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Was ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 11. März 2026
Lesedauer: 7 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ermöglicht Banken und anderen auszahlenden Stellen, Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuerabzug gutzuschreiben, wenn anzunehmen ist, dass auch bei Günstigerprüfung keine Steuer entsteht.
  • Für natürliche Personen ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt zuständig; die Bescheinigung muss der zum Steuerabzug verpflichteten Stelle vorliegen.
  • Sie wird unter Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt, gilt höchstens drei Jahre und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.
  • 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro; der Freistellungsauftrag deckt demgegenüber nur den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro ab.
  • Nach der Verwaltungsauffassung wird sie nicht erteilt, wenn der Steuerpflichtige voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wird; das gilt ausdrücklich auch bei festgestelltem verbleibendem Verlustabzug.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung Definition

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist die Bescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamts, mit der Banken und andere zum Steuerabzug Verpflichtete bei Kapitalerträgen einer natürlichen Person vom Kapitalertragsteuerabzug absehen dürfen, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung keine Steuer entsteht, § 44a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Wie wird die Nichtveranlagungs-Bescheinigung berücksichtigt?

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung wirkt erst ab Vorlage bei der Bank oder einer anderen auszahlenden Stelle. Sie ist kein zusätzlicher Freibetrag, sondern der Nachweis dafür, dass der Kapitalertragsteuerabzug in diesem Einzelfall unterbleiben darf. Für natürliche Personen ist entscheidend, dass anzunehmen ist, dass auch bei einer Günstigerprüfung keine Einkommensteuer entsteht.

Vom Freistellungsauftrag unterscheidet sie sich deutlich. Der Freistellungsauftrag nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG stoppt den Steuerabzug nur bis zum Sparer-Pauschbetrag. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG kann darüber hinaus wirken, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Endet die Geltungsdauer oder wird die Bescheinigung widerrufen, läuft der Kapitalertragsteuerabzug wieder normal an. Nach der Verwaltungsauffassung lebt ein zuvor erteilter Freistellungsauftrag nach Ablauf oder Widerruf der Nichtveranlagungs-Bescheinigung wieder auf.

Praktische Beispiele

Die folgenden Berechnungen zeigen der Übersicht halber nur die Kapitalertragsteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Beispiel 1: Studentin mit 1.500 Euro Zinsen

Vereinfachte Formel: 1.500 € − 1.000 € = 500 €; 500 € × 25 % = 125 €.

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge1.500 €
Nach Sparer-Pauschbetrag1.500 € − 1.000 €500 €
Kapitalertragsteuer ohne NV500 € × 25 %125 €
Vergleich Grundfreibetrag 2026500 € < 12.348 €keine Steuer
Mit Nichtveranlagungs-Bescheinigunglaufender Steuerabzug0 €

Ergebnis: Der Freistellungsauftrag würde hier nur bis 1.000 Euro helfen. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann den verbleibenden laufenden Steuerabzug von 125 Euro vermeiden.

Beispiel 2: Kind mit 2.400 Euro Dividenden

Vereinfachte Formel: 2.400 € − 1.000 € = 1.400 €; 1.400 € × 25 % = 350 €.

SchrittRechnungBetrag
Kapitalerträge2.400 €
Nach Sparer-Pauschbetrag2.400 € − 1.000 €1.400 €
Kapitalertragsteuer ohne NV1.400 € × 25 %350 €
Vergleich Grundfreibetrag 20261.400 € < 12.348 €keine Steuer
Mit Nichtveranlagungs-Bescheinigunglaufender Steuerabzug0 €

Ergebnis: Gerade bei Depots mit Dividenden über dem Sparer-Pauschbetrag kann die Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll sein, wenn insgesamt keine Einkommensteuer zu erwarten ist.

Beispiel 3: Höhere sonstige Einkünfte

Vereinfachte Prognose ohne weitere Abzüge: 12.100 € + (1.400 € − 1.000 €) = 12.500 €.

SchrittRechnungBetrag
Sonstige steuerpflichtige Einkünfte12.100 €
Kapitalerträge nach Sparer-Pauschbetrag1.400 € − 1.000 €400 €
Voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen12.100 € + 400 €12.500 €
Vergleich Grundfreibetrag 202612.500 € > 12.348 €152 € darüber
FolgeNV im Regelfall nicht möglich

Ergebnis: In dieser vereinfachten Prognose entsteht voraussichtlich Einkommensteuer. Dann kommt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung regelmäßig nicht in Betracht.

Ausnahmen und Besonderheiten

Keine Bescheinigung bei erwarteter Veranlagung

Nach dem BMF-Schreiben ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung in den Fällen des § 44a Abs. 1 Satz 4 EStG nicht zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wird. Das gilt nach der Verwaltungsauffassung ausdrücklich auch bei einem festgestellten verbleibenden Verlustabzug.

Rückgabe, Widerruf und Laufzeit

Die Bescheinigung wird unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt, § 44a Abs. 2 Satz 2 EStG. Ihre Geltungsdauer darf höchstens drei Jahre betragen und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden, § 44a Abs. 2 Satz 3 EStG. Fallen die Voraussetzungen weg oder fordert das Finanzamt die Bescheinigung zurück, muss sie zurückgegeben werden, § 44a Abs. 2 Satz 4 EStG.

Besondere Gläubigergruppen

Der vorstehende Beitrag beschreibt den Regelfall natürlicher Personen. Für bestimmte gemeinnützige Körperschaften und einzelne juristische Personen des öffentlichen Rechts sieht § 44a Abs. 7 EStG eine vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug vor. Andere steuerbefreite Körperschaften und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen nach § 44a Abs. 8 EStG bei bestimmten Kapitalerträgen nur einem auf drei Fünftel reduzierten Steuerabzug.

Identifikationsnummer in der Praxis

Nach dem BMF-Schreiben berücksichtigt ein Kreditinstitut die Nichtveranlagungs-Bescheinigung nur, wenn sie mit der steuerlichen Identifikationsnummer erteilt wurde. Bei Ehegatten oder Lebenspartnern betrifft das beide Identifikationsnummern.

Vorteile

  • breitere Entlastung: Sie kann über den Sparer-Pauschbetrag hinaus laufenden Kapitalertragsteuerabzug vermeiden, soweit voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht.

  • frühere Liquidität: Kapitalerträge werden sofort ohne Einbehalt gutgeschrieben, statt später über eine Veranlagung oder Erstattung zurückgeholt zu werden.

  • passgenaue Wirkung: Maßgeblich ist die gesamte Steuersituation und nicht nur ein pauschaler Freibetrag.

  • klare Zuständigkeit: Für natürliche Personen entscheidet das Wohnsitzfinanzamt auf Grundlage der persönlichen Verhältnisse.

Nachteile

  • enge Voraussetzungen: Ohne tragfähige Prognose einer Nullsteuer und ohne passende persönliche Verhältnisse wird die Bescheinigung nicht erteilt.

  • befristete Geltung: Spätestens nach drei Jahren ist ein neuer Antrag erforderlich.

  • laufende Mitwirkung: Bei Wegfall der Voraussetzungen muss die Bescheinigung an das Finanzamt zurückgegeben werden.

  • größere Prüfungsintensität: Schwankende Einkünfte, Verlustabzüge oder anstehende Veranlagungen machen die Beurteilung schnell kompliziert.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist ein zielgenaues Instrument für Kapitalanleger, bei denen voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Sie geht weiter als der Freistellungsauftrag, weil ihre Wirkung nicht schon beim Sparer-Pauschbetrag endet. Gleichzeitig ist sie enger, weil das Wohnsitzfinanzamt nur unter strengen Voraussetzungen und nur befristet bis höchstens drei Jahre bescheinigen darf. Wer schwankende Einkünfte, einen Verlustabzug oder bald steigende Kapitalerträge hat, sollte die Voraussetzungen vor dem Antrag besonders sorgfältig prüfen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Der Freistellungsauftrag deckt nur den Sparer-Pauschbetrag ab. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung greift erst dann, wenn nach der Prognose voraussichtlich überhaupt keine Einkommensteuer auf die Kapitalerträge entsteht.

Wer stellt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus?

Für natürliche Personen ist das zuständige Wohnsitzfinanzamt zuständig. Dieses Finanzamt prüft die persönlichen Verhältnisse und stellt die Bescheinigung unter Vorbehalt des Widerrufs aus.

Wie lange gilt die Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Die Geltungsdauer ist auf höchstens drei Jahre begrenzt und muss immer am Schluss eines Kalenderjahres enden. Danach ist bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag nötig.

Wann wird keine Nichtveranlagungs-Bescheinigung erteilt?

Keine Bescheinigung wird nach der Verwaltungsauffassung ausgestellt, wenn der Steuerpflichtige voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt wird. Ein festgestellter verbleibender Verlustabzug spricht ebenfalls dagegen.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen später wegfallen?

Fallen die Voraussetzungen weg oder fordert das Finanzamt die Bescheinigung zurück, muss sie zurückgegeben werden. Danach darf die Bank den Steuerabzug nicht weiter auf die Bescheinigung stützen.

Für wen ist die Nichtveranlagungs-Bescheinigung besonders interessant?

Besonders interessant ist sie für natürliche Personen mit niedrigen steuerpflichtigen Einkünften und Kapitalerträgen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Entscheidend ist nicht die Lebenssituation, sondern die Prognose, dass insgesamt keine Einkommensteuer entsteht.

Muss trotz Nichtveranlagungs-Bescheinigung eine Steuererklärung abgegeben werden?

Eine automatische Befreiung von jeder Erklärungspflicht folgt daraus nicht. Entsteht später doch eine Veranlagungspflicht oder ändern sich die Verhältnisse, muss die steuerliche Behandlung erneut geprüft werden.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 44a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026; maßgeblich für Definition, Voraussetzungen, Wohnsitzfinanzamt, Widerruf, Höchstdauer, Rückgabe sowie Sonderregeln für Körperschaften. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 43a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026; maßgeblich für die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 32a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026; maßgeblich für den Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro. (Gesetze im Internet)
  • Bundesministerium der Finanzen, Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14. Mai 2025, Rn. 252, 253, 255 und 256a, abgerufen am 11. März 2026; maßgeblich für Nichterteilung bei erwarteter Veranlagung, Ausschluss bei verbleibendem Verlustabzug, Wiederaufleben des Freistellungsauftrags und IdNr-Anforderung. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, „Steuern von A bis Z“, Ausgabe 2025, Stichwort Kapitalertragsteuer, abgerufen am 11. März 2026; maßgeblich für Sparer-Pauschbetrag, praktische Wirkung der Nichtveranlagungs-Bescheinigung und den Hinweis auf Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026“, abgerufen am 11. März 2026; zusätzliche Bestätigung des Grundfreibetrags 2026. (Bundesministerium der Finanzen)

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.