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Was ist die eidesstattliche Versicherung?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026
Lesedauer: 9 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Im steuerlichen Ermittlungsverfahren kann die Finanzbehörde einen Beteiligten auffordern, Tatsachen an Eides statt zu versichern; dieses Mittel soll aber nur eingesetzt werden, wenn andere Möglichkeiten zur Erforschung der Wahrheit fehlen, erfolglos waren oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern.
  • Von eidesunfähigen Personen darf eine eidesstattliche Versicherung nicht verlangt werden.
  • Die festzustellenden Angaben müssen schriftlich fixiert und mindestens eine Woche vor der Aufnahme mitgeteilt werden; die Erklärung wird zur Niederschrift aufgenommen.
  • Im Vollstreckungsverfahren ist die eidesstattliche Versicherung mit der Vermögensauskunft verbunden, wenn eine Forderung trotz Zahlungsaufforderung nicht binnen zwei Wochen vollständig beglichen wird.
  • Eine Verweigerung bleibt nicht folgenlos: Im Ermittlungsverfahren sind nachteilige Folgerungen bis hin zur Schätzung möglich; im Vollstreckungsverfahren kommen bei Nichterscheinen oder grundloser Verweigerung Haft zur Erzwingung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis in Betracht.

eidesstattliche Versicherung Definition

Die eidesstattliche Versicherung ist im steuerlichen Verfahrensrecht die förmliche Erklärung, dass gemachte Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Im Ermittlungsverfahren ist sie als Versicherung an Eides statt in § 95 AO geregelt; im Vollstreckungsverfahren ist sie mit der Vermögensauskunft nach § 284 Abs. 3 AO verknüpft.

Wie wird die eidesstattliche Versicherung berücksichtigt?

Im Ermittlungsverfahren

Im steuerlichen Ermittlungsverfahren kann die Finanzbehörde einen Beteiligten auffordern, die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt zu versichern § 95 Abs. 1 Satz 1 AO. Dieses Mittel ist subsidiär: Es soll nur verlangt werden, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, zu keinem Ergebnis geführt haben oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern § 95 Abs. 1 Satz 2 AO.

Die Angaben, deren Richtigkeit versichert werden soll, sind schriftlich festzustellen und dem Beteiligten mindestens eine Woche vor der Aufnahme mitzuteilen § 95 Abs. 3 Satz 1 AO. Die Erklärung wird zur Niederschrift aufgenommen; zuständig sind der Behördenleiter, sein ständiger Vertreter sowie entsprechend qualifizierte oder schriftlich ermächtigte Bedienstete § 95 Abs. 2 AO. Vor der Aufnahme muss über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und über die strafrechtlichen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben belehrt werden § 95 Abs. 4 AO.

Im Vollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren wird die eidesstattliche Versicherung relevant, wenn der Vollstreckungsschuldner eine Forderung nicht binnen zwei Wochen begleicht, nachdem ihn die Vollstreckungsbehörde unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft zur Zahlung aufgefordert hat § 284 Abs. 1 Satz 1 AO. Im Termin erstellt die Vollstreckungsbehörde ein elektronisches Vermögensverzeichnis; anschließend hat der Vollstreckungsschuldner an Eides statt zu versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind § 284 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 Satz 1 AO.

Die Ladung ist dem Vollstreckungsschuldner selbst zuzustellen; der Termin soll nicht vor Ablauf eines Monats nach Zustellung bestimmt werden § 284 Abs. 6 Satz 1 und 2 AO. Innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der Vermögensauskunft besteht grundsätzlich keine Pflicht zu einer erneuten Vermögensauskunft, es sei denn, es ist anzunehmen, dass sich die Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben § 284 Abs. 4 Satz 1 AO.

Sonderfall bei gepfändeten Forderungen

Wird wegen einer gepfändeten Forderung vollstreckt und verweigert der Vollstreckungsschuldner die nötige Auskunft, kann die Vollstreckungsbehörde verlangen, dass er die Angaben zu Protokoll gibt und an Eides statt versichert § 315 Abs. 2 Satz 2 AO. Werden die erforderlichen Urkunden nicht vorgefunden, kann außerdem verlangt werden, dass der Vollstreckungsschuldner an Eides statt versichert, die Urkunden nicht zu besitzen und ihren Verbleib nicht zu kennen § 315 Abs. 3 Satz 1 AO.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Teilzahlung reicht nicht aus

Die Forderungshöhe ist im Beispiel frei gewählt. Entscheidend ist nicht der Betrag, sondern ob der Rückstand binnen zwei Wochen vollständig beglichen wird.

Rechnung: 5.000,00 € − 1.000,00 € = 4.000,00 €.

SchrittBetrag
Rückständige Steuer5.000,00 €
Zahlung binnen zwei Wochen− 1.000,00 €
Offene Forderung4.000,00 €

Ergebnis: Bleibt nach Ablauf der Zweiwochenfrist eine Forderung offen, kann die Vollstreckungsbehörde die Vermögensauskunft verlangen; die eidesstattliche Versicherung gehört dann nach § 284 Abs. 3 Satz 1 AO dazu.

Beispiel 2: Vollständige Zahlung innerhalb der Frist

Auch hier ist der Betrag frei gewählt. Rechtlich maßgeblich ist die vollständige Tilgung binnen zwei Wochen.

Rechnung: 8.500,00 € − 8.500,00 € = 0,00 €.

SchrittBetrag
Rückständige Steuer8.500,00 €
Zahlung binnen zwei Wochen− 8.500,00 €
Offene Forderung0,00 €

Ergebnis: Ist die Forderung binnen zwei Wochen vollständig beglichen, fehlt die tatbestandliche Voraussetzung des § 284 Abs. 1 Satz 1 AO für die Vermögensauskunft.

Beispiel 3: zweijährige Sperrwirkung nach bereits abgegebener Vermögensauskunft

Rechnung: 15.05.2025 + 2 Jahre = 15.05.2027.

SchrittZeitpunkt
Abgabe der Vermögensauskunft15.05.2025
Sperrwirkung nach § 284 Abs. 4 Satz 1 AO+ 2 Jahre
Ende der Sperrwirkung15.05.2027

Ergebnis: Vor dem 15.05.2027 ist eine erneute Vermögensauskunft nur geschuldet, wenn anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben.

Ausnahmen und Besonderheiten

Subsidiarität im Ermittlungsverfahren: Die Finanzbehörde soll eine eidesstattliche Versicherung nur fordern, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit fehlen, erfolglos geblieben sind oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern § 95 Abs. 1 Satz 2 AO.

Persönliche Grenzen: Von eidesunfähigen Personen darf eine eidesstattliche Versicherung nicht verlangt werden § 95 Abs. 1 Satz 3 AO. Angehörige haben ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht § 101 AO. Bestimmte Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer können die Auskunft in den gesetzlich geregelten Fällen verweigern § 102 AO. Personen, die nicht Beteiligte sind, können einzelne Antworten verweigern, wenn sie sich oder einen Angehörigen der Gefahr straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung aussetzen würden § 103 AO.

Keine Erzwingung im Ermittlungsverfahren: Die Versicherung an Eides statt nach § 95 AO kann nicht nach § 328 AO erzwungen werden § 95 Abs. 6 AO. Eine Weigerung bleibt aber verfahrensrechtlich riskant, weil nach dem Anwendungserlass zu § 95 AO nachteilige Folgerungen gezogen werden können und § 162 Abs. 2 Satz 1 AO die Schätzung bei verweigerter Versicherung an Eides statt ausdrücklich nennt.

Besonderheiten der Vollstreckung: Im Vollstreckungsverfahren ist die eidesstattliche Versicherung nicht mehr isoliert ermessensabhängig, sondern mit der Vermögensauskunft verknüpft. Der BFH hat klargestellt, dass nach der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage keine gesonderte Ermessensentscheidung über die eidesstattliche Versicherung mehr erforderlich ist.

Vorteile

  • subsidiäres Beweismittel: Im Ermittlungsverfahren soll die eidesstattliche Versicherung erst eingesetzt werden, wenn andere Wahrheitsforschungsmittel nicht ausreichen.

  • formalisierte Niederschrift: Schriftliche Feststellung, Vorabmitteilung, Belehrung und Unterschrift sichern einen klaren Verfahrensablauf.

  • klare Verantwortlichkeit: Der Erklärende bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben ausdrücklich und persönlich.

  • geordnete Vollstreckung: Bei offenen Steuerforderungen unterstützt die eidesstattliche Versicherung ein belastbares Vermögensverzeichnis.

  • begrenzte Wiederholung: Nach abgegebener Vermögensauskunft besteht grundsätzlich für zwei Jahre Schutz vor einer erneuten Auskunft, solange keine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse anzunehmen ist.

Nachteile

  • erhöhtes Strafrisiko: Unrichtige oder unvollständige Versicherungen können strafrechtliche Folgen auslösen.

  • umfassende Offenlegung: Im Vollstreckungsverfahren müssen die für das Vermögensverzeichnis erforderlichen Angaben vollständig gemacht werden.

  • prozessuale Nachteile: Die Verweigerung im Ermittlungsverfahren kann zu nachteiligen Folgerungen und zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen führen.

  • zwangsnahe Vollstreckung: Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder grundloser Verweigerung der Vermögensauskunft kann Haft zur Erzwingung beantragt werden.

  • registerrelevante Folgen: Unter den Voraussetzungen des § 284 Abs. 9 AO kann eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet werden.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Die eidesstattliche Versicherung ist im Steuerrecht kein allgemeiner Standard, sondern ein besonders formalisiertes Mittel für klar umrissene Situationen. Im Ermittlungsverfahren dient sie der Absicherung streitiger Tatsachen und darf nur subsidiär eingesetzt werden. In der Vollstreckung ist sie eng mit der Vermögensauskunft verbunden und kann deutliche Folgen auslösen. Wer mit ihr konfrontiert wird, sollte deshalb sauber zwischen § 95 AO, § 284 AO und dem Sonderfall des § 315 AO unterscheiden, weil Voraussetzungen, Rechte und Folgen jeweils unterschiedlich sind.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen eidesstattlicher Versicherung und Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist die inhaltliche Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Die eidesstattliche Versicherung ist die förmliche Bestätigung, dass diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden. Im Vollstreckungsverfahren greifen beide Schritte ineinander; im Ermittlungsverfahren kann eine Versicherung an Eides statt auch ohne Vermögensauskunft verlangt werden.

Wann darf das Finanzamt eine eidesstattliche Versicherung verlangen?

Im Ermittlungsverfahren kommt sie nur subsidiär in Betracht, wenn andere Mittel zur Erforschung der Wahrheit nicht vorhanden sind, kein Ergebnis gebracht haben oder unverhältnismäßig wären. Im Vollstreckungsverfahren wird sie relevant, wenn eine Forderung nach Zahlungsaufforderung nicht binnen zwei Wochen vollständig beglichen wird. Bei gepfändeten Forderungen kann sie außerdem nach § 315 AO verlangt werden.

Wer darf die Versicherung an Eides statt aufnehmen?

Im Ermittlungsverfahren nehmen der Behördenleiter, sein ständiger Vertreter sowie Bedienstete mit Befähigung zum Richteramt die Erklärung auf; andere Bedienstete benötigen eine schriftliche Ermächtigung. Im Vollstreckungsverfahren ist die örtlich zuständige Vollstreckungsbehörde für die Vermögensauskunft zuständig.

Welche Verweigerungsrechte gibt es?

Angehörige können sich auf das Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht berufen. Für bestimmte Berufsgeheimnisträger bestehen gesetzliche Auskunftsverweigerungsrechte. Nicht beteiligte Personen dürfen einzelne Antworten verweigern, wenn sie sich oder Angehörige der Gefahr einer Straf- oder Bußgeldverfolgung aussetzen würden.

Was passiert, wenn die Abgabe verweigert wird?

Im Ermittlungsverfahren kann die Versicherung an Eides statt zwar nicht nach § 328 AO erzwungen werden, die Weigerung kann aber nachteilige Folgerungen und eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach sich ziehen. Im Vollstreckungsverfahren kann bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder grundloser Verweigerung der Vermögensauskunft Haft zur Erzwingung beantragt werden.

Wie oft kann eine erneute Vermögensauskunft verlangt werden?

Grundsätzlich besteht innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe einer Vermögensauskunft keine Pflicht zu einer erneuten Vermögensauskunft. Eine Ausnahme gilt, wenn anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben.

Welche strafrechtlichen Folgen drohen bei falschen Angaben?

Eine bewusst falsche Versicherung an Eides statt vor einer zuständigen Behörde ist nach § 156 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Bei fahrlässiger falscher Versicherung an Eides statt sieht § 161 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.

Quellen

  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, § 95 Versicherung an Eides statt, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, AEAO zu § 95, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, § 108 Fristen und Termine, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Bundesministerium der Finanzen, Amtliches AO-Handbuch 2025, §§ 101 bis 103 AO, abgerufen am 10. März 2026. Bundesministerium der Finanzen
  • Strafgesetzbuch, §§ 156 und 161, abgerufen am 10. März 2026. Gesetze im Internet
  • Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2016, VII B 60/15, abgerufen am 10. März 2026. Bundesfinanzhof

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.