Alles auf einen Blick
- Fahrtkostenzuschüsse können 2026 steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG oder pauschal nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG behandelt werden.
- Die Entfernungspauschale beträgt 2026 für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
- Zuschüsse für Fahrten mit dem privaten Pkw fallen nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 15 EStG.
- Steuerfreie Zuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG und mit 15 Prozent pauschal besteuerte Zuschüsse mindern die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.
- Die 25-Prozent-Pauschalierung anstelle der Steuerfreiheit lässt die Entfernungspauschale ungekürzt.
Fahrtkostenzuschüsse: Definition
Fahrtkostenzuschüsse sind Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Steuerlich kommen vor allem die Steuerfreiheit für begünstigte Leistungen im öffentlichen Verkehr nach § 3 Nr. 15 EStG sowie die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG in Betracht.
Wie werden Fahrtkostenzuschüsse berücksichtigt?
Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG: Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Zuschüsse und Fahrberechtigungen für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr ohne Luftverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG. Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 Satz 3 EStG mindern die Entfernungspauschale.
Mit 15 Prozent pauschal nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG: Das betrifft vor allem zusätzlich gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG, soweit diese Leistungen nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG sind. Der pauschalierbare Betrag ist auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. 2026 richtet sich dieser Rahmen regelmäßig nach 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Mit 25 Prozent pauschal nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG: Anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG kann der Arbeitgeber für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres einheitlich 25 Prozent pauschal versteuern. Diese Variante ist auch ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung zulässig. Eine Minderung der Entfernungspauschale unterbleibt dann.
Wichtig für die Praxis: Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG sind nach § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Mit 15 Prozent pauschal besteuerte Zuschüsse, die auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, sind nach § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EStG in Zeile 18 auszuweisen. Für die Monatsberechnung im Lohnsteuerabzug darf aus Vereinfachungsgründen mit 15 Arbeitstagen pro Monat gerechnet werden; bei einer typischen Drei-Tage-Woche mit 9 Arbeitstagen.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Privater Pkw, Zuschuss bleibt vollständig pauschalierbar
Eine Arbeitnehmerin fährt in einer typischen Fünf-Tage-Woche mit dem privaten Pkw 30 Kilometer einfach zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 150,00 Euro pro Monat.
| Rechenschritt | Formel | Betrag |
|---|---|---|
| Monatliche Entfernungspauschale 2026 | 30 km × 15 Tage × 0,38 € | 171,00 € |
| Monatlicher Zuschuss | Arbeitgeberleistung | 150,00 € |
| Pauschal mit 15 Prozent besteuerbar | kleinerer Betrag aus Zuschuss und Entfernungspauschale | 150,00 € |
| Individuell zu versteuern | 150,00 € − 150,00 € | 0,00 € |
Ergebnis: Der gesamte Zuschuss kann mit 15 Prozent pauschal besteuert werden. Beim Arbeitnehmer mindert sich die abziehbare Entfernungspauschale um 150,00 Euro.
Beispiel 2: Privater Pkw, Zuschuss ist teilweise steuerpflichtig
Der Sachverhalt bleibt gleich, der Arbeitgeber zahlt aber 200,00 Euro pro Monat.
| Rechenschritt | Formel | Betrag |
|---|---|---|
| Monatliche Entfernungspauschale 2026 | 30 km × 15 Tage × 0,38 € | 171,00 € |
| Monatlicher Zuschuss | Arbeitgeberleistung | 200,00 € |
| Pauschal mit 15 Prozent besteuerbar | kleinerer Betrag aus Zuschuss und Entfernungspauschale | 171,00 € |
| Individuell zu versteuern | 200,00 € − 171,00 € | 29,00 € |
Ergebnis: 171,00 Euro können mit 15 Prozent pauschal besteuert werden. Der übersteigende Betrag von 29,00 Euro ist als normaler Arbeitslohn individuell zu versteuern.
Beispiel 3: Jobticket im öffentlichen Personennahverkehr
Ein Arbeitgeber erstattet zusätzlich ein Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr von 60,00 Euro pro Monat. Der Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer einfach zur ersten Tätigkeitsstätte. Für die 25-Prozent-Variante wird unterstellt, dass der Arbeitgeber sie einheitlich für alle entsprechenden Bezüge des Kalenderjahres wählt.
| Rechenschritt | Formel | Betrag |
|---|---|---|
| Jährliche Entfernungspauschale 2026 | 20 km × 220 Tage × 0,38 € | 1.672,00 € |
| Jährlicher Ticketwert | 12 × 60,00 € | 720,00 € |
| Verbleibender Werbungskostenabzug bei Steuerfreiheit | 1.672,00 € − 720,00 € | 952,00 € |
| Mehr verbleibender Werbungskostenabzug bei 25-Prozent-Variante | 1.672,00 € − 952,00 € | 720,00 € |
Ergebnis: Bleibt das Ticket nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, sinkt der Werbungskostenabzug auf 952,00 Euro. Wählt der Arbeitgeber stattdessen die 25-Prozent-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG, bleibt die Entfernungspauschale in voller Höhe von 1.672,00 Euro erhalten.
Ausnahmen und Besonderheiten
- Privater Pkw: Zuschüsse zu Fahrten mit dem eigenen Pkw fallen nicht unter § 3 Nr. 15 EStG. In Betracht kommt hier regelmäßig nur die 15-Prozent-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG.
- Gehaltsumwandlung: Eine mittels Gehaltsumwandlung oder Gehaltsverzicht erbrachte Arbeitgeberleistung erfüllt die Zusätzlichkeitsvoraussetzung des § 3 Nr. 15 EStG nicht.
- 25-Prozent-Alternative: Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG gilt nur einheitlich für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres. Dann bleibt die Entfernungspauschale ungekürzt.
- Jahres- und Mehrjahrestickets: Erstreckt sich die Fahrberechtigung über mehrere Kalenderjahre, ist der Wert für die Anrechnung auf die Entfernungspauschale anteilig auf den Gültigkeitszeitraum zu verteilen.
- Nutzungsverzicht: Verzichtet der Arbeitnehmer wirksam auf die Fahrberechtigung, unterbleibt die Kürzung der Entfernungspauschale.
- 4.500-Euro-Grenze: Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens greift die Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro nicht. Bei anderen motorisierten Fahrzeugen bleibt die Grenze dagegen relevant.
Vorteile
steuerfreie Nahverkehrs-Förderung: Zuschüsse und Fahrberechtigungen im öffentlichen Personennahverkehr können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei sein.
pauschale Lohnsteuer: Für nicht steuerfreie Zuschüsse kommt statt der individuellen Versteuerung eine Pauschalierung mit 15 Prozent oder 25 Prozent in Betracht.
planbare Monatslogik: Im Lohnsteuerabzug darf aus Vereinfachungsgründen mit 15 Arbeitstagen pro Monat gerechnet werden.
wahlweise Gestaltungsfreiheit: Die 25-Prozent-Variante kann die Kürzung der Entfernungspauschale vermeiden.
Nachteile
gekürzte Werbungskosten: Steuerfreie Zuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG und mit 15 Prozent pauschal besteuerte Zuschüsse mindern die Entfernungspauschale.
enge Zusätzlichkeitsvoraussetzung: Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG und der 15-Prozent-Zuschuss verlangen grundsätzlich zusätzlichen Arbeitslohn.
begrenzter Verkehrsmittelkreis: Der private Pkw fällt nicht unter die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 15 EStG.
laufende Nachweispflichten: Arbeitgeber müssen je nach Fall Fahrberechtigungen, Belege und Eintragungen im Lohnkonto sauber dokumentieren.
Fazit
Fahrtkostenzuschüsse sind 2026 nur dann wirklich vorteilhaft, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die richtige steuerliche Schiene wählen. Für öffentliche Verkehrsmittel ist § 3 Nr. 15 EStG oft der einfachste Weg, während Zuschüsse zum privaten Pkw regelmäßig nur über die 15-Prozent-Pauschalsteuer laufen. Entscheidend ist immer, ob die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird, ob die Entfernungspauschale gekürzt wird und ob die 25-Prozent-Alternative besser passt. Gerade bei Jobtickets lohnt sich deshalb eine saubere Gestaltung der Lohnabrechnung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Fahrtkostenzuschüsse sind 2026 steuerfrei?
Steuerfrei sind insbesondere zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Zuschüsse und Fahrberechtigungen für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sowie für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr ohne Luftverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG.
Wann ist die 15-Prozent-Pauschalsteuer möglich?
Die 15-Prozent-Pauschalsteuer kommt vor allem für zusätzlich gezahlte Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in Betracht, soweit die Leistung nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG ist und den als Werbungskosten abziehbaren Betrag nicht übersteigt.
Wann kann der Arbeitgeber die 25-Prozent-Variante wählen?
Die 25-Prozent-Pauschalierung ist anstelle der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG möglich, wenn der Arbeitgeber sie einheitlich für alle dort genannten Bezüge des Kalenderjahres anwendet. Die Zusätzlichkeitsvoraussetzung ist in dieser Variante nicht erforderlich.
Wie wirken sich Fahrtkostenzuschüsse auf die Entfernungspauschale aus?
Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG und mit 15 Prozent pauschal besteuerte Zuschüsse kürzen die Entfernungspauschale. Bei der 25-Prozent-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG bleibt sie dagegen unberührt.
Warum sind Zuschüsse für den privaten Pkw nicht steuerfrei?
Die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 15 EStG ist auf begünstigte Leistungen im öffentlichen Verkehr zugeschnitten. Zuschüsse für den privaten Pkw gehören deshalb nicht dazu und können nur im Rahmen der pauschalen Lohnsteuer geprüft werden.
Wo erscheinen Fahrtkostenzuschüsse in der Lohnsteuerbescheinigung?
Steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 15 EStG stehen in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung. Mit 15 Prozent pauschal besteuerte Zuschüsse, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind, gehören in Zeile 18. Bei der 25-Prozent-Pauschalierung anstelle der Steuerfreiheit erfolgt kein individueller Ausweis für den Arbeitnehmer.
Was gilt bei Gehaltsumwandlung bei Fahrtkostenzuschüssen?
Bei einer Gehaltsumwandlung fehlt für § 3 Nr. 15 EStG die erforderliche zusätzliche Arbeitgeberleistung. Die Steuerfreiheit scheidet dann aus, auch wenn die Zahlung wirtschaftlich für ein Ticket oder einen Fahrtkostenzuschuss verwendet wird.
Quellen
- Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 15 EStG: Steuerfreiheit für begünstigte Zuschüsse und Fahrberechtigungen im öffentlichen Verkehr sowie Kürzung der Entfernungspauschale, abgerufen am 16. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG: Entfernungspauschale 2026 mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer sowie Höchstbetrag und Kraftwagen-Ausnahme, abgerufen am 16. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG: 15-Prozent-Pauschalierung, 25-Prozent-Alternative und fehlende Kürzung der Entfernungspauschale bei Nr. 2, abgerufen am 16. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz, § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 EStG: Ausweis in Zeile 17 und Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung, abgerufen am 16. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuer-Hinweise 2026, Anhang 17a: Zusätzlichkeitsvoraussetzung, Gehaltsumwandlung, Verteilung von Mehrjahrestickets, Nutzungsverzicht und Minderung der Entfernungspauschale, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
- Bundesministerium der Finanzen, Lohnsteuer-Hinweise 2026, Anhang 14 und tabellarische Übersicht: 15-Arbeitstage-Regel, Vereinfachung bei Teilzeit, Übersicht zu 15 Prozent und 25 Prozent sowie Kraftwagen-Ausnahme von der 4.500-Euro-Grenze, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
- Bundesministerium der Finanzen, Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026: einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer, abgerufen am 16. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)