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Was ist die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026
Lesedauer: 9 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer führt bei erlaubter Privatnutzung regelmäßig zu einem geldwerten Vorteil als Arbeitslohn.
  • Maßgeblich ist bei der pauschalen Methode nicht der Kaufpreis, sondern der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer.
  • Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhöht sich der Vorteil regelmäßig um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer und Kalendermonat.
  • Statt der pauschalen Methode kann der Vorteil mit den tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn Belege und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegen.
  • Reine Elektrofahrzeuge können bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 und einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 Euro mit nur einem Viertel des Listenpreises bewertet werden.

Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer: Definition

Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrzeug auch zur privaten Nutzung nutzbar macht. Der geldwerte Vorteil wird bei Arbeitnehmern nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG bewertet.

Wie wird die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer berücksichtigt?

Steuerlich wird der Vorteil als Arbeitslohn erfasst. Bei der pauschalen Nutzungswertmethode ist für Privatfahrten monatlich 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Der spätere Kaufpreis oder ein Gebrauchtwagenwert ist für diese Methode daher nicht entscheidend.

Kann das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, kommt regelmäßig ein zusätzlicher Zuschlag von 0,03 Prozent des maßgeblichen Listenpreises je Entfernungskilometer und Kalendermonat hinzu. Diese Zuschlagslogik gilt entsprechend auch für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet.

Als Alternative zur Pauschalmethode kann der Vorteil mit dem auf Privatfahrten und begünstigte Wege entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden. Dafür müssen die Aufwendungen durch Belege und das Nutzungsverhältnis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Zahlt der Arbeitnehmer ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt, mindert dieses den geldwerten Vorteil. Die Minderung reicht jedoch höchstens bis auf 0 Euro; ein negativer Arbeitslohn oder Werbungskostenüberschuss entsteht dadurch nicht.

Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge gelten besondere Bewertungsregeln. Reine Elektrofahrzeuge ohne Kohlendioxidemission sind bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 und einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 100.000 Euro nur mit einem Viertel des Listenpreises anzusetzen. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sind bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2031 nur mit der Hälfte des Listenpreises anzusetzen, sofern sie entweder eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder ihre Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 Kilometer beträgt.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Kraftfahrzeug ohne Begünstigung

Ein Arbeitnehmer darf ein betriebliches Kraftfahrzeug mit einem maßgeblichen Listenpreis von 48.000,00 € auch privat nutzen. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer.

Rechnung: 48.000,00 € × 1 % = 480,00 €; 48.000,00 € × 0,03 % × 20 km = 288,00 €.

RechenschrittBetrag
Privatnutzung480,00 €
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte288,00 €
Monatlicher geldwerter Vorteil768,00 €

Ergebnis: Pro Monat sind 768,00 € als Arbeitslohn anzusetzen.

Beispiel 2: Reines Elektrofahrzeug, angeschafft nach dem 30. Juni 2025

Ein Arbeitnehmer erhält ein reines Elektrofahrzeug. Der Bruttolistenpreis beträgt 80.000,00 €. Da das Fahrzeug nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurde und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt, ist nur ein Viertel des Listenpreises anzusetzen. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer.

Rechnung: 80.000,00 € × 1/4 = 20.000,00 €; 20.000,00 € × 1 % = 200,00 €; 20.000,00 € × 0,03 % × 20 km = 120,00 €.

RechenschrittBetrag
Privatnutzung200,00 €
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte120,00 €
Monatlicher geldwerter Vorteil320,00 €

Ergebnis: Pro Monat sind 320,00 € als Arbeitslohn anzusetzen.

Beispiel 3: Fahrtenbuchmethode mit Nutzungsentgelt

Die gesamten jährlichen Kraftfahrzeugaufwendungen betragen 12.000,00 €. Aus dem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch ergibt sich, dass 25 % der Aufwendungen auf Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen. Der Arbeitnehmer zahlt aufgrund der Nutzungsvereinbarung jährlich 1.200,00 € an den Arbeitgeber.

Rechnung: 12.000,00 € × 25 % = 3.000,00 €; 3.000,00 € − 1.200,00 € = 1.800,00 €.

RechenschrittBetrag
Nutzungswert nach Fahrtenbuchmethode3.000,00 €
Abzug des Nutzungsentgelts1.200,00 €
Jährlicher geldwerter Vorteil1.800,00 €

Ergebnis: Im Kalenderjahr sind 1.800,00 € als Arbeitslohn zu erfassen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Keine private Überlassung

Die pauschale Bewertung setzt voraus, dass der Arbeitgeber das betriebliche Kraftfahrzeug tatsächlich zur privaten Nutzung überlassen hat. Steht nur fest, dass ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke aus einem Fuhrpark genutzt wird, reicht das für die 1 %-Regelung nicht aus. Gerade bei Poolfahrzeugen muss daher sauber geprüft werden, ob überhaupt eine private Nutzungsmöglichkeit eingeräumt wurde.

Tageweise Bewertung für Pendelfahrten

Wird das betriebliche Kraftfahrzeug dauerhaft auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, bleibt der monatliche Zuschlag mit 0,03 Prozent grundsätzlich auch in Monaten bestehen, in denen wegen Homeoffice, Urlaub, Krankheit oder Dienstreisen tatsächlich weniger Pendelfahrten anfallen. Entlastung kann die jahresbezogene Einzelbewertung bringen: Dann werden die tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % je Entfernungskilometer bewertet, höchstens für 180 Tage im Kalenderjahr. Dafür muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber fahrzeugbezogen und mit Datumsangaben erklären, an welchen Tagen das Fahrzeug tatsächlich für diese Wege genutzt wurde.

Zuzahlungen und Kostendeckelung

Vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelte mindern den geldwerten Vorteil. Das gilt etwa für Monatspauschalen, kilometerabhängige Entgelte, übernommene Leasingraten oder einzelne Kraftfahrzeugkosten, soweit diese nach den steuerlichen Vorgaben als Nutzungsentgelt einzuordnen sind. Ein bloßer Barlohnverzicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ist dagegen kein Nutzungsentgelt. Außerdem kann der pauschale Nutzungswert auf die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs begrenzt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Pauschalwerte höher sind als die Gesamtkosten.

Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ist eine Familienheimfahrt wöchentlich mit dem überlassenen Kraftfahrzeug steuerlich nicht zu erfassen. Erst für jede weitere Familienheimfahrt ist ein pauschaler Nutzungswert von 0,002 Prozent des maßgeblichen Listenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen. Alternativ kann auch hier mit den tatsächlichen, auf diese Fahrten entfallenden Aufwendungen gearbeitet werden, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.

Leasing und Gehaltsumwandlung

In Leasingfällen liegt eine nach § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung nur vor, wenn der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer zivilrechtlich Leasingnehmer ist. Außerdem muss der Anspruch auf die Kraftfahrzeugüberlassung aus dem Arbeitsvertrag oder einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage folgen. Das kann auch bei einer steuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlung der Fall sein, sofern die Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft getroffen wird.

Vorteile

  • einfache Bewertung: Die pauschale Nutzungswertmethode lässt sich in der Lohnabrechnung ohne tägliche Einzelnachweise umsetzen.

  • planbare Belastung: Der monatliche Vorteil bleibt bei gleichbleibendem Listenpreis gut kalkulierbar.

  • präzise Alternative: Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch kann der tatsächliche Nutzungsanteil angesetzt werden.

  • günstige Elektrobegünstigung: Reine Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridelektrofahrzeuge können mit einem geminderten Listenpreis bewertet werden.

Nachteile

  • starre Pauschale: Die 1 %-Regelung kann höher ausfallen als der tatsächliche private Nutzungsvorteil.

  • listenpreisbezogene Bewertung: Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung und nicht der spätere Kaufpreis.

  • begrenzte Entlastung: Zuzahlungen mindern den Vorteil nur bis auf 0 Euro.

  • formale Nachweispflicht: Die Fahrtenbuchmethode scheitert schnell an fehlenden Belegen oder formellen Mängeln im Fahrtenbuch.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist steuerlich gut handhabbar, wenn die Bewertungsmethode von Anfang an sauber festgelegt und dokumentiert wird. Für viele Arbeitsverhältnisse bleibt die pauschale Nutzungswertmethode der praktischste Weg. Wer das Fahrzeug nur eingeschränkt privat nutzt oder die tatsächlichen Kosten genauer abbilden will, kann mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch günstiger fahren. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Zuzahlungen, Pendlerzuschläge, doppelte Haushaltsführung sowie die Übergangsregeln für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchmethode?

Die 1 %-Regelung bewertet den Nutzungsvorteil pauschal nach dem Listenpreis. Die Fahrtenbuchmethode knüpft dagegen an die tatsächlichen Kraftfahrzeugaufwendungen und das durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesene Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten an.

Wann fällt der Zuschlag von 0,03 % an?

Der Zuschlag fällt an, wenn das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden kann. Bei dauerhafter Überlassung bleibt dieser Monatszuschlag grundsätzlich auch dann bestehen, wenn in einzelnen Monaten tatsächlich weniger Pendelfahrten stattfinden.

Welche Fahrzeuge profitieren 2026 von der Viertel-Regelung?

Reine Elektrofahrzeuge profitieren von der Viertel-Regelung, wenn sie nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben und ihr Bruttolistenpreis nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Für frühere Anschaffungen gelten die zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt maßgeblichen Übergangsregeln.

Wie wirken sich Zuzahlungen des Arbeitnehmers aus?

Vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelte mindern den geldwerten Vorteil. Die Kürzung endet jedoch bei 0 Euro. Ein darüber hinausgehender Betrag führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten aus der privaten Nutzung.

Was gilt bei Familienheimfahrten?

Bei einer doppelten Haushaltsführung bleibt eine Familienheimfahrt pro Woche mit dem überlassenen Kraftfahrzeug außer Ansatz. Für jede weitere Familienheimfahrt ist grundsätzlich ein zusätzlicher Nutzungswert von 0,002 Prozent des maßgeblichen Listenpreises je Entfernungskilometer zu erfassen.

Warum ist der Listenpreis und nicht der Kaufpreis entscheidend?

Das Gesetz knüpft bei der pauschalen Bewertung an den inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer an. Der tatsächliche Kaufpreis des Arbeitgebers oder ein späterer Gebrauchtwagenwert spielt für diese Pauschalmethode deshalb keine Rolle.

Wann scheidet die Besteuerung des Nutzungsvorteils trotz Betriebsfahrzeug aus?

Die Besteuerung scheidet aus, wenn nicht feststeht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das betriebliche Kraftfahrzeug überhaupt zur privaten Nutzung überlassen hat. Ein bloßes betriebliches Poolfahrzeug ohne nachweisbare Privatnutzungsmöglichkeit genügt dafür nicht.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, insbesondere § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 und § 52 Abs. 12 EStG, konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Bundesministerium der Finanzen, „Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer“, BMF-Schreiben vom 03.03.2022, eingebunden in LStH 2026 Anhang 24 IV.1, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, „Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen“, LStH 2026 Anhang 24 IV.6, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, LStH 2026 Hinweise zu § 8 EStG, insbesondere zu Nutzungsmöglichkeit, Nutzungsentgelt und ordnungsgemäßem Fahrtenbuch, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. April 2010, VI R 46/08, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesfinanzhof)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. November 2016, VI R 24/14, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesfinanzhof)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Juni 2024, VIII R 32/20, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesfinanzhof)

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.