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GmbH oder GmbH & Co. KG als Immobiliengesellschaft. Steueroptimierung durch Gesellschaftsstrukturen 

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 22. Januar 2026
Lesedauer: 6 Minuten
© ijeab / istockphoto.com

Für viele Investoren ist die Gründung einer Immobiliengesellschaft der erste Schritt, um Wachstum mit Haftungsbeschränkung und guter Besteuerung in Einklang zu bringen. Oft stellt sich dann die Frage, ob eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG die günstigste Struktur bietet. Beide Gesellschaftsformen haben sich im Immobilienbereich bewährt, unterscheiden sich jedoch erheblich in Besteuerung, Handhabungsspielraum und Wirkung auf Dauer. Eine solide Entscheidung kann daher nur getroffen werden, wenn man die steuerlichen Mechanismen hinter den Gesellschaftsstrukturen durchblickt.

Steuerliche Grundsystematik der GmbH für Immobilien 

Die GmbH ist eine der gängigsten Unternehmensformen in Deutschland. Ihre steuerliche Struktur unterscheidet sich wesentlich von der einer Personengesellschaft, da sie als Kapitalgesellschaft eigenständig steuerpflichtig ist.

Grundsteuerlast der GmbH

  • Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 23 KStG).
  • Steuersatz: 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
  • Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
  • In den meisten Großstädten Deutschlands ergibt sich daraus eine Gesamtsteuerlast auf Gesellschafterebene von etwa 30 %.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 

  • Solche Einkünfte gelten steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieben.
  • Besonderheit: Die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG).
  • Die GmbH muss ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und darf keine schädlichen Nebentätigkeiten entfalten.
  • Unter diesen Bedingungen kann die Gewerbesteuer auf Erträge aus reiner Immobilienverwaltung vollständig gekürzt werden.

Gewinnausschüttung an Gesellschafter 

  • Unterliegen entweder der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.
  • Dies führt zu einer zweiten Besteuerungsebene, die bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben darf.

Transparenzprinzip bei der GmbH & Co. KG 

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist.

Dabei gilt das Transparenzprinzip: Die Gesellschaft selbst ist kein Steuersubjekt für die Einkommensteuer. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern direkt zugeschrieben.

Steuerliche Behandlung bei vermögensverwaltender Tätigkeit

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz) fällt keine Gewerbesteuer an. Die laufenden Erträge werden mit dem individuellen Steuersatz der Gesellschafter versteuert.

  1. Vorteilhaft ist dies bei längerfristigem Halten und späterem Verkauf von Grundstücken.
  2. Nachteilig kann es bei hoher persönlicher Steuerbelastung sein, da die Erträge direkt auf die Gesellschafter durchgreifen.

Flexibilität bei der Gewinnverteilung

Die GmbH & Co. KG erlaubt in den Gesellschaftsverträgen differenzierte Regelungen zur Ergebnisverwendung. Dies kann insbesondere bei mehreren Investoren als steuerliches Steuerungsinstrument genutzt werden.

Laufende Besteuerung und Thesaurierung im Vergleich 

Bei der GmbH können Gewinne auf Gesellschaftsebene verbleiben und mit konstanter Steuerbelastung reinvestiert werden.

  • Vorteilhaft für wachstumsstarke Portfolios, bei denen regelmäßig neue Objekte gekauft werden.
  • Gewinne werden nicht automatisch den Gesellschaftern zugerechnet, was die Liquiditätsplanung vereinfacht.

GmbH & Co. KG – Gewinne auf Gesellschafterebene

Bei der GmbH & Co. KG werden Gewinne steuerlich den Gesellschaftern zugerechnet, selbst wenn sie nicht ausgeschüttet werden.

  • Vorteil: Es entsteht keine zweite Besteuerungsebene bei Ausschüttungen.
  • Nachteil: Private Liquiditätsbelastung, da die Steuer auf Gesellschafterebene zu zahlen ist.

Welche Struktur ist die richtige?

Ob die GmbH oder die GmbH & Co. KG günstiger ist, hängt ab von:

  • Reinvestitionsquote
  • persönlichem Steuersatz
  • Finanzierungsstrategie

Diese Berechnung wird in der Praxis häufig gemeinsam mit einem Steuerberater in Berlin oder einer spezialisierten Kanzlei durchgeführt, um standortabhängige Gewerbesteuerhebesätze und individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Veräußerung von Immobilien und Exit-Strukturen 

Bei der GmbH unterliegt dieser vollständig der Besteuerung; die stillen Reserven werden aufgedeckt, ebenso die Körperschaftsteuerpflicht und für die Gewerbesteuer wird gesondert abgefragt. Eine Steuerfreiheit, wenn eine Haltefrist verstrichen ist, gibt es nicht.

MerkmalGmbHGmbH & Co. KG
Verkauf von ImmobilienVollständig steuerpflichtig, Aufdeckung stiller Reserven, Körperschaft- und GewerbesteuerNach 10-jähriger Spekulationsfrist steuerfrei, wenn vermögensverwaltend
Verkauf von GesellschaftsanteilenKeine Steuerfreiheit, volle BesteuerungSteuerpflicht abhängig von Struktur und Höhe des Anteils
Steuerliche PlanungGeringe GestaltungsmöglichkeitenFlexibler, steuerliche Vorteile möglich bei strukturierter Planung

Bei der GmbH & Co. KG ist der Verkauf einzelner Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei möglich, wenn die Gesellschaft vermögensverwaltend tätig ist. Auch der Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft ist möglich; hier hängt die steuerliche Behandlung von der genauen Struktur und der Höhe des Anteils ab.

Die Exit-Szenarien sollten also bereits bei der Gründung bedacht werden! Spätere Umstrukturierungen gemäß dem Umwandlungssteuergesetz sind zwar möglich, jedoch an strenge Anforderungen gebunden und erfordern einen gewissen administrativen Aufwand.

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen als Risikofaktor 

Die Strukturierung von Gesellschaften im Immobiliensektor ist einem sich dynamisch verändernden Zusammenspiel aus Gesetzen, rechtlichen Entscheidungen und Verwaltungsansichten unterworfen. Urteile des Bundesfinanzhofs zur Differenzierung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb haben unmittelbare Folgen für bestehende Modelle. Sogar kleine Nebentätigkeiten können dazu führen, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht mehr greift. 

Weiterführende rechtliche und steuerliche Hintergründe zur Gewerbesteuer bei Immobiliengesellschaften müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten BMF-Schreiben sowie aktuelle Gerichtsurteile regelmäßig in die steuerliche Planung einbezogen werden. 

Strukturentscheidung als langfristige Steuerstrategie 

Die Wahl zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co. KG ist keine triviale Entscheidung, sondern ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Steuerstrategie.

Dabei spielen mehrere Aspekte eine Rolle:

  1. Laufende Besteuerung
  2. Reinvestitionsmöglichkeiten
  3. Haftungsfragen
  4. Exit-Strategien

Diese Faktoren sind eng miteinander verknüpft und entfalten ihre Wirkung über Jahre hinweg. Eine durchdachte Planung hilft, Risiken steuerlicher Fehlentwicklungen zu minimieren und sorgt für Klarheit bei Investoren und Finanzierungspartnern.

Eine fundierte Analyse der individuellen Zielsetzungen sowie der angestrebten Entwicklung des Immobilienportfolios bildet die Grundlage für eine nachhaltige Gesellschaftsstruktur. Steuerliche Beratung sollte dabei nicht nur auf kurzfristige Ersparnisse abzielen, sondern darauf, komplexe Vermögenswerte rechtssicher und planbar zu gestalten.



Fazit: Die richtige Gesellschaftsform für Immobilieninvestoren wählen

Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einer GmbH & Co. KG ist ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Steuerstrategie. Beide Gesellschaftsformen bieten Vor- und Nachteile in Besteuerung, Gewinnthesaurierung und Flexibilität bei Ausschüttungen.

Während die GmbH besonders für wachstumsstarke Portfolios geeignet ist, punktet die GmbH & Co. KG bei vermögensverwaltender Tätigkeit, flexibler Gewinnverteilung und steuerfreien Immobilienverkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist. Eine fundierte Analyse der Zielsetzungen sowie eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater in Berlin helfen, die passende Struktur zu wählen und langfristig steuerliche Risiken zu minimieren.

FAQ zum Thema GmbH oder GmbH & Co. KG als Immobiliengesellschaft

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und GmbH & Co. KG?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Gewinne können auf Gesellschaftsebene reinvestiert werden. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, wodurch keine zweite Besteuerung bei Ausschüttung entsteht.

Wann ist die GmbH steuerlich vorteilhaft?

Die GmbH eignet sich besonders, wenn Gewinne auf Gesellschaftsebene thesauriert und regelmäßig in neue Objekte reinvestiert werden sollen. Dies minimiert die Liquiditätsbelastung der Gesellschafter.

Wann ist die GmbH & Co. KG sinnvoll?

Die GmbH & Co. KG ist vorteilhaft bei vermögensverwaltender Tätigkeit, da:

  • Immobilienverkäufe nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind
  • Gewinnverteilung flexibel gestaltet werden kann
  • keine zweite Besteuerungsebene bei Ausschüttungen entsteht

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.