Der Handel mit Kryptowährungen wird immer alltäglicher. Allerdings muss auf diese virtuellen Währungen wie Bitcoin oder Ether in manchen Fällen Steuer gezahlt werden, zum Beispiel dann, wenn die Währung über die Börse gehandelt und mit Gewinn verkauft wird. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche steuerlichen Aspekte wann gelten und was Sie im Einzelfall beachten müssen.
- Warum sind Bitcoins und Co. keine Währung?
- Welche Arten von Kryptowährungen gibt es?
- Muss ich Krypto-Gewinne versteuern?
- Wie berechne ich die Gewinne aus dem Kryptohandel?
- Wie können Krypto-Steuern gespart werden?
- Was passiert, wenn Kryptowährungen nicht versteuert werden?
- Krypto-Steuer – so füllen Sie die Steuererklärung aus
- Fazit
Alles auf einen Blick:
- Die Gewinne aus Kryptos zählen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sie unterliegen somit auch nicht der Abgeltungssteuer.
- Es handelt sich um private Veräußerungsgeschäfte, die dem privaten Steuersatz unterliegen.
- Der persönliche Steuersatz kann zwischen 0 und 45 Prozent liegen.
- Wenn Sie die Kryptowährungen erst nach mehr als 365 Tagen verkaufen, müssen Sie den Gewinn nicht versteuern (einjährige Haltefrist).
- Zusätzlich sind Gewinne aus Kryptohandel bis zu einer Grenze von 999 Euro steuerfrei.
- Der Tausch von Krypto-Währungen kann steuerpflichtig sein.
Warum sind Bitcoins und Co. keine Währung?
Auch, wenn häufig von Kryptowährungen die Rede ist, sie sind eigentlich keine Währung, sondern eine virtuelle Werteinheit. Das bedeutet, diese „Münzen“ werden nicht von einer zentralen öffentlichen Stelle ausgegeben, es handelt sich also um kein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel, sondern um ein digitales Zahlungsmittel auf der Grundlage eines Blockchain-Systems. Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht handelt es sich um „Finanzinstrumente“, bei denen gilt: Die Aussicht auf eine hohe Rendite bei Veräußerung ist mit reichlich Risiko verbunden. Denn der Wert bemisst sich ausschließlich danach, was die Anleger dafür bereit sind zu zahlen. Gezahlt wird mithilfe einer digitalen Geldbörse, einem Wallet, das man zum Beispiel auf dem Smartphone haben kann.
Was ist eine Blockchain?
Eine Blockchain ist vereinfacht gesagt eine Kette von digitalen Datenblöcken. In jedem Block werden Transaktionen zusammengefasst. Diese Datenketten sind auf einer Vielzahl dezentral vernetzter Rechner gleichzeitig gespeichert. Alle Ketten überwachen sich gegenseitig, jede Transaktion wird aufgezeichnet, Manipulationen sind damit fast auszuschließen. Das System wird als transparent und sicher angesehen. Bitcoin und Ethereum zum Beispiel sind Layer-1-Blockchains, das heißt, es handelt sich um die Basis, auf der andere Blockchain-Netzwerke aufgebaut sein können.
Was ist Staking?
Beim Staking handelt es sich um passives Einkommen. Man verdient Geld, indem man die Kryptowährung dem Netzwerk des jeweiligen Krypto-Projekts zur Verfügung stellt und sie für den Handel so geblockt ist. Die Prämien beim Staking, die Staking Rewards, sind deutlich effektiver als die klassischen Bankzinsen.
Was ist Mining?
Das Mining – zu Deutsch: Schürfen – ist ein Prozess, bei dem unter anderem neue Krypto-Coins erzeugt werden und der notwendig ist, um ein Blockchainsystem aufrechtzuerhalten. Was man dafür braucht, ist vor allem Rechenleistung. Und die wiederum kostet viel Strom. Um den Minern trotzdem einen Anreiz zu bieten, wird eine Vergütung ausgezahlt. Unterschieden wird zwischen Solomining, Poolmining und Cloudmining, bei dem externe Rechnerleistung zugekauft oder angemietet wird.
Welche Arten von Kryptowährungen gibt es?
Es handelt sich immer um digitale Token, die elektronisch getauscht werden können. Diese „Münzen“ werden nicht von einer offiziellen Stelle ausgegeben wie das Bargeld, sondern von einem Computernetzwerk generiert. Heute gibt es zahlreiche digitale Assets mit unterschiedlichen technischen Profilen und für unterschiedliche Verwendungszwecke.
Bitcoins
Der Bitcoin war die weltweit erste Kryptowährung (eingeführt 2009) und ist heute die mit der größten Community. Transaktionen mit dem digitalen Zahlungsmittel können ohne das Zutun von Banken global in elektronischer Form durchgeführt werden. Die Idee dahinter: eine nichtstaatliche und nichtkontrollierte Ersatzwährung. Die Schöpfung neuer Bitcoins erfolgt über ein vorbestimmtes mathematisches Verfahren innerhalb eines Computernetzwerks, der Prozess, der als „Mining“ bezeichnet wird.
Altcoins
Altcoins sind kurz nach dem Bitcoin entstanden. Zu den bekanntesten gehören Litecoin aus dem Jahr 2011 und Ether aus dem Jahr 2015. Altcoins sind im Prinzip alle Kryptowährungen, die keine Bitcoins sind. Der Begriff setzt sich zusammen als „alternative“ und „coin“.
Stablecoins
Der Wert eines Stablecoins ist an ein anderes Gut gekoppelt wie zum Beispiel Gold. So soll der Wert über eine längere Zeit erhalten bleiben, was die Akzeptanz bei Transaktionen fördert. Stablecoins eignen sich besonders für den Handel mit anderen Kryptowährungen, da so die Transaktion nicht über das klassische Bankkonto abgewickelt werden muss. Die bekanntesten Stablecoins sind Tether (USDT), DAI und Binance USD.
NFT
NFT bedeutet Non-Fungible Token, also sozusagen eine nicht-austauschbare Wertmarke. Es handelt sich um ein digitales Zertifikat, das auf einen meist virtuellen, bestimmten Gegenstand verweist, wie etwa das Original eines digitalen Kunstwerks. Man ist dann etwa (Mit-)Eigentümer eines Pixelbilds, wie zum Beispiel eines Cryptopunks oder digitaler Musik.
Muss ich Krypto-Gewinne versteuern?
Wer mit Bitcoin und Co handelt, muss Steuern zahlen. Und zwar muss er das Ganze dann steuerlich geltend machen, wenn er die Kryptowährung innerhalb eines Jahres für bares Geld verkauft. Aber auch, wenn er Gewinne wieder in Altcoins tauscht. Diese Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, denn das höchste deutsche Finanzgericht sieht die Währung als „sonstige Wirtschaftsgüter“ an. Werden die Krypto-Gewinne aus einem solchen digitalen Handel nicht in der Steuererklärung angegeben, entspricht das dem Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Wie werden Gewinne aus dem Kryptohandel besteuert?
Solche Gewinne mit dem „Internetgeld“ sind nicht steuerfrei, werden aber bei privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Steuererklärung anders behandelt als zum Beispiel Gewinne aus einem Aktienhandel. Denn dabei handelt es sich um Einkünfte aus einem Kapitalvermögen. Hier liegt ein entscheidender Vorteil für die Coin-Liebhaber: Es fällt keine Abgeltungssteuer an.
Die Transaktion mit virtuellen Währungen fällt unter private Veräußerungsgeschäfte. Wichtig ist hier die Haltedauer, wobei eine einjährige Spekulationsfrist vorgegeben ist. Behält man seine Bitcoins also mindestens 365 Tage in seinem Wallet, dann ist der Verkauf beziehungsweise dessen Gewinn nicht steuerpflichtig. Werden sie vorher verkauft, dann greift der persönliche Steuersatz und der kann zwischen 0 und 45 Prozent liegen. Für alle Anleger gilt, dass eine Freigrenze bei Krypto-Einkünften von 999 Euro greift. Das bedeutet, ab diesem Betrag wird der gesamte Veräußerungsgewinn besteuert. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Zertifikaten unterliegen einer festen Steuer (25 Prozent).
Muss ich Einnahmen aus dem Staking auch versteuern?
Am häufigsten wird Staking durchgeführt mit Ethereum (ETH), Solana (SOL) und Cardano (ADA). Liegen die Einnahmen durch Staking unter 256 Euro pro Jahr, dann sind sie steuerfrei, ansonsten unterliegen Staking Rewards der Steuerpflicht. Hier wird nochmal unterschieden zwischen passivem und aktivem Staking. Letzteres gilt als gewerbliche Tätigkeit und unterliegt damit der Gewerbesteuer, während Ersteres unter die Einkommenssteuer fällt, weil es sich um eine private Aktion handelt.
Es zählt für die Versteuerung der Marktwert der Coins zu dem Zeitpunkt, zu dem sie als Reward erhalten werden. Daher ist es entscheidend für die spätere Steuerzahlung, den Zeitpunkt des Erhalts genau zu dokumentieren, da es dieser Wert ist, der zur Ermittlung der Steuer herangezogen wird.
Es gibt aber noch einen zweiten Zeitpunkt der Besteuerung und zwar dann, wenn innerhalb eines Jahres nach Erhalt verkauft wird und Gewinn anfällt.
Müssen Einnahmen aus dem Mining versteuert werden?
In einigen Ländern ist das Mining verboten. In Deutschland ist es erlaubt, aber der Zugewinn des privaten Vermögens ist steuerpflichtig, er muss in die Steuererklärung eingetragen werden unter „Sonstige Einkünfte“ genau wie das Staking. Das Krypto-Mining ist steuerlich aber noch komplexer. Wer es gewerblich betreibt, muss diese Tätigkeit innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Umsatzsteuerpflichtig allerdings ist das Mining nicht, dafür auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Wer nur nebenbei ein bisschen schürft, gibt die Erträge bei der Einkommenssteuererklärung an. Auch hier gilt für die Steuer die Grenze von 256 Euro pro Jahr.
Eine Hilfe bei der Besteuerung kann ein Tool für die Krypto-Steuer darstellen, besser und sicherer aber ist in solch komplexen steuerlichen Dingen immer die Auskunft eines Steuerberaters. Er ist über die neuesten Entwicklungen informiert und kann entsprechend beraten. Erste Auskünfte erteilt auch das örtliche Finanzamt.
Welche Regeln gelten für Betriebsvermögen?
Handelt ein Unternehmen mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen, wird eine Veräußerung ebenfalls besteuert. Hier wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Buchwert angesetzt. Die Gewinne unterliegen der Körperschaft- oder Einkommensteuer und der Gewerbesteuer und können eventuell mit Krypto-Verlusten gegengerechnet werden. In dem Fall, dass Unternehmen gewerblich mit dieser Währungsform handeln, bringt die einjährige Haltedauer keine Vorteile. Die Kryptocoins gehören zum Betriebsvermögen und müssen entsprechend versteuert werden.
Im Falle von unternehmerischem Handel mit Bitcoin und Co. sollten Sie sich auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters holen, da der Teufel hier sehr schnell im Detail stecken kann.
Wie berechne ich die Gewinne aus dem Kryptohandel?
Für die Gewinnberechnung muss der Anschaffungspreis vom Veräußerungspreis abgezogen werden. Doch wie sieht es aus, wenn Sie beispielsweise Bitcoins in mehreren Schritten gekauft haben und in Schritten auch wieder verkaufen möchten? Schließlich gibt es nicht nur beim Preis tagesabhängige Unterschiede, sondern es wird auch auf den Krypto-Börsen wie Coinbase, Relai oder Kraken zu unterschiedlichen Preisen gehandelt.
Hier gibt es mehrere Methoden, wobei wir Ihnen die zwei wichtigsten vorstellen möchten:
- First-in-First-out-Methode (FIFO-Methode)
Bei der FIFO-Methode wird davon ausgegangen, dass Sie beispielsweise den Bitcoin, den Sie als erstes gekauft haben, auch als erstes wieder zum Verkauf anbieten. Es handelt sich dabei um die Variante, die vom Finanzamt auf jeden Fall akzeptiert wird – bei lückenloser Dokumentation. - Last-in-First-out-Methode (LIFO-Methode)
In diesem Fall werden die zuletzt gekauften Kryptos als erstes wieder verkauft. Hier sollten Sie vorher mit dem zuständigen Finanzamt abklären, ob das akzeptiert wird.
Wie können Krypto-Steuern gespart werden?
Es gibt einige Möglichkeiten, mit denen Sie beim Verkauf von Kryptowährungen Steuern sparen können.
Zum einen profitieren Sie von einer Freigrenze von 256 bei Rewards beziehungsweise 999 Euro beim klassischen Verkauf und zum anderen können Sie sich die Spekulationsfrist zunutze machen. Verkaufen Sie die Kryptowährungen erst nach 365 Tagen, fallen überhaupt keine Steuern an – der Handel und die Kryptogewinne sind dann steuerfrei. Aus diesem Grund sollten Sie sehr genau überprüfen, welche Art der Verkaufsmethode Sie verwenden möchten.
Was passiert, wenn Kryptowährungen nicht versteuert werden?
Wenn Sie Kryptowährungen nicht oder nicht richtig versteuern, handelt es sich dabei schlichtweg um Steuerhinterziehung. Es droht dann entweder eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Wie hoch die Strafe ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Vergehen. Außerdem müssen Sie die hinterzogenen Steuern samt Zinsen und Verspätungszuschlägen nachzahlen.
Krypto-Steuer – so füllen Sie die Steuererklärung aus
Bei Gewinnen aus dem Kryptohandel handelt es sich um „Sonstige Einkünfte“. Entsprechend ist im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung die Anlage SO auszufüllen. Dort können Sie sowohl die Gewinne als auch die Verluste eintragen. Mussten die Gewinne früher noch unter „Andere Wirtschaftsgüter“ eingetragen werden, so fallen Sie seit 2023 unter den Abschnitt „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“.
Gebe ich Verluste auch bei der Steuererklärung an?
Aus Gründen der Vollständigkeit sollten Sie es in der Steuererklärung auch dann abgeben, wenn Sie Verluste aus Krypto gemacht haben. Sie können Verluste aus dem Trade auch mit den Gewinnen aus dem vorherigen Jahre verrechnen. Auch hier empfehlen wir, auf das Fachwissen eines Steuerberaters zu setzen.
Kann ich Werbungskosten bei der Krypto-Steuer absetzen?
Sie können anfallende Kosten zum Beispiel für das Konto bei der Krypto-Börse oder das Wallet bei der Steuer verrechnen.
Was gilt für Bitcoin-ETFs?
Sie sind aktuell (Stand Dezember 2024) in Europa noch nicht zugelassen, in Amerika allerdings schon und damit ist es durchaus möglich, über ausländische Broker zu agieren. Hier allerdings fällt eine sogenannte Quellensteuer an. Im Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens kann diese mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden. Die Tatsache, dass überhaupt mit ETFs ein Schritt in Richtung Öffnung gemacht wurde, der Bitcoin somit „salonfähig“ gemacht wurde, wird in anderen Ländern aufmerksam verfolgt. Das sorgt auch in der breiten Bevölkerung für mehr Interesse, denn eine Entwicklung in diese Richtung würde Kleinanlegern eine gewisse Sicherheit beim Bitcoin-Kauf bieten. Wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis diese Anlageform auch hier bei uns möglich ist. Und dann auch entsprechend unter anderem mithilfe der Kapitalertragsteuer versteuert werden muss.
Fazit
Krypto-Steuern sind ein Thema, das sehr viel Fachwissen benötigt. Umso wichtiger ist es, sich hier professionelle Hilfe zu holen. Zum einen, um keinen Fehler zu machen – denn ein solcher kann mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden – und zum anderen, um alle Sonderregelungen optimal zu nutzen. Das gilt für private Anleger, aber noch viel mehr für solche, die gewerblich mit dieser Währungsform handeln.