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Steuern sparen

Schenkungssteuer: Begriffserklärung, Freibetrag und Ausnahmen

Jérôme Grad
Verfasst von Jérôme Grad
Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2021
Lesedauer: 8 Minuten
© wutwhanfoto / istockphoto.com

Sie haben eine Immobilie oder ein Vermögen geschenkt bekommen und plötzlich Post vom Finanzamt erhalten, weil eine Schenkungssteuer reklamiert wird? Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als den Betrag zu bezahlen. Doch mit der richtigen Strategie im Voraus können Sie bei einer Schenkung steuerfrei bleiben und so eine Menge Geld sparen. Wir erläutern Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie die Zahlungen legal umgehen können.

Alles auf einen Blick:

  • Die Schenkungssteuer ist die Steuer auf eine Erbschaft zu Lebzeiten.
  • Sie wird ab einem bestimmten Schenkungsbetrag fällig. Dieser richtet sich jeweils nach der Steuerklasse, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad abhängt.
  • Der Steuerfreibetrag erlaubt Ihnen, eine Schenkung bis zu einem vorgegeben Betrag steuerfrei anzunehmen.
  • Er kann alle zehn Jahre geltend gemacht werden und bietet damit einen großen Vorteil gegenüber des einmalig anwendbaren Freibetrags bei Erbschaften.
  • Weitere legale Möglichkeiten, die Steuer zu umgehen, sind die Kettenschenkung und die Heirat.

Definition und Begriffserklärung

Die Schenkungssteuer erlaubt es dem Staat, unter gewissen Umständen auf Schenkungen eine Steuer zu erheben. Sie ist im Erbschaftssteuer-Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt und wird vom Finanzamt erhoben.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die Sie nach einer Schenkung abführen müssen, wenn die Summe einen bestimmten Freibetrag übersteigt und die Zuwendung ohne Gegenleistung erfolgt.

Eine Schenkung ist nach §516 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine unentgeltliche Zuwendung von größeren Vermögenswerten unter lebenden Personen. Dabei überträgt eine Person, der Schenkende, einen Teil seines Vermögens auf eine andere Person, den Beschenkten.

Theoretisch funktioniert diese Steuer wie die Erbschaftssteuer, nur dass die Beteiligten noch leben.

Warum gibt es die Schenkungssteuer?

Vermögensübertragungen werden zu Lebzeiten vollzogen, um Erbschaftssteuern zu vermeiden. Damit der Staat, repräsentiert durch das Finanzamt, bei Schenkungen nicht leer ausgeht, werden unter bestimmten Bedingungen Steuern erhoben.

Wo ist sie geregelt?

Die Schenkungssteuer ist im Erbschaftssteuer-Schenkungssteuergesetz (ErbStG) definiert. Im Gesetzestext wird sie als Schenkungsteuer betitelt, im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Schreibweise Schenkungssteuer durchgesetzt. Nach §7 des ErbStG wird eine Schenkung steuerpflichtig in folgenden Fällen:

  • Eine freigiebige Zuwendung, die zur Bereicherung führt.
  • Die Bereicherung, die ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner bei der Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt.
  • Eine Abfindung, die für einen Erbverzicht genutzt wird.
  • Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts.

Ab wann wird eine Schenkungssteuer fällig?

Eine Steuerzahlung fällt dann an, wenn Sie einen Schenkungssteuerbescheid erhalten. Dies ist der Fall, wenn folgende vier Punkte zutreffen:

  • Der Beschenkte hat seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Schenkung wurde dem Finanzamt gemeldet.
  • Die Schenkung erfolgte ohne jede Art von Gegenleistung.
  • Der Schenkungsbetrag übersteigt den zugelassenen Freibetrag des Beschenkten.

Wer erhebt die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer wird vom Finanzamt erhoben. Wenn Sie eine größere Geldsumme oder eine Immobilie geschenkt bekommen, sind Sie zur Meldung beim Finanzamt verpflichtet. Die Frist zur Meldung beträgt nach §30 des ErbStG drei Monate und erfordert folgende Angaben:

  • Personendaten sowie das Verhältnis der Beteiligten
  • Gegenstand und Wert der Zuwendung
  • Auflistung vergangener Zuwendungen des Schenkers in der Vergangenheit

Schenker und Beschenkter sind gleichermaßen zur Anzeige der Schenkung beim Finanzamt verpflichtet.

Da Banken und Versicherungen zur Meldung von Erbschaften und Schenkungen verpflichtet sind, sollten Sie die Vermögensübertragung auf Ihrem Konto in jedem Fall der Behörde übermitteln. Ansonsten machen Sie sich im Sinne der Steuerhinterziehung strafbar. Wenn Sie sich unsicher sind, erfragen Sie den Rat bei einem Steuerberater.

Bei notariell beglaubigten Schenkungen müssen Sie der Meldepflicht nicht nachkommen, da der Notar ohnehin den Vorgang dem Finanzamt meldet. Dies gilt auch bei vom Gericht begleiteten Schenkungen.



Freibetrag

Die Schenkungssteuer greift erst dann, wenn ein entsprechender Freibetrag überschritten ist. Dieser ist vom Verwandtschaftsverhältnis des Beschenkten zum Schenkenden abhängig. Die Beschenkten werden in drei Steuerklassen unterteilt, nach der sich der Steuersatz richtet.

Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklassen werden in §15 des ErbStG definiert und geben vor, mit welchem Steuerprozentsatz die Person zu rechnen hat. Sie richten sich nach dem Verhältnis des Beschenkten zum Schenkenden und sind nicht mit dem Äquivalent der Einkommensteuer gleichzusetzen. So gibt es im Schenkungssteuergesetz ErbStG drei Klassen.

Der Steuerklasse I werden Ehepartner sowie Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaften zugewiesen. Ebenso finden sich Kinder und Enkelkinder in dieser Klasse wieder.

In Steuerklasse II werden Geschwister, Neffen, Nichten, Großeltern, Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner geführt.

Steuerklasse III ist allen anderen Erben vorbehalten, also beispielsweise Freunden, nicht verheirateten Partnern, darunter auch Verlobten.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Freibetrag wird in §16 des ErbStG definiert und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Er kann alle zehn Jahre geltend gemacht werden. Prinzipiell gilt: Je näher die beschenkte Person mit dem Schenker verwandt ist, desto höher der Freibetrag.

Verhältnis Beschenkter – SchenkenderFreibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Enkelkinder, wenn die Eltern verstorben sind400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Geschwister, Neffen, Nichten, Eltern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten20.000 Euro
Andere Erben20.000 Euro

Vorteil zur Erbschaftssteuer

Im Vergleich zur Erbschaftssteuer bietet die Schenkungssteuer einige Vorteile. So kann der Freibetrag alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden, während der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer nur einmalig gilt. So können Sie ein höheres Vermögen sukzessive an Kinder abgeben. Auch können Ehegatten oder eingetragener Lebenspartner das selbstgenutzte Wohneigentum als steuerfreie Schenkung annehmen, was bei einer Erbschaft nicht der Fall ist.

Aber Vorsicht: Verstirbt der Schenker innerhalb der Frist von zehn Jahren nach der Schenkung, kann die Behörde zusätzlich zur Schenkungssteuer einer nachträgliche Erbschaftssteuer erheben.

Berechnung

Die Höhe der Schenkungssteuer ist vom Freibetrag und der Steuerklasse abhängig. Zu entrichten ist die Steuer beim zuständigen Finanzamt.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Schenkungsbetrag, dem Freibetrag und der Steuerklasse, die aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis der Beteiligten resultiert. Ergeht ein Schenkungssteuerbescheid, sind Sie zur Zahlung der Steuern verpflichtet. Je nach Höhe des Schenkungsbetrags und welcher Steuerklasse Sie zugeordnet sind, erhalten Sie den entsprechenden Steuersatz.

Höhe der Schenkung in EuroProzentsatz für die Steuerklasse IProzentsatz für die Steuerklasse IIProzentsatz für die Steuerklasse III
Bis 75.00071530
75.001 – 300.000112030
300.001 – 600.000152530
600.001 – 6.000.000193030
6.000.001 – 13.000.000233550
13.000.001 – 26.000.000274050
Über 26.000.000304350

Beispiel: Herr Meier schenkt seiner Tochter zwei Millionen Euro für den Bau eines Eigenheims. Der Freibetrag für die Tochter liegt bei 400.000 Euro, daher wird für 1,6 Millionen Euro die Schenkungssteuer fällig. Da die Tochter der Steuerklasse I angehört, wird der Steuersatz von 19 Prozent angewendet. Daher entfallen für die Tochter 1.600.000 * 0,19 = 304.000 Euro steuerliche Zahlungen.

Sonderfall Immobilie: Verschenken Sie eine Immobilie, wird der Wert mittels des Verkehrswerts festgelegt. Übersteigt dieser den Freibetrag, wird die Schenkung steuerpflichtig.

TIPP:
Bei vermieteten Wohnimmobilien erhält der Beschenkte zehn Prozent Steuerfreiheit auf den Verkehrswert.
 

Wo ist sie zu bezahlen?

Die Steuer ist beim Finanzamt zu begleichen, das für den Schenkenden zuständig ist.



Ausnahmen

In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Steuerzahlungen zu umgehen. Neben den geltenden Freibeträgen ist vor allem die Kettenschenkung zu erwähnen.

Kann man die Schenkungssteuer umgehen?

Ja. Es gibt verschiedene, rechtlich legale Möglichkeiten, um nicht steuerpflichtig zu werden.

Wie kann man sie umgehen?

Eine simple Variante, keinen Steuerbescheid zu erhalten, ist unter dem entsprechenden Freibetrag zu bleiben. Daneben gibt es weitere legale Möglichkeiten, die steuerlichen Zahlungsaufforderungen zu umgehen.

Bei der Kettenschenkung werden mehrere Schenkungen vollzogen, sodass eine Kette entsteht, bei der sich die Höhe der gesetzlichen Freibeträge verschiebt. Klassischerweise wird eine solche Vermögensübertragung von Großeltern auf einen Enkel angewandt.

Beispiel: Möchte Oma Erna ihrem Enkel Michael 400.000 Euro schenken, wäre diese Schenkung steuerpflichtig, da der Freibetrag bei Enkelkindern lediglich 200.000 Euro beträgt. Überträgt Erna nun aber ihrem Sohn André die 400.000 Euro, müssen sie keine Steuern zahlen, da der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro beträgt. In einem zweiten Schritt kann André seinem Sohn Michael die 400.000 Euro schenken, wobei die gleiche Regelung greift, wie bei der Schenkung von Erna an André.

Durch eine Hochzeit springen Sie von Steuerklasse III in Steuerklasse I. Dadurch steigt der Freibetrag von 20.000 Euro auf 500.000 Euro. Zudem profitieren Sie von den deutlich geringeren Steuersätzen. Ähnlich verhält sich das Prinzip bei der Adoption. Hier wechselt das adoptierte Kind in die Steuerklasse I, womit sich der Freibetrag erhöht und der Steuersatz verringert.

Gelegenheitsgeschenke: In gewissen Ausnahmen erhebt der Gesetzgeber keine Steuer. Diese Gelegenheiten sind Zuwendungen, die an einen bestimmten Anlass gebunden sind, wie eine Hochzeit, ein Jubiläum oder ein Studienabschluss. Dabei muss der Wert des Geschenks in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtvermögen des Schenkers stehen. Einen genauen Wert gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor. Bei Unsicherheiten sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.

Wenn Sie als Ehepartner oder Eltern eine Immobilie an Ihren Partner beziehungsweise Kind verschenken, können Sie den Zusatz geltend machen, diese Immobilie als eigenen Wohnzweck zu nutzen. Dadurch wird keine steuerliche Zahlung fällig, selbst wenn der Verkehrswert den Freibetrag übersteigt.

Fazit

Eine Schenkung mit größerem Vermögenswert müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, das über eine entsprechende Schenkungssteuer entscheidet. Um bei einer Schenkung steuerfrei zu bleiben, müssen Sie unter dem für Sie gültigen Freibetrag bleiben. Dieser errechnet sich aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis des Schenkenden und Beschenkten. Daraus ergibt sich eine Steuerklasse, die bei einer Zahlungsaufforderung den Steuersatz festsetzt.

Planen Sie eine große Schenkung, sollten Sie taktisch klug vorgehen. So kann eine Kettenschenkung helfen, Geld zu sparen. Wenn Sie sich unsicher über den Schenkungsbetrag und das weitere Vorgehen zur Steuerbefreiung sind, sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen.

Über unsere*n Autor*in
Jérôme Grad
Nach seinem Studium verschrieb sich Jérôme komplett der Tätigkeit als Redakteur, zunächst im Sportbereich, später im Zeitungsverlag. Journalistische Erfahrungen sammelte er in Print- und Onlineredaktionen, darunter unter anderem beim Kicker Sportmagazin und nordbayern.de.