Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler können ihr Firmenauto steuerlich absetzen. Nicht nur der Kauf oder das Leasing eines Fahrzeugs, sondern auch die Aufwendungen für Betrieb und Haltung schlagen mit hohen Kosten zu Buche. Die KFZ Kosten stellen daher innerhalb der Betriebsausgaben einen bedeutenden Anteil. Aus diesem Grund gilt ihnen besondere Aufmerksamkeit, um bei der steuerlichen Geltendmachung keine Fehler zu machen.
Firmenwagen – Voraussetzungen für die Anerkennung durch das Finanzamt
Das Auto von Unternehmern ist grundsätzlich entweder dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zuzuschlagen. Wird das Fahrzeug zu einem Anteil von mehr als 50 Prozent gewerblich genutzt, dann gehört es zum Betriebsvermögen. Der Einsatz Ihres PKW für die Firma mit einem Anteil von 10 bis 50 Prozent eröffnet die Wahlmöglichkeit, das Fahrzeug entweder dem Privatvermögen oder der Firma zuzurechnen. Wer sein Fahrzeug zu einem Anteil von weniger als 10 Prozent für seine Firma einsetzt, der muss es dem Privatvermögen zurechnen und kann die Kosten nicht steuerlich geltend machen.
Firmenauto steuerlich absetzen – Regelungen
Nach der Überprüfung, ob eine steuerliche Zuordnung des Fahrzeuges zum Betrieb statthaft ist, gilt es die steuerliche Handhabung zu beachten. Für die steuerliche Behandlung zählen folgende Kriterien:
- Abschreibung
- Betriebsausgaben
- Privatanteil
Abschreibung – scheibchenweise Geltendmachung
Grundsätzlich werden Firmenfahrzeuge, die zum Betriebsvermögen zählen, über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben. Ein kürzerer Zeitraum kann unter Umständen angesetzt werden, wenn die Kilometerleistung extrem hoch ist. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs erstreckt sich der Zeitraum der Abschreibung über die voraussichtliche restliche Nutzung.
Betriebsausgaben – Gewinnminimierung
Die Betriebsausgaben mindern den Gewinn und senken damit die Steuerlast. Mit Hilfe der Nebenkosten können Sie Ihr Firmenauto steuerlich absetzen. Zu den Nebenkosten für den Betrieb des Fahrzeugs gehören zum Beispiel Benzin, Steuer, Versicherung, Parkscheine oder Mautgebühren. Um die steuerliche Zurechnung zu den Betriebsausgaben vornehmen zu können, müssen sämtliche Belege für die Ausgaben im Original vorliegen.
Privatanteil – plus und minus
Unternehmer, die ihr Firmenfahrzeug auch privat nutzen, müssen den entsprechenden Anteil berücksichtigen. Hierfür wird für ein Fahrzeug, das mehr als 50% betrieblich genutzt wird, der private Anteil der Nutzung versteuert. Der Privatanteil der KFZ Nutzung wird dabei wie eine Betriebseinnahme dem betrieblichen Gewinn zugeschlagen. Im Gegenzug werden die vollen Kosten für das Fahrzeug und dessen Nebenkosten als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen.
Um den Privatanteil zu ermitteln können zwei verschiedene Methoden angewendet werden:
- Fahrtenbuch
- 1% Regelung
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch nimmt verschiedene Daten aus sämtlichen Fahrten auf. Dabei muss jede betrieblich begründete Fahrt mit Datum, Kilometerstand bei Start und bei Fahrtende, Reiseziel und zurück gelegten Kilometern sowie mit dem Anlass der Fahrt und Namen der Geschäftspartner dokumentiert werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie für private Fahrten sind Einträge des Datums und der zurück gelegten Kilometer ausreichend. Einträge müssen zeitnah und handschriftlich in ein gebundenes Buch oder mit einem elektronischen Fahrtenbuch erfolgen.
1%-Regelung
Alternativ zum sehr aufwendigen Führen eines Fahrtenbuchs kann auch die 1% Regelung angewendet werden, um den Privatanteil der Nutzung eines Firmenwagens zu berücksichtigen. Hierfür setzen Sie monatlich 1% des Listen-Neupreises plus Sonderausstattung und Umsatzsteuer als Privatverbrauch an und schlagen die Summe dem Unternehmensgewinn zu.
Die Nutzung eines Fahrtenbuches ist zu empfehlen, wenn der Listen-Neupreis sehr hoch ist, wenn das Fahrzeug schon alt ist oder wenn es gebraucht gekauft wurde. Außerdem lohnt sich das Führen des Fahrtenbuchs wenn die Betriebskosten für das KFZ gering ausfallen und wenn das Fahrzeug nur selten privat gefahren wird.
Die Nutzung der 1% Regelung ist günstig für einen Neuwagen mit hohem Neupreis, wenn der Anteil der Privatfahrten hoch ist und wenn hohe Betriebskosten anfallen.
Firmenauto steuerlich absetzen – Kauf oder Leasing
Die Aufwendungen für den Erwerb und Nutzung eines Firmenfahrzeugs werden steuerlich bei Kauf und Leasing unterschiedlich behandelt.
Kauf eines Firmenwagen
Der Kauf eines Firmenautos belastet die Liquidität des Unternehmens. Viele Unternehmen müssen hierfür einen Kredit aufnehmen. Das Steuergesetz bietet drei Möglichkeiten, mit denen Unternehmen ihr Firmenauto steuerlich absetzen können:
- Abschreibung nach AfA: die so genannte Absetzung für Abnutzung (AfA) legt die Abschreibung auf eine Nutzungsdauer von sechs Jahren fest.
- Die laufenden Betriebskosten für den Wagen, wie Sprit oder Reparaturen können vollständig geltend gemacht werden.
- Kreditzinsen sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar
Leasing eines Firmenautos
Unternehmen, die sich für einen Leasingwagen entscheiden, bezahlen eine monatliche Leasingrate für die Nutzung des Fahrzeugs. Damit schonen sie einerseits ihre Liquidität, erhöhen jedoch die monatlichen Fixkosten. Das Fahrzeug fließt beim Leasing nicht in das Betriebsvermögen ein, da es nicht in den Besitz des Leasingnehmers übergeht. Absetzbar sind beim Leasing:
- die monatlich anfallenden Leasingraten
- Leasingsonderzahlungen
- Die laufenden Betriebskosten für das Fahrzeug wie beim Kauf eines Wagens
Über unseren Experten & Autor

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul-Alexander Thies sein erstes Unternehmen, und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.