Alles auf einen Blick:
- Das Anlagevermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (§ 247 Abs. 2 HGB).
- Bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 Euro können sofort vollständig abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
- Die degressive Abschreibung mit maximal 30 Prozent jährlich gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden (§ 7 Abs. 2 EStG).
- Pool-Abschreibung ermöglicht eine einheitliche 20-%-ige Abschreibung über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG).
- Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent sind für kleine und mittlere Betriebe möglich (§ 7g Abs. 5 EStG).
Anlagevermögen Definition
Das Anlagevermögen besteht aus Wirtschaftsgütern, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Diese Gegenstände werden im Betrieb langfristig genutzt und tragen über mehrere Jahre hinweg zur Wertschöpfung bei. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen, das in einem Geschäftszyklus verbraucht wird, behält das Anlagevermögen seine Substanz über längere Zeit.
Wie wird das Anlagevermögen berücksichtigt?
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz als Aktivposten ausgewiesen und nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen, werden durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) vermindert, die das zu versteuernde Einkommen mindert (§ 7 EStG). Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt eine Besonderheit: Sie können nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden (§ 5 Abs. 2 EStG). Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen steuerbilanziell nicht aktiviert werden. Hinweis: Handelsrechtlich kann eine Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände zulässig sein; steuerbilanziell bleibt sie nach § 5 Abs. 2 EStG verboten.
Abschreibungsmethoden
Die Abschreibung von Anlagevermögen kann nach verschiedenen Methoden erfolgen. Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die degressive Abschreibung ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren des Betriebs.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Geringwertiges Wirtschaftsgut unter 800 Euro
Ein Handwerksbetrieb kauft einen Elektroschrauber für 600 Euro. Das Gerät ist beweglich, selbständig nutzbar und liegt unter der GWG-Grenze.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten | 600 Euro |
| Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung | 600 Euro |
| = Steuerliche Gewinnminderung | 600 Euro |
Ergebnis: Der gesamte Betrag kann im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Beispiel 2: Pool-Abschreibung mit mehreren Wirtschaftsgütern
Ein Kleinunternehmer erwirbt 3 Gegenstände zwischen 250 und 1.000 Euro: einen Beamer (750 Euro), einen Drucker (500 Euro) und eine Schreibtischlampe (300 Euro). Diese werden in einem Pool zusammengefasst.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Beamer | 750 Euro |
| + Drucker | 500 Euro |
| + Schreibtischlampe | 300 Euro |
| = Poolwert Jahr 1 | 1.550 Euro |
| × Abschreibungsquote (20 %) | 310 Euro |
| = Abschreibung Jahr 1 | 310 Euro |
Ergebnis: Der Sammelposten wird im Anschaffungsjahr und in den folgenden 4 Jahren jeweils zu 1/5 (20 Prozent) gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 Abs. 2a EStG).
Beispiel 3: Degressive Abschreibung
Ein Betrieb kauft eine Maschine für 10.000 Euro. Die Maschine wird mit degressiver Abschreibung von 30 Prozent abgeschrieben.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten Jahr 1 | 10.000 Euro |
| × Degressiver Satz (30 %) | 3.000 Euro |
| = Restbuchwert nach Jahr 1 | 7.000 Euro |
| × Degressiver Satz (30 %) | 2.100 Euro |
| = Abschreibung Jahr 2 | 2.100 Euro |
Ergebnis: Die degressive Abschreibung führt zu höheren Abschreibungen in den ersten Jahren (§ 7 Abs. 2 EStG). Hinweis: Diese 30-%-Sonderregel ist nur anwendbar, wenn die Maschine nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt wurde.
Ausnahmen und Besonderheiten
Bei Anzahlungen auf Anlagevermögen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung (als Vorauszahlung), nicht erst mit der Ausführung der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a UStG). Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerregelung werden Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nicht berücksichtigt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Kleine und mittlere Betriebe können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (§ 7g Abs. 1 EStG). Dies ermöglicht eine Vorwegnahme von Abschreibungen.
Vorteile
dauerhafte Betriebsmittel: Anlagevermögen trägt über mehrere Jahre zur Wertschöpfung bei und sichert die Produktivität des Betriebs.
steuerliche Abschreibung: Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen und reduziert die Steuerlast über die Nutzungsdauer.
flexible Abschreibungsmethoden: Lineare, degressive und Pool-Abschreibung ermöglichen Optimierung der Steuerbelastung.
sofortiger Abzug bei GWG: Wirtschaftsgüter bis 800 Euro können vollständig im Anschaffungsjahr abgezogen werden.
Investitionsanreize: Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge fördern Investitionen in Betriebsmittel.
Nachteile
komplexe Bewertung: Die korrekte Bestimmung von Anschaffungskosten und Nutzungsdauer erfordert sorgfältige Dokumentation.
langfristige Bindung: Anlagevermögen ist langfristig gebunden und kann nicht kurzfristig mobilisiert werden.
immaterielle Wirtschaftsgüter: Selbst geschaffene immaterielle Güter dürfen nicht aktiviert werden und mindern die Gewinnabzugsfähigkeit.
Dezimalstellen-Komplexität: Die Berechnung degressiver Abschreibungen kann zu Rundungsproblemen führen.
Dokumentationspflichten: Detaillierte Aufzeichnungen über Anschaffung, Kosten und Abschreibung sind erforderlich.
Fazit
Das Anlagevermögen ist ein zentrales Element der Betriebsbilanzierung und bietet vielfältige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch verschiedene Abschreibungsmethoden. Die Absetzung für Abnutzung mindert das zu versteuernde Einkommen und entlastet die Steuerlast über mehrere Jahre. Die Sofortabschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 800 Euro, die Pool-Abschreibung mit 20 Prozent jährlich und die degressive Abschreibung von maximal 30 Prozent (für Anschaffungen 01.07.2025–31.12.2027) bieten Flexibilität bei der Steuerplanung. Nutzen Sie Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, um Investitionen in Betriebsmittel zu fördern, und dokumentieren Sie alle Anschaffungskosten und Nutzungsdauern sorgfältig für die Finanzbehörden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
Das Anlagevermögen dient dauernd dem Geschäftsbetrieb und wird über mehrere Jahre genutzt, während Umlaufvermögen in einem Geschäftszyklus verbraucht oder veräußert wird. Anlagevermögen wird durch Abschreibung gemindert, Umlaufvermögen durch Verbrauch oder Verkauf.
Bis zu welcher Grenze können Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden?
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 Euro können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Das Gerät muss selbständig nutzungsfähig sein.
Welche Abschreibungsmethoden sind für Anlagevermögen zulässig?
Die lineare Abschreibung verteilt die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Die degressive Abschreibung ermöglicht bis zu 30 Prozent jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter, aber nur wenn diese nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt wurden (§ 7 Abs. 2 EStG). Die Pool-Abschreibung fasst mehrere Gegenstände zwischen 250 und 1.000 Euro zusammen und schreibt sie mit 20 Prozent über 5 Jahre ab.
Wie funktioniert die Pool-Abschreibung?
Bewegliche Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro werden in einem Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Abschreibung erfolgt im Anschaffungsjahr und in den folgenden 4 Jahren.
Können immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aktiviert werden?
Immaterielle Wirtschaftsgüter können nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden (§ 5 Abs. 2 EStG). Selbst geschaffene immaterielle Güter wie Marken oder Kundenlisten dürfen nicht aktiviert werden.
Welche Sonderabschreibungen sind für kleine und mittlere Betriebe möglich?
Kleine und mittlere Betriebe können für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung vornehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Dies gilt im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren.
Wie wird das Anlagevermögen in der Bilanz bewertet?
Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Restbuchwert sinkt jährlich durch die Abschreibung.
Quellen & weiterführende Informationen
Bundeszentralamt für Steuern. "Absetzung für Abnutzung (AfA)." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "Geringwertige Wirtschaftsgüter und Pool-Abschreibung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Deutscher Bundestag. "Handelsgesetzbuch (HGB) § 247 Anlagevermögen." https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__247.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html Zugriff am 15. Januar 2025.