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Was sind Anschaffungskosten?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2026
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Anschaffungskosten umfassen alle Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und betriebsbereit zu machen, einschließlich Nebenkosten und nachträglicher Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB.
  • Die Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA) nach § 7 EStG und bestimmen damit die jährliche Gewinnminderung.
  • Anschaffungspreisminderungen wie Rabatte und Skonti sind von den Anschaffungskosten abzuziehen, sofern sie dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.
  • Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gehört die abziehbare Vorsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den Anschaffungskosten.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden.

Anschaffungskosten Definition

Anschaffungskosten sind gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Wie werden Anschaffungskosten berücksichtigt?

Die Anschaffungskosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die bei der steuerlichen Bewertung von Wirtschaftsgütern eine zentrale Rolle spielen.

Bestandteile der Anschaffungskosten

KomponenteBeschreibung
AnschaffungspreisKaufpreis des Wirtschaftsguts
AnschaffungsnebenkostenTransport, Montage, Zoll, Grunderwerbsteuer, Notar
Nachträgliche AnschaffungskostenSpätere Aufwendungen zur Erweiterung oder Verbesserung
− AnschaffungspreisminderungenRabatte, Skonti, einzeln zuordenbare Boni

Ergebnis: Die Summe dieser Komponenten ergibt die steuerlich relevanten Anschaffungskosten.

Steuerliche Behandlung

Die Anschaffungskosten werden bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Bewertungsmaßstab herangezogen. Sie bilden die Grundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 EStG. Der Teil der Anschaffungskosten, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Gesamtdauer der Verwendung entfällt, wird jährlich als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abgezogen.

Vorsteuer und Anschaffungskosten

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gehört die nach § 15 UStG abziehbare Vorsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten sind in diesem Fall netto anzusetzen. Ist der Vorsteuerabzug hingegen ausgeschlossen, etwa bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG oder bei steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug, gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Kauf einer Maschine

Ein Unternehmer erwirbt eine Produktionsmaschine. Die Berechnung der Anschaffungskosten erfolgt wie folgt:

PositionBetrag
Kaufpreis netto50.000 Euro
+ Transportkosten1.500 Euro
+ Montagekosten2.000 Euro
+ Fundamentarbeiten3.500 Euro
− Rabatt (5 % auf Kaufpreis)− 2.500 Euro
Anschaffungskosten gesamt54.500 Euro

Ergebnis: Die Anschaffungskosten von 54.500 Euro bilden die Bemessungsgrundlage für die AfA. Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren beträgt die jährliche lineare AfA 5.450 Euro.

Beispiel 2: Erwerb einer vermieteten Immobilie

Ein Anleger erwirbt eine Eigentumswohnung zur Vermietung in Bayern:

PositionBetrag
Kaufpreis400.000 Euro
+ Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern)14.000 Euro
+ Notarkosten (anteilig Kaufvertrag)4.000 Euro
+ Grundbuchkosten2.000 Euro
+ Maklerprovision (Käuferanteil 3,57 % brutto)14.280 Euro
Anschaffungskosten gesamt434.280 Euro

Ergebnis: Die Anschaffungskosten sind aufzuteilen in einen Gebäudeanteil und einen Grundstücksanteil. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Bei einem Gebäudeanteil von 80 Prozent und Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022 beträgt die AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG jährlich 3 Prozent von 347.424 Euro, also 10.422,72 Euro.

Beispiel 3: Geringwertiges Wirtschaftsgut

Ein Freiberufler kauft einen Bürostuhl:

PositionBetrag
Kaufpreis brutto714 Euro
− enthaltene Umsatzsteuer (19 %)− 114 Euro
Anschaffungskosten netto600 Euro

Ergebnis: Da die Anschaffungskosten netto zwischen 250,01 Euro und 800 Euro liegen, kann der Stuhl als geringwertiges Wirtschaftsgut gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden, gehören gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den Herstellungskosten des Gebäudes, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Diese Regelung gilt nicht für Erweiterungen im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB und nicht für jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Aufwendungen, die nach dem Erwerb eines Wirtschaftsguts anfallen, können nachträgliche Anschaffungskosten darstellen, sofern sie den Vermögensgegenstand erweitern oder über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessern. Diese erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und werden zusammen mit den bisherigen Anschaffungskosten über die Restnutzungsdauer abgeschrieben (§ 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, R 7.3 Abs. 5 EStR).

Boni als Anschaffungspreisminderung

Boni sind nur dann von den Anschaffungskosten abzusetzen, wenn sie dem einzelnen Wirtschaftsgut zugeordnet werden können. Umsatzabhängige Boni, die sich auf mehrere Wirtschaftsgüter beziehen, stellen keine einzeln zuordenbaren Anschaffungspreisminderungen dar und sind daher als Betriebseinnahme zu erfassen.

Finanzierungskosten

Zinsen und sonstige Finanzierungskosten gehören grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine Ausnahme besteht nur bei der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen für langfristige Herstellungsvorgänge gemäß § 255 Abs. 3 HGB, die jedoch ein Wahlrecht darstellt.

Vorteile

  • planbare Abschreibung: Die aktivierten Anschaffungskosten ermöglichen eine gleichmäßige Verteilung der Aufwendungen über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts.
  • korrekte Gewinnermittlung: Durch die periodengerechte Erfassung der Anschaffungskosten wird der Gewinn nicht durch einmalige hohe Aufwendungen verzerrt.
  • vollständige Erfassung: Nebenkosten wie Transport, Montage und Grunderwerbsteuer werden steuerlich berücksichtigt und erhöhen die Abschreibungsbasis.
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung.
  • transparente Bewertung: Die gesetzliche Definition in § 255 HGB schafft klare Bewertungsmaßstäbe für alle Wirtschaftsgüter.

Nachteile

  • verzögerte Steuerminderung: Die Anschaffungskosten werden nicht sofort gewinnmindernd berücksichtigt, sondern über die Nutzungsdauer verteilt.
  • komplexe Abgrenzung: Die Unterscheidung zwischen Anschaffungskosten, Herstellungskosten und sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen erfordert steuerliches Fachwissen.
  • aufwendige Dokumentation: Für die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten müssen alle Belege für Nebenkosten und Preisminderungen erfasst werden.
  • Bindung von Liquidität: Bei größeren Investitionen wird die Liquidität belastet, während die steuerliche Entlastung erst über Jahre erfolgt.
  • Inflationsrisiko: Bei langen Abschreibungszeiträumen verliert die AfA durch Geldentwertung real an Wert.
HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Anschaffungskosten sind ein zentraler Begriff des Steuer- und Bilanzrechts, der die Bewertung von Wirtschaftsgütern und die Höhe der jährlichen Abschreibungen maßgeblich bestimmt. Neben dem Kaufpreis umfassen sie alle Nebenkosten, die erforderlich sind, um das Wirtschaftsgut betriebsbereit zu machen, während einzeln zuordenbare Preisminderungen abzuziehen sind. Eine sorgfältige Dokumentation aller Kostenbestandteile ist unerlässlich, um die steuerlich zulässigen Abschreibungen vollständig geltend machen zu können.

Häufige Fragen (FAQ)

Was gehört zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts?

Zu den Anschaffungskosten gehören der Anschaffungspreis, alle Nebenkosten wie Transport-, Montage- und Zollkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Bei Immobilien zählen auch die Grunderwerbsteuer, Notarkosten für den Kaufvertrag, Grundbuchkosten und Maklerprovisionen zu den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB.

Wie unterscheiden sich Anschaffungskosten von Herstellungskosten?

Anschaffungskosten entstehen beim Erwerb eines Wirtschaftsguts von einem Dritten, während Herstellungskosten anfallen, wenn das Wirtschaftsgut selbst hergestellt wird. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Gemeinkosten, nicht jedoch Forschungs- und Vertriebskosten.

Wann werden Anschaffungskosten sofort abgeschrieben?

Eine Sofortabschreibung ist bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto gemäß § 6 Abs. 2 EStG möglich. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro netto können ohne besondere Aufzeichnungspflichten sofort als Aufwand erfasst werden.

Wie wirkt sich die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten aus?

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern gehört die abziehbare Vorsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten werden daher netto ermittelt. Ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, beispielsweise bei Kleinunternehmern, gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.

Welche Bedeutung haben die Anschaffungskosten für die AfA?

Die Anschaffungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung gemäß § 7 EStG. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern werden sie gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bei Gebäuden gelten feste Prozentsätze von zwei, zweieinhalb oder drei Prozent jährlich je nach Baujahr und Nutzungsart.

Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Gebäudeerwerb anfallen und 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Diese werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nicht sofort abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.

Welche Anschaffungsnebenkosten fallen bei Immobilien an?

Bei Immobilien fallen typischerweise die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent), Notarkosten für den Kaufvertrag (etwa 1 bis 1,5 Prozent), Grundbuchkosten (etwa 0,5 Prozent) und gegebenenfalls Maklerprovisionen als Anschaffungsnebenkosten an. Seit dem Gesetz zur Teilung der Maklerprovision (Dezember 2020) trägt der Käufer bei Wohnimmobilien maximal die Hälfte der Provision, typischerweise 3,57 Prozent brutto.

Quellen

  • Bundesministerium der Justiz: § 255 HGB Bewertungsmaßstäbe, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Januar 2025
  • Bundesministerium der Justiz: § 6 EStG Bewertung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Januar 2025
  • Bundesministerium der Justiz: § 7 EStG Absetzung für Abnutzung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Januar 2025
  • Bundesministerium der Justiz: § 9b EStG Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 5. Januar 2025
  • Bundesfinanzhof: Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, bundesfinanzhof.de, abgerufen am 5. Januar 2025
  • Bundesfinanzministerium: AfA-Tabellen, bundesfinanzministerium.de, abgerufen am 5. Januar 2025

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.