Was ist Arbeitskleidung?
Berufstätige in Medizin, Pflege, Handwerk, Industrie oder Gastronomie sind oft dazu verpflichtet, Arbeitskleidung zu tragen. Arbeitskleidung ist die Kleidung, die während der Arbeit getragen wird, um die eigene Kleidung zu schonen. Arbeitskleidung ist keine allgemeine Vorschrift, sondern wird je nach Branche und Arbeitgeber unterschiedlich geregelt.
Im Beruf der Medizin oder der Gesundheits- und Krankenpflege, im Handwerk oder der Gastronomie gibt es berufstypische Arbeitskleidung, die größtenteils auch vorgeschrieben ist. Was akzeptiert das Finanzamt als Arbeitskleidung? Wann ist Arbeitskleidung von der Steuer absetzbar? Sind die Anschaffungs- und Reinigungskosten für die Berufskleidung abzusetzen? Wie sind die Kosten in der Steuererklärung anzugeben? Antworten auf diese Fragen und mehr zu absetzbarer Arbeitskleidung erhalten Sie auf Steuer-Berater.de.
Was zählt steuerlich als Arbeitskleidung?
Grundsätzlich können von der Steuer Dienstreisen, die Fahrten zur Arbeit sowie unter anderem Arbeitsmittel abgesetzt werden. Diese Aufwendungen sind Werbungskosten (siehe § 9 EstG), die notwendig sind, um die Einnahmen zu erwerben, zu erhalten und zu sichern.
Arbeitskleidung wird auf den Beruf und die Berufsumgebung angepasst. Je nach Beruf variiert die als Schutzkleidung dienende Arbeitskleidung, die um einige Extras, wie zum Beispiel Helme oder Handschuhe, erweitert werden kann. Nicht jede während der Arbeitszeit getragene Kleidung zählt steuerlich als Arbeitskleidung. Denn wenn die Arbeitskleidung auch außerhalb der Arbeitszeiten getragen werden kann, wird es schwierig, diese in der Steuererklärung als Arbeitskleidung abzusetzen.
In den meisten Fällen wird Schutzkleidung als Arbeitskleidung steuerlich anerkannt. Uniformen, Kittel, Amtskleidung und Schornsteinfegerbekleidung werden als Arbeitskleidung anerkannt. Beispielsweise können weiße Hemden oder Jeanshosen steuerlich nicht als Arbeitskleidung zählen, weil diese auch für den privaten Zweck getragen werden können. Grundsätzlich gilt: Wenn die Arbeitskleidung nur als Arbeitsmittel dient, ist sie steuerlich absetzbar.
Wann kann man Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?
Abgesehen von Uniformen, Kitteln und anderer Arbeitskleidung, können auch Diensthemden und -hosen sowie Pullover und Trainingsanzüge mit dem Wahrzeichen der Polizei, der Feuerwehr oder der Bundeswehr von der Steuer abgesetzt werden. Man spricht von Berufskleidung, die Uniformcharakter hat; dazu zählen dunkle Anzüge und Kostüme (mit abnehmbarem Emblem) für Arbeitnehmer der Luftfahrgesellschaft. Strümpfe, Funktionsunterwäsche oder Ähnliches sind nicht von der Steuer absetzbar. Objektiv muss die Berufskleidung für einen beruflichen Zweck erkennbar sein, um diese von der Steuer absetzen zu können.
Arbeitskleidung: Welche Kosten kann man absetzen?
Was für das Absetzen aller Arbeitsmittel gilt, gilt folglich auch für die vorgeschriebene Berufskleidung. Da die Berufskleidung zu den Werbekosten gehört, berücksichtigt das Finanzamt für die Werbekosten eine Pauschale von 1.000 Euro. Bei dieser Werbekosten-Pauschale ist kein Nachweis beim Finanzamt notwendig. Der Pauschalbetrag für die Berufskleidung wird von den zu versteuernden Einnahmen abgesetzt. Kosten, die für die Anschaffung, Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung anfallen, können abgesetzt werden.
Kann man die Anschaffung von Arbeitskleidung absetzen?
Die Anschaffungskosten für Arbeitskleidung sind in der Pauschale der Werbekosten enthalten. Es kann jedoch sein, dass neue Arbeitskleidung angeschafft und durch weiteres Equipment erweitert werden muss. Da überschreitet der Steuerzahler schnell die Werbekosten-Pauschale. Wichtig ist, dass das in diesem Fall dem Finanzamt nachgewiesen werden kann. Deshalb sollten Quittungen aufbewahrt werden, um dies nachweisen zu können.
Kann man die Reinigung von Arbeitskleidung absetzen?
Nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für die Reinigung der Berufsbekleidung fallen Kosten an. Wird die Arbeitskleidung in einem Waschsalon oder in der Wäscherei gewaschen, können die Reinigungskosten genauer eingetragen werden und womöglich sind auch Quittungen erhältlich.
Wird die Arbeitskleidung privat zuhause gewaschen, dürfen die Reinigungskosten geschätzt werden. Wichtig ist, dass Eckdaten zum Waschgang angegeben werden, um diese zu berechnen. In den meisten Fällen will das Finanzamt keinen Nachweis für die Reinigung nachgewiesen bekommen und setzt für die Reinigungskosten eine Pauschale von ca. 110 Euro an.
Faktoren, die wichtig bei der Berechnung der Reinigungskosten sind:
- Gewicht der Wäsche
- Gradzahl des Waschgangs
- Nutzung eines Trockners
- Anzahl der Waschgänge pro Woche
- Personenanzahl im Haushalt
Mit den Erfahrungswerten der Verbraucherzentrale (PDF-Datei) wie viel ein Waschgang ungefähr kostet.
Kosten für Arbeitskleidung absetzen: Bis zu welcher Höhe?
Für Arbeitskleidung beziehungsweise für Arbeitsmittel gibt es eine maximale Pauschale von 110 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, will das Finanzamt oft Nachweise dafür haben. Deshalb ist es wichtig die Anschaffungs- und Reparaturkosten sowie die Reinigungskosten nachweisen zu können. Ob es einen Grenzbetrag für das Absetzen der Berufsbekleidung gibt, kann von Beruf zu Beruf unterschiedlich ausfallen. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater helfen.
Arbeitskleidung als Werbungskosten: Wie gibt man die Kosten in der Steuererklärung an?
Das Finanzamt fordert bei der Steuererklärung den Steuerzahler dazu auf persönliche Angaben zu machen. Zu diesen Angaben gehören Die Arbeitskleidung wird in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben. In der Anlage N in Zeile 46 bis 48 des Steuerformulars für Arbeitnehmer können die Werbungskosten eingetragen werden.
In der linken Spalte wird die Arten der anfallenden Kosten aufgeschrieben. Das können beispielsweise die Reinigungskosten oder/und die Anschaffungskosten für die Berufsbekleidung sein. In der rechten Spalte neben der gewählten Bezeichnung für die abzusetzenden Kosten, wird der errechnete Betrag eingetragen. Diese Kosten werden addiert und in die Spalte der Gesamtsumme eingetragen.