
Eheglück mit Steuervorteil – Ehegattensplitting auf dem Prüfstand
Ehepaare kommen in Deutschland in den Genuss von besonderen steuerlichen Vorteilen. Mit der steuerlichen Entlastung wollte der Staat bei der Einführung des so genannten Ehegattensplittings vor allem die Familien finanziell entlasten.
Ehegattensplitting – Familienförderung durch Steuerersparnis
Das Ehegattensplitting wurde in Deutschland im Sommer 1958 beschlossen. Dem Gesetz gingen lange Jahre der politischen Auseinandersetzung um die Besteuerung von Ehepaaren voraus. Bis heute wird das Ehegattensplitting leidenschaftlich diskutiert, kritisiert und verteidigt – und bis heute hat es sich gehalten.
So funktioniert das Splittingverfahren für Eheleute
Der normale Steuerpflichtige ermittelt seine Einnahmen und legt diese dem Finanzamt gegenüber offen. Für Angestellte und Arbeiter übermittelt die Firma das Bruttogehalt an den Fiskus. Danach berechnet das Finanzamt die anfallenden Steuern, um diese Summe einzuziehen. Anders bei Verheirateten – und seit mehreren Jahren auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften – die das Splittingverfahren anwenden. Denn das Finanzamt addiert das jährliche Einkommen sowohl des Ehemannes als auch der Ehefrau zu einer gemeinsamen Summe. Danach behandelt es die Eheleute wie eine einzelne steuerpflichtige Person. Das Finanzamt halbiert nun den gemeinsamen Betrag und legt hierfür die Höhe der Einkommenssteuer fest. Das Ergebnis wird am Ende wieder verdoppelt. Die Endsumme ist die Einkommenssteuer, die das Ehepaar gemeinsam zu bezahlen hat. Für das Ehegattensplitting geben die beiden Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab, indem sie auf Seite eins im Mantelbogen der Steuererklärung die Zusammenveranlagung erklären.
Großer Unterschied – großer Vorteil
Das Ehegattensplitting führt vor allem dann zu spürbaren Steuererleichterungen, wenn die beiden Eheleute ein sehr unterschiedliches Einkommen haben. In der Folge hat sich das Ehegattensplitting vor allem für Paare mit Kindern als finanzielle Erleichterung erwiesen. Denn in vielen Familien arbeitet ein Elternteil entweder in Teilzeit oder nur geringfügig. Oftmals bleiben vor allem die Mütter auch für mehrere Jahre vollständig zu Hause, um sich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern. Der andere Elternteil ist dann meist in Vollzeit beschäftigt und verdient somit erheblich mehr. Ehepaare mit einem Einkommen in einem Verhältnis von 60 zu 40 sowie mit einem höheren Intervall im Verhältnis des Jahreseinkommens sollten eine Zusammenveranlagung wählen. Denn für sie lohnt sich das Ehegattensplitting durch eine spürbare Steuereinsparung.
Wenig Nutzen für wenig Unterschied
Das Ehegattensplitting bietet Ehepaaren oder eingetragenen Lebensgemeinschaften nur einen geringen und manchmal auch gar keinen Vorteil, wenn beide ein annähernd gleiches Einkommen erzielen. Eheleute mit einem vergleichbaren Jahreseinkommen haben unter Anwendung des Ehegattensplitting gegenüber der Einzelveranlagung keinen merklichen steuerlichen Vorteil.
Scheiden tut weh – auch steuerlich
Wenn Sie sich scheiden lassen, dann gilt das Jahr der Scheidung als letztes Jahr, in dem Sie und Ihr Partner das Ehegattensplitting anwenden können. Das Finanzamt erachtet Geschiedene ohne neue Partnerschaft als Alleinstehende, die als Einzelne veranlagt werden. Sollte Ihr geschiedener Partner im gleichen Jahr der Scheidung auch wieder heiraten, dann können Sie das so genannte Sondersplitting in Anspruch nehmen. Für Sie gilt dann im Jahr der Scheidung trotz der Wiederverheiratung Ihres Ex-Partners der verminderte Steuersatz.
Steuern für Witwen und Witwer
Auch für Steuerpflichtige, deren Ehepartner verstorben ist gilt eine ähnliche Regelung wie bei Scheidung. Im gleichen Jahr, in dem Sie Ihren Partner verloren haben, können Sie das Ehegattensplitting ein letztes mal anwenden. Im darauf folgenden Jahr können Sie das so genannte Gnadensplitting in Anspruch nehmen. Das Gnaden- oder Witwensplitting ist eine Verlängerung des bisherigen Ehegattensplittings um ein weiteres Jahr.

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul-Alexander Thies sein erstes Unternehmen, und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.