Alles auf einen Blick
- Die Ich-AG war keine eigene Rechtsform, sondern die umgangssprachliche Bezeichnung für den früheren Existenzgründungszuschuss.
- Die frühere Förderung konnte längstens drei Jahre bewilligt werden und betrug monatlich 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr.
- Das voraussichtliche Arbeitseinkommen durfte 25.000 Euro im Jahr nicht überschreiten; später kamen weitere Anforderungen hinzu.
- Steuerlich gab es keine besondere „Ich-AG-Steuer“: Der Zuschuss war als Förderleistung steuerfrei, die Gewinne aus der Tätigkeit wurden aber nach den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts behandelt.
- Für aktuelle Förderfälle ist nicht mehr die frühere Ich-AG, sondern der Gründungszuschuss im SGB III maßgeblich.
Ich-AG Definition
Die Ich-AG war die umgangssprachliche Bezeichnung für den früheren Existenzgründungszuschuss nach dem damaligen § 421l SGB III. Sie war keine eigene Rechtsform und keine Aktiengesellschaft. Steuerlich galten für die daraus entstehende Tätigkeit die allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Wie wird die Ich-AG berücksichtigt?
Historisch war die Ich-AG eine arbeitsmarktpolitische Förderung für den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Der frühere § 421l SGB III knüpfte den Zuschuss an die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und an ein voraussichtliches Arbeitseinkommen, das 25.000 Euro im Jahr nicht überschreiten durfte. Der Zuschuss konnte längstens für drei Jahre bewilligt werden.
Später verschärfte der Gesetzgeber die Voraussetzungen. Hinzu kamen eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung und die spätere ausdrückliche Ausrichtung auf eine hauptberufliche Selbständigkeit. Für Altfälle ist außerdem die Übergangsregel wichtig, die Ende 2005 vom 1. Januar 2006 auf den 1. Juli 2006 verschoben wurde.
Steuerlich gibt es keine besondere „Ich-AG-Besteuerung“. Der Zuschuss selbst war steuerfrei. Die laufenden Gewinne aus der Tätigkeit werden dagegen nach den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts erfasst: Bei freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG, bei einem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Bei einem Gewerbebetrieb ist zusätzlich zu prüfen, ob Gewerbesteuer anfällt.
Wer heute eine Förderung für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sucht, muss deshalb auf den Gründungszuschuss nach §§ 93, 94 SGB III schauen. Die Ich-AG ist 2026 vor allem noch als historischer Begriff und für Altfälle relevant.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Historischer Zuschuss über drei Jahre
Rechnung: 12 × 600,00 € + 12 × 360,00 € + 12 × 240,00 € = 14.400,00 €.
| Förderstufe | Satz pro Monat | Monate | Betrag |
|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 600,00 € | 12 | 7.200,00 € |
| 2. Jahr | 360,00 € | 12 | 4.320,00 € |
| 3. Jahr | 240,00 € | 12 | 2.880,00 € |
| Gesamt | 14.400,00 € |
Ergebnis: Bei durchgehender historischer Förderung ergab sich ein Gesamtzuschuss von 14.400,00 €.
Beispiel 2: Freiberufliche Tätigkeit
Eine frühere Ich-AG betreibt nach der Gründung freiberufliche Beratung.
Rechnung: 48.000,00 € − 18.000,00 € = 30.000,00 €.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Betriebseinnahmen | 48.000,00 € |
| Betriebsausgaben | −18.000,00 € |
| Gewinn | 30.000,00 € |
Ergebnis: Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit beträgt 30.000,00 €. Der historische Zuschuss selbst wurde davon getrennt beurteilt.
Beispiel 3: Gewerbliche Tätigkeit
Eine frühere Ich-AG betreibt nach der Gründung einen gewerblichen Handel.
Rechnung: 70.000,00 € − 40.000,00 € = 30.000,00 €.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Betriebseinnahmen | 70.000,00 € |
| Betriebsausgaben | −40.000,00 € |
| Gewinn | 30.000,00 € |
Ergebnis: Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb beträgt 30.000,00 €. Ob zusätzlich Gewerbesteuer entsteht, ist gesondert zu prüfen.
Ausnahmen und Besonderheiten
- Keine eigene Rechtsform: Die Ich-AG sagte nichts darüber aus, ob die Tätigkeit als Einzelunternehmen oder als freier Beruf ausgeübt wurde. Rechtlich ging es um einen Zuschuss, nicht um eine Gesellschaftsform.
- Keine Doppelförderung: Nach § 421l Abs. 4 SGB III war der Zuschuss ausgeschlossen, wenn dieselbe selbständige Tätigkeit bereits durch Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III gefördert wurde.
- Übergangsregel für Altfälle: Die Grenze in § 421l Abs. 5 SGB III wurde Ende 2005 vom 1. Januar 2006 auf den 1. Juli 2006 verschoben.
- Heutige Rechtslage: Im aktuellen SGB III ist statt der früheren Ich-AG der Gründungszuschuss in §§ 93 und 94 geregelt.
Vorteile
- klarer Förderbetrag: Die Höhe des Zuschusses war gesetzlich in drei Stufen festgelegt und damit für die Gründungsphase gut planbar.
- steuerfreier Zuschuss: Die Förderleistung erhöhte nicht den steuerpflichtigen Gewinn aus der Tätigkeit.
- früher Markteinstieg: Arbeitslose konnten den Schritt in die Selbständigkeit mit einer festen monatlichen Unterstützung beginnen.
- einfacher Förderzweck: Die Förderung war klar auf die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ausgerichtet.
Nachteile
- missverständlicher Begriff: Der Name ließ eine Aktiengesellschaft vermuten, obwohl rechtlich keine AG gemeint war.
- enge Einkommensgrenze: Das voraussichtliche Arbeitseinkommen durfte 25.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
- befristeter Zeitraum: Die Förderung war auf höchstens drei Jahre angelegt.
- zusätzlicher Nachweis: Später war eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich.
Fazit
Die Ich-AG ist 2026 vor allem ein historischer Begriff. Gemeint war keine besondere Gesellschaftsform, sondern der frühere Existenzgründungszuschuss nach dem alten § 421l SGB III. Für die steuerliche Praxis ist entscheidend, den Zuschuss von der eigentlichen selbständigen Tätigkeit zu trennen: Der Zuschuss war als Förderleistung steuerfrei, die laufenden Gewinne wurden dagegen nach den allgemeinen Regeln als freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte erfasst. Wer heute eine Förderung für die Existenzgründung sucht, muss auf den Gründungszuschuss schauen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was war die Ich-AG?
Die Ich-AG war der populäre Name für den früheren Existenzgründungszuschuss. Sie sollte arbeitslosen Personen den Start in eine selbständige Tätigkeit erleichtern.
Warum war die Ich-AG keine Aktiengesellschaft?
Der Name war politisch und medial geprägt. Die gesetzliche Grundlage war ein Zuschuss im SGB III und nicht das Aktiengesetz.
Gibt es die Ich-AG 2026 noch?
Im aktuellen SGB III findet sich statt der früheren Ich-AG der Gründungszuschuss nach §§ 93 und 94 SGB III.
Wie hoch war der Zuschuss früher?
Der frühere § 421l SGB III sah monatlich 600 Euro im ersten, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Förderjahr vor.
Wie werden Gewinne aus einer früheren Ich-AG steuerlich behandelt?
Maßgeblich sind die allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts. Freiberufliche Tätigkeiten fallen typischerweise unter § 18 EStG, gewerbliche Tätigkeiten unter § 15 EStG.
Wann kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen?
Zusätzliche Gewerbesteuer kommt in Betracht, wenn die Tätigkeit ein Gewerbebetrieb ist. Eine freiberufliche Tätigkeit ist dagegen kein Gewerbebetrieb.
Welche Förderung hat die Ich-AG abgelöst?
An die Stelle der sog. Ich-AG trat der Gründungszuschuss, der seit dem 1. August 2006 die maßgebliche arbeitsmarktpolitische Förderung für diesen Bereich ist.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 2 Buchst. a, § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 und § 32b Abs. 1, gesetze-im-internet.de, Abruf: 30.03.2026. (Gesetze im Internet)
- Sozialgesetzbuch III, §§ 93 und 94, gesetze-im-internet.de, Abruf: 30.03.2026. (Gesetze im Internet)
- Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl. I 2002, Einführung des § 421l SGB III mit Förderdauer, Förderhöhe, Einkommensgrenze und Ausschlusstatbestand sowie Änderung des § 3 Nr. 2 EStG, Abruf: 30.03.2026. (Bundesgesetzblatt)
- Gesetz vom 19.11.2004, BGBl. I 2004, Änderung des § 421l Abs. 1 SGB III durch zusätzliche Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und spätere ausdrückliche Fassung der hauptberuflichen Selbständigkeit, Abruf: 30.03.2026. (Bundesgesetzblatt)
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl. I 2005, Verschiebung der Übergangsgrenze in § 421l Abs. 5 SGB III auf den 1. Juli 2006, Abruf: 30.03.2026. (Bundesgesetzblatt)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG), § 2 Abs. 1, gesetze-im-internet.de, Abruf: 30.03.2026. (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht August 2007, Hinweis auf die Neuregelung zur Existenzgründungsförderung „in Nachfolge der sog. Ich-AG“ zum 1. August 2006, Abruf: 30.03.2026. (bundesfinanzministerium.de)