Steuer-Berater.de Icon
A

Was ist die Abschlusstabelle?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 03. Dezember 2025
Lesedauer: 7 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Die Abschlusstabelle ist ein buchhalterisches Arbeitsinstrument zur systematischen Überleitung der Summen- und Saldenbilanz zum Jahresabschluss.

  • In der Praxis gliedert sie sich typischerweise in mehrere Spaltenpaare mit Soll- und Haben-Seiten für Summenbilanz, Saldenbilanz, Umbuchungen, Schlussbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Eine gesetzlich vorgeschriebene Spaltenstruktur existiert nicht.

  • Die Erstellung unterstützt die Aufstellungspflicht gemäß § 242 HGB für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Bestandskonten werden in die Schlussbilanz, Erfolgskonten in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt.

  • Das Betriebsergebnis ergibt sich aus dem Saldo der GuV-Spalten und muss mit dem Eigenkapitalvergleich der Bilanz übereinstimmen.

Abschlusstabelle Definition

Die Abschlusstabelle, auch als Hauptabschlussübersicht oder Betriebsübersicht bezeichnet, ist ein tabellarisches Arbeitsinstrument der Buchführung. Sie dient der systematischen Überleitung aller Konten aus der laufenden Buchführung zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und unterstützt damit die Erfüllung der Aufstellungspflicht nach § 242 Abs. 1 und 2 HGB. Eine gesetzliche Definition der Abschlusstabelle selbst existiert nicht.

Wie wird die Abschlusstabelle aufgestellt?

Die Abschlusstabelle baut auf der Summen- und Saldenbilanz auf und erweitert diese um zusätzliche Spaltenpaare. Der Aufbau erfolgt nach einem standardisierten Schema:

SpalteInhaltFunktion
1-2Summenbilanz (Soll/Haben)Summe aller Buchungen je Konto
3-4Saldenbilanz (Soll/Haben)Differenz aus Soll und Haben
5-6Umbuchungen (Soll/Haben)Vorbereitende Abschlussbuchungen
7-8Schlussbilanz (Soll/Haben)Bestandskonten für Bilanz
9-10GuV (Aufwand/Ertrag)Erfolgskonten

Ergebnis: Die Abschlusstabelle ermöglicht die direkte Ableitung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Übernahme der Kontensalden: Alle Konten der laufenden Buchführung werden mit ihren Summen und Salden übertragen.

  2. Vorbereitende Abschlussbuchungen: Umbuchungen wie Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten werden in den Umbuchungsspalten erfasst.

  3. Zuordnung zu Bilanz oder GuV: Bestandskonten (Aktiva und Passiva) werden in die Schlussbilanzspalten überführt, Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) in die GuV-Spalten.

  4. Abstimmung und Kontrolle: Das Ergebnis in den GuV-Spalten muss dem Eigenkapitalvergleich entsprechen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Einfache Abschlusstabelle eines Handelsbetriebs

Ein Einzelhändler erstellt zum 31. Dezember seine Abschlusstabelle. Die Saldenbilanz zeigt folgende wesentliche Positionen:

KontoSaldenbilanz SollSaldenbilanz HabenSchlussbilanz SollSchlussbilanz HabenGuV AufwandGuV Ertrag
Sachanlagen50.000 €50.000 €
Warenbestand30.000 €30.000 €
Bank15.000 €15.000 €
Eigenkapital40.000 €40.000 €
Verbindlichkeiten50.000 €50.000 €
Umsatzerlöse120.000 €120.000 €
Wareneinsatz70.000 €70.000 €
Personalaufwand25.000 €25.000 €
Mietaufwand12.000 €12.000 €
Abschreibungen8.000 €8.000 €
Summen210.000 €210.000 €95.000 €90.000 €115.000 €120.000 €

Ergebnis: Der Jahresüberschuss von 5.000 Euro (Ertrag 120.000 Euro − Aufwand 115.000 Euro) erscheint als Ausgleichsposten in der GuV und erhöht das Eigenkapital in der Schlussbilanz auf 45.000 Euro (40.000 € Anfangskapital + 5.000 € Jahresüberschuss). Die Schlussbilanz gleicht sich durch den Jahresüberschuss aus: Aktiva 95.000 € = Passiva 90.000 € + Jahresüberschuss 5.000 €.

Beispiel 2: Umbuchungen in der Abschlusstabelle

Vor dem Jahresabschluss sind vorbereitende Buchungen erforderlich. Ein Unternehmen erfasst folgende Umbuchungen:

BuchungsvorgangUmbuchung SollUmbuchung HabenAuswirkung
Abschreibung MaschineAbschreibungen 3.000 €Sachanlagen 3.000 €Aufwand + / Anlagevermögen −
Rückstellung JahresabschlusskostenAufwand 2.000 €Rückstellungen 2.000 €Aufwand + / Passiva +
Aktive RechnungsabgrenzungARAP 1.500 €Aufwand 1.500 €Aktiva + / Aufwand −

Ergebnis: Die Umbuchungen passen die Saldenbilanz an die periodengerechte Darstellung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB an.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Befreiung für Einzelkaufleute nach § 241a HGB: Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden und sind damit von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Für sie besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Abschlusstabelle.

  • Digitale Buchführungssysteme: Moderne Buchhaltungsprogramme erstellen die Abschlusstabelle automatisch aus den gebuchten Geschäftsvorfällen. Die manuelle Erstellung dient vor allem dem Verständnis der Zusammenhänge.

  • Abweichendes Wirtschaftsjahr: Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist die Abschlusstabelle zum Ende des individuellen Wirtschaftsjahres aufzustellen.

  • Kapitalgesellschaften: Bei Kapitalgesellschaften gelten für die Bilanz die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Wird die Abschlusstabelle als Arbeitsinstrument zur Bilanzerstellung verwendet, sollten diese Vorgaben dort entsprechend berücksichtigt werden.

Vorteile

  • systematische Übersicht: Die tabellarische Darstellung ermöglicht einen vollständigen Überblick über alle Konten und deren Zuordnung zu Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung.

  • integrierte Kontrolle: Durch die Spaltengleichheit von Soll und Haben werden Buchungsfehler unmittelbar erkennbar.

  • transparente Überleitung: Der Weg von der laufenden Buchführung zum Jahresabschluss wird nachvollziehbar dokumentiert.

  • effiziente Abschlusserstellung: Alle erforderlichen Informationen für Bilanz und GuV sind in einem Dokument zusammengefasst.

  • Nachweisfunktion: Die Abschlusstabelle dient als Arbeitsunterlage für Prüfungen durch Steuerberater oder Finanzbehörden.

Nachteile

  • manueller Aufwand: Die händische Erstellung erfordert sorgfältige Rechenarbeit und ist zeitintensiv.

  • erhöhte Fehleranfälligkeit: Bei vielen Konten steigt das Risiko von Übertragungsfehlern zwischen den Spalten.

  • begrenzte Standardisierung: Es existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Form, sodass die Gestaltung variieren kann.

  • Abhängigkeit von Vorkenntnissen: Das Verständnis der Zuordnungslogik erfordert fundierte Buchführungskenntnisse.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Abschlusstabelle ist ein bewährtes Arbeitsinstrument der Buchführung, das die systematische Überleitung von der Summen- und Saldenbilanz zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ermöglicht. Sie unterstützt Unternehmer und Buchhalter bei der Erfüllung der Aufstellungspflichten gemäß § 242 HGB, indem sie Bestandskonten für die Bilanz und Erfolgskonten für die Gewinn- und Verlustrechnung transparent trennt. Die integrierte Abstimmlogik gewährleistet die rechnerische Richtigkeit und erleichtert die Fehlersuche. Auch wenn moderne Buchhaltungssoftware diese Funktion automatisiert übernimmt, bleibt das Verständnis der Abschlusstabelle für die korrekte Interpretation und Prüfung von Jahresabschlüssen unverzichtbar.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Abschlusstabelle und Summen- und Saldenbilanz?

Die Summen- und Saldenbilanz enthält lediglich die Gesamtsummen und Salden aller Konten. Die Abschlusstabelle erweitert diese um zusätzliche Spalten für Umbuchungen, die Schlussbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, sodass der komplette Jahresabschluss daraus abgeleitet werden kann.

Welche Konten erscheinen in welchen Spalten der Abschlusstabelle?

Bestandskonten wie Vermögensgegenstände, Eigenkapital und Schulden werden in die Schlussbilanzspalten übertragen. Erfolgskonten wie Aufwendungen und Erträge erscheinen in den GuV-Spalten. Die Umbuchungsspalten nehmen vorbereitende Abschlussbuchungen auf.

Warum muss die Abschlusstabelle ausgeglichen sein?

Das Prinzip der doppelten Buchführung erfordert, dass jede Spalte in Soll und Haben übereinstimmt. Der Differenzbetrag in den GuV-Spalten entspricht dem Jahresergebnis, das als Ausgleichsposten in die Schlussbilanz übernommen wird und dort ebenfalls zum Ausgleich führt.

Wer ist zur Erstellung einer Abschlusstabelle verpflichtet?

Eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Abschlusstabelle existiert nicht. Die Pflicht gemäß § 242 HGB bezieht sich auf den Jahresabschluss selbst. Die Abschlusstabelle ist ein freiwilliges Hilfsmittel zur ordnungsgemäßen Erstellung von Bilanz und GuV.

Wie werden Abschreibungen in der Abschlusstabelle erfasst?

Abschreibungen werden in den Umbuchungsspalten gebucht. Der Aufwand erscheint im Soll der Umbuchungsspalte, die Wertminderung des Anlagevermögens im Haben. Nach der Umbuchung enthält die Schlussbilanz den verminderten Buchwert, die GuV den Abschreibungsaufwand.

Welche Rolle spielt die Bilanzidentität bei der Abschlusstabelle?

Die Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen. Die Abschlusstabelle dokumentiert die Schlussbilanzwerte, die im Folgejahr als Eröffnungswerte zu übernehmen sind.

Kann die Abschlusstabelle auch bei der Einnahmenüberschussrechnung verwendet werden?

Die Abschlusstabelle ist ein Instrument der doppelten Buchführung und dient der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wird kein Betriebsvermögensvergleich durchgeführt, sodass für diese Gewinnermittlungsart keine Abschlusstabelle erforderlich ist.

Quellen

Bundesministerium der Justiz. "Handelsgesetzbuch (HGB) § 242." https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__242.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Justiz. "Handelsgesetzbuch (HGB) § 252." https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__252.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Justiz. "Handelsgesetzbuch (HGB) § 266." https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundeszentralamt für Steuern. "Buchführung und Bilanzierung." https://www.bzst.de Zugriff am 25. November 2025.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.