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Was ist das Elterngeld Plus?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026
Lesedauer: 8 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes und kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden.
  • Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kann die berechtigte Person grundsätzlich jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen.
  • Der Bezug ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes möglich, wenn es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil genutzt wird.
  • Der Monatsbetrag ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld bei vollständigem Erwerbsausfall; aus dem gesetzlichen Mindestbetrag von 300 Euro folgt beim Elterngeld Plus ein Mindestbetrag von 150 Euro.
  • Wer Elterngeld Plus bezieht, sollte auch die steuerliche Folge beachten: Die Leistung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Elterngeld Plus Definition

Elterngeld Plus ist eine Variante des Elterngeldes. Statt für einen Lebensmonat Basiselterngeld zu beanspruchen, kann die berechtigte Person jeweils zwei Lebensmonate Elterngeld Plus beziehen; der Bezug ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats möglich, § 4 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 BEEG.

Wie wird das Elterngeld Plus berücksichtigt?

Elterngeld Plus wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Im Antrag muss für jeden Lebensmonat angegeben werden, ob Basiselterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus beantragt wird. Änderungen sind bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich; rückwirkend wirken sie grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate.

Für die Höhe wird zunächst das Elterngeld nach den §§ 2 bis 3 BEEG ermittelt. Bei vollständigem Wegfall des Erwerbseinkommens ersetzt das Elterngeld grundsätzlich 67 % des Voreinkommens; bei einem Voreinkommen von mehr als 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate auf bis zu 65 %, bei einem Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro steigt sie auf bis zu 100 %. Hat die berechtigte Person nach der Geburt noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt berücksichtigt.

Beim Elterngeld Plus ist der Monatsbetrag höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, das bei vollständigem Erwerbsausfall zustünde. Gleichzeitig halbieren sich der gesetzliche Mindestbetrag des Elterngeldes sowie die Mindest- und Zuschlagsbeträge für Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Dadurch ist Elterngeld Plus vor allem für Eltern interessant, die früher in Teilzeit zurückkehren und die Leistung über einen längeren Zeitraum strecken möchten.

Praktische Beispiele

Die folgenden Beispiele sind bewusst vereinfacht. Sie zeigen nur die Grundmechanik ohne Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Anrechnung anderer Leistungen.

Beispiel 1: vollständige Erwerbspause

Formel: 2.000,00 € × 65 % = 1.300,00 € Basiselterngeld; 1.300,00 € ÷ 2 = 650,00 € Elterngeld Plus.

RechenschrittBetrag
Voreinkommen vor der Geburt2.000,00 €
Ersatzrate65 %
Basiselterngeld1.300,00 €
Elterngeld Plus650,00 €

Ergebnis: Bei vollständigem Ausstieg aus dem Beruf beträgt das Elterngeld Plus in diesem Beispiel 650,00 Euro pro Lebensmonat.

Beispiel 2: Teilzeit nach der Geburt

Formel: 2.000,00 € − 1.200,00 € = 800,00 € Unterschiedsbetrag; 800,00 € × 65 % = 520,00 € Elterngeld Plus; Höchstgrenze: 1.300,00 € ÷ 2 = 650,00 €.

RechenschrittBetrag
Voreinkommen vor der Geburt2.000,00 €
Einkommen während des Bezugs1.200,00 €
Unterschiedsbetrag800,00 €
Elterngeld Plus vor Deckelung520,00 €
Höchstgrenze aus halbem Basiselterngeld650,00 €
Auszahlungsbetrag Elterngeld Plus520,00 €

Ergebnis: Da der errechnete Betrag unter der Höchstgrenze von 650,00 Euro bleibt, werden 520,00 Euro Elterngeld Plus gezahlt.

Beispiel 3: Streckung der Bezugsdauer

Formel: 6 Monatsbeträge Basiselterngeld × 2 = 12 Lebensmonate Elterngeld Plus.

RechenschrittMonate
Verfügbare Monatsbeträge Basiselterngeld6
Umrechnungsfaktor Elterngeld Plus2
Mögliche Lebensmonate Elterngeld Plus12

Ergebnis: Aus sechs Monatsbeträgen Basiselterngeld können grundsätzlich zwölf Lebensmonate Elterngeld Plus werden.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Frühgeburten: Für ein Kind, das mindestens sechs, acht, zwölf oder 16 Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurde, erhöht sich der gemeinsame Anspruch auf 13, 14, 15 oder 16 Monatsbeträge Basiselterngeld. Dadurch verschieben sich auch die Anschlussgrenzen für Basiselterngeld und Elterngeld Plus.
  • Mutterschaftsleistungen: Lebensmonate, in denen einem Elternteil anzurechnende Mutterschaftsleistungen oder bestimmte Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate mit Basiselterngeld. Für diese Monate lässt sich Elterngeld Plus daher regelmäßig nicht sinnvoll einsetzen.
  • Gleichzeitiger Bezug: Basiselterngeld beider Elternteile darf grundsätzlich nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig bezogen werden. Bezieht dagegen ein Elternteil Elterngeld Plus, kann dieses gleichzeitig mit Basiselterngeld oder Elterngeld Plus des anderen Elternteils laufen.
  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats und erfüllen sie die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen, erhält jeder Elternteil zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Je Elternteil sind höchstens vier Bonusmonate möglich; mindestens zwei müssen zusammenhängend beantragt werden.
  • Einkommensgrenze: Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Anspruchsvoraussetzungen, entfällt der Anspruch, wenn die Summe der zu versteuernden Einkommen beider Personen mehr als 175.000 Euro beträgt.

Vorteile

  • längere Bezugsdauer: Ein Monatsbetrag Basiselterngeld kann grundsätzlich in zwei Lebensmonate Elterngeld Plus umgewandelt werden.

  • bessere Teilzeitpassung: Wer nach der Geburt wieder teilweise arbeitet, kann den Leistungsbezug flexibler mit dem reduzierten Einkommen verbinden.

  • genaue Lebensmonatsplanung: Im Antrag lässt sich für jeden Lebensmonat festlegen, welche Leistungsart beantragt wird.

  • partnerschaftliche Aufteilung: Der Partnerschaftsbonus fördert Modelle, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten und die Betreuung aufteilen.

  • kombinierbare Leistungsformen: Elterngeld Plus kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen parallel zum Bezug des anderen Elternteils laufen.

Nachteile

  • halbierte Monatsleistung: Der Grundbetrag fällt pro Lebensmonat regelmäßig niedriger aus als beim Basiselterngeld.

  • enge Stundenkorridore: Für den Partnerschaftsbonus müssen beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.

  • starre Lebensmonate: Maßgeblich sind Lebensmonate des Kindes und nicht Kalendermonate, was die Planung anspruchsvoller macht.

  • begrenzte Rückwirkung: Änderungen des Antrags wirken rückwirkend grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate.

  • steuerliche Nebenwirkung: Elterngeld Plus ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für anderes steuerpflichtiges Einkommen.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Elterngeld Plus ist die passende Elterngeld-Variante für Eltern, die ihre Leistung über einen längeren Zeitraum strecken und den Wiedereinstieg in Teilzeit mit der Kinderbetreuung verbinden möchten. Rechtlich entscheidend sind die Lebensmonate des Kindes, die Umrechnung von einem Basiselterngeld-Monat in zwei Elterngeld-Plus-Monate, die Einkommensgrenze von 175.000 Euro sowie die strengen Voraussetzungen beim Partnerschaftsbonus. Für die steuerliche Planung ist außerdem wichtig, dass Elterngeld Plus zwar steuerfrei ist, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus?

Basiselterngeld ist auf einen höheren Monatsbetrag bei kürzerer Bezugsdauer ausgerichtet. Elterngeld Plus verteilt den Anspruch zeitlich anders, weil statt eines Lebensmonats Basiselterngeld grundsätzlich zwei Lebensmonate Elterngeld Plus bezogen werden können.

Wie hoch ist das Elterngeld Plus?

Der Monatsbetrag ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, das bei vollständigem Erwerbsausfall zustünde. Aus dem gesetzlichen Mindestbetrag von 300 Euro beim Elterngeld ergibt sich beim Elterngeld Plus ein Mindestbetrag von 150 Euro; Zuschläge werden gesondert und in den gesetzlich vorgesehenen halben Beträgen berücksichtigt.

Wie lange kann das Elterngeld Plus bezogen werden?

Der Bezug ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats des Kindes möglich. Voraussetzung ist im Regelfall, dass Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil beansprucht wird; bei Frühgeburten verschiebt sich diese Grenze nach hinten.

Wann gibt es den Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus setzt voraus, dass beide Elternteile gleichzeitig nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind und die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Je Elternteil sind bis zu vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus möglich.

Wie wirkt sich ein hohes Einkommen auf den Anspruch aus?

Maßgeblich ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt. Liegt dieses bei der berechtigten Person über 175.000 Euro, entfällt der Anspruch; bei zwei berechtigten Personen zählt die Summe beider Einkommen.

Wie lässt sich der Antrag noch ändern?

Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden. Rückwirkend ist die Änderung grundsätzlich nur für die letzten drei Lebensmonate möglich; soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt wurden, bleibt eine Änderung außerhalb besonderer Härtefälle grundsätzlich ausgeschlossen.

Wie wirkt sich Elterngeld Plus steuerlich aus?

Elterngeld Plus gehört zu den steuerfreien Einnahmen. Für die Einkommensteuer bleibt aber wichtig, dass Elterngeld nach dem BEEG dem Progressionsvorbehalt unterliegt und damit den Steuersatz für anderes steuerpflichtiges Einkommen erhöhen kann.

Quellen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Gesetzesstand laut Gesetze im Internet: zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 G v. 22.12.2025, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • § 1 BEEG – Anspruchsberechtigung, insbesondere Abs. 8 zur Einkommensgrenze von 175.000 Euro, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes, insbesondere Abs. 1 bis 4, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • § 4, § 4a, § 4b und § 7 BEEG – Art und Dauer des Bezugs, Berechnung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Antragstellung, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 67 Buchst. b EStG – Steuerfreiheit des Elterngeldes, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG – Progressionsvorbehalt für Elterngeld, abgerufen am 11.03.2026. (Gesetze im Internet)
  • Richtlinien zum BEEG, BMBFSFJ/211 01/2026, für alle Geburten und Elterngeldbezugszeiten ab dem 1. April 2024, abgerufen am 11.03.2026.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.