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Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Die Lohnsteuerbescheinigung beruht auf den Aufzeichnungen im Lohnkonto und wird nach dessen Abschluss grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
  • Für die elektronische Datenübermittlung gilt nach § 93c AO der letzte Tag des Monats Februar des folgenden Jahres; der Arbeitnehmer erhält die Bescheinigung binnen angemessener Frist als Ausdruck oder elektronisch.
  • Bescheinigt werden insbesondere Arbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, bestimmte Lohnersatzleistungen sowie ausgewählte Sozialversicherungsbeiträge.
  • Soweit Arbeitslohn nach §§ 40 bis 40b EStG pauschal besteuert worden ist, gelten § 41b Abs. 1 bis 5 EStG nicht.
  • Für das Kalenderjahr 2026 hat das BMF ein amtliches Muster bekannt gemacht; dabei werden Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt, während der bisherige Teilbetrag der Vorsorgepauschale unter Nummer 28 entfällt.

Lohnsteuerbescheinigung Definition

Die Lohnsteuerbescheinigung ist die nach Abschluss des Lohnkontos zu übermittelnde Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitslohn und weitere Pflichtangaben. Sie ist grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer als Ausdruck oder elektronisch bereitzustellen § 41b Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG.

Wie wird die Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt?

1. Abschluss des Lohnkontos: Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres schließt der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers ab. Auf Grundlage dieser Aufzeichnungen werden die Daten für die Lohnsteuerbescheinigung zusammengestellt.

2. Übermittlung und Bereitstellung: Der Arbeitgeber übermittelt die Daten nach Maßgabe des § 93c AO an die zuständige Finanzbehörde. Nach der BMF-Verwaltungsanweisung zu § 41b EStG hat die elektronische Übermittlung bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres zu erfolgen. Dem Arbeitnehmer ist die Bescheinigung binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

3. Bedeutung für die Besteuerung: Die Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert, welche lohnsteuerlich relevanten Jahresdaten der Arbeitgeber gemeldet hat. Typische Inhalte sind nach dem amtlichen Muster 2026 etwa Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer, Progressionsleistungen, Fahrtkostenleistungen und bestimmte Sozialversicherungsbeiträge. Im Veranlagungsverfahren ist sie eine wichtige Grundlage, entfaltet aber keine absolute Bindungswirkung.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Ganzjähriges Dienstverhältnis

Arbeitnehmer A erhält im Kalenderjahr 2026 jeden Monat 3.500,00 € Bruttoarbeitslohn.

Formel: 3.500,00 € × 12 = 42.000,00 €.

PostenWert
Monatsbrutto3.500,00 €
Monate12
Zeile 3 Bruttoarbeitslohn42.000,00 €

Ergebnis: In Zeile 3 ist ein Bruttoarbeitslohn von 42.000,00 € zu bescheinigen. Die einbehaltene Lohnsteuer und weitere Jahreswerte werden zusätzlich in den dafür vorgesehenen Zeilen ausgewiesen.

Beispiel 2: Steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten

Arbeitgeber B zahlt im Kalenderjahr 2026 jeden Monat 50,00 € steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Formel: 50,00 € × 12 = 600,00 €.

PostenWert
Steuerfreie Arbeitgeberleistung je Monat50,00 €
Monate12
Zeile 17 Arbeitgeberleistungen600,00 €

Ergebnis: 600,00 € sind gesondert als steuerfreie Arbeitgeberleistungen zu bescheinigen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind.

Beispiel 3: Kurzarbeitergeld als Progressionsleistung

Arbeitnehmer C erhält in drei Monaten Kurzarbeitergeld von jeweils 1.200,00 €.

Formel: 1.200,00 € × 3 = 3.600,00 €.

PostenWert
Kurzarbeitergeld je Monat1.200,00 €
Monate mit Kurzarbeitergeld3
Zeile 15 Progressionsleistungen3.600,00 €

Ergebnis: Das Kurzarbeitergeld ist getrennt als Leistung zu bescheinigen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es gehört nicht in die Zeile für den Bruttoarbeitslohn.

Ausnahmen und Besonderheiten

Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Soweit der Arbeitgeber nicht zur elektronischen Übermittlung nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG verpflichtet ist, hat er nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei vorzeitigem Ende des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen und an das Betriebsstättenfinanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar des auf den Abschluss des Lohnkontos folgenden Kalenderjahres zu übersenden. Dem Arbeitnehmer ist eine Zweitausfertigung auszuhändigen.

Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt: Ein Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in seinem Privathaushalt beschäftigt und keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erteilt, hat stattdessen eine entsprechende Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen und ebenfalls an das Betriebsstättenfinanzamt zu übersenden § 41b Abs. 3 EStG.

Pauschal besteuerter Arbeitslohn: Die Absätze 1 bis 5 des § 41b EStG gelten nicht, soweit Arbeitslohn nach §§ 40 bis 40b EStG pauschal besteuert worden ist. In diesen Fällen ist also genau zu prüfen, ob überhaupt eine Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG erforderlich ist.

Berichtigung nach Übermittlung: Nach Ablauf des Kalenderjahres oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG. Eine spätere Minderung bleibt nur in dem eng begrenzten Sonderfall möglich, dass sich der Arbeitnehmer Beträge ohne vertraglichen Anspruch und gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft hat; dann muss die bereits übermittelte oder ausgestellte Bescheinigung berichtigt werden § 41c Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG.

Keine absolute Bindungswirkung: Nach der BFH-Rechtsprechung erbringt die vom Arbeitgeber ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung lediglich einen widerlegbaren Beweis. Fehler beim Lohnsteuerabzug oder in der Bescheinigung können deshalb im Veranlagungsverfahren weiterhin Bedeutung haben.

Vorteile

  • zentrale Datengrundlage: Sie bündelt die wichtigsten Jahreswerte des Dienstverhältnisses in einem amtlichen Datensatz.
  • einfache Kontrollmöglichkeit: Arbeitnehmer können Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Steuern und Sonderangaben mit den Abrechnungen abgleichen.
  • direkte Behördenübermittlung: Die Finanzverwaltung erhält die Daten im Regelfall elektronisch, was Medienbrüche reduziert.
  • klare Jahresübersicht: Die Bescheinigung zeigt strukturiert, welche Beträge für das Kalenderjahr gemeldet worden sind.

Nachteile

  • fehleranfällige Vorarbeit: Fehler im Lohnkonto oder in der Lohnabrechnung können sich in die Bescheinigung fortsetzen.
  • begrenzte Korrekturmöglichkeit: Nach der Übermittlung oder Ausschreibung sind Änderungen des Lohnsteuerabzugs nur noch eingeschränkt zulässig.
  • erläuterungsbedürftige Sonderzeilen: Angaben zu Progressionsleistungen, Fahrtkostenleistungen oder Versorgungsbezügen sind ohne Einordnung oft schwer verständlich.
  • zusätzliche Prüfpflicht: Arbeitnehmer sollten die Angaben kontrollieren, weil eine fehlerhafte Bescheinigung spätere Rückfragen auslösen kann.
HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die Lohnsteuerbescheinigung ist das zentrale Abschlussdokument des Lohnsteuerabzugs. Sie fasst die aus dem Lohnkonto abgeleiteten Jahresdaten zusammen, die der Arbeitgeber an die Finanzverwaltung meldet und dem Arbeitnehmer zur Kontrolle bereitstellt. Für 2026 bleibt das Verfahren grundsätzlich elektronisch; das amtliche Muster wurde vom BMF bekannt gemacht und enthält aktuelle Anpassungen bei der Bescheinigung von Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträgen. Wer die Angaben früh prüft und Fehler zeitnah anspricht, vermeidet unnötige Korrekturverfahren und Missverständnisse in der Einkommensteuerveranlagung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was steht in der Lohnsteuerbescheinigung?

Enthalten sind insbesondere die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die Dauer des Dienstverhältnisses, die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns, die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, bestimmte Progressionsleistungen sowie einzelne Sozialversicherungsbeiträge.

Wann bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung gilt nach § 93c AO grundsätzlich der letzte Tag des Monats Februar des folgenden Jahres.

Wofür brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Sie dient vor allem dazu, die vom Arbeitgeber gemeldeten Jahreswerte zu prüfen und die Angaben für die Einkommensteuererklärung nachzuvollziehen. Außerdem lässt sich damit kontrollieren, ob Sonderangaben wie Kurzarbeitergeld oder Fahrtkostenleistungen richtig bescheinigt worden sind.

Was gilt bei mehreren Arbeitgebern?

Jeder Arbeitgeber bescheinigt das bei ihm geführte Dienstverhältnis gesondert. Für die Einkommensteuerveranlagung müssen daher alle Lohnsteuerbescheinigungen des Kalenderjahres zusammen betrachtet werden.

Was mache ich bei einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung?

Zunächst sollte der Arbeitgeber um Prüfung und gegebenenfalls um Berichtigung gebeten werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nur bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig; im Veranlagungsverfahren entfaltet die Bescheinigung aber keine absolute Bindungswirkung.

Wo finde ich meine IdNr?

In der Regel findet sich die steuerliche Identifikationsnummer auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Gibt es für pauschal besteuerten Arbeitslohn eine Lohnsteuerbescheinigung?

Soweit Arbeitslohn nach §§ 40 bis 40b EStG pauschal besteuert worden ist, gelten § 41b Abs. 1 bis 5 EStG nicht. Deshalb ist in diesen Fällen gesondert zu prüfen, ob überhaupt eine Lohnsteuerbescheinigung nach § 41b EStG erstellt werden muss.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 41b „Abschluss des Lohnsteuerabzugs“, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 41c Abs. 3 „Änderung des Lohnsteuerabzugs“, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Abgabenordnung, § 93c „Datenübermittlung durch Dritte“, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 51 Abs. 4 Nr. 1, Ermächtigung zur Bestimmung des Musters, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Bundesministerium der Finanzen, „Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026“, Bekanntmachung vom 29.08.2025, abgerufen am 11.03.2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesministerium der Finanzen, LStH 2025, Anhang 23 I „Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025“, abgerufen am 11.03.2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundeszentralamt für Steuern, ELStAM und KV/PV-Hinweise für 2026, abgerufen am 11.03.2026. (Bzst)
  • Bundeszentralamt für Steuern, FAQ zur IdNr für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, abgerufen am 11.03.2026. (Bzst)
  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18.08.2011 – VII B 9/11, abgerufen am 11.03.2026. (Bundesfinanzhof)
  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29.11.2017 – VI B 45/17, abgerufen am 11.03.2026. (Bundesfinanzhof)

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.