Alles auf einen Blick:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro können sofort ohne Aufzeichnungspflicht abgeschrieben werden.
- Bei Anschaffungskosten zwischen 250,01 und 800 Euro besteht ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG.
- Sammelposten für GWG zwischen 250,01 und 1.000 Euro werden über 5 Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben.
- Alle Grenzen gelten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzug.
GWG Definition
Das GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) ist ein abnutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 Euro, das selbständig nutzungsfähig ist. Nach § 6 Abs. 2 EStG können solche Güter im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden, statt sie über mehrere Jahre abzuschreiben. Anschaffungsnebenkosten wie Versand und Montage sind in die Grenze einzubeziehen.
Wie wird das GWG berücksichtigt?
Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt in 3 Stufen nach Anschaffungskosten. Bis 250 Euro erfolgt eine vollständige Sofortabschreibung ohne Aufzeichnungspflicht. Bei Kosten zwischen 250,01 und 1.000 Euro besteht ein Wahlrecht zwischen zwei Methoden, das einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr zu treffen ist (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG): Entweder Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG für Güter bis 800 Euro (Güter 800,01-1.000 Euro werden dann normal nach § 7 EStG abgeschrieben), oder Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro (5-Jahres-Abschreibung). Die beiden Methoden sind für das gesamte Wirtschaftsjahr gegenseitig ausschließend.
Sofortabschreibung bis 800 Euro
Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro können Sie das Wirtschaftsgut vollständig im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG). Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Wenn Sie diese Methode für ein Wirtschaftsjahr wählen, können Sie keinen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG bilden. Güter zwischen 800,01 und 1.000 Euro müssen dann nach den regulären Abschreibungsregeln (§ 7 EStG) abgeschrieben werden. Die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten gilt einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr.
Sammelposten zwischen 250,01 und 1.000 Euro
Für Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro können Sie einen Sammelposten bilden (§ 6 Abs. 2a EStG). Wenn Sie diese Methode für ein Wirtschaftsjahr wählen, müssen alle Güter im Bereich 250,01 bis 1.000 Euro in den Sammelposten aufgenommen werden (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG: einheitliche Anwendung). Eine Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG ist in diesem Wirtschaftsjahr dann nicht möglich. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel (20 Prozent) aufgelöst.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Büroeinrichtung mit Sofortabschreibung
Ein Unternehmen kauft einen Schreibtisch für 450 Euro (netto). Das Wirtschaftsgut erfüllt die Voraussetzungen des GWG und kann sofort abgeschrieben werden.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten | 450 Euro |
| Sofortabschreibung im Jahr 1 | 450 Euro |
| = Betriebsausgabe Jahr 1 | 450 Euro |
Ergebnis: Der volle Betrag wird im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe berücksichtigt.
Beispiel 2: Sammelposten mit mehreren Gütern
Ein Betrieb kauft mehrere Gegenstände: Laptop (650 Euro), Monitor (280 Euro) und Drucker (320 Euro). Die Gesamtkosten betragen 1.250 Euro. Da alle Gegenstände einzeln zwischen 250,01 und 1.000 Euro liegen, werden alle in den Sammelposten aufgenommen.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Laptop | 650 Euro |
| Monitor | 280 Euro |
| Drucker | 320 Euro |
| Sammelposten gesamt | 1.250 Euro |
| Abschreibung pro Jahr (20 %) | 250 Euro |
| Abschreibungszeitraum | 5 Jahre |
| = Gesamtabschreibung | 1.250 Euro |
Ergebnis: Der Sammelposten wird über 5 Jahre mit jeweils 250 Euro abgeschrieben. Wenn die Sammelposten-Methode nach § 6 Abs. 2a EStG für das Wirtschaftsjahr gewählt wurde, können alle Gegenstände im Bereich 250,01 bis 1.000 Euro in den Sammelposten aufgenommen werden. Diese Wahl gilt einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG) und schließt die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG für Güter zwischen 250,01 und 800 Euro aus.
Beispiel 3: Berechnung mit Anschaffungsnebenkosten
Ein Unternehmen kauft einen Schrank für 680 Euro plus 70 Euro Versandkosten. Die Gesamtkosten betragen 750 Euro.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Warenwert | 680 Euro |
| + Versandkosten | 70 Euro |
| = Gesamtanschaffungskosten | 750 Euro |
| Sofortabschreibung möglich | Ja |
| = Betriebsausgabe | 750 Euro |
Ergebnis: Versandkosten erhöhen die Anschaffungskosten und müssen bei der GWG-Grenze berücksichtigt werden.
Ausnahmen und Besonderheiten
Die GWG-Regelung gilt ausschließlich für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 2 EStG). Immobilien und Grundstücke sind ausgeschlossen. Bei Vorsteuerabzug beziehen sich alle Grenzen auf den Nettobetrag (§ 9b EStG). Ohne Vorsteuerabzug (z. B. bei Kleinunternehmern) gehört die nicht abziehbare Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten; maßgeblich ist dann der Bruttobetrag. Anschaffungsnebenkosten müssen vollständig in die Berechnung der Grenze einbezogen werden. Für Güter unter 250 Euro besteht keine Aufzeichnungspflicht, sie können direkt als Betriebsausgaben verbucht werden.
Vorteile
sofortige Betriebsausgabe: Kleine Investitionen senken sofort den Gewinn statt über Jahre verteilt zu werden.
vereinfachte Buchhaltung: Güter bis 250 Euro benötigen keine Aufzeichnung, was den administrativen Aufwand reduziert.
flexible Gestaltung: Sie können für jedes Wirtschaftsjahr einheitlich zwischen Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wählen, müssen diese Wahl aber für alle Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro des Wirtschaftsjahrs einheitlich anwenden.
höherer Freibetrag: Die Grenze von 800 Euro ermöglicht auch größere Anschaffungen ohne Abschreibungsplan.
Sammelposten-Option: Güter bis 1.000 Euro können in einen Pool aufgenommen und über 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Nachteile
nettoabhängige Berechnung: Alle Grenzen gelten netto, was bei Bruttorechnungen zu Verwirrung führen kann.
Anschaffungsnebenkostenpflicht: Versand und Montage erhöhen die Kosten und können zur Überschreitung der Grenze führen.
Sammelposten-Komplexität: Die Poolabschreibung erfordert genaue Dokumentation und Berechnung über 5 Jahre.
keine Rückwärtsabschreibung: Erst ab dem Anschaffungsjahr wird die Abschreibung berücksichtigt.
Einzelabschreibung bei Überschreitung: Güter über 1.000 Euro müssen nach regulären Abschreibungsregeln behandelt werden.
Fazit
Das GWG ist ein wichtiges Gestaltungsinstrument für Unternehmer und Freiberufler, um kleinere Anschaffungen sofort als Betriebsausgaben zu nutzen. Mit der Grenze von 800 Euro für Sofortabschreibung und bis zu 1.000 Euro für Sammelposten bietet die Regelung flexible Möglichkeiten der Gewinnoptimierung. Beachten Sie, dass alle Grenzen Nettobetrag sind und Anschaffungsnebenkosten einbezogen werden müssen. Nutzen Sie die Sofortabschreibung für Güter bis 250 Euro ohne Aufzeichnungspflicht. Bei höheren Beträgen müssen Sie für jedes Wirtschaftsjahr einheitlich zwischen Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) wählen – eine Kombination beider Methoden im selben Wirtschaftsjahr ist nach § 6 Abs. 2a Satz 5 EStG nicht zulässig.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Gegenstände gelten als GWG?
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Möbel, Bürogeräte, Werkzeuge und Maschinen gelten als GWG, wenn sie selbständig nutzungsfähig sind. Immobilien und Grundstücke sind ausgeschlossen. Die Selbständigkeit der Nutzung ist erforderlich nach § 6 Abs. 2 EStG.
Gilt die 800-Euro-Grenze brutto oder netto?
Die 800-Euro-Grenze gilt ausschließlich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Bei Vorsteuerabzug ist die Nettosumme entscheidend, nicht der Bruttorechnungsbetrag.
Können Anschaffungsnebenkosten die GWG-Grenze überschreiten?
Versandkosten, Montage und andere Anschaffungsnebenkosten müssen vollständig in die Berechnung der GWG-Grenze einbezogen werden. Sie können daher dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.
Muss ich Güter unter 250 Euro aufzeichnen?
Gegenstände bis einschließlich 250 Euro können sofort als Betriebsausgaben verbucht werden, ohne dass eine besondere Aufzeichnung oder ein Verzeichnis erforderlich ist. Die Aufzeichnungspflicht gilt für Gegenstände über 250 Euro.
Wie lange dauert die Abschreibung bei Sammelposten?
Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel (20 Prozent) aufgelöst nach § 6 Abs. 2a EStG.
Kann ich zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen?
Ja, Sie haben ein wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht nach § 6 Abs. 2a Satz 5 EStG. Die Wahl muss jedoch einheitlich für alle Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro des Wirtschaftsjahrs getroffen werden. Wenn Sie die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG wählen (bis 800 Euro), können Sie nicht gleichzeitig einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG bilden. Wenn Sie den Sammelposten wählen, müssen alle Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro in den Sammelposten aufgenommen werden. Eine Kombination beider Methoden im selben Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig.
Welche Betriebsausgaben gehören zur GWG-Grenze?
Die Anschaffungskosten einschließlich aller Nebenkosten (Versand, Montage, Installation) zählen zur Grenze. Betriebsausgaben wie Reparaturen oder Wartung gehören nicht dazu.
Quellen & weiterführende Informationen
Bundesministerium der Finanzen. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 6 – Absetzung für Abnutzung und Geringwertige Wirtschaftsgüter." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 9b – Betriebsausgaben und Werbungskosten bei Vorsteuerabzug." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9b.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "Einkommensteuer-Richtlinien (EStH) – Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten (R 6.13)." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Schlagworte/Abteilungen/Abteilung_I/2024-einkommensteuer-richtlinien.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "BMF-Anlage EÜR 2025 – Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten." https://www.bundesfinanzministerium.de Zugriff am 15. Januar 2025.
Deutscher Bundestag. "Wachstumschancengesetz – Erhöhung der GWG-Grenze auf 800 Euro." https://www.bundestag.de Zugriff am 15. Januar 2025.