Das Steuergesetz bietet Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern verschiedene Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Denn anders als Arbeiter und Angestellte können Selbstständige ihre Aufwendungen zum Betrieb ihres Unternehmens steuermindernd angeben. Hierdurch erhalten Selbstständige Instrumente zur Gestaltung ihrer Abgaben, die es ihnen ermöglichen, im eng gesteckten Rahmen der Steuergesetzgebung ihre Steuerlast zu minimieren. Nachfolgende 15 legale Steuertipps für Selbstständige, die nur einen kleinen Anteil der Möglichkeiten zur Steuerersparnis stellen, spiegeln die Freiräume für steuerliche Strategien.
15 ganz legale Steuertipps für Selbstständige
Das deutsche Steuergesetz ist eines der umfangreichsten weltweit. Diesen Ruhm verdanken die verschiedenen Gesetzeswerke ihren zahlreichen Sonderregelungen, die oft nur mit Hilfe von Steuerfachleuten zu verstehen und anzuwenden sind. Nachfolgende 15 legale Steuertipps für Selbstständige geben zielgerichtete Unterstützung für eine unkomplizierte Umsetzung:
- Investitionsabzug
- Sonderabschreibung KMU
- Kleininvestitionen
- Lineare Abschreibung
- Abschreibungen
- Reisekosten
- Stille Gesellschaft
- Rechtsformwechsel
- Rücklagen
- Istversteuerung
- Vorsteuerpauschalierung
- KFZ
- Freiwillige Bilanz
- Ehegatten-Minijob
- Dauerfristverlängerung
Investitionsabzug
Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, Investitionen im Voraus abzusetzen. Wenn KMU Anschaffungen planen, die sie im Abrechnungszeitraum nicht tätigen, können sie diese dennoch mit bis zu 40 Prozent steuerlich geltend machen.
Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen
Das Einkommensteuergesetz erlaubt im § 7g Abs. 5 EStG kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Gewinn durch Sonderabschreibungen zu mindern. Die Sonderabschreibung beträgt maximal 20 Prozent eines investierten Betrages und beschränkt sich auf bewegliche Objekte, wie zum Beispiel Kraftfahrzeuge.
Kleininvestitionen
Zu den Kleininvestitionen zählen die so genannten abschreibbaren, geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Kaufpreis von bis zu 800 Euro netto. Diese können sofort und vollständig steuerlich geltend gemacht werden.
Lineare Abschreibung
Der Wechsel von der degressiven Abschreibung hin zur linearen Abschreibung lohnt sich, wenn die Bilanzen vergangener Jahre zum Beispiel Maschinen oder Fahrzeuge aufweisen, die mit 25 Prozent Absetzung für Abnutzungen abgeschrieben wurden. Durch den Wechsel zur linearen Abschreibung wird der Buchwert zu gleichen Teilen auf die restliche Nutzungsdauer angesetzt.
Abschreibungen
Investitionen sind ein bewährtes Instrument, um den Gewinn durch die Erhöhung von Betriebsausgaben zu senken. Auch die fortlaufende Abschreibung senkt den Gewinn und führt zu Steuerersparnis.
Reisekosten
Eine gut geplante Reise im Auftrag der Firma kann steuermindernd wirken. Denn grundsätzlich können Aufwendungen von Geschäftsreisen, wie Bahn- oder Flugtickets, Leihwagen oder Tankfüllungen steuerlich geltend gemacht werden.
Stille Gesellschaft
Die Installation einer stillen Gesellschaft mit Beteiligung an stillen Reserven in einer Familien-GmbH führt dazu, dass eine Personengesellschaft entsteht, die einen steuerlichen Freibetrag von 24.500 Euro erhält.
Rechtsformwechsel
Erwartet ein Unternehmen hohe Gewinne, dann kann ein Rechtsformwechsel zur GmbH lohnend sein. Denn ein Teil des Gewinns kann dann als Gesellschaftergehalt ausbezahlt werden.
Rücklagen
Bei hoher Gewinnerwartung kann ein Teil als Rücklage im Unternehmen verbleiben. Hierfür ist ein Antrag an das Finanzamt nötig. Die Rücklage unterliegt dann einer geringeren Versteuerung.
Istversteuerung
Die Umsatzsteuerschuld von erhobener Mehrwertsteuer entsteht in der Abrechnungsperiode der Rechnungsstellung unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde. Die Istversteuerung, die beim Finanzamt beantragt werden muss, bewirkt die Fälligkeit der Umsatzsteuerschuld erst nach bezahltem Rechnungsbetrag.
Vorsteuerpauschalierung
Für bestimmte Handwerksbranchen gestattet das Finanzamt die so genannte Vorsteuerpauschalierung. Diese berechnet die Umsatzsteuerschuld pauschal nach unterschiedlichen Prozentsätzen aus dem Umsatz und kann zu erheblichen Einsparungen führen.
KFZ
Grundsätzlich können betrieblich eingesetzte Fahrzeuge und deren Nebenkosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Freiwillige Bilanz
Auch Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, können durch eine freiwillige Bilanz von deren steuerlichen Einsparmöglichkeiten Gebrauch machen.
Ehegatten-Minijob
Gehaltszahlungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, während das Minijob-Gehalt nicht versteuert werden muss.
Dauerfristverlängerung
Der Zeitgewinn von einem Monat für die Zahlung der vereinnahmten Umsatzsteuer verschafft einen Liquiditätsvorteil.
Über unseren Experten & Autor

Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, der Online-Buchhaltung für Kleinunternehmer, Selbständige und Mittelständler. Während seines Studiums gründete Paul-Alexander Thies sein erstes Unternehmen, und weiß über die Herausforderungen der Existenzgründung Bescheid. In den letzten 8 Jahren arbeitete Paul-Alexander Thies als Führungskraft Senior Management für Groupon, Payleven (Rocket Internet) & Travador.