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Was ist die Umsatzsteuer?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 03. Dezember 2025
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick:

  • Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt im Inland (§ 1 Abs. 1 UStG).

  • Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent (§ 12 UStG).

  • Unternehmer können die gezahlte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen (§ 15 Abs. 1 UStG).

  • Die Kleinunternehmerregelung 2025 gilt bei einem Vorjahresumsatz bis 25.000 Euro und einem laufenden Jahresumsatz bis 100.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG).

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind je nach Vorjahres-Zahllast monatlich (über 9.000 Euro) oder vierteljährlich (2.000 bis 9.000 Euro) abzugeben.

Umsatzsteuer Definition

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Austausch von Lieferungen und sonstigen Leistungen erhoben wird. Nach § 1 Abs. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sowie der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen.

Wer ist Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes?

Nach § 2 Abs. 1 UStG ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Gesetz definiert gewerbliche oder berufliche Tätigkeit als jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

Steuersätze nach § 12 UStG

SteuersatzAnwendungsbereich
19 %Regelsteuersatz für alle steuerpflichtigen Umsätze
7 %Ermäßigter Steuersatz für Gegenstände der Anlage 2 zum UStG
0 %Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden (bei ≤ 30 kWp vereinfachter Nachweis)

Ergebnis: Der anzuwendende Steuersatz hängt von der Art der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen ab.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Umsatzsteuerberechnung bei einem Dienstleister

Ein IT-Berater erbringt Programmierleistungen für einen Geschäftskunden und stellt ein Nettoentgelt von 5.000 Euro in Rechnung.

PositionBetrag
Nettoentgelt5.000 Euro
+ Umsatzsteuer (19 %)950 Euro
= Bruttorechnung5.950 Euro

Ergebnis: Der Kunde zahlt 5.950 Euro brutto, der IT-Berater führt 950 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

Beispiel 2: Vorsteuerabzug beim Wareneinkauf

Ein Einzelhändler kauft Waren für sein Geschäft im Wert von 10.000 Euro netto ein und verkauft diese für 15.000 Euro netto an Endkunden.

PositionBetrag
Umsatzsteuer aus Verkauf (19 % von 15.000 Euro)2.850 Euro
− Vorsteuer aus Einkauf (19 % von 10.000 Euro)1.900 Euro
= Zahllast an das Finanzamt950 Euro

Ergebnis: Der Einzelhändler führt nur die Differenz zwischen erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer an das Finanzamt ab.

Beispiel 3: Kleinunternehmerregelung 2025

Eine Grafikdesignerin hat im Jahr 2024 einen Umsatz von 22.000 Euro erzielt und erwartet für 2025 einen Umsatz von 35.000 Euro.

PrüfkriteriumWertGrenze 2025Erfüllt?
Vorjahresumsatz 202422.000 Euro25.000 EuroJa
Erwarteter Umsatz 202535.000 Euro100.000 EuroJa

Ergebnis: Die Grafikdesignerin kann 2025 die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen und stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Der Vorsteuerabzug ist das zentrale Instrument zur Vermeidung einer Kumulierung der Umsatzsteuer entlang der Wertschöpfungskette. Nach § 15 Abs. 1 UStG kann ein Unternehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen erbracht wurde.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

VoraussetzungGesetzliche Grundlage
Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers§ 2 UStG
Leistung für das Unternehmen§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG
Ordnungsgemäße Rechnung§§ 14, 14a UStG
Mindestens 10 % unternehmerische Nutzung§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG

Ergebnis: Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen ist der vollständige Vorsteuerabzug möglich.

Die Kleinunternehmerregelung 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Wesentliche Änderungen ab 2025

MerkmalBis 2024Ab 2025
Vorjahresumsatzgrenze22.000 Euro25.000 Euro
Grenze laufendes Jahr50.000 Euro (Prognose)100.000 Euro (feste Grenze)
ÜberschreitungZum JahresendeSofort unterjährig

Ergebnis: Bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze endet der Kleinunternehmerstatus sofort, bereits der überschreitende Umsatz unterliegt der Regelbesteuerung.

Hinweis: Die neuen Grenzen ab 2025 (25.000 Euro/100.000 Euro) sind Netto-Grenzen, während die alten Grenzen (22.000 Euro/50.000 Euro) Brutto-Grenzen waren.

EU-Kleinunternehmerregelung nach § 19a UStG

Neu ab 2025: Deutsche Kleinunternehmer können nach § 19a UStG auch in anderen EU-Mitgliedstaaten von der dortigen Kleinunternehmerregelung profitieren, sofern der EU-weite Gesamtumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt. Dafür ist eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und Fristen

Nach § 18 UStG sind Unternehmer verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.

Voranmeldungszeiträume

Vorjahres-ZahllastVoranmeldungszeitraumAbgabetermine
Über 9.000 EuroMonatlich10. des Folgemonats
2.000 bis 9.000 EuroVierteljährlich10. April, Juli, Oktober, Januar
Bis 2.000 EuroBefreiung möglichNur Jahreserklärung

Ergebnis: Die Abgabehäufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG).

Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG

Bei bestimmten Umsätzen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Dieses Verfahren der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG verhindert Steuerausfälle bei grenzüberschreitenden Transaktionen und bestimmten inländischen Leistungen.

Wichtige Anwendungsfälle

LeistungsartGesetzliche Grundlage
Werklieferungen ausländischer Unternehmer§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG
Bauleistungen an Bauunternehmer§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Gebäudereinigung§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG
Mobilfunkgeräte und Tablets ab 5.000 Euro§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG

Ergebnis: Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer berechnen, anmelden und abführen, kann sie aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Steuerbefreite Umsätze nach § 4 UStG

Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, wobei der Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Eingangsumsätze regelmäßig ausgeschlossen ist. Wichtige Befreiungen umfassen Ausfuhrlieferungen in Drittländer (§ 4 Nr. 1a UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG), Umsätze von Ärzten und Heilberufen (§ 4 Nr. 14 UStG) sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 UStG).

Option zur Steuerpflicht

Nach § 9 UStG können Unternehmer bei bestimmten steuerfreien Umsätzen zur Steuerpflicht optieren, um den Vorsteuerabzug zu erhalten. Dies ist insbesondere bei der Vermietung von Geschäftsräumen an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sinnvoll.

Vorteile

  • transparente Steuererhebung: Das Umsatzsteuersystem ermöglicht eine neutrale Besteuerung des Endverbrauchs ohne kumulative Wirkung.

  • finanzielle Entlastung für Unternehmer: Durch den Vorsteuerabzug tragen Unternehmer keine eigene Steuerlast aus betrieblichen Einkäufen.

  • flexible Kleinunternehmerregelung: Die erhöhten Grenzen 2025 reduzieren den Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen erheblich.

  • europaweite Harmonisierung: Das Mehrwertsteuersystem ermöglicht einen reibungslosen Warenverkehr innerhalb der EU.

Nachteile

  • hoher Verwaltungsaufwand: Regelmäßige Voranmeldungen, ordnungsgemäße Rechnungsstellung und Dokumentationspflichten binden Ressourcen.

  • komplexe Rechtsmaterie: Zahlreiche Sonderregelungen, Steuerbefreiungen und Ausnahmen erschweren die korrekte Anwendung.

  • Liquiditätsbelastung: Die Umsatzsteuer ist unabhängig vom Zahlungseingang geschuldet, was bei Zahlungsverzögerungen zu Liquiditätsengpässen führen kann.

  • kein Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer: Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, können keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Umsatzsteuer ist eine der bedeutendsten Steuerarten in Deutschland und erfasst alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringen. Mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Satz von 7 Prozent (§ 12 UStG) sowie dem Vorsteuerabzugsmechanismus (§ 15 UStG) wird eine neutrale Besteuerung des Endverbrauchs sichergestellt. Die zum 1. Januar 2025 angehobenen Kleinunternehmer-Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr bieten kleinen Unternehmen eine erhebliche administrative Entlastung, erfordern jedoch bei Überschreitung der Obergrenze einen sofortigen Wechsel zur Regelbesteuerung.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer?

Nach § 1 Abs. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt sowie die Einfuhr von Gegenständen in das Inland.

Wie hoch sind die Umsatzsteuersätze 2025?

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Für bestimmte Lieferungen und Leistungen, die in Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden gilt ein Nullsteuersatz; bei Anlagen bis 30 kWp gelten die Voraussetzungen als erfüllt (Vermutungsregelung) (§ 12 Abs. 3 UStG).

Welche Voraussetzungen gelten für die Kleinunternehmerregelung 2025?

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG darf der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Beide Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein.

Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Bei einer Vorjahres-Zahllast über 9.000 Euro ist monatlich, bei einer Zahllast zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich anzumelden.

Was passiert bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze von 100.000 Euro?

Bei Überschreitung der 100.000-Euro-Grenze im laufenden Kalenderjahr endet der Kleinunternehmerstatus sofort unterjährig. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung mit Umsatzsteuerausweis und Vorsteuerabzugsberechtigung.

Wie funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren?

Bei bestimmten Leistungen nach § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer statt des leistenden Unternehmers. Der leistende Unternehmer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Welche Angaben muss eine Rechnung für den Vorsteuerabzug enthalten?

Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung die Anforderungen der §§ 14, 14a UStG erfüllen. Dazu gehören Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und -nummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.

Quellen & weiterführende Informationen

Bundesministerium der Justiz. "Umsatzsteuergesetz (UStG)." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/ Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Justiz. "§ 12 UStG – Steuersätze." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Justiz. "§ 19 UStG – Kleinunternehmerregelung." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundeszentralamt für Steuern. "Umsatzsteuer." https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/umsatzsteuer_node.html Zugriff am 25. November 2025.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.