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Was sind abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 03. Dezember 2025
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände, deren Nutzung sich typischerweise auf mehr als ein Jahr erstreckt und die einem Wertverzehr unterliegen (§ 7 Abs. 1 EStG).

  • Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, kann eine degressive AfA von maximal 30 Prozent pro Jahr gewählt werden (Wahlrecht).

  • Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums dienen als Orientierungshilfe für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verschiedener Anlagegüter (zum Beispiel PKW: 6 Jahre, Büromöbel: 13 Jahre).

  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grund und Boden unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung und werden nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG bewertet.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter Definition

Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung sich typischerweise auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt und die einem wirtschaftlichen oder technischen Wertverzehr unterliegen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ist bei diesen Wirtschaftsgütern der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Gesamtdauer der Nutzung entfällt.

Wie werden abnutzbare Wirtschaftsgüter berücksichtigt?

Die steuerliche Berücksichtigung abnutzbarer Wirtschaftsgüter erfolgt durch die Absetzung für Abnutzung (AfA). Der Steuerpflichtige verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Diese Nutzungsdauer ergibt sich aus den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung beruhen.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung wird die AfA zeitanteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor der Anschaffung vermindert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG.

AfA-Methoden im Überblick

MethodeAnwendungsbereichProzentsatz 2025
Lineare AfAAlle abnutzbaren Wirtschaftsgütergleichmäßige Jahresbeträge
Degressive AfA (Wahlrecht)Bewegliche Wirtschaftsgüter (01.07.2025 – 31.12.2027)max. 30 %
Leistungs-AfABewegliche Wirtschaftsgüter bei wirtschaftlicher Begründungnach Leistungseinheiten
Gebäude-AfAGebäude nach § 7 Abs. 4 EStG2 % bis 3 %

Ergebnis: Die Wahl der AfA-Methode beeinflusst die Höhe der jährlichen Abschreibungsbeträge und damit die steuerliche Gewinnermittlung.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Lineare Abschreibung eines PKW

Ein Unternehmer erwirbt am 1. Juli 2025 einen betrieblichen PKW für 48.000 Euro. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut AfA-Tabelle 6 Jahre.

PositionBerechnungBetrag
Anschaffungskosten48.000 €
Jährliche lineare AfA48.000 € ÷ 6 Jahre8.000 €
AfA im Anschaffungsjahr8.000 € × 6/124.000 €
AfA 2025zeitanteilig4.000 €

Ergebnis: Im Jahr 2025 kann der Unternehmer 4.000 Euro als Betriebsausgabe geltend machen.

Beispiel 2: Degressive Abschreibung einer Maschine

Ein Gewerbetreibender schafft am 1. August 2025 eine Produktionsmaschine für 100.000 Euro an und wählt die degressive AfA.

JahrBemessungsgrundlageAfA-SatzAfA-Betrag
2025100.000 €30 % × 5/1212.500 €
202687.500 €30 %26.250 €
202761.250 €30 %18.375 €
ab 202842.875 €Wechsel zu linearnach Restnutzungsdauer

Ergebnis: Die degressive Methode ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität des Unternehmens.

Beispiel 3: Kombination mit Sonderabschreibung

Ein kleines Unternehmen mit einem Vorjahresgewinn bis zu 200.000 Euro erwirbt am 1. September 2025 Büroausstattung für 20.000 Euro.

PositionBerechnungBetrag
Anschaffungskosten20.000 €
Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG20.000 € × 40 %8.000 €
Degressive AfA (zeitanteilig)12.000 € × 30 % × 4/121.200 €
Gesamte AfA 2025Sonder-AfA + degressive AfA9.200 €

Ergebnis: Durch die Kombination können im ersten Jahr 46 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter, die keinem planmäßigen Wertverzehr unterliegen, sind von der AfA ausgeschlossen. Hierzu gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG insbesondere:

  • Grund und Boden

  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

  • Finanzanlagen

Diese Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung kann der Steuerpflichtige eine Teilwertabschreibung vornehmen (Wahlrecht nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

Geschäfts- oder Firmenwert

Der derivativ erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist ein abnutzbares Wirtschaftsgut mit einer gesetzlich festgelegten Nutzungsdauer von 15 Jahren gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Digitale Wirtschaftsgüter

Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 22. Februar 2022 die Möglichkeit eröffnet, diese Wirtschaftsgüter unabhängig von den Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben (Nutzungsdauer von 1 Jahr).

Gebäude-AfA

Gebäude unterliegen besonderen AfA-Regelungen nach § 7 Abs. 4 EStG:

GebäudeartFertigstellungAfA-Satz
Betriebsgebäude (nicht Wohnzwecke)beliebig3 %
Wohngebäudenach 31.12.20223 %
Wohngebäude01.01.1925 – 31.12.20222 %
Wohngebäudevor 01.01.19252,5 %

Ergebnis: Die Gebäude-AfA richtet sich nach der Art der Nutzung und dem Fertigstellungsdatum.

Vorteile

  • steuerliche Gewinnminderung: Die AfA reduziert den zu versteuernden Gewinn und senkt damit die Steuerlast.

  • verbesserte Liquidität: Durch degressive Abschreibung und Sonderabschreibung fließen höhere Beträge in den ersten Jahren zurück.

  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten: Der Steuerpflichtige kann zwischen verschiedenen AfA-Methoden wählen und von der degressiven zur linearen AfA wechseln.

  • Investitionsanreize: Die erhöhte degressive AfA von 30 Prozent (2025–2027) fördert betriebliche Investitionen.

  • Kombinierbarkeit: Sonderabschreibung nach § 7g EStG (bis 40 Prozent) kann zusätzlich zur regulären AfA genutzt werden.

Nachteile

  • administrative Anforderungen: Die ordnungsgemäße Ermittlung der Nutzungsdauer und Führung des Anlagenverzeichnisses erfordert Aufwand.

  • eingeschränkte Flexibilität: Ein Wechsel von der linearen zur degressiven AfA ist nicht zulässig (§ 7 Abs. 3 Satz 2 EStG).

  • zeitanteilige Kürzung: Im Anschaffungsjahr wird die AfA nur anteilig gewährt.

  • Bindung an Nutzungsdauer: Die AfA-Tabellen dienen als Orientierungshilfe für die Nutzungsdauer; Abweichungen müssen nachgewiesen werden.

  • keine AfA bei nicht abnutzbaren Gütern: Wertverluste bei Grund und Boden können nur über Teilwertabschreibung berücksichtigt werden.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Abnutzbare Wirtschaftsgüter bilden einen wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Anlagevermögens und ermöglichen durch die Absetzung für Abnutzung eine planmäßige Verteilung der Investitionskosten auf die Nutzungsdauer. Mit der Wiedereinführung der degressiven AfA von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, schafft der Gesetzgeber zusätzliche Investitionsanreize. Die Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG (bis 40 Prozent) ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche steuerliche Entlastungen in den ersten Jahren nach der Anschaffung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung sich über mehr als ein Jahr erstreckt und die einem wirtschaftlichen oder technischen Wertverzehr unterliegen. Typische Beispiele sind Maschinen, Fahrzeuge, Computer und Gebäude. Diese Wirtschaftsgüter können über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wie unterscheiden sich abnutzbare von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern?

Abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen einem planmäßigen Wertverzehr und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Grund und Boden, Beteiligungen oder Finanzanlagen unterliegen keinem solchen Wertverzehr und werden nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung kann der Steuerpflichtige eine Teilwertabschreibung vornehmen (Wahlrecht).

Welche AfA-Methoden stehen für abnutzbare Wirtschaftsgüter zur Verfügung?

Für abnutzbare Wirtschaftsgüter stehen verschiedene AfA-Methoden zur Verfügung: Die lineare AfA verteilt die Kosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Die degressive AfA (für Anschaffungen zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027) ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren mit maximal 30 Prozent. Die Leistungs-AfA richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung des Wirtschaftsguts.

Wie lange ist die Nutzungsdauer für einen betrieblichen PKW?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen PKW beträgt laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums 6 Jahre. Dies entspricht einem linearen Abschreibungssatz von 16,67 Prozent pro Jahr. Bei Anschaffung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 kann alternativ die degressive AfA mit maximal 30 Prozent gewählt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG kann für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden, wenn der Gewinn des Vorjahres bis zu 200.000 Euro beträgt (200.000 Euro nicht überschreitet). Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und kann im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden.

Können Computer sofort abgeschrieben werden?

Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 22. Februar 2022 die Möglichkeit geschaffen, diese Wirtschaftsgüter unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig abzuschreiben. Dies gilt als vereinfachte Nutzungsdauer von einem Jahr.

Wie wird die AfA im Anschaffungsjahr berechnet?

Im Jahr der Anschaffung wird die AfA zeitanteilig berechnet. Für jeden vollen Monat vor der Anschaffung vermindert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei einer Anschaffung im Juli sind somit sechs Zwölftel des Jahresbetrags als AfA abzugsfähig.

Quellen

Bundesministerium der Justiz. "§ 7 EStG – Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Justiz. "§ 6 EStG – Bewertung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Finanzen. "AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter." https://www.bundesfinanzministerium.de Zugriff am 25. November 2025.

Bundesministerium der Finanzen. "BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software." Zugriff am 25. November 2025.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.