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Was ist die Ausfuhrlieferung?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2026
Lesedauer: 6 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Ausfuhrlieferungen sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei, § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG i. V. m. § 6 UStG.
  • Eine Ausfuhrlieferung liegt insbesondere vor, wenn der Unternehmer oder in bestimmten Fällen der Abnehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, § 6 Abs. 1 UStG.
  • Für Abnehmerfälle verlangt das Gesetz zusätzliche Kriterien, etwa die Eigenschaft als ausländischer Abnehmer, § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 UStG.
  • Im nichtkommerziellen Reiseverkehr gelten Sondervoraussetzungen wie Drei-Monats-Frist und Mindestgesamtwert über 50 Euro, § 6 Abs. 3a UStG.
  • Die Voraussetzungen müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden, § 6 Abs. 4 UStG.

Ausfuhrlieferung Definition

Eine Ausfuhrlieferung ist eine Lieferung, bei der der Liefergegenstand unter den Voraussetzungen des § 6 UStG in das Drittlandsgebiet gelangt. Sie ist im Grundsatz nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerfrei.

Wie wird die Ausfuhrlieferung berücksichtigt?

Die Ausfuhrlieferung ist ein zentraler Tatbestand der umsatzsteuerlichen Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Entscheidend sind Transportrichtung, Abnehmerstatus und der gesetzlich geforderte Nachweis.

Systematik der Steuerbefreiung

PrüfebeneRechtsgrundlage
Steuerbefreiungstatbestand§ 4 Nr. 1 Buchst. a UStG
Begriffs- und Falldefinition§ 6 Abs. 1 bis 3a UStG
Nachweisvorgaben§ 6 Abs. 4 UStG
Ausschluss für bestimmte Lieferungen§ 6 Abs. 5 UStG

Ergebnis: Die Steuerbefreiung setzt eine vollständige Prüfung von Tatbestand und Nachweis voraus.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Unternehmer exportiert selbst in ein Drittland

Ein Unternehmer liefert Ware an einen Kunden in einem Drittland und organisiert den Transport selbst.

PrüfschrittErgebnis
Unternehmer befördert oder versendet selbst§ 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt
Ziel ist DrittlandsgebietAusfuhrtatbestand grundsätzlich erfüllt
Nachweis wird ordnungsgemäß geführtVoraussetzung des § 6 Abs. 4 UStG erfüllt
SteuerfolgeSteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG

Ergebnis: Bei vollständig nachgewiesenem Ausfuhrsachverhalt ist die Lieferung steuerfrei.

Beispiel 2: Abnehmerfall mit ausländischem Abnehmer

Der Abnehmer transportiert die Ware selbst aus dem Inland in das Drittlandsgebiet.

PrüfschrittErgebnis
Transport durch Abnehmer§ 6 Abs. 1 Nr. 2 UStG wird relevant
Abnehmer ist ausländischer Abnehmer§ 6 Abs. 2 UStG zu prüfen
Ausfuhr nachgewiesen§ 6 Abs. 4 UStG erfüllt
SteuerfolgeSteuerbefreiung möglich

Ergebnis: Im Abnehmerfall hängt die Steuerfreiheit zusätzlich vom Status als ausländischer Abnehmer ab.

Beispiel 3: Nichtkommerzieller Reiseverkehr

Eine Privatperson mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet kauft Ware im Inland und führt sie im persönlichen Reisegepäck aus.

VoraussetzungGesetzliche Vorgabe
Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG
Ausfuhr bis spätestens Ende des dritten Folgemonats§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG
Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer über 50 Euro§ 6 Abs. 3a Nr. 3 UStG
SteuerfolgeAusfuhrlieferung im Reiseverkehr möglich

Ergebnis: Im Reiseverkehr gelten zusätzliche Spezialvoraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.

Ausnahmen und Besonderheiten

Ausländischer Abnehmer ist gesetzlich definiert

Die Eigenschaft als ausländischer Abnehmer richtet sich nicht nach freier Einschätzung, sondern nach § 6 Abs. 2 UStG.

Besondere Regeln für Ausrüstung oder Versorgung von Beförderungsmitteln

In diesen Fällen verlangt § 6 Abs. 3 UStG zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere zur Unternehmereigenschaft des Abnehmers und zum Verwendungszweck.

Nachweis ist zwingend

Auch bei materiell vorliegender Ausfuhr scheidet die Steuerbefreiung aus, wenn der Unternehmer die gesetzlich geforderten Nachweise nicht führen kann, § 6 Abs. 4 UStG.

Ausschluss für Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG

Die Regeln des § 6 Abs. 1 bis 4 UStG gelten nicht für die in § 6 Abs. 5 UStG genannten Lieferungen.

Vorteile

  • klare Exportentlastung: Die Steuerbefreiung vermeidet eine inländische Umsatzsteuerbelastung bei Drittlandslieferungen.

  • gesetzliche Struktur: § 6 UStG definiert Fallgruppen und Voraussetzungen transparent.

  • praxisgerechte Differenzierung: Das Gesetz trennt Unternehmer-, Abnehmer- und Reiseverkehrsfälle.

  • rechtssichere Nachweisordnung: Die Nachweispflicht schafft dokumentierte Prüfbarkeit.

  • systematische Einbindung: Die Ausfuhrlieferung ist sauber in den Befreiungskatalog des § 4 UStG eingebettet.

Nachteile

  • hohe Nachweisanforderungen: Die Steuerfreiheit hängt strikt von ordnungsgemäßer Dokumentation ab.

  • komplexe Fallabgrenzung: Abnehmer- und Reiseverkehrsfälle erfordern zusätzliche Detailprüfungen.

  • fristsensitive Sonderregeln: Im Reiseverkehr müssen gesetzliche Fristen exakt eingehalten werden.

  • erhöhte Fehleranfälligkeit: Unvollständige Nachweise führen in der Praxis häufig zu Nachbelastungen.

  • mehrstufige Rechtsprüfung: Unternehmer müssen Transportweg, Abnehmerstatus und Wertgrenzen parallel prüfen.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Ausfuhrlieferung ist ein zentraler Befreiungstatbestand des Umsatzsteuerrechts für Lieferungen in das Drittlandsgebiet. Für die rechtssichere Anwendung sind die genaue Fallzuordnung nach § 6 UStG und die vollständige Nachweisführung entscheidend. Gerade in Abnehmer- und Reiseverkehrskonstellationen gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen, die in der Praxis häufig den Unterschied zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflicht ausmachen. Eine saubere Dokumentation ist deshalb der maßgebliche Erfolgsfaktor.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann ist eine Lieferung als Ausfuhrlieferung steuerfrei?

Wenn die Voraussetzungen des § 6 UStG erfüllt sind und die Lieferung unter § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG fällt. Maßgeblich sind insbesondere Transport in das Drittlandsgebiet und ordnungsgemäßer Nachweis.

Welche Rolle spielt der ausländische Abnehmer?

Im Abnehmerfall nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist die Eigenschaft als ausländischer Abnehmer eine zentrale Voraussetzung. Die Definition steht in § 6 Abs. 2 UStG.

Welche Sonderregeln gelten im Reiseverkehr?

Für nichtunternehmerische Ausfuhren im persönlichen Reisegepäck gelten die Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a UStG, darunter die Drei-Monats-Frist und der Mindestgesamtwert über 50 Euro.

Warum ist der Nachweis bei Ausfuhrlieferungen so wichtig?

Weil § 6 Abs. 4 UStG den Nachweis ausdrücklich verlangt. Ohne ausreichenden Nachweis kann die Steuerbefreiung trotz tatsächlicher Ausfuhr versagt werden.

Gilt die Ausfuhrlieferung auch bei jeder Warenabgabe automatisch?

Nein. § 6 UStG enthält konkrete Tatbestandsvoraussetzungen und in § 6 Abs. 5 UStG auch Ausschlussregeln für bestimmte Lieferungen.

Wo ist die Steuerbefreiung im UStG systematisch geregelt?

Die Steuerbefreiung steht in § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG; der Begriff und die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung folgen in § 6 UStG.

Quellen

Bundesministerium der Justiz. "§ 4 UStG – Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html Zugriff am 17. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "§ 6 UStG – Ausfuhrlieferung." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__6.html Zugriff am 17. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "§ 1 UStG – Steuerbare Umsätze." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1.html Zugriff am 17. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "Umsatzsteuergesetz (UStG)." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/ Zugriff am 17. Februar 2026.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.