Alles auf einen Blick:
- ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle elektronische Steuererklärungssystem der deutschen Finanzverwaltung.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch über ELSTER übermittelt werden (§ 18 Abs. 1 UStG).
- 610 Softwareprodukte von Herstellern unterstützen ELSTER für die elektronische Steuererklärung.
- Die Authentifizierung erfolgt per Zertifikat (3 Jahre Gültigkeitsdauer) oder über die ElsterSecure-App auf dem Mobilgerät.
ELSTER Definition
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das offizielle elektronische Steuererklärungssystem der deutschen Finanzverwaltung, das eine papierlose elektronische Übermittlung von Steuerdaten über das Internet ermöglicht (§ 87a Abs. 6 AO). Das System gewährleistet durch sichere Authentifizierungsverfahren, dass der Datenübermittler authentifiziert wird und die Vertraulichkeit sowie Integrität des Datensatzes geschützt bleiben. ELSTER ist kostenlos und wird von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereitgestellt.
Wie funktioniert ELSTER?
ELSTER ermöglicht die elektronische Übermittlung verschiedener Steuererklärungen und Anmeldungen über das Internet. Der Nutzer registriert sich zunächst bei ELSTER und wählt eine Authentifizierungsmethode. Nach erfolgreicher Authentifizierung können Steuerdaten sicher übermittelt werden. Das System leitet die Daten an das zuständige Finanzamt oder die Behörde weiter. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt und Fall; eine vollautomatische Verarbeitung kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Manche Finanzämter berichten, dass ein großer Teil der Steuererklärungen innerhalb von 6 Monaten erledigt wird, doch dies ist kein Rechtsanspruch auf eine maximale Bearbeitungsdauer.
Authentifizierungsmethoden
Die elektronische Übermittlung amtlich vorgeschriebener Datensätze erfordert ein sicheres Authentifizierungsverfahren. ELSTER unterstützt mehrere Authentifizierungsmethoden:
Zertifikat (Zertifikatsdatei .pfx): Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig und wird einmalig auf www.elster.de beantragt. Der Nutzer erhält 3 Monate vor Ablauf eine E-Mail-Benachrichtigung, und die Zertifikatserneuerung wird beim nächsten Login angeboten.
ElsterSecure: Dieses Verfahren ermöglicht die Authentifizierung über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) ohne Zertifikat. Ein Zugangsschlüssel wird sicher auf dem Mobilgerät gespeichert. ElsterSecure unterstützt bis zu 3 Geräte gleichzeitig für die Authentifizierung.
Sicherheitsstick/Signaturkarte: Für Nutzer mit qualifiziertem elektronischen Zertifikat können auch Sicherheitssticks (Hardware-Token) oder Signaturkarten verwendet werden, um sich bei ELSTER zu authentifizieren.
Verfügbare Steuererklärungen und Anmeldungen
ELSTER ermöglicht die Einreichung verschiedener Steuererklärungen:
Einkommensteuererklärung: Die Einkommensteuererklärung (ESt 1 A) für unbeschränkt Steuerpflichtige kann elektronisch über Mein ELSTER eingereicht werden (§ 25 EStG).
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ermöglicht die monatliche oder vierteljährliche elektronische Meldung der Umsatzsteuer. Voranmeldungen müssen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch übermittelt werden (§ 18 Abs. 1 UStG).
Gewerbesteuererklärung: Die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) kann elektronisch eingereicht werden. Für jeden wirtschaftlich selbständigen Gewerbebetrieb ist eine gesonderte Erklärung abzugeben.
Grundsteuererklärung: Nach der Grundsteuerreform ist die Grundsteuererklärung elektronisch über ELSTER einzureichen. Länderspezifische Formulare für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und andere Bundesländer sind verfügbar.
Umsatzsteuerjahreserklärung: Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden (§ 18 Abs. 3 UStG). Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
Zusammenfassende Meldung: Die ZM muss elektronisch über ELSTER oder über das BZSt-Online-Portal eingereicht werden (§ 18a Abs. 1 UStG). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten (§ 18a Abs. 5 UStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO); in solchen Fällen ist die Übermittlung auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zulässig.
Sicherheitsmerkmale
Die Verbindung zu Mein ELSTER ist elektronisch verschlüsselt. Steuerdaten werden vom Nutzer bis zu den Rechenzentren der Bundesländer verschlüsselt, um das Steuergeheimnis zu schützen (§ 30 AO). ELSTER verwendet eine hybride Verschlüsselung nach dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik. ELSTER-Dienste werden in einer zertifizierten IT-Infrastruktur auf Basis von ISO 27001 und den IT-Grundschutz-Katalogen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bereitgestellt. Daten werden grundsätzlich nur auf Servern in Deutschland gespeichert.
Systemanforderungen
Für die Nutzung von Mein ELSTER müssen folgende technische Voraussetzungen erfüllt sein:
JavaScript: JavaScript muss im Browser aktiviert sein.
Cookies: Cookies müssen zugelassen sein. ELSTER verwendet ausschließlich temporäre Cookies (Session Cookies), die nach dem Schließen des Browsers automatisch entfernt werden.
Konfigurationsprüfung: Mit dem Konfigurationsassistenten kann geprüft werden, ob das System die Voraussetzungen für die Nutzung von Mein ELSTER erfüllt.
E-Rechnungen und digitale Belege
Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen (§ 14 UStG). Das Vorhalten einer E-Mail-Box oder eines elektronischen Systems ist für den Empfang ausreichend. Die Ausstellungspflicht für E-Rechnungen unterliegt Übergangsregelungen: Alternativen sind bis 31. Dezember 2026 zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. Die E-Rechnung im XRechnung-Format kann über den E-Rechnungs-Viewer unter www.e-rechnung.elster.de in menschenlesbarer Form angezeigt werden.
Die MeinELSTER+ App ist für iOS und Android verfügbar und ermöglicht das digitale Hochladen, Sammeln und Sortieren von Belegen für die Steuererklärung.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Umsatzsteuer-Voranmeldung eines Einzelunternehmers
Ein Einzelunternehmer mit monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung registriert sich bei ELSTER und authentifiziert sich per Zertifikat. Im Januar 2025 meldet er seine Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2024 an. Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (also bis zum 10. Januar) elektronisch übermittelt werden (§ 18 Abs. 1 UStG).
| Übermittlung | Zeitpunkt |
|---|---|
| Voranmeldungszeitraum | Dezember 2024 |
| Frist für Übermittlung | 10. Januar 2025 |
| Bearbeitungszeit | durchschnittlich 8 Wochen |
| Bestätigung | Automatische Empfangsbestätigung |
Ergebnis: Die elektronische Übermittlung über ELSTER führt zu einer automatischen Empfangsbestätigung. Das Finanzamt verarbeitet die Voranmeldung elektronisch weiter.
Beispiel 2: Einkommensteuererklärung mit automatischer Bearbeitung
Eine Arbeitnehmerin reicht ihre Einkommensteuererklärung 2025 am 15. März 2026 über Mein ELSTER ein. Sie nutzt ElsterSecure für die Authentifizierung auf ihrem Smartphone. Die Erklärung wird vollständig elektronisch übermittelt und erfüllt alle Anforderungen für die automatische Bearbeitung.
| Prozessschritt | Information |
|---|---|
| Elektronische Einreichung | 15. März 2026 |
| Bearbeitungsdauer | Variiert je nach Finanzamt |
| Vollautomatische Verarbeitung möglich | Kann Bearbeitungszeit verkürzen |
| Verfügbarkeit | Nach Bearbeitung durch Finanzamt |
Ergebnis: Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Finanzamt und der Komplexität des Falls ab. Die Arbeitnehmerin kann den Bescheid nach Bearbeitung in ihrem ELSTER-Posteingang abrufen. Manche Finanzämter berichten, dass ein großer Teil der Fälle innerhalb von 6 Monaten erledigt wird.
Ausnahmen und Besonderheiten
Das Finanzamt kann auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten, insbesondere wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich ist (§ 150 Abs. 8 AO). Auch wenn keine Abgabepflicht besteht, kann eine freiwillige Steuererklärung über ELSTER eingereicht werden, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten (§ 46 EStG).
Die Abgabe der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) in Papierform ist nur in Härtefällen gestattet (§ 60 Abs. 4 EStDV). Anträge auf Fristverlängerung können elektronisch über das ELSTER-Portal gestellt werden (§ 109 AO). Bei Ablehnung erfolgt die Benachrichtigung per Brief vom Finanzamt.
Lohnsteuerbescheinigungen müssen elektronisch authentifiziert übermittelt werden. Die Übermittlungspflicht ergibt sich aus § 41b EStG, während die Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung und Authentifizierung nach den Vorschriften der AO (u.a. § 93c AO) geregelt ist. Ohne Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen nicht möglich.
Vorteile
automatische Bearbeitung: Bei authentifizierter Übermittlung besteht die Chance auf vollautomatische elektronische Bearbeitung ohne manuelle Sachbearbeitung durch das Finanzamt.
schnellere Bearbeitungszeit: Elektronisch eingereichte Steuererklärungen können schneller verarbeitet werden als Papiererklärungen. Eine vollautomatische Bearbeitung kann die Bearbeitungszeit weiter verkürzen, wobei die genaue Dauer von Finanzamt und Fallkomplexität abhängt.
digitale Belegeinreichung: Wenn Belege zur Prüfung angefordert werden, können diese einfach digital eingereicht werden, was die Bearbeitungszeit der Steuererklärung verkürzt.
hohe Datensicherheit: Daten werden mit hybrider Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Sicherheitstechnik geschützt und nur auf deutschen Servern gespeichert (§ 30 AO).
kostenlose Nutzung: Das ELSTER-System ist kostenlos und wird von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereitgestellt.
Nachteile
notwendige Authentifizierung: Die Nutzung erfordert entweder ein Zertifikat (mit 3-jähriger Gültigkeitsdauer und Erneuerungsaufwand) oder die Installation der ElsterSecure-App auf einem Mobilgerät.
technische Anforderungen: JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein, und die Systemanforderungen müssen erfüllt sein, um Mein ELSTER nutzen zu können.
begrenzte Offline-Funktionalität: Die Nutzung setzt eine stabile Internetverbindung voraus, Offline-Bearbeitung ist nicht möglich.
Zertifikatsverwaltung: Das Zertifikat muss regelmäßig erneuert werden und die Verwaltung mehrerer Zertifikate kann administrativ aufwändig sein.
Lernkurve für Anfänger: Nutzer ohne Erfahrung benötigen Zeit, um sich mit der Bedienung von Mein ELSTER vertraut zu machen.
Fazit
ELSTER ist das offizielle elektronische Steuererklärungssystem der deutschen Finanzverwaltung und ermöglicht eine papierlose Übermittlung von Steuerdaten über das Internet. Die Authentifizierung erfolgt per Zertifikat, ElsterSecure-App oder Sicherheitsstick/Signaturkarte, wobei alle Verfahren nach aktuellem Stand der Sicherheitstechnik verschlüsselt sind. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Finanzamt und der Komplexität ab; elektronische Übermittlung ermöglicht in der Regel schnellere Verarbeitung als Papiererklärungen. 610 Softwareprodukte unterstützen ELSTER, sodass Sie Ihre Steuererklärung über verschiedene Anbieter einreichen können. Nutzen Sie die kostenlose elektronische Übermittlung, um von potenziell schnellerer Bearbeitung und höherer Datensicherheit zu profitieren.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Steuererklärungen können über ELSTER eingereicht werden?
ELSTER ermöglicht die Einreichung von Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Gewerbesteuererklärungen, Grundsteuererklärungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen und Zusammenfassenden Meldungen. Darüber hinaus können elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, Anträge auf Fristverlängerung und E-Rechnungen über ELSTER übermittelt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer elektronischen Steuererklärung?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt und Komplexität des Falles. Eine vollautomatische Verarbeitung kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Manche Finanzämter berichten, dass ein großer Teil der Steuererklärungen innerhalb von 6 Monaten bearbeitet wird, doch es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine maximale Bearbeitungsfrist. Elektronisch eingereichte Erklärungen werden in der Regel schneller verarbeitet als Papiererklärungen.
Ist die Nutzung von ELSTER kostenlos?
Die Nutzung des ELSTER-Systems ist kostenlos und wird von den Finanzbehörden des Bundes und der Länder bereitgestellt. Es entstehen keine Gebühren für die Registrierung oder die Übermittlung von Steuerdaten.
Welche Authentifizierungsmethoden stehen zur Verfügung?
ELSTER unterstützt mehrere Authentifizierungsmethoden: Das Zertifikat (Zertifikatsdatei .pfx) mit 3 Jahren Gültigkeitsdauer, die ElsterSecure-App (unterstützt bis zu 3 Geräte) und Sicherheitssticks/Signaturkarten für Nutzer mit qualifiziertem elektronischen Zertifikat.
Sind meine Daten bei ELSTER sicher?
Steuerdaten werden vom Nutzer bis zu den Rechenzentren der Bundesländer mit hybrider Verschlüsselung nach aktuellem Stand der Sicherheitstechnik geschützt (§ 30 AO). ELSTER-Dienste werden in einer zertifizierten IT-Infrastruktur auf Basis von ISO 27001 bereitgestellt, und Daten werden nur auf deutschen Servern gespeichert.
Kann ich eine freiwillige Steuererklärung über ELSTER einreichen?
Auch wenn keine Abgabepflicht besteht, können Sie eine freiwillige Steuererklärung über ELSTER einreichen, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten (§ 46 EStG).
Was ist die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch übermittelt werden (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 eingereicht werden.
Quellen & weiterführende Informationen
Bundesministerium der Finanzen. "ELSTER – Elektronische Steuererklärung." https://www.elster.de Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundeszentralamt für Steuern. "Zusammenfassende Meldung (ZM)." https://www.bzst.de Zugriff am 15. Januar 2025.
Bundesministerium der Finanzen. "FAQ Steuergerechtigkeit und Belegpflicht." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Gesetze im Internet. "Umsatzsteuergesetz (UStG) § 18." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html Zugriff am 15. Januar 2025.
Gesetze im Internet. "Abgabenordnung (AO) § 87a." https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__87a.html Zugriff am 15. Januar 2025.