Alles auf einen Blick:
- Die doppelte Haushaltsführung ermöglicht Unterkunftskosten bis 1.000 Euro monatlich als Werbungskosten abzusetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
- Verpflegungsmehraufwendungen können nur für die ersten 3 Monate geltend gemacht werden.
- Familienheimfahrten werden mit der Entfernungspauschale berechnet: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, maximal 1 Fahrt pro Woche.
- Die berufliche Veranlassung und ein eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes sind zwingende Voraussetzungen.
Doppelte Haushaltsführung Definition
Die doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer beruflich veranlasst 2 Haushalte unterhalten muss: einen am Beschäftigungsort und einen weiteren mit finanzieller Beteiligung an den Lebenshaltungskosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die Zweitwohnung am Beschäftigungsort muss aus beruflichen Gründen notwendig sein, nicht aus privaten Motiven. Unterkunftskosten, Verpflegung und Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Wie wird die doppelte Haushaltsführung berücksichtigt?
Die doppelte Haushaltsführung wird durch 3 Komponenten steuerlich berücksichtigt: Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Familienheimfahrten.
Unterkunftskosten am Beschäftigungsort
Zu den Unterkunftskosten gehören Miete, Nebenkosten, Strom und Heizung bis maximal 1.000 Euro monatlich (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG). Diese Kosten sind bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abziehbar. Die Zweitwohnungsteuer am Beschäftigungsort zählt zu den Unterkunftskosten und unterliegt der 1.000-Euro-Monatsgrenze (BFH, Urt. v. 13.12.2023 – VI R 30/21). Der Nachweis durch Mietvertrag und Zahlungsbelege ist erforderlich.
Verpflegungsmehraufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen können nur für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Bei ganztägiger Abwesenheit von 24 Stunden beträgt der Satz 28 Euro pro Kalendertag. Für An- und Abreisetage sowie bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden können 14 Euro angesetzt werden (§ 9 Abs. 4a EStG). Eine Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit von mindestens 4 Wochen führt nach Verwaltungsauffassung zu einem Neustart der 3-Monats-Frist (BMF-Schreiben zu § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Familienheimfahrten
Fahrtkosten für wöchentliche Familienheimfahrten werden mit der Entfernungspauschale berechnet: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2 EStG). Es kann maximal 1 Fahrt pro Woche steuerlich geltend gemacht werden. Die Berechnung erfolgt nach der einfachen Entfernung zwischen der ersten Tätigkeitsstätte und dem Ort des eigenen Hausstands (mit finanzieller Beteiligung).
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung (6 Monate)
Ein Ingenieur arbeitet seit Januar 2025 an einem Großprojekt 800 Kilometer vom Wohnort entfernt. Er mietet eine Wohnung am Beschäftigungsort für 950 Euro monatlich. Jeden Freitag fährt er nach Hause. Die Entfernung beträgt 800 Kilometer einfach.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Miete Zweitwohnung (6 Monate) | 5.700 Euro |
| Verpflegungsmehraufwand (3 Monate × 28 Euro × 22 Tage) | 1.848 Euro |
| Familienheimfahrten erste 20 km (26 Wochen × 20 km × 0,30 €/km) | 156 Euro |
| Familienheimfahrten ab 21. km (26 Wochen × 780 km × 0,38 €/km) | 7.706,40 Euro |
| = Gesamte Werbungskosten | 15.410,40 Euro |
Ergebnis: Der Ingenieur kann 15.410,40 Euro als Werbungskosten absetzen. Die Verpflegung wird nur für 3 Monate berücksichtigt, obwohl er 6 Monate tätig ist. Ab Juli entfallen die Verpflegungsmehraufwendungen. Bei der Entfernungspauschale gilt ab dem 21. Kilometer der erhöhte Satz von 0,38 Euro.
Beispiel 2: Verkäuferin mit 4-Wochen-Unterbrechung
Eine Verkäuferin arbeitet seit März 2025 an einem neuen Einsatzort. Sie zahlt 850 Euro Miete monatlich. Im Juli macht sie 5 Wochen Urlaub und kehrt erst Anfang August zurück. Die Heimfahrt ist 600 Kilometer entfernt.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Miete (März bis Juli) | 4.250 Euro |
| Verpflegung März bis Mai (3 Monate × 28 Euro × 22 Tage) | 1.848 Euro |
| Heimfahrten erste 20 km März-Juli (17 Wochen × 20 km × 0,30 €/km) | 102 Euro |
| Heimfahrten ab 21. km März-Juli (17 Wochen × 580 km × 0,38 €/km) | 3.746,80 Euro |
| Miete August bis Dezember (5 Monate) | 4.250 Euro |
| Verpflegung August bis Oktober (3 neue Monate) | 1.848 Euro |
| Heimfahrten erste 20 km Aug-Dez (22 Wochen × 20 km × 0,30 €/km) | 132 Euro |
| Heimfahrten ab 21. km Aug-Dez (22 Wochen × 580 km × 0,38 €/km) | 4.848,80 Euro |
| = Gesamte Werbungskosten | 21.025,60 Euro |
Ergebnis: Durch die 4-wöchige Unterbrechung im Juli startet die 3-Monats-Frist für Verpflegung neu. Die Verkäuferin kann 2 × 3 Monate Verpflegungsmehraufwand geltend machen, insgesamt 6 Monate statt nur 3 Monate. Die Entfernungspauschale wird zweistufig berechnet: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Gesamtwerbungskosten: 21.025,60 Euro.
Ausnahmen und Besonderheiten
Ein generelles Ausschlussprinzip zwischen doppelter Haushaltsführung und der Home-Office-Pauschale (6 Euro pro Tag nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG) ist gesetzlich nicht geregelt. Es gelten vielmehr die jeweiligen Tagesvoraussetzungen: An Tagen mit Präsenzpflicht am Beschäftigungsort können Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten geltend gemacht werden; an reinen Home-Office-Tagen kann alternativ die 6-Euro-Pauschale beansprucht werden, jedoch nicht beides am selben Tag.
Die Kosten für die notwendige Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung (Möbel, Hausrat, Elektrogeräte) fallen nicht unter die 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten und sind dem Grunde nach zusätzlich abziehbar (BFH, Urt. v. 04.04.2019 – VI R 18/17). Der Einzelnachweis ist jedoch erforderlich; ein pauschaler 5.000-Euro-Betrag „ohne detaillierte Einzelnachweise" ist nicht offiziell normiert. Höhere Einrichtungskosten müssen mit Belegen nachgewiesen werden.
Die berufliche Veranlassung muss nachweisbar sein. Freiwillige Wohnortwechsel aus privaten Gründen führen nicht zu einer anerkannten doppelten Haushaltsführung. Das Finanzamt prüft die Notwendigkeit anhand der Betriebsstätte und der Arbeitsvertragsbedingungen.
Weitere Besonderheiten
Definition „eigener Hausstand": Der eigene Hausstand muss unabhängig sein und eine finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten beinhalten. Ein bloßes Zimmer im Elternhaus ohne eigene Haushaltskasse genügt nicht; es muss eine faktische wirtschaftliche Selbstständigkeit vorliegen.
Arbeitgeber-Fahrzeug bei Familienheimfahrten: Wenn der Arbeitgeber ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, können Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten abgezogen werden – Arbeitgeberkfz sind nicht abzugsfähig.
Auswärtiger Tätigung im Ausland: Im Ausland entfällt die 1.000-Euro-Monatsgrenze für Unterkunftskosten. Die Kosten müssen als „notwendig und angemessen" nachgewiesen werden (nach landesspezifischen Verhältnissen). Bei Auslandstätigkeiten treten nach § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG länderspezifische Pauschbeträge (BMF-Auslandspauschalen) an die Stelle der Inlandspauschalen – diese gelten sowohl für steuerfreie Arbeitgebererstattungen als auch für den Werbungskostenabzug durch Arbeitnehmer.
48-Monats-Frist bei längerfristiger auswärtiger Tätigkeit: Nach § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG wird eine Tätigkeitsstätte zur „ersten Tätigkeitsstätte", wenn die Tätigkeit dort unbefristet oder für länger als 48 Monate vereinbart ist. Dies ändert jedoch nicht die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung selbst – die doppelte Haushaltsführung kann zeitlich unbegrenzt bestehen, solange die Voraussetzungen (eigener Hausstand, berufliche Veranlassung) vorliegen. Nach einer Unterbrechung von mindestens 6 Monaten beginnt die 48-Monats-Frist neu.
Vorteile
vollständige Kostenabdeckung: Miete, Nebenkosten, Strom und Heizung bis 1.000 Euro monatlich werden vollständig als Werbungskosten berücksichtigt und reduzieren die Steuerlast erheblich.
zusätzliche Fahrtkosten: Familienheimfahrten werden mit der Entfernungspauschale berechnet, was bei weiten Entfernungen zu hohen Werbungskosten führt.
zeitlich begrenzte Verpflegung: Die Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate bieten zusätzliche Steuerersparnis in der Anfangsphase der doppelten Haushaltsführung.
Neustart nach Unterbrechung: Eine 4-wöchige Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit ermöglicht einen Neustart der 3-Monats-Frist für Verpflegung, was die Steuervergünstigung verlängert.
Nachteile
begrenzte Verpflegungsdauer: Verpflegungsmehraufwendungen können nur für die ersten 3 Monate geltend gemacht werden, danach entfallen diese Kosten vollständig trotz Weiterbestand der doppelten Haushaltsführung.
strikte berufliche Veranlassung: Die private Motivation für die Wohnsituation muss ausgeschlossen sein; die Finanzbehörden prüfen dies streng und lehnen Anträge bei Zweifeln ab.
Tagweise Unterscheidung mit Home-Office-Pauschale: An Tagen mit Home-Office kann nicht die volle doppelte Haushaltsführung beansprucht werden, sondern alternativ nur die 6-Euro-Home-Office-Pauschale. Die Dokumentation der Präsenztage ist erforderlich.
maximale Mietkosten: Die Unterkunftskosten sind auf 1.000 Euro monatlich begrenzt; höhere Mieten können nicht abgesetzt werden, was in teuren Städten zu Einbußen führt.
dokumentationspflicht: Alle Kosten müssen durch Mietvertrag, Zahlungsbelege, Tankquittungen und Fahrtennachweise dokumentiert werden; mangelnde Nachweise führen zu Ablehnungen.
Fazit
Die doppelte Haushaltsführung ist eine bedeutende Steuervergünstigung für Arbeitnehmer, die beruflich veranlasst 2 Haushalte unterhalten müssen. Unterkunftskosten bis 1.000 Euro monatlich (inklusive Zweitwohnungsteuer), Verpflegungsmehraufwendungen für 3 Monate und wöchentliche Familienheimfahrten mit der zweistufigen Entfernungspauschale (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) reduzieren die Steuerlast erheblich. Die strikte Dokumentation aller Kosten und der Nachweis der beruflichen Veranlassung sind essentiell. Nutzen Sie die 4-Wochen-Unterbrechung strategisch, um die Verpflegungsfrist neu zu starten. Beachten Sie auch, dass an Home-Office-Tagen eine Unterscheidung zwischen der 6-Euro-Pauschale und der doppelten Haushaltsführung erforderlich ist – beide gelten nicht für denselben Tag, aber an verschiedenen Wochentagen können beide kombiniert werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung?
Die berufliche Veranlassung und ein eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes mit finanzieller Beteiligung an den Lebenshaltungskosten sind zwingende Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Private Gründe für die Wohnsituation führen zur Ablehnung.
Wie lange können Verpflegungsmehraufwendungen abgesetzt werden?
Verpflegungsmehraufwendungen können nur für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. Eine 4-wöchige Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit führt zu einem Neustart dieser Frist.
Welche Unterkunftskosten sind absetzbar?
Miete, Nebenkosten, Strom und Heizung bis maximal 1.000 Euro monatlich sind absetzbar. Die Zweitwohnungsteuer zählt zu den Unterkunftskosten und unterliegt ebenfalls der 1.000-Euro-Monatsgrenze (nach BFH-Urteil). Höhere Mieten oder Zweitwohnungssteuern können nicht berücksichtigt werden.
Wie werden Familienheimfahrten berechnet?
Fahrtkosten für wöchentliche Familienheimfahrten werden mit der Entfernungspauschale berechnet: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Es kann maximal 1 Fahrt pro Woche abgesetzt werden.
Kann die doppelte Haushaltsführung mit der Home-Office-Pauschale kombiniert werden?
Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot. An Tagen mit Präsenzpflicht am Beschäftigungsort können Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Unterkunft, Verpflegung, Heimfahrt) geltend machen. An reinen Home-Office-Tagen können Sie alternativ die 6-Euro-Home-Office-Pauschale beanspruchen, aber nicht beides am selben Tag. Eine sorgfältige Dokumentation der Präsenztage ist erforderlich.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Mietvertrag, Zahlungsbelege für Nebenkosten und Strom, Tankquittungen oder Fahrkarten für Heimfahrten sowie ein Nachweis der beruflichen Veranlassung (Arbeitsvertrag, Betriebsstättenbescheinigung) sind erforderlich.
Was passiert nach 3 Monaten mit der Verpflegung?
Nach 3 Monaten entfallen die Verpflegungsmehraufwendungen vollständig, auch wenn die doppelte Haushaltsführung weiterbesteht. Nur Unterkunftskosten und Heimfahrten können danach noch abgesetzt werden.
Quellen & weiterführende Informationen
Deutscher Bundestag. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Abs. 1 Nr. 5." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html Zugriff am 5. November 2024.
Deutscher Bundestag. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html Zugriff am 5. November 2024.
Bundesfinanzhof. "Urteil vom 13. Dezember 2023 – VI R 30/21: Zweitwohnungsteuer und 1.000-Euro-Grenze." https://www.bundesfinanzhof.de/ Zugriff am 5. November 2024.
Bundesfinanzministerium. "Lohnsteuer-Hilfe (LStH) 2025 – Anhang 25: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und doppelter Haushaltsführung." https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/ Zugriff am 5. November 2024.
Bundesfinanzministerium. "BMF-Schreiben vom 25.11.2020 zu Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und doppelter Haushaltsführung." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/ Zugriff am 5. November 2024.