Alles auf einen Blick
- Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige, nicht „sprechende“ Nummer; die letzte Stelle ist eine Prüfziffer.
- Das Bundeszentralamt für Steuern teilt natürlichen Personen die IdNr. zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren zu.
- Jede natürliche Person darf nur eine IdNr. erhalten; dieselbe Nummer darf nur einmal vergeben werden.
- Die IdNr. bleibt lebenslang gültig und ändert sich auch bei Umzug oder Heirat nicht.
- Bei Verlust kann die Nummer online erneut beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden; häufig steht sie auch im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Steueridentifikationsnummer Definition
Die Steueridentifikationsnummer ist die gesetzliche Identifikationsnummer natürlicher Personen. Sie dient der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren; jede natürliche Person darf nur eine Identifikationsnummer erhalten, § 139a Abs. 1 und § 139b Abs. 1 AO.
Wie wird die Steueridentifikationsnummer berücksichtigt?
Die Steueridentifikationsnummer wird grundsätzlich nicht wie eine frei wählbare Registrierungsnummer beantragt. Vielmehr teilt das Bundeszentralamt für Steuern die IdNr. von Amts wegen zu. Bei Geburten und bei der ersten Speicherung einer Person im Melderegister werden die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, damit die IdNr. zugeteilt werden kann.
Im Besteuerungsverfahren ist die IdNr. das dauerhafte Ordnungsmerkmal einer natürlichen Person. Der Steuerpflichtige oder ein Dritter, der Daten dieses Steuerpflichtigen an die Finanzbehörden übermitteln muss, hat das Identifikationsmerkmal bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Dadurch können Steuererklärungen, Bescheide und sonstiger Schriftverkehr eindeutig zugeordnet werden.
Zur technischen Zuordnung speichert das Bundeszentralamt für Steuern insbesondere Stammdaten wie Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Anschrift und die zuständigen Finanzbehörden. Die Verwendung der IdNr. ist aber nicht frei. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen sie ohne Einwilligung nur in den gesetzlich geregelten Fällen verarbeiten.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Geburt eines Kindes
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Eltern | 2 × 1 IdNr. | zugeteilt |
| Neugeborenes Kind | 1 × 1 IdNr. | zugeteilt |
| Gesamt | 2 + 1 | 3 persönliche IdNr. |
Ergebnis: In einer Familie mit zwei Eltern und einem neugeborenen Kind gibt es drei persönliche IdNr., weil jede natürliche Person nur eine eigene Nummer erhält.
Beispiel 2: Umzug und Heirat
| Vorgang | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ausgangslage | 1 bisherige IdNr. | vorhanden |
| Umzug | + 0 neue IdNr. | unverändert |
| Heirat | + 0 neue IdNr. | unverändert |
| Gesamt | 1 + 0 + 0 | 1 persönliche IdNr. |
Ergebnis: Ein Wohnortwechsel und auch eine Eheschließung führen nicht zu einer neuen IdNr.
Beispiel 3: IdNr. nicht auffindbar
| Fundstelle | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einkommensteuerbescheid | 1 mögliche Fundstelle | prüfen |
| Lohnsteuerbescheinigung | + 1 mögliche Fundstelle | prüfen |
| BZSt-Informationsschreiben | + 1 mögliche Fundstelle | prüfen |
| Gesamt | 1 + 1 + 1 | 3 typische Fundstellen |
Ergebnis: Ist die Nummer dort nicht auffindbar, kann beim Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung beantragt werden; telefonisch oder per E-Mail erfolgt die Mitteilung nicht.
Ausnahmen und Besonderheiten
- Die IdNr. darf außerhalb der Finanzverwaltung nicht beliebig genutzt werden. Andere öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen dürfen sie ohne Einwilligung nur in den engen Fällen des § 139b Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AO verarbeiten.
- Kann eine mitteilungspflichtige Stelle die IdNr. in einem gesetzlich geregelten Mitteilungsverfahren nicht in Erfahrung bringen, ist stattdessen ein Ersatzmerkmal anzugeben, § 138b Abs. 3 Satz 2 AO.
- Bei Kreditkonten muss die IdNr. nicht erhoben werden, wenn der Kredit ausschließlich der Finanzierung privater Konsumgüter dient und der Kreditrahmen 12.000 Euro nicht übersteigt, § 154 Abs. 2a Satz 3 AO.
- Für die elektronische Abgabe der Anlage Kind über ELSTER ist die Angabe der IdNr. des Kindes seit der 30. Kalenderwoche 2024 nicht mehr verpflichtend.
Vorteile
- dauerhafte Kennung: Die IdNr. bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich nicht bei Umzug oder Heirat.
- eindeutige Zuordnung: Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr können einer natürlichen Person verlässlich zugeordnet werden.
- automatische Vergabe: Neugeborene Kinder und neu angemeldete Personen erhalten die Nummer ohne gesonderten Antrag.
- praktische Wiederbeschaffung: Bei Verlust kann eine erneute Mitteilung online beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden.
Nachteile
- verwechslungsanfällige Nummer: Die Steueridentifikationsnummer wird in der Praxis häufig mit anderen steuerlichen Nummern verwechselt.
- sensible Kennung: Die IdNr. ist personenbezogen und darf deshalb nur in gesetzlich geregelten Fällen verarbeitet werden.
- eingeschränkte Mitteilung: Aus Datenschutzgründen wird die Nummer nicht telefonisch und nicht per E-Mail mitgeteilt.
- behördenabhängige Nachforderung: Wer das Erstschreiben nicht erhalten hat oder die Nummer verlegt hat, muss die erneute Mitteilung beim Bundeszentralamt für Steuern anstoßen.
Fazit
Die Steueridentifikationsnummer ist das zentrale persönliche Identifikationsmerkmal für natürliche Personen im deutschen Besteuerungsverfahren. Ihr großer Vorteil liegt in der dauerhaften und eindeutigen Zuordnung, weil sie lebenslang bestehen bleibt und auch bei Umzug oder Heirat unverändert bleibt. Gleichzeitig ist ihre Verwendung rechtlich begrenzt, sodass sie nicht beliebig eingesetzt werden darf. Wer seine IdNr. nicht zur Hand hat, findet sie oft in Steuerunterlagen oder kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Häufige Fragen (FAQ)
Wofür braucht man die Steueridentifikationsnummer?
Die Steueridentifikationsnummer dient der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie hilft dabei, Steuererklärungen, Bescheide und Mitteilungen richtig zuzuordnen.
Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer?
In der Regel steht die IdNr. auf dem letzten Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem ursprünglichen Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern.
Wann erhält ein Kind eine Steueridentifikationsnummer?
Nach der Speicherung der Geburt im Melderegister werden die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Auf dieser Grundlage wird dem Kind eine eigene IdNr. zugeteilt.
Was passiert mit der IdNr. bei Umzug oder Heirat?
Die Nummer bleibt unverändert. Weder ein Wechsel der Anschrift noch eine Namensänderung führt zu einer neuen Steueridentifikationsnummer.
Wie bekomme ich meine IdNr. erneut mitgeteilt?
Über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern kann eine erneute Mitteilung beantragt werden. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail erfolgt aus Datenschutzgründen nicht.
Was ist der Unterschied zwischen der Steueridentifikationsnummer und der USt-IdNr.?
Die Steueridentifikationsnummer ist das persönliche Identifikationsmerkmal natürlicher Personen. Die USt-IdNr. ist dagegen eine eigenständige Nummer, die Unternehmen zusätzlich für umsatzsteuerliche Zwecke erhalten.
Warum darf nicht jede Stelle meine IdNr. frei verwenden?
Die IdNr. ist gesetzlich geschützt. Andere öffentliche oder private Stellen dürfen sie ohne Einwilligung nur in den ausdrücklich geregelten Fällen des § 139b Abs. 2 AO verarbeiten.
Quellen
- Gesetzliche Grundlagen zur Definition, Vergabe, Speicherung, Nutzung und zu Ausnahmen: Abgabenordnung, insbesondere § 139a AO, § 139b AO, § 138b AO und § 154 AO, abgerufen am 25. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Allgemeine Begriffsbestimmung und lebenslange Gültigkeit: Bundesministerium der Finanzen, Glossareintrag „Steueridentifikationsnummer“, abgerufen am 25. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
- Automatische Vergabe, Fundstellen, erneute Mitteilung sowie fehlende Mitteilung per Telefon oder E-Mail: Bundeszentralamt für Steuern, BZSt online.portal „Steueridentifikationsnummer erhalten“, abgerufen am 25. März 2026. (BZSt Online Portal)
- Weitere Hinweise zur Auffindbarkeit der IdNr.: Bundeszentralamt für Steuern, „Fragen und Antworten“ zur steuerlichen Identifikationsnummer, abgerufen am 25. März 2026. (BZST)
- Besonderheit zur Anlage Kind in ELSTER: Bundeszentralamt für Steuern, Seite „Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)“, abgerufen am 25. März 2026. (BZST)
- Abgrenzung zur USt-IdNr.: Bundeszentralamt für Steuern, „Vergabe und Erteilung der USt-IdNr.“, abgerufen am 25. März 2026. (BZST)