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Was ist die Fahrgemeinschaft?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 09. April 2026
Lesedauer: 9 Minuten

Alles auf einen Blick

  • 2026 beträgt die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 Euro je vollem Kilometer.
  • Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft berechnet die Entfernungspauschale getrennt nach seiner eigenen maßgeblichen Entfernung.
  • Auch Mitfahrer können die Entfernungspauschale ansetzen.
  • Der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr betrifft Mitfahrer regelmäßig dann, wenn sie keinen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen einsetzen.
  • Umwegstrecken zum Abholen anderer Teilnehmer zählen nicht zur maßgeblichen Entfernung.

Fahrgemeinschaft Definition

Steuerlich ist eine Fahrgemeinschaft die gemeinsame Fahrt mehrerer Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für jeden Teilnehmer wird die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG nach seiner maßgeblichen Entfernungsstrecke berechnet; Umwegstrecken zum Abholen anderer Teilnehmer bleiben außer Ansatz.

Wie wird die Fahrgemeinschaft berücksichtigt?

Entscheidend ist zunächst, dass es um Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG geht. Maßgeblich ist je Arbeitstag nur die einfache Entfernung in vollen Kilometern zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ausgangspunkt ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird.

Für 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer. Die Pauschale deckt arbeitstäglich Hin- und Rückweg ab. Wird an einem Arbeitstag nur ein Weg gefahren, ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale anzusetzen.

In einer Fahrgemeinschaft rechnet jeder Teilnehmer separat. Auch Mitfahrer können die Entfernungspauschale geltend machen. Regelmäßig gilt für sie aber der Höchstbetrag von 4.500 Euro im Kalenderjahr. Wer den eigenen oder einen zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann einen höheren Betrag als 4.500 Euro ansetzen.

Nach dem amtlichen Lohnsteuer-Handbuch sind bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft Mitfahrtage und Fahrertage zu trennen. Zuerst wird der Mitfahranteil berechnet und gegebenenfalls auf 4.500 Euro begrenzt. Danach kommt der ungekürzte Anteil für die Tage hinzu, an denen der Arbeitnehmer selbst gefahren ist.

Nicht entscheidend ist die tatsächlich gefahrene Gesamtroute des Fahrers. Fährt der Fahrer einen Umweg, um andere Teilnehmer abzuholen, erhöht dieser Umweg die maßgebliche Entfernung nicht. Für die steuerliche Berechnung bleibt also die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des jeweiligen Teilnehmers maßgeblich.

Weitere Fahrtkosten sind grundsätzlich nicht zusätzlich abziehbar, weil die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgilt. Ausnahmen gelten insbesondere für höhere Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, für Menschen mit Behinderungen nach § 9 Abs. 2 EStG und für bestimmte Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall.

Praktische Beispiele

Für die folgenden Berechnungen gilt der ab 1. Januar 2026 geltende Satz von 0,38 Euro je vollem Kilometer.

Beispiel 1: Fahrer mit eigenem Kraftwagen

A fährt an 220 Arbeitstagen mit dem eigenen Kraftwagen in einer Fahrgemeinschaft zur ersten Tätigkeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 60 Kilometer.

Formel: 220 Tage × 60 km × 0,38 € = 5.016,00 €.

SchrittRechnungBetrag
Entfernungspauschale220 Tage × 60 km × 0,38 €5.016,00 €
Abziehbarer Betragkein Höchstbetrag bei eigenem Kraftwagen5.016,00 €

Ergebnis: A kann 5.016,00 € als Werbungskosten ansetzen.

Beispiel 2: Mitfahrer ohne eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen

B wird an denselben 220 Arbeitstagen vollständig mitgenommen. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt ebenfalls 60 Kilometer.

Formel: 220 Tage × 60 km × 0,38 € = 5.016,00 €.

SchrittRechnungBetrag
Entfernungspauschale220 Tage × 60 km × 0,38 €5.016,00 €
Höchstbetraggesetzliche Begrenzung4.500,00 €
Abziehbarer BetragMitfahrer ohne eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen4.500,00 €

Ergebnis: Der rechnerische Betrag von 5.016,00 € wird auf 4.500,00 € begrenzt.

Beispiel 3: Wechselseitige Fahrgemeinschaft

C und D wechseln sich mit dem Fahren ab. C fährt an 105 Arbeitstagen selbst und wird an 105 Arbeitstagen mitgenommen. Die einfache Entfernung beträgt 120 Kilometer.

Formel Mitfahrtage: 105 Tage × 120 km × 0,38 € = 4.788,00 €.Formel Fahrertage: 105 Tage × 120 km × 0,38 € = 4.788,00 €.

SchrittRechnungBetrag
Mitfahranteil105 Tage × 120 km × 0,38 €4.788,00 €
Abziehbarer MitfahranteilHöchstbetrag für diesen Teil4.500,00 €
Fahranteil105 Tage × 120 km × 0,38 €4.788,00 €
GesamtbetragSumme aus gekürztem Mitfahranteil und Fahranteil9.288,00 €

Ergebnis: Bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften werden Mitfahrtage und Fahrertage getrennt berechnet und anschließend addiert.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Umwegstrecken: Zusätzliche Kilometer zum Abholen anderer Teilnehmer gehören nicht zur maßgeblichen Entfernung.
  • Keine erste Tätigkeitsstätte: Besteht keine erste Tätigkeitsstätte, richtet sich der Werbungskostenabzug für Fahrtkosten grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Treffen sich mehrere Arbeitnehmer nur privat an einem Ort, um von dort gemeinsam weiterzufahren, liegt nach dem amtlichen Lohnsteuer-Handbuch kein Sammelpunkt vor.
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.
  • Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung weniger als 70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, können anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Die Voraussetzungen sind durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.
  • Ausschlüsse: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und nicht für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG.
  • Unfallschäden: Bestimmte Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden bei einem Verkehrsunfall können neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Reparaturaufwendungen infolge einer Falschbetankung gehören nach der BFH-Rechtsprechung dagegen nicht dazu.

Vorteile

  • einfache Berechnung: Für den Grundfall zählen nur Arbeitstage und die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte.
  • eigene Berücksichtigung: Auch Mitfahrer können die Entfernungspauschale in der eigenen Steuererklärung ansetzen.
  • unbegrenzter Fahrerabzug: Wer den eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann mehr als 4.500 Euro geltend machen.
  • klare Pauschalierung: Für den Grundfall muss nicht jeder einzelne Fahrtaufwand gesondert nachgewiesen werden.

Nachteile

  • begrenzter Mitfahrerabzug: Mitfahrer sind regelmäßig bei 4.500 Euro im Kalenderjahr gedeckelt.
  • nicht ansetzbare Umwege: Zusätzliche Kilometer zum Einsammeln anderer Teilnehmer erhöhen den Werbungskostenabzug nicht.
  • enge Zweckbindung: Die Regeln gelten nur für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte; bei anderen Fahrten greifen andere Vorschriften.
  • abgeltende Wirkung: Weitere gewöhnliche Fahrtkosten sind grundsätzlich bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten.
HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Eine Fahrgemeinschaft kann auch steuerlich sinnvoll sein, weil jeder Teilnehmer die Entfernungspauschale für die eigene einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen darf. Der entscheidende Unterschied liegt in der 4.500-Euro-Grenze: Mitfahrer treffen sie regelmäßig, Fahrer mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Kraftwagen grundsätzlich nicht. Wer Mitfahrtage und Fahrertage sauber trennt, Umwege nicht mitrechnet und die Ausnahmen des § 9 Abs. 2 EStG kennt, kann den Werbungskostenabzug rechtssicher und nachvollziehbar ermitteln.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kann ein Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft steuerlich absetzen?

Mitfahrer können die Entfernungspauschale für die eigene einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ansetzen. Regelmäßig bleibt der Abzug aber auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt, wenn kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen eingesetzt wird.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026 in einer Fahrgemeinschaft?

Für 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Maßgeblich ist die einfache Entfernung; die Pauschale deckt den Hin- und Rückweg eines Arbeitstags ab.

Wer ist in einer Fahrgemeinschaft von der 4.500-Euro-Grenze betroffen?

Betroffen sind regelmäßig Mitfahrer sowie in wechselseitigen Fahrgemeinschaften die Tage, an denen der Arbeitnehmer nur mitgenommen wird. Wer selbst mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen fährt, unterliegt dieser Grenze für diese Tage nicht.

Zählt der Umweg zum Abholen anderer Teilnehmer mit?

Umwegstrecken zum Abholen anderer Teilnehmer werden in die Entfernungsermittlung nicht einbezogen. Für die Steuer zählt nur die maßgebliche Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Gilt ein privater Treffpunkt der Fahrgemeinschaft als Sammelpunkt?

Ein privater Treffpunkt ist nach dem amtlichen Lohnsteuer-Handbuch kein Sammelpunkt, wenn es an einer dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegung des Arbeitgebers fehlt. Das ist besonders wichtig, wenn keine erste Tätigkeitsstätte besteht.

Was gilt, wenn an einem Arbeitstag nur ein Weg gefahren wird?

Dann ist nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das gilt zum Beispiel, wenn Hin- und Rückfahrt nicht am selben Tag oder nicht zwischen denselben Wohnungen stattfinden.

Wann sind statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten relevant?

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie den insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Menschen mit Behinderungen nach § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG können unter den dort genannten Voraussetzungen anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen.

Quellen

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.