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Pendlerpauschale Rechner: So berechnen Sie absetzbare Fahrtkosten

Zuletzt aktualisiert: 30. Juli 2024
Lesedauer: 6 Minuten
© anyaberkut / istockphoto.com

In Deutschland benötigen rund elf Millionen Menschen länger als eine halbe Stunde zur Arbeit – das entspricht etwa einem Viertel aller Erwerbstätigen. Aufgrund dessen wird die Pendlerpauschale von immer mehr Berufstätigen in Anspruch genommen. Wir erklären, was es mit dieser Pauschale auf sich hat und wie Sie sie einfach berechnen können. Nutzen Sie für die Berechnung einfach unseren Rechner.

Pendlerpauschale-Rechner
km
Strecke zur Arbeitsstätte wurde zurückgelegt mit:
Arbeitstage im Jahr:
ODER
km
Berechnungsergebnis
Füllen Sie bitte erst das Formular aus und drücken auf "Pendlerpauschale berechnen".
Bei km, zurückgelegt an Tagen mit ergibt sich eine Pendlerpauschale von
Der errechnete Wert übersteigt den maximal zulässigen Betrag von 4.500 €. Laut EStG §9 Abs.4 darf nur bei der Nutzung des eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKWs mehr als 4.500 € angesetzt werden.
Alles auf einen Blick:
  • Die Pendlerpauschale wird auch Entfernungs-, Kilometer- und Fahrtkostenpauschale genannt
  • Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt
  • Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer
  • Arbeitnehmer und Selbstständige haben immer Anspruch, außer:- Sie arbeiten von Zuhause– Sie legen den Weg mit dem Flugzeug oder vom Arbeitgeber organisierter Sammelbeförderung zurück
  • Die Fahrtkostenpauschale gehört zu den Werbungskosten und wird bei der Steuererklärung in Anlage N vermerkt


Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale heißt offiziell Entfernungspauschale und ist auch als Fahrtkostenpauschale oder Kilometerpauschale bekannt. Jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige kann anfallende Kosten für die Fahrten von der eigenen Wohnung bis zur regelmäßigen Arbeitsstätte steuerlich absetzen. Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten und ist im Einkommensteuergesetz – kurz EStG – geregelt.

Wer kann die Pendlerpauschale in den Werbungskosten absetzen?

Es kann grundsätzlich jeder Erwerbstätige von der Kilometerpauschale Gebrauch machen – entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer nicht von Zuhause arbeitet. Dieser Gesetzmäßigkeit tritt unabhängig davon in Kraft, ob eine Anstellung auf Vollzeit oder Teilzeit besteht.Die Berechnung der Pauschale ist für verschiedene Verkehrsmittel relevant. Zwei Ausnahmen gibt es dennoch: Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsweg per Flugzeug oder mit einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurücklegt, kann er die Kosten nicht von der Steuer absetzen.Es spielt keine Rolle, ob für den Arbeitsweg tatsächlich Kosten angefallen sind. Fährt ein Arbeitnehmer zum Beispiel jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit, kann er trotzdem 0,30 Euro pro Kilometer als Entfernungspauschale absetzen.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Arbeitet der Erwerbstätige nicht von Zuhause und legt den Weg weder per Flugzeug noch mittels einer Sammelbeförderung des Arbeitgebers zurück, hat er Anspruch auf die Entfernungspauschale. Pro vollem Entfernungskilometer kann er pauschal 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Er kann also nicht die Hin- und die Rückfahrt berechnen, sondern lediglich die einfache Strecke.Wenn Sie die Kosten nicht mittels unseres Rechners berechnen möchten, können Sie folgende Formel verwenden:

Anzahl der Arbeitstage im Jahr x Kilometer x 0,30 Euro

Bei der Berechnung muss beachtet werden, dass nicht die vollen Kilometer – also alle gefahrenen Kilometer – beachtet werden. Es wird lediglich die einfache Entfernung als Angabe anerkannt. Hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz zum Beispiel 120 Kilometer entfernt von seiner Arbeitsstätte, beachtet er bei der Berechnung der Fahrtkosten auch nur 120 Kilometer – und nicht für den Hin- und Rückweg 240 Kilometer.Mit Hilfe unseres Rechners können Sie – egal ob Sie mit dem eigenen Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Motorrad fahren – bequem Ihre Fahrtkosten, die Sie von der Steuer absetzen können, berechnen.
Historische Entwicklung:
Im Jahr 2007 konnten Pendler für ihre Fahrten erst ab dem 21. Entfernungskilometer Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Diese Gesetzgebung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2008 jedoch als verfassungswidrig. Danach wurde die vorherige Gesetzeslage, die auch heute noch gültig ist, wiederhergestellt.

Welche Wohnung gilt als „maßgebliche Wohnung“?

Hat ein Erwerbstätiger mehr als einen Wohnsitz, gilt die Wohnung, die der „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ ist. Das ist in der Regel der Wohnsitz, der überwiegend genutzt wird. Dabei ist irrelevant, welche Wohnung näher an der Arbeitsstätte liegt.

Bis zu welcher Höhe kann die Pendlerpauschale abgesetzt werden?

Wenn das eigene Auto oder einen Firmenwagen genutzt wird, gibt es keinen Höchstbetrag. In anderen Fällen – wie beispielsweise bei der Nutzung eines anderen eigenen Fahrzeugs oder der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln – gilt eine maximale Höhe von 4.500 Euro pro Kalenderjahr. Höhere Kosten können in diesen Fällen nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Fahrten am Tag darf man berechnen?

Die Entfernungspauschale kann pro Arbeitstag nur einmal berechnet werden. Dies gilt auch, wenn der Erwerbstätige den Weg aufgrund ungewöhnlicher Arbeitszeiten oder einer längeren Unterbrechung der Arbeitszeit mehrmals täglich zurücklegen muss.Als Arbeitstag zählen alle Tage, an denen der Erwerbstätige tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren ist.

Was beinhaltet die Regel der kürzesten Straßenverbindung?

Maßgebend für die Berechnung der Strecke ist immer der kürzeste Weg zur Tätigkeitsstätte. Diese Strecke gilt unabhängig davon, ob der Weg mautpflichtig ist oder das gewählte Verkehrsmittel die Strecke aufgrund von Mindestgeschwindigkeiten befahren kann.Für die Ermittlung der kürzesten Wegstrecke kann beispielsweise Google Maps verwendet werden, da häufig auch die zuständigen Beamten dort ihre Daten recherchieren.

Gibt es Ausnahmen für diese Regelung?

Auch bei diesem Gesetz gibt es Ausnahmen, denn statt der kürzesten Strecke kann in bestimmten Fällen die verkehrsgünstigere Verbindung gewählt werden.Diese Ausnahme regelt:
§9 Absatz 4 des EStG
„[…] eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird.“
Verkehrsgünstiger bedeutet, dass der Erwerbstätige seinen Arbeitsplatz auf diesem Weg in der Regel schneller und pünktlicher erreicht als es auf der kürzesten Strecke der Fall wäre.

Wo und wie beantrage ich die Entfernungspauschale?

Um die Pauschale geltend zu machen, muss der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. In dieser muss er die berechneten Fahrtkosten als Werbungskosten in Anlage N eintragen.Die Entfernungspauschale ist keine Gutschrift, die das Finanzamt überweist. Sie verringert das zu versteuernde Einkommen, wodurch weniger Einkommensteuer berechnet wird.Das Finanzamt veranschlagt immer eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro. Liegt der errechnete Betrag für alle Kosten dieser Art – einschließlich der Kosten für die Fahrten – unter 1.000 Euro lohnt sich eine Erwähnung in der Steuererklärung nicht.
Unser Tipp:
Liegen Ihre Werbungskosten über 1.000 Euro, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Die Werbungskosten werden dann bereits während des Jahres als Freibetrag betrachtet, wodurch sich der Lohnsteuerabzug verringert.