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Was sind Werbungskosten?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 03. Dezember 2025
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2025 weiterhin 1.230 Euro gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG und wird automatisch bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
  • Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.
  • Die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) beträgt 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage, also höchstens 1.260 Euro jährlich gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG.
  • Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit betragen 14 Euro (mehr als 8 Stunden Abwesenheit) beziehungsweise 28 Euro (mindestens 24 Stunden) gemäß § 9 Abs. 4a EStG.

Werbungskosten Definition

Werbungskosten sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie werden bei der Einkunftsart abgezogen, bei der sie entstanden sind. Voraussetzung ist ein Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen.

Wie werden Werbungskosten berücksichtigt?

Werbungskosten mindern die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und damit das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Pauschbetrag, können die höheren Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Wichtige Werbungskostenarten 2025

WerbungskostenartBetrag/PauschaleRechtsgrundlage
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro§ 9a EStG
Entfernungspauschale (1.–20. km)0,30 Euro/km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Entfernungspauschale (ab 21. km)0,38 Euro/km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Homeoffice-Pauschale6 Euro/Tag (max. 1.260 Euro)§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG
Verpflegungspauschale (> 8 Std.)14 Euro§ 9 Abs. 4a EStG
Verpflegungspauschale (24 Std.)28 Euro§ 9 Abs. 4a EStG
Unterkunft doppelte Haushaltsführungmax. 1.000 Euro/Monat§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG

Ergebnis: Die genannten Pauschalen und Höchstbeträge gelten für den Veranlagungszeitraum 2025 und werden ohne Einzelnachweis anerkannt.

Kategorien nach § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG

Zu den Werbungskosten gehören insbesondere:

  1. Schuldzinsen und Renten für Darlehen zur Einnahmeerzielung
  2. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben
  3. Beiträge zu Berufsverbänden
  4. Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  5. Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
  6. Aufwendungen für Arbeitsmittel und typische Berufskleidung
  7. Absetzungen für Abnutzung von Arbeitsmitteln

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Pendler mit langer Fahrstrecke

Ein Arbeitnehmer pendelt an 220 Arbeitstagen 45 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte.

BerechnungBetrag
Erste 20 km × 220 Tage × 0,30 Euro1.320 Euro
+ Weitere 25 km × 220 Tage × 0,38 Euro2.090 Euro
= Entfernungspauschale gesamt3.410 Euro
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro
= zusätzlicher Werbungskostenabzug2.180 Euro

Ergebnis: Der Arbeitnehmer kann 3.410 Euro als Werbungskosten geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von etwa 1.194 Euro (bzw. eine zusätzliche Ersparnis von etwa 763 Euro gegenüber dem automatisch berücksichtigten Pauschbetrag).

Beispiel 2: Homeoffice-Nutzung

Eine Arbeitnehmerin arbeitet an 180 Tagen von zu Hause und pendelt an 40 Tagen ins Büro (einfache Entfernung 15 Kilometer).

BerechnungBetrag
Homeoffice-Pauschale: 180 Tage × 6 Euro1.080 Euro
+ Entfernungspauschale: 40 Tage × 15 km × 0,30 Euro180 Euro
= Werbungskosten gesamt1.260 Euro
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro
= zusätzlicher Werbungskostenabzug30 Euro

Ergebnis: Die Kombination aus Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag knapp, sodass ein zusätzlicher Abzug von 30 Euro möglich ist.

Beispiel 3: Doppelte Haushaltsführung

Ein Arbeitnehmer unterhält am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung mit monatlicher Miete von 900 Euro und fährt wöchentlich zum 250 Kilometer entfernten Hauptwohnsitz.

BerechnungBetrag
Unterkunftskosten: 12 × 900 Euro10.800 Euro
+ Familienheimfahrten erste 20 km: 46 × 20 km × 0,30 Euro276 Euro
+ Familienheimfahrten ab 21. km: 46 × 230 km × 0,38 Euro4.022 Euro
+ Verpflegungspauschalen erste 3 Monate: 90 Tage × 14 Euro1.260 Euro
= Werbungskosten doppelte Haushaltsführung16.358 Euro
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro
= zusätzlicher Werbungskostenabzug15.128 Euro

Ergebnis: Die Kosten der doppelten Haushaltsführung führen zu einem erheblichen Werbungskostenabzug. Für die Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale mit der erhöhten Pauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

Ausnahmen und Besonderheiten

Höchstbetrag bei der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Ein höherer Betrag ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen verwendet.

Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Gemäß § 9 Abs. 4a Satz 12 EStG können Verpflegungsmehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung nur für die ersten drei Monate geltend gemacht werden.

Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber gestellt, sind die Verpflegungspauschalen gemäß § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen: 20 Prozent für das Frühstück (5,60 Euro bei 28 Euro Tagespauschale) und 40 Prozent für Mittag- beziehungsweise Abendessen (jeweils 11,20 Euro).

Einrichtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

Nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 4.4.2019, VI R 18/17) gehören Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände und Hausrat nicht zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten. Sie sind als sonstige Mehraufwendungen zusätzlich abziehbar.

Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitalerträgen

Gemäß § 20 Abs. 9 EStG ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen; es gilt nur der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung).

Leasingsonderzahlungen

Nach dem BFH-Urteil vom 21.11.2024 (VI R 9/22) sind Leasingsonderzahlungen nicht mehr sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, sondern periodengerecht auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen.

Vorteile

  • unbegrenzter Abzug tatsächlicher Kosten: Übersteigen die nachgewiesenen Aufwendungen den Pauschbetrag, ist der volle Betrag abzugsfähig.

  • automatischer Pauschbetrag ohne Nachweis: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

  • erhöhte Entfernungspauschale für Fernpendler: Ab dem 21. Kilometer gilt die erhöhte Pauschale von 0,38 Euro (2022–2026).

  • flexible Homeoffice-Pauschale: Die Tagespauschale von 6 Euro kann unabhängig von einem separaten Arbeitszimmer geltend gemacht werden.

  • kombinierbare Abzüge: Werbungskosten verschiedener Kategorien können addiert und gemeinsam abgezogen werden.

Nachteile

  • Nachweispflicht bei hohen Aufwendungen: Werbungskosten über dem Pauschbetrag müssen durch Belege nachgewiesen werden.

  • keine rückwirkende Verlustnutzung: Entstehen höhere Werbungskosten als Einnahmen, ist ein Verlustvortrag nur eingeschränkt möglich.

  • begrenzte Verpflegungspauschalen: Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten sind die Pauschalen seit 2020 unverändert.

  • keine tatsächlichen Kosten bei Kapitalerträgen: Das Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 20 Abs. 9 EStG beschränkt den Abzug auf den Sparer-Pauschbetrag.

  • Höchstbetrag bei öffentlichen Verkehrsmitteln: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, können die höheren Aufwendungen jedoch geltend gemacht werden (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG).

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt und deckt bei vielen Arbeitnehmern die typischen beruflichen Aufwendungen ab. Wer höhere Kosten hat, etwa durch lange Pendelstrecken, doppelte Haushaltsführung oder umfangreiche Homeoffice-Nutzung, kann durch den Nachweis tatsächlicher Werbungskosten zusätzliche Steuerersparnisse erzielen. Die erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer und die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro jährlich bieten dabei wichtige Entlastungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2025?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 2025 weiterhin 1.230 Euro gemäß § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG. Dieser Betrag gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2023 unverändert und wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug mit einem Zwölftel (102,50 Euro) berücksichtigt.

Wie berechnet sich die Entfernungspauschale 2025?

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro für jeden der ersten 20 Entfernungskilometer und 0,38 Euro für jeden weiteren Kilometer ab dem 21. Kilometer gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Es gilt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die Hin- und Rückfahrt.

Können Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig geltend gemacht werden?

Die Homeoffice-Pauschale und die Entfernungspauschale können für unterschiedliche Arbeitstage kombiniert werden. Für denselben Tag ist nur eine der beiden Pauschalen abziehbar. Arbeitnehmer ohne anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, etwa Lehrkräfte, können beide Pauschalen für denselben Tag geltend machen.

Welche Verpflegungspauschalen gelten bei Dienstreisen?

Bei auswärtiger Tätigkeit im Inland gelten gemäß § 9 Abs. 4a EStG folgende Pauschalen: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie für An- und Abreisetage, 28 Euro bei mindestens 24 Stunden Abwesenheit. Bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit besteht kein Anspruch.

Was kann bei doppelter Haushaltsführung abgesetzt werden?

Bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung sind gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG abziehbar: Unterkunftskosten am Beschäftigungsort bis maximal 1.000 Euro monatlich, Einrichtungskosten zusätzlich in voller Höhe (BFH VI R 18/17), wöchentliche Familienheimfahrten nach der Entfernungspauschale sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate.

Wann lohnt sich der Nachweis tatsächlicher Werbungskosten?

Der Einzelnachweis tatsächlicher Werbungskosten lohnt sich, wenn die Aufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Dies ist häufig bei Pendelstrecken ab etwa 19 Kilometern (bei 220 Arbeitstagen), bei doppelter Haushaltsführung oder bei umfangreicher Nutzung des Homeoffice der Fall.

Welche Werbungskosten sind bei Kapitalerträgen abziehbar?

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten gemäß § 20 Abs. 9 EStG ausgeschlossen. Es gilt nur der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bei Einzelveranlagung beziehungsweise 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG.

Quellen

Bundesministerium der Justiz. "§ 9 EStG – Werbungskosten." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html Zugriff am 2. Dezember 2025.

Bundesministerium der Justiz. "§ 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html Zugriff am 2. Dezember 2025.

Bundesministerium der Finanzen. "Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025 – § 9 Werbungskosten." https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/ Zugriff am 2. Dezember 2025.

Bundesfinanzhof. "Urteil vom 04.04.2019, VI R 18/17 – Einrichtungskosten bei doppelter Haushaltsführung." https://www.bundesfinanzhof.de Zugriff am 2. Dezember 2025.

Bundesfinanzhof. "Urteil vom 21.11.2024, VI R 9/22 – Leasingsonderzahlungen." https://www.bundesfinanzhof.de Zugriff am 2. Dezember 2025.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.