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Alles auf einen Blick:
- Nicht alle Handwerkerkosten können steuerlich geltend gemacht werden.
- Sie können nur Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen.
- Der Höchstbetrag, den Sie jährlich für die Handwerkerkosten absetzen können, liegt bei 6.000 Euro. Hiervon erhalten Sie maximal 20 Prozent.
- Eine entscheidende Ausnahme sind Maßnahmen, die der energetischen Sanierung dienen.
Begriffserklärung
Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, dann können Sie nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) von seiner Handwerkerleistung – nicht aber vom Material – bis zu 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wichtig für Ihre Steuererklärung ist eine korrekt ausgestellte Rechnung, die die Arbeitskosten separat auflistet.
Was sind abzugsfähige Handwerkerleistungen?
Sie können pro Jahr 20 Prozent für Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr und entspricht einer Steuererstattung von 1.200 Euro. Eintragen müssen Sie die Arbeitskosten auf Ihrer Handwerkerrechnung bei Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
In der Regel erkennen die Finanzämter unter anderem handwerkliche Tätigkeiten wie die folgenden an:
- Malerarbeiten
- Arbeiten an Dach oder Fassade
- Verlegung von Bodenbelägen
- Verlegung von Pflaster im Hof
- Modernisierungen in Küche oder Badezimmer
- Arbeiten an Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück etc.
Da Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten die Lebensdauer verschiedener Geräte erhöhen, können diese Arbeiten entsprechend von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu gehören unter anderem Wartungen von Blitzschutzanlagen, Legionellenprüfung, Hausanschlusskosten (keine Herstellungskosten), TÜV-Kontrolle von Fahrstühlen und Abwasserleitungs-Dichtheizprüfungen. Auch Schornsteinfegerleistungen fallen in diesen Bereich.
Kann ich zusätzlich zu den Handwerkerleistungen auch die Materialkosten absetzen?
Während beispielsweise die Malerarbeiten absetzbare Handwerkerleistungen sind, gilt dies nicht für Materialkosten. Kosten für den Kauf von Tapeten oder Farben sowie sämtliche weiteren Materialkosten, können Sie nicht im Rahmen der Steuererklärung als Steuerermäßigung geltend machen.
Es ist daher notwendig, dass bei den Aufwendungen auf der Handwerkerrechnung die Handwerkerkosten und die Fahrkosten separat von den Kosten fürs Material aufgelistet werden.
Wenn Sie für eine Renovierung oder Sanierung eine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, gelten andere Regeln. Hier macht es Sinn, sich von einem Steuerberater Unterstützung zu holen.
Sie suchen einen Steuerberater? Wir finden ihn! Dann sind Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Verbindung mit dem Finanzamt kein Problem mehr!
Besonderheiten
Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, gibt es einiges zu beachten, damit Sie die Steuerermäßigung auch wirklich in Anspruch nehmen können. Gerade auch, wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen, normale Handwerkerleistungen oder Handwerkerleistungen im Rahmen energetischer Sanierungen geht. Hier unterscheidet sich die steuerliche Absetzbarkeit nämlich.
Was unterscheidet Handwerkerleistungen von den sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“?
Im Gegensatz zu den haushaltsnahen Dienstleistungen werden die Handwerkerleistungen immer von geschulten Fachkräften ausgeführt. Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind also keine handwerklichen Tätigkeiten im eigentlichen Sinne und werden oft im Rahmen von sogenannten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt. Können aber ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden. Sie sparen also hier noch einmal, weil sich bei Ihrer Einkommenssteuererklärung das zu versteuernde Einkommen durch die übernommenen Arbeiten im Haushalt weiter verringert.
Typische Dienstleistungen im Haushalt sind beispielsweise
- der Winterdienst,
- eine Putzhilfe,
- Gartenarbeiten,
- Versorgung von Tieren im eigenen Haushalt
- oder die Reinigung des Fußweges.
Im Prinzip sind haushaltsnahe Dienstleistungen, die Sie bei der Steuer geltend machen können, also Arbeiten, die normalerweise von den Hausbewohnern in ihrem Haushalt selbst durchgeführt werden, die diese aber an Dritte delegiert haben.
Energetische Sanierung
Die steuerliche Geltendmachung lohnt sich ganz besonders, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt.
Typische Maßnahmen der energetischen Sanierung im eigenen Haushalt sind:
- Erneuern oder Überholen der Heizungsanlage
- Erneuerung von Türen und Fenstern
- Einbau von Systemen zur Optimierung der Energieeffizienz
- Dämmung
Bei solchen Maßnahmen in einer eigengenutzten Immobilie können Sie ebenfalls 20 Prozent der Handwerkerrechnung bei der Steuererklärung geltend machen. Und zwar der Aufwendungen in voller Höhe – also Material- und Arbeitskosten und das bis zu 200.000 Euro, verteilt über drei Jahre. Das bedeutet, Sie bekommen bis zu 40.000 Euro vom Finanzamt zurückerstattet. Planungskosten für die entsprechende Sanierung können gemäß § 35 c EstG sogar zusätzlich bis zu 50 Prozent abgezogen werden.
Voraussetzungen
Um Arbeitskosten für den Handwerker abzusetzen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So spielt es beispielsweise keine Rolle, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – obwohl in der Regel davon auszugehen ist, dass die anfallende Rechnung für Handwerkerleistungen dann von Ihrem Vermieter zu tragen ist. Wenn Sie nach Absprache mit dem Vermieter den Handwerker beauftragen und auch bezahlen, dürfen Sie den anfallenden Betrag entsprechend absetzen. Um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen, ist nicht nur wichtig, wer die Rechnung bezahlt hat, sondern auch, wie sie aufgebaut ist.
Diese Belege brauchen Sie
Um die Steuerermäßigung für die Arbeit eines Handwerkers zu erhalten, ist zu beachten, dass nur die Arbeiten abgesetzt werden können, für die Sie eine Rechnung haben und die Sie bargeldlos, also zum Beispiel per Überweisung, beglichen haben. Eine einfache Quittung bei Barzahlung reicht nicht aus, denn das Finanzamt kann dann nicht anhand der Kontobewegungen überprüfen, ob das Geld wirklich bezahlt wurde. So soll Schwarzarbeit ausgeschlossen werden. Zudem muss die Rechnung aufgesplittet sein in die Materialkosten, die Fahrtkosten und in die tatsächlichen Kosten für die erbrachte Dienstleistung plus Mehrwertsteuer. Die Belege müssen aufbewahrt werden. Private Handwerkerrechnungen zwei Jahre, Belege im Zusammenhang mit einer Vermietung zehn Jahre. Bei Verstoß drohen sogar Bußgelder.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, suchen Sie sich am besten einen Steuerberater, der Sie umfassend informieren kann. Wir helfen Ihnen gerne weiter unter Steuer-Berater.de.
Möchten Sie als Mieter die Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung angeben, dann geht das nur, wenn Sie die Handwerkerrechnung auch aus der eigenen Tasche bezahlt haben und Ihnen der Vermieter diese nicht erstattet hat. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf Sie übertragen hat. Dann können Sie diese ebenfalls bei der Steuer ansetzen, allerdings müssen Sie in der Aufstellung klar getrennt sein, sonst erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an. Arbeits- und Fahrtkosten werden auch hier bei normalen Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich begünstigt, Materialkosten nicht.
Das gilt es bei Handwerkerrechnungen für die Steuer zusätzlich zu beachten
Um die Steuervorteile in Anspruch zu nehmen, muss die Dienstleistung auf dem Grundstück bzw. in der Immobilie erbracht worden sein, die Sie selbst bewohnen. Dies gilt auch für Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Der Betrag mindert dann die Steuerschuld, sodass am Ende eventuell sogar eine Erstattung durch das Finanzamt möglich ist.
Wenn Geräte in eine Werkstatt müssen, sind die Arbeitskosten für die Reparatur nicht steuerlich absetzbar.
Fazit
Aufwendungen, die für Handwerkerleistungen in einer von Ihnen genutzten Immobilie entstanden sind, sind steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass sich die Ausgaben bei Ihrer Steuer begünstigend auswirken und Sie als Steuerpflichtiger einen Teil der entstandenen Kosten durch das Finanzamt erstattet bekommen. Dies gilt jedoch nur für die reine Arbeitsleistung und nicht für Materialkosten. Ausgenommen hiervon sind energetische Sanierungen. Um eine Steuererstattung zu bekommen, müssen Sie die entstandenen Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben.