Alles auf einen Blick:
- Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist der steuerrechtliche Fachbegriff für Abschreibungen von Anlagevermögen (§ 7 Abs. 1 EStG).
- Die lineare AfA beträgt für Büromöbel 13 Jahre (BMF AfA-Tabelle AV), für Computer-Hardware und zugehörige Software 1 Jahr (BMF-Schreiben, wahlweise Sofort-AfA) und für PKW 6 Jahre (BMF AfA-Tabelle AV).
- Die degressive AfA ist befristet ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 für bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 Prozent Satz und maximal 3-fachem Multiplikator möglich (§ 7 Abs. 2 EStG; Übergangsvorschriften § 52 EStG).
- Elektrofahrzeuge erhalten im Anschaffungsjahr 75 Prozent Sonderabschreibung, danach 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent (§ 7 Abs. 2a EStG).
- Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen und reduziert damit die Steuerlast für Unternehmer und Freiberufler.
AfA Definition
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist der steuerrechtliche Begriff für Abschreibungen. Sie erfasst die Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens durch Abnutzung, Alterung oder Überholung und mindert das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1 EStG). Die Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts.
Wie wird die AfA berücksichtigt?
Die AfA wird durch 2 unterschiedliche Methoden berechnet und vom Unternehmer oder Freiberufler in der Steuererklärung geltend gemacht. Die Wahl der Methode hängt von der Art des Wirtschaftsguts und dem Anschaffungszeitpunkt ab.
lineare AfA
Bei der linearen AfA werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Die Formel lautet: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer = jährlicher AfA-Betrag (§ 7 Abs. 1 EStG). Diese Methode gilt für alle Wirtschaftsgüter und ist die Standardvariante.
degressive AfA
Die degressive AfA ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren. Der Abschreibungsbetrag wird vom Restwert berechnet, nicht von den Anschaffungskosten. Für bewegliche Anlagegüter, die ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft werden, darf der degressive Satz maximal 30 Prozent betragen und das Dreifache der linearen AfA nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 EStG).
Elektrofahrzeug-Sonderabschreibung
Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, erhalten Sonder-AfA-Sätze (§ 7 Abs. 2a EStG). Im Anschaffungsjahr beträgt die AfA 75 Prozent, im 1. Folgejahr 10 Prozent, im 2. und 3. Folgejahr je 5 Prozent, im 4. Folgejahr 3 Prozent und im 5. Folgejahr 2 Prozent.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: lineare AfA für Büromöbel
Ein Freiberufler kauft Büromöbel für 2.600 Euro netto am 15. März 2025. Nach den AfA-Tabellen beträgt die Nutzungsdauer für Büromöbel 13 Jahre. Die jährliche AfA wird linear berechnet.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten | 2.600 Euro |
| ÷ Nutzungsdauer | 13 Jahre |
| = jährliche lineare AfA | 200 Euro |
| × Anzahl Jahre | 6 Jahre |
| = Gesamte AfA (2025–2030) | 1.200 Euro |
Ergebnis: Der Freiberufler kann jährlich 200 Euro als AfA geltend machen. Nach 13 Jahren sind die Büromöbel vollständig abgeschrieben.
Beispiel 2: degressive AfA für Maschine
Ein Unternehmer kauft eine Produktionsmaschine für 50.000 Euro netto am 15. August 2025. Er wählt die degressive AfA mit 30 Prozent Satz. Die Abschreibung erfolgt vom jeweiligen Restwert.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Anschaffungskosten Jahr 1 | 50.000 Euro |
| × degressiver Satz (30 %) | 15.000 Euro |
| = Restwert nach Jahr 1 | 35.000 Euro |
| × degressiver Satz (30 %) | 10.500 Euro |
| = Restwert nach Jahr 2 | 24.500 Euro |
| = Gesamte AfA (2 Jahre) | 25.500 Euro |
Ergebnis: In den ersten 2 Jahren können 25.500 Euro abgeschrieben werden. Die degressive AfA führt zu schnelleren Abschreibungen am Anfang.
Beispiel 3: Elektrofahrzeug-Sonderabschreibung
Ein Unternehmer kauft ein Elektrofahrzeug für 45.000 Euro netto am 20. September 2025. Es gelten die Sonder-AfA-Sätze nach § 7 Abs. 2a EStG.
| Jahr | AfA-Satz | Abschreibung |
|---|---|---|
| Anschaffungsjahr 2025 | 75 % | 33.750 Euro |
| 1. Folgejahr 2026 | 10 % | 4.500 Euro |
| 2. Folgejahr 2027 | 5 % | 2.250 Euro |
| 3. Folgejahr 2028 | 5 % | 2.250 Euro |
| 4. Folgejahr 2029 | 3 % | 1.350 Euro |
| 5. Folgejahr 2030 | 2 % | 900 Euro |
| Gesamte AfA | 100 % | 45.000 Euro |
Ergebnis: Das Elektrofahrzeug ist nach 6 Jahren vollständig abgeschrieben. Die hohe Abschreibung im ersten Jahr entlastet den Unternehmer erheblich.
Ausnahmen und Besonderheiten
Immaterielle Wirtschaftsgüter: Für Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte ist nur die lineare AfA zulässig; die degressive Methode ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 EStG).
Gebäude – lineare Abschreibung: Für Gebäude gelten nach § 7 Abs. 4 EStG gestaffelte lineare Sätze (nicht pauschal 2 %); der anwendbare Satz richtet sich nach Nutzungsart und Fertigstellungsdatum. Z. B. beträgt die AfA für Wohngebäude ab Fertigstellung 1.1.2023 3 % pro Jahr.
Wohngebäude (Baubeginn 1.10.2023–30.9.2029): Zusätzlich können Wohngebäude bei Baubeginn in diesem Zeitraum nach § 7 Abs. 5a EStG befristet mit 5 % degressiv abgeschrieben werden (arithmetisch-degressiv vom ursprünglichen Anschaffungswert).
Denkmalgeschützte Gebäude: Nach § 7i EStG erhalten Aufwendungen für denkmalgeschützte Gebäude erhöhte lineare Abschreibungssätze von 9 % für die ersten 8 Jahre und 7 % für die folgenden 4 Jahre – jedoch nur für herstellungs-/instandsetzungsbedingte Kosten und bei Vorliegen einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde.
GWG-Schwelle: Arbeitsmittel unterhalb der GWG-Grenzen des § 6 Abs. 2 EStG (bis 800 € netto) können sofort abgeschrieben werden; Beträge darüber müssen über die Nutzungsdauer nach § 7 EStG verteilt werden.
Methodenwechsel: Ein Übergang von degressiver zu linearer AfA ist zulässig, wenn die lineare Methode wirtschaftlich günstiger wird (§ 7 Abs. 3 EStG); dies erfolgt ab dem Folgejahr.
Vorteile
steuerliche Gewinnminderung: Die AfA reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt damit die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerlast erheblich.
degressive Beschleunigung: Die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität des Unternehmens.
Elektrofahrzeug-Förderung: Die Sonder-AfA für Elektrofahrzeuge mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr bietet massive Steuerersparnis und unterstützt die Umstellung auf emissionsfreie Mobilität.
AfA-Tabellen als Anhaltspunkte: Die BMF-AfA-Tabellen (z. B. Tabelle AV) dienen als administrative Anhaltspunkte der Finanzbehörde und bieten praktische Orientierung; sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich als Gesetz, sondern verwaltungsinterne Richtlinien (BStBl I 2000, 1532).
Liquiditätswirkung: Höhere AfA-Beträge in den ersten Jahren verbessern den Cashflow und ermöglichen Reinvestitionen in das Unternehmen.
Nachteile
begrenzte Anwendbarkeit: Die degressive AfA ist nur für bewegliche Anlagegüter möglich, nicht für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
zeitliche Befristung: Die degressive AfA mit 30 Prozent Satz gilt nur für Anschaffungen bis 31. Dezember 2027 und ist danach nicht mehr verfügbar.
komplexe Berechnung: Die degressive AfA erfordert jährliche Restwertberechnung, was administrativen Aufwand und Fehlerquellen bedeutet.
Dokumentationspflicht: Die AfA-Beträge müssen nachvollziehbar dokumentiert und in der Steuererklärung nachgewiesen werden; Abweichungen können zu Nachzahlungszinsen nach der Abgabenordnung (AO) führen.
keine Halbjahresregel: Die AfA muss zeitanteilig berechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut nicht am 1. Januar angeschafft wird.
Fazit
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein zentrales Instrument der Betriebsausgabenabzug, das Unternehmer und Freiberufler nutzen müssen, um ihre Steuerlast zu optimieren. Die lineare AfA bietet Planungssicherheit durch die BMF AfA-Tabellen mit klaren Nutzungsdauern, während die degressive AfA bis 31. Dezember 2027 mit maximal 30 Prozent Satz erhebliche Steuerersparnis in den ersten Jahren ermöglicht. Elektrofahrzeuge erhalten Sonder-AfA-Sätze mit bis zu 75 Prozent im Anschaffungsjahr, was eine massive Steuerförderung darstellt. Nutzen Sie die degressive AfA für bewegliche Anlagegüter, die Sie bis Ende 2027 anschaffen, und prüfen Sie systematisch, welche Wirtschaftsgüter in Ihrem Betrieb abschreibungsfähig sind.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Nutzungsdauer hat Computer-Hardware nach den AfA-Tabellen?
Computer-Hardware einschließlich Laptops, Desktop-Computer, Server und zugehörige Software hat nach aktuellem BMF-Schreiben eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr. Dies eröffnet Unternehmern die Möglichkeit der Sofort-AfA (Betriebsausgabenpauschale im Anschaffungsjahr). Peripheriegeräte wie Monitore und Tastaturen werden ebenfalls mit 1 Jahr angesetzt.
Kann ich die degressive AfA für Gebäude nutzen?
Die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent Satz ist nur für bewegliche Anlagegüter zulässig. Betriebliche Gebäude werden nach § 7 Abs. 4 EStG linear mit gestaffelten Sätzen abgeschrieben, die je nach Nutzungsart (z.B. Bürogebäude 2%, Wohngebäude 3%) und Fertigstellungsdatum variieren – es ist keine pauschal 2 Prozent pro Jahr. Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 können gemäß § 7 Abs. 5a EStG zusätzlich mit 5 Prozent arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden.
Wann endet die Möglichkeit der degressiven AfA mit 30 Prozent?
Die degressive AfA mit maximal 30 Prozent Satz ist nur für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 zulässig. Ab 2028 ist nur noch die lineare AfA möglich.
Wie hoch ist die Abschreibung für Elektrofahrzeuge im ersten Jahr?
Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, erhalten Staffelsätze nach § 7 Abs. 2a EStG: im Anschaffungsjahr 75 Prozent, danach 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent (insgesamt 100 Prozent über 6 Jahre). Diese Sonder-AfA gilt befristet bis 31. Dezember 2027.
Muss ich die AfA in meiner Steuererklärung angeben?
Die AfA-Beträge werden in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder in der Bilanz angegeben. Sie müssen dokumentiert und nachgewiesen werden, um bei einer Betriebsprüfung Rechtssicherheit zu haben.
Kann ich von degressiver zu linearer AfA wechseln?
Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist möglich, wenn die lineare Methode wirtschaftlich günstiger wird (§ 7 Abs. 3 EStG). Der Wechsel erfolgt ab dem Folgejahr und ist schriftlich zu dokumentieren.
Welche Nutzungsdauer haben Büromöbel nach den AfA-Tabellen?
Büromöbel wie Schreibtische, Stühle, Schränke und Regale haben nach der BMF AfA-Tabelle AV (Allgemeine Verwaltung) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren (Pos. 35 AV-Tabelle „Möbel") und werden linear abgeschrieben. Der jährliche AfA-Satz beträgt damit 1/13 der Anschaffungskosten.
Quellen & weiterführende Informationen
Gesetze:
Bundesrepublik Deutschland. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 7 – Absetzung für Abnutzung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html Zugriff am 5. November 2025. (Abs. 1 lineare AfA, Abs. 2 degressive AfA, Abs. 2a EV-Sonder-AfA, Abs. 4 Gebäude, Abs. 5a Wohngebäude)
Bundesrepublik Deutschland. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 7i – Aufwendungen für Instandsetzen und Modernisieren von denkmalgeschützten Gebäuden." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html Zugriff am 5. November 2025.
Bundesrepublik Deutschland. "Einkommensteuergesetz (EStG) § 52 – Anwendungsvorschriften (Übergangsbestimmungen für degressive AfA und EV-AfA)." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html Zugriff am 5. November 2025.
Bundesrepublik Deutschland. "Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 9 Abs. 2 – Definition Elektrofahrzeug." https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html Zugriff am 5. November 2025.
Verwaltungsrichtlinien & Tabellen:
Bundesfinanzministerium. "Offizielle AfA-Tabellen (AV, DL, EL, usw.)." https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/offene-daten/steuern-zoelle/afa-tabellen/AFA-Tabellen.html Zugriff am 5. November 2025. (Anhaltspunkte der Verwaltung für betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern, nicht rechtsverbindlich – BStBl I 2000, 1532)
Bundesfinanzministerium. "BMF-Schreiben: Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Software." Vom 26. Februar 2021. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf Zugriff am 5. November 2025. (1-Jahres-Nutzungsdauer für Computerhardware und Software; Sofort-AfA möglich)