Welche Steuerklasse habe ich?
Die Steuerklasse ist von Ihrem Arbeitsverhältnis und Ihren persönlichen Lebensumständen abhängig. Sie können Ihre aktuelle Steuerklasse Ihrer Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sie können auch das Finanzamt anrufen und dort Ihre aktuelle Lohnsteuerklasse erfragen.

Jeder Arbeitnehmer wird einer Lohnsteuerklasse zugeordnet, die die Höhe steuerlicher Abzüge beeinflusst und somit das monatliche Nettogehalt mitbestimmt. Jede Steuerklasse gibt gleichzeitig Auskunft über die spezifischen Lebensumstände, so dass es eine Steuerklasse für alleinerziehende Eltern oder Verheiratete gibt. Da Arbeitgeber für jede Gehaltsabrechnung auch Informationen über den Familienstand etc. Ihrer Arbeitnehmer vorweisen müssen, helfen Steuerklassen bei der Finanzverwaltung. Ändern sich Ihre persönlichen Lebensumstände zum Beispiel durch eine Heirat, können Sie Ihre Lohnsteuerklasse durchaus zu Ihrem Vorteil ändern. Erfahren Sie auf Steuer-Berater.de, welche Steuerklasse sich für Sie am besten eignet.
Welche Lohnsteuerklassen gibt es?
Es lassen sich sechs Steuerklassen für den Arbeitnehmer unterscheiden, die hauptsächlich von dessen Familienstand abhängig sind. Als Angestellter können Sie Ihre aktuelle Lohnsteuerklasse auf Ihrer Gehaltsabrechnung finden oder diese von der Lohnsteuerabrechnung ermitteln. Grundsätzlich hat jeder nur eine Steuerklasse, außer Sie stehen in zwei verschiedenen Anstellungsverhältnissen. Ändert sich Ihre persönliche Situation können Sie unter gegebenen Umständen Ihre Steuerklasse wechseln. Hier stellt sich dann die Frage, welche Steuerklasse Sie wählen sollten. Die nachfolgende Steuerklassen Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Lohnsteuerklassen:
2 Alleinerziehende mit einem Freibetrag von 1.077€
3 Ein verheirateter Partner, wenn der andere Partner in der Steuerklasse 5 oder arbeitslos ist, mit einem Freibetrag von 1.788€
4 Verheiratete mit einem Freibetrag von 945€
5 ein verheirateter Partner, wenn der andere Partner in der Steuerklasse 3 ist, mit einem Freibetrag von 105€
6 ledige und verheiratete Arbeitnehmer mit mehr als einem Job mit einer Lohnsteuerkarte mit einem Freibetrag von 0€
Steuerklasse 1
In die Steuerklasse 1 fallen alle berufstätigen Singles, Geschiedene, Verwitwete oder dauerhaft getrennt lebende Eheleute. Die Höhe der steuerlichen Abzüge richtet sich nach dem Einkommen. Ab einem Einkommen von 450 € müssen neben der Lohnsteuer auch Sozialabgaben geleistet werden. Ihnen steht ein Grundfreibetrag von 945 € zur Verfügung. Zugehörige dieser Steuerklasse können nicht zwischen Lohnsteuerklassen wählen. Haben Sie allerdings als alleinerziehender Elternteil ein Kind, können Sie in die Steuerklasse 2 wechseln. Sind Sie ein lediger Student und in Ihrem Nebenjob ein Arbeitnehmer, fallen Sie ebenfalls in die Steuerklasse 1. Steuerpflichtig sind Sie allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von über 9.000 €.
Steuerklasse 2
Als Alleinerziehender Elternteil, der mit mindestens einem minderjährigen Kind zusammenlebt, fallen Sie in die Steuerklasse 2. Sie erhalten Steuerfreibeträge und einen Freibetrag von 1.077 € und werden durch diese entlastet.
Steuerklasse 3
Als Ehepaar mit unterschiedlichem Einkommen können Sie eine Steuerklassenkombination von 3/5 oder 5/3 wählen. Der besserverdienende Ehepartner sollte hierbei in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln. Somit muss er/sie weniger Steuern und Abgaben zahlen und es entsteht ein anderes Nettogehalt. Der höhere Freibetrag von 1.788 € ermöglicht dem Ehepartner große Vorteile und folglich kann mehr Gehalt übrig bleiben.
Steuerklasse 4
Haben Sie geheiratet, werden Sie automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Diese Lohnsteuerklasse bietet vor allem für gleichverdienende Paare Vorteile. Neben den gleichen Abzügen und einem Freibetrag von 945 €, erhalten Sie außerdem einen Kinderfreibetrag, denn Sie sich mit Ihrem Ehepartner teilen können.
Steuerklasse 5
Sind Sie verheiratet und Ihr besserverdienender Ehepartner ist in die Steuerklasse 3 gewechselt, müssen Sie in die Lohnsteuerklasse 5 mit einem Freibetrag von 105 € eingestuft werden. Die steuerlichen Abgaben sind in dieser Kategorie sehr hoch, allerdings ergibt sich durch Ihr geringeres Einkommen und das bessere Einkommen Ihres Partners, der/die sich in Steuerklasse 3 befindet letztendlich ein steuerlicher Vorteil für Sie beide. In dieser Kategorie sind Sie verpflichtet jährlich eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 verzeichnet die höchsten steuerlichen Abgaben. In diese Lohnsteuerklasse werden Sie gestuft, wenn Sie mehrere Berufe ausüben. Normalerweise befindet sich jeder Arbeitnehmer nur in einer Steuerklasse. Üben Sie jedoch mehrere Beschäftigungen aus, fallen alle Jobs neben Ihrer Haupttätigkeit in die Kategorie der Steuerklasse 6. In dieser Lohnsteuerklasse haben Sie nicht nur die größte Steuerbelastung, sondern Sie haben auch keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag oder den Grundfreibetrag.
Wie kann man die Abzüge und Nettolohn in den Steuerklassen berechnen?
Von Ihrem Bruttogehalt werden entsprechend Ihrer Steuerklasse Steuern und Versicherungsbeiträge abgezogen. Mithilfe eines Steuerklassenrechners können Sie Ihr Nettogehalt berechnen. Hierzu müssen Sie nur Ihre Lohnsteuerklasse, Ihr Bruttogehalt und einige persönliche Angaben zu Ihren Lebensumständen eingeben. Der Rechner kann Ihnen auch helfen sich für eine Steuerklasse zu entscheiden, wenn Sie die Möglichkeit haben diese zu wechseln. Nutzen Sie auch Lohnsteuertabellen, um Ihre steuerlichen Abgaben und Ihr Endgehalt zu ermitteln.
Wann und wie oft ist ein Wechsel der Steuerklasse möglich?
Sie können Ihre Lohnsteuerklasse nur einmal im Jahr ändern. Der Antrag für die Änderung für das laufende Jahr muss bis zum 30. November beim Finanzamt abgegeben werden. Sie können Ihre Steuerklasse ändern, wenn Sie ein Kind bekommen, heiraten, Sie sich getrennt haben oder Ihr Ehepartner verschieden ist. Sollte sich also Ihr Familienstand ändern, können Sie Ihre Steuerklasse entsprechend anpassen. Auch wenn einer der Ehepartner plötzlich mehr verdient durch einen Gehaltssprung macht ein Steuerklassenwechsel Sinn.
Führt der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse immer zu mehr Einkommen?
Die Änderung der Steuerklasse beeinflusst lediglich die Höhe der steuerlichen Abgaben, jedoch nicht das Einkommen selbst. Durch die passende Steuerklasse sparen Sie Steuern und bekommen vielleicht mehr Nettogehalt, aber die Summe Ihres Einkommens bleibt unverändert. Gleichzeitig werden diese Steuereinsparungen oft durch die Einkommenssteuererklärung am Jahresende ausgeglichen, da häufig auch Steuernachzahlungen getätigt werden müssen.
Wechselt die Steuerklasse beim Start in die Selbstständigkeit?
Als Selbstständiger, egal ob neben- oder hauptberuflich, sind Sie verpflichtet jährlich eine Steuererklärung zu erstellen. Sie stehen in keinem Angestelltenverhältnis und haben daher auch keine Steuerklasse. Mithilfe der Einkommenssteuererklärung errechnet das Finanzamt die zu zahlenden Steuern und Beiträge, die dann mittels Vorauszahlung jedes Quartal geleistet werden müssen. Dank des jährlichen Steuerbescheids werden dann alle Daten überprüft und je nach Bedarf Rückzahlungen durchgeführt oder Nachzahlungen gefordert. Auch als Student, der nebenberuflich selbstständig tätig ist, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen. Allerdings sind Sie erst ab einem Jahreseinkommen von über 9.000 € steuerpflichtig.
Welche Steuerklasse nach Heirat und mit Kindern?
Ändert sich Ihr Familienstand durch eine Heirat oder haben Sie Nachwuchs bekommen, haben diese Entwicklungen Einfluss auf Ihre Steuerklasse. Informieren Sie sich über die Vorteile der einzelnen Varianten und entscheiden Sie, welche Steuerklasse die beste Wahl für Sie darstellt.
Muss man die Steuerklasse ändern, wenn man heiratet oder Kinder bekommt?
Wenn sich Ihr Familienstand ändert, müssen Sie auch Ihre Steuerklasse ändern. Dies geschieht hauptsächlich zu Ihrem Vorteil. Heiraten Sie oder bekommen ein Kind, sollten Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten des Lohnsteuerklassenwechsels informieren. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Steuerklasse nach einer Scheidung wechseln, sonst können Sie Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
Welche Kombinationen der Steuerklassen sind während der Ehe möglich?
Sie haben den Bund der Ehe geschlossen, dann können Sie den Steuerklassenwechsel nutzen und davon profitieren. Als verheiratete Arbeitnehmer haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassen im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner zu wählen. Nach der Hochzeit werden Sie automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Sie können aber auch zwischen der Steuerklassenkombination 3/5 oder 5/3 wählen. Die Lohnsteuerklasse 4 eignet sich vor allem für Paare, die ungefähr gleich viel Geld verdienen. Die Kombination 3/5 oder 5/3 hat dagegen große Vorteile für Ehepaare, wo ein Partner erheblich mehr als der Andere verdient. Es wird empfohlen bei einem Verdienstunterschied ab 40-60% in die Steuerklasse 3 und 5 zu wechseln. Durch die unterschiedlichen Steuerklassen muss der Geringverdiener höhere Steuern zahlen, doch der Vielverdiener spart an Steuern, so dass insgesamt mehr Nettogehalt übrig bleibt.
Wie können Ehe- und Lebenspartner ihre Steuerklasse ändern?
Nach Ihrer Eheschließung können Sie einen Antrag auf Steuerklassenwechsel an das Finanzamt stellen. Dieser muss jedoch vor dem 30.Novemeber für das laufende Jahr eingereicht werden und kann auch nur einmal jährlich gestellt werden. Beide Ehepartner müssen mit dem Wechsel einverstanden sein und dies in Form Ihrer Unterschrift auch bekunden.
Steuerklasse nach der Heirat: Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?
Entscheiden Sie sich für die Steuerkombination 3/5 oder 5/3 sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Durch die Einkommenssteuererklärung kann das Finanzamt alle Summen, die sich aus Gehältern und abgegebenen Steuern berechnen überprüfen und gegebenenfalls Nachzahlungen fordern.
Welche Steuerklasse im Trennungsjahr?
Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Steuerklasse während des Trennungsjahrs nicht verändern. Höchstwahrscheinlich geben Sie in diesem Jahr noch eine gemeinsame Steuererklärung ab, zumindest wenn Sie zuvor die Kombination 3/5 gewählt hatten. Natürlich können Sie dies auch getrennt tun, allerdings empfiehlt es sich aus rein finanzieller Sicht dieses eine Jahr noch wie gewohnt verlaufen zu lassen. Am 31.Dezember des Jahres in dem Sie sich getrennt haben endet steuerlich gesehen das Trennungsjahr. Zu Beginn des neuen Jahres müssen Sie das Finanzamt über Ihre Trennung informieren, denn auch wenn die Scheidung noch nicht vollzogen wurden, gelten Sie steuerlich als getrennt lebend und Ihre Steuerklasse ändert sich. Nach Ihrer Scheidung werden Sie entsprechend Ihrer Lebensumstände eingestuft. Als ledige Arbeitnehmer erhalten Sie die Steuerklasse 1. Bringen Sie Kinder aus der Ehe mit, kann der Partner, der die Kinder Vollzeit betreut die Lohnsteuerklasse 2 wählen.
Welche Steuerklasse mit Kindern?
Kinder beeinflussen die Lohnsteuerklasse nur, wenn Sie alleinerziehend sind. Die Steuerklasse 2 stellt eine separate Lohnsteuerklasse für ledige, alleinerziehende Eltern dar. Auch verheiratete Eltern mit Kindern können sich steuerliche Vorteile sichern dank des Kinderfreibetrags. Dieser kann zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.
Wirkt sich der Wechsel der Steuerklasse auf das Elterngeld aus?
Wechseln Sie aus der Steuerklassenkombination 4/4 zu 3/5 oder 5/3, kann dies positive Auswirkungen auf Ihre Steuern haben. Ist der Ehepartner, der Elterngeld bezieht in der Lohnsteuerklasse 3, dann profitiert er/sie vom Kinderfreibetrag und einem sinkenden zu versteuernden Einkommen. Wichtig ist hier, dass die Fristen beachtet werden. Mütter müssen sich mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz und Väter sieben Monate vor der Geburt in die entsprechende Steuerklasse umstufen lassen und dann einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Da Sie bei dieser Kombination verpflichtet sind eine jährliche Steuererklärung einzureichen, überprüft das Finanzamt, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld ist.
Was passiert mit der Steuerklasse, wenn man arbeitslos wird?
Als Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld bezieht müssen Sie keine steuerlichen Abgaben leisten. Dennoch beeinflusst die Steuerklasse die Höhe Ihrer Leistungen, die Sie vom Amt erhalten. Wenn Sie aus einem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosigkeit wechseln, verbleiben Sie in Ihrer vorherigen Steuerklasse. Sie können versuchen Ihre Lohnsteuerklasse zu Ihren Gunsten zu wechseln, allerdings wird dies nicht immer vom Amt bewilligt.
Welche Auswirkungen hat die Wahl der Steuerklasse auf das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengelds wird von der Steuerklasse beeinflusst. Sind Sie bei der Lohnsteuerklasse 4 eingestuft, erhalten Sie mehr Arbeitslosengeld als Personen der Steuerklasse 5. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor einem geplanten Wechsel der Steuerklasse an Ihr zuständiges Arbeitsamt wenden, um mögliche Probleme eines Wechsels während einer bestehenden Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
In welcher Steuerklasse muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Natürlich müssen Selbstständige eine Einkommensteuererklärung abgeben, da sie sich in keiner Steuerklasse befinden. Arbeitnehmer sind grundsätzlich von dieser Pflicht befreit, außer Sie sind verheiratet und haben sich für die Steuerklassenkombination 3/5 oder 5/3 entschieden. Sie unterliegen einer Steuererklärungspflicht wenn Sie sich in diese Steuerklassen eingestuft haben. Des Weiteren muss eine Einkommensteuererklärung abgebeben werden, wenn Sie oder/und Ihr Ehepartner Freibeträge oder weitere Einkünfte aus Lohnersatzleistungen beziehen. Auch wenn Sie Ihren Lohn von mehreren Arbeitgebern beziehen, also auch in der Steuerklasse 6 sind, müssen Sie eine Steuererklärung jährlich einreichen.