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Was sind Sachkonten?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 31. März 2026
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Sachkonten gehören im steuerlichen Kontext zum Hauptbuch der Buchführung und werden für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Kontennachweis der E-Bilanz relevant.
  • Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens in angemessener Zeit nachvollziehen kann.
  • Buchungen und sonstige Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.
  • Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sind grundsätzlich zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige steuerlich relevante Unterlagen grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren.
  • Einzelkaufleute brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.

Sachkonten Definition

Im steuerlichen Kontext sind Sachkonten Hauptbuchkonten der Buchführung. Über sie werden Geschäftsvorfälle so geordnet erfasst, dass Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ableitbar und für sachverständige Dritte nachvollziehbar bleiben (§ 238 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 bis 3 HGB). In der E-Bilanz umfassen unverdichtete Kontennachweise zumindest alle Sachkonten mit Jahressaldo (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG).

Wie werden Sachkonten berücksichtigt?

Sachkonten werden im Hauptbuch geführt. Auf ihnen werden Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge systematisch erfasst. Aus ihren Salden lassen sich Inventar, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ableiten.

Für steuerliche Zwecke reicht es nicht aus, Sachkonten nur anzulegen. Die Buchführung muss so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter die Geschäftsvorfälle und die Unternehmenslage in angemessener Zeit nachvollziehen kann. Buchungen und sonstige Aufzeichnungen müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Werden die Unterlagen elektronisch geführt, müssen sie während der Aufbewahrungsfrist verfügbar, lesbar und für steuerliche Prüfungen maschinell auswertbar bleiben.

Besonders wichtig werden Sachkonten bei der E-Bilanz. Der unverdichtete Kontennachweis umfasst zumindest alle Sachkonten der Buchführung des Hauptbuchs, die am Ende des Wirtschaftsjahres einen Saldo aufweisen. Eine Verdichtung einzelner Sachkonten zu Kontengruppen oder anderen Merkmalen ist grundsätzlich nicht zulässig; im Einzelfall kann eine Zusammenführung in Betracht kommen, sofern keine wesentlichen Informationen verloren gehen und der Inhalt weiterhin nachvollziehbar bleibt. Konten der Nebenbücher, etwa Debitoren- und Kreditorenkonten, müssen zusätzlich nicht einzeln übermittelt werden.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Kauf einer Büroausstattung auf Ziel

SchrittRechnungEinordnung
Zugang auf dem Sachkonto „Betriebs- und Geschäftsausstattung“+ 10.000,00 €Aktiv +
Gegenbuchung auf dem Sachkonto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“+ 10.000,00 €Passiv +
BilanzwirkungAktivzugang und Passivzugang gleichen sich aus; Differenz = 0,00 €ausgeglichen

Ergebnis: Das Unternehmen erhöht ein Aktivkonto und ein Passivkonto in gleicher Höhe. Der Vorgang verändert die Bilanz, aber noch nicht den Erfolg der Periode.

Beispiel 2: Umsatzerlös und Aufwand in derselben Periode

SchrittRechnungEinordnung
Saldo des Sachkontos „Umsatzerlöse“+ 3.000,00 €Ertrag
Saldo des Sachkontos „Raumkosten“− 1.800,00 €Aufwand
Periodenerfolg3.000,00 € − 1.800,00 € = 1.200,00 €Überschuss

Ergebnis: Ertrags- und Aufwandskonten zeigen, ob in der Periode ein Überschuss oder ein Verlust entstanden ist. Sie wirken damit unmittelbar auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Beispiel 3: Kontennachweis in der E-Bilanz

SchrittRechnungEinordnung
Sachkonto „Bank 1“2.500,00 €Einzelkonto
Sachkonto „Bank 2“750,00 €Einzelkonto
Gesamtsaldo2.500,00 € + 750,00 € = 3.250,00 €Nachweis

Ergebnis: Für die E-Bilanz dürfen „Bank 1“ und „Bank 2“ grundsätzlich nicht nur zu „Bank“ zusammengefasst werden. Der Kontennachweis bleibt auf Ebene der einzelnen Sachkonten nachvollziehbar.

Ausnahmen und Besonderheiten

Befreiung kleiner Einzelkaufleute: Einzelkaufleute brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen. Eine eigenständige steuerliche Buchführungspflicht kann jedoch nach § 141 AO entstehen, wenn die Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 Euro feststellt und auf den Beginn der Verpflichtung hinweist.

Sachkonto als Bestandsverzeichnis: Bei beweglichem Anlagevermögen können die Sachkonten der Geschäftsbuchhaltung als Bestandsverzeichnis gelten, wenn sie die erforderlichen Angaben enthalten und die Übersichtlichkeit der Konten nicht beeinträchtigt wird.

Freiwillig geführte Bücher: Auch wenn ein Unternehmer Bücher und Aufzeichnungen ohne gesetzliche Verpflichtung führt, gelten die Ordnungsvorschriften des § 146 AO, soweit diese Unterlagen für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Folgen von Mängeln: Entsprechen Buchführung und Aufzeichnungen den §§ 140 bis 148 AO, sind sie der Besteuerung zugrunde zu legen. Können Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden oder sind sie steuerlich nicht verwertbar, kommt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen in Betracht.

Härtefall bei Taxonomie 6.9: Für E-Bilanzen mit der Taxonomie-Version 6.9 wird es zur Vermeidung von Härtefällen nicht beanstandet, wenn Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch ohne Kontennachweise übermittelt werden, sofern die Kontennachweise auf anderem Weg beim Finanzamt eingereicht und die Gründe erläutert werden.

Vorteile

  • klare Struktur: Sachkonten ordnen Vermögen, Schulden, Aufwendungen und Erträge nachvollziehbar im Hauptbuch.

  • hohe Prüfbarkeit: Sauber geführte Sachkonten erleichtern Jahresabschluss, E-Bilanz und steuerliche Außenprüfung.

  • digitale Auswertbarkeit: Elektronisch geführte Sachkonten lassen sich für Abschluss, Übermittlung und Datenzugriff weiterverarbeiten.

  • saubere Abgrenzung: Die Trennung zwischen Hauptbuch-Sachkonten und Nebenbuch-Personenkonten verbessert die Nachvollziehbarkeit.

Nachteile

  • höherer Pflegeaufwand: Ein differenzierter Kontenplan und laufende Abstimmungen kosten Zeit und Sorgfalt.

  • geringe Fehlertoleranz: Unklare, unvollständige oder unzulässig verdichtete Konten führen schneller zu Rückfragen und Korrekturen.

  • größerer Abstimmungsbedarf: Sachkonten müssen mit Inventar, Belegen, Nebenbüchern und Abschlusspositionen zusammenpassen.

  • technische Anforderungen: Elektronische Daten müssen verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar bleiben.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Sachkonten sind für buchführungspflichtige Unternehmen das Ordnungsgerüst des Hauptbuchs. Sie machen Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, bilden die Grundlage für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie E-Bilanz und gewinnen gerade in digitalen Prüfungen an Bedeutung. Entscheidend ist eine vollständige, richtige und nicht übermäßig verdichtete Führung. Kleine Einzelkaufleute können handelsrechtlich befreit sein; sobald jedoch steuerlich relevante Bücher geführt werden, bleiben Ordnungsvorschriften, Kontennachweise und Aufbewahrungspflichten für die Besteuerung zentral.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Sachkonten?

Sachkonten sind Hauptbuchkonten der Buchführung. Auf ihnen werden Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge so erfasst, dass daraus Abschluss und steuerlich relevante Auswertungen abgeleitet werden können.

Worin unterscheiden sich Sachkonten von Personenkonten?

Sachkonten gehören zum Hauptbuch. Personenkonten werden typischerweise in Nebenbüchern geführt, etwa als Debitoren- oder Kreditorenkonten; für die E-Bilanz müssen diese Nebenbuchkonten nicht zusätzlich einzeln übermittelt werden.

Welche Sachkonten müssen in der E-Bilanz ausgewiesen werden?

Im unverdichteten Kontennachweis sind zumindest alle Sachkonten des Hauptbuchs zu übermitteln, die am Ende des Wirtschaftsjahres einen Saldo aufweisen. Eine bloße Verdichtung auf Sammelgruppen ist nur eingeschränkt möglich, wenn keine wesentlichen Informationen verloren gehen und der Inhalt nachvollziehbar bleibt.

Warum dürfen Sachkonten oft nicht einfach zusammengefasst werden?

Der Kontennachweis soll die Nachvollziehbarkeit der Buchführung sichern. Werden einzelne Konten ohne tragfähigen Grund zu groben Gruppen verdichtet, gehen Informationen verloren, die für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder steuerliche Prüfungen erheblich sein können.

Wie lange müssen Sachkonten und Belege aufbewahrt werden?

Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Organisationsunterlagen sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren. Für Buchungsbelege gelten acht Jahre, für sonstige steuerlich relevante Unterlagen grundsätzlich sechs Jahre.

Wann braucht ein Einzelkaufmann keine Buchführung mit Sachkonten?

Eine handelsrechtliche Pflicht nach den §§ 238 bis 241 HGB entfällt, wenn an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 800.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 80.000 Euro Jahresüberschuss vorliegen. Eine steuerliche Buchführungspflicht kann dennoch nach § 141 AO entstehen, wenn die Finanzbehörde die gesetzlichen Überschreitungen feststellt und den Beginn der Pflicht mitteilt.

Was passiert bei fehlerhaften oder unvollständigen Sachkonten?

Ordnungsgemäße Bücher und Aufzeichnungen sind der Besteuerung zugrunde zu legen. Fehlen Unterlagen, sind sie unlesbar oder steuerlich nicht verwertbar, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Quellen

Die vorstehenden Aussagen beruhen auf den folgenden offiziellen Quellen. Abruf jeweils am 30. März 2026.

  • Handelsgesetzbuch: §§ 238, 239, 240, 241a, 242 und 257 HGB. (Gesetze im Internet)
  • Abgabenordnung: §§ 140, 141, 145, 146, 147, 158 und 162 AO.
  • Einkommensteuergesetz: § 5b EStG einschließlich Übergangsregelung in § 52 Abs. 11 EStG. (Gesetze im Internet)
  • Bundesministerium der Finanzen, E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.9 vom 1. April 2025. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, EStH 2025, R 5.4 zur bestandsmäßigen Erfassung des beweglichen Anlagevermögens. (Bundesministerium der Finanzen)

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.