Wenn Sie bisher in Aktien oder Fonds investiert haben, dann führte Ihre Bank die fällige Kapitalertragsteuer – auch Abgeltungsteuer genannt – direkt ans zuständige Finanzamt ab. Bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist es deutlich komplizierter. Die zu versteuernden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie selbst ausrechnen und steuerlich geltend machen oder Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen und sich Steuern zurückholen. Wenn Sie es geschickt machen, dann können Sie einiges sparen.
Alles auf einen Blick:
- Gewinne aus Verkäufen aus Bitcoin und Co. sind bis zu einer Freigrenze von 999 Euro steuerfrei.
- Auf Rewards müssen Sie bis zu einer Freigrenze von 256 Euro keine Steuern zahlen.
- Die Spekulationsfrist liegt bei 365 Tagen (einjährige Haltepflicht). Halten Sie die Kryptowährung so lange und verkaufen Sie erst nach einem Jahr mit Gewinn, müssen Sie den Gewinn nicht versteuern.
- Verkaufen Sie innerhalb der Spekulationsfrist in privaten Veräußerungsgeschäften mit Gewinn, wird dieser zu Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Der liegt zwischen 0 und 45 Prozent, je nachdem, wie viel Sie verdienen beziehungsweise einnehmen.
- Es gibt verschiedene Gewinnermittlungsmethoden, die sich jeweils unterschiedlich auf die Steuern auswirken können.
Wann sind Kryptowährungen steuerpflichtig?
Anders als bei Aktiengewinnen handelt es sich bei Gewinnen, die Sie mit Kryptowährungen wie Bitcoins erzielen, nicht um Kapitalerträge, die im Rahmen der Abgeltungssteuer gehandhabt werden, sondern um Beträge die steuerlich als „Sonstige Wirtschaftsgüter“ behandelt werden. Wie Sie die Gewinne aus Kryptowährungen versteuern müssen, hängt unter anderem davon ab, welchen Steuersatz Sie haben. Denn die Besteuerung erfolgt bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen nach dem persönlichen Steuersatz. Dieser kann bei 0 Prozent liegen, aber, wenn Sie besonders gut verdienen auch bei 45 Prozent. Wenn Sie allerdings gewerblich mit Bitcoin und Co. handeln, greifen andere Regeln und damit etwa auch die Gewerbesteuer.
Was ist die Spekulationsfrist?
Die Spekulationsfrist greift nur bei Privatpersonen und nicht bei Gewerbetreibenden. Sie gibt Aufschluss darüber, ob auf den erzielten Gewinn Steuern gezahlt werden müssen oder nicht. Ob der Kryptogewinn steuerfrei ist, hängt also davon ab, wie lange Sie den Bitcoin in Ihrem Wallet halten. Liegt er dort länger als 365 Tage (einjährige Haltefrist), unterliegen die Gewinne nicht der Steuer. Verkaufen Sie auch nur einen Tag eher, müssen die Gewinne im Rahmen der Einkommensteuer komplett versteuert werden.
Wann sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei?
- Wenn die Kryptowährungen vor dem Verkauf beziehungsweise Handel länger als ein Jahr gehalten werden.
- Steuerfreiheit gibt es bei Gewinnen aus dem Kryptohandel bis zu einer Freigrenze von 999 Euro. Wird diese auch nur um einen Euro überschritten, muss bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr der gesamte Gewinn versteuert werden.
- Es besteht die Möglichkeit, Kryptoverluste in der Steuererklärung geltend zu machen und auch hierdurch Steuern zu sparen. Die Verluste werden in diesem Fall mit bisherigen Gewinnen verrechnet.
- Werden Kryptowährung gegen andere Werte eingetauscht, fallen Steuern an.
- Handelt es sich um einen Rewards-Gewinn, dann liegt die Freigrenze bei 256 Euro pro Jahr.
Entscheiden Sie sich dazu, Waren oder Dienstleistungen von den Kryptogewinnen zu bezahlen, ist auch dies steuerlich relevant. Wenn Sie innerhalb der Spekulationsfrist Waren oder Dienstleistungen kaufen, werden entsprechend Steuern fällig, denn es ist dem Finanzamt egal, ob Bitcoin und Co. an die Börse oder an einen Dienstleister verkauft werden. Dies greift nicht, wenn der Kauf der Kryptowährung nach Einhaltung der Spekulationsfrist erfolgt.
Über Einzelheiten rund um die Steuererklärung und Kryptowährungen wie Bitcoin sollten Sie sich am besten von einem Steuerberater beraten lassen, denn es können zahlreiche persönliche Faktoren eine Rolle spielen.c
Was gilt, wenn ich Kryptowährung verschenken oder spenden möchte?
Wenn Sie Kryptowährung spenden möchten, ist dies natürlich möglich. Für die Spende eines Token fallen keine Steuern an. Allerdings gibt es auch nicht die Möglichkeit, die Spende im Rahmen der Einkommensteuer zu Ihren Gunsten geltend zu machen, wie es bei klassischen Spenden der Fall wäre. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass Sie zum Nachweis eine Quittung benötigen würden, die Sie jedoch derzeit von kaum einer Organisation erhalten dürften – da das dem Ursprungsgedanken von Bitcoin und Co. widerspricht: freier Handel ohne staatliche Kontrolle.
Kryptowährungen fallen unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer, sofern die Freibeträge überschritten wurden. Der Bewertungszeitraum ist dabei relevant, stirbt jemand, ist es der Todestag. Das Gleiche gilt auch für Schenkungen von Kryptowährungen, wobei hier natürlich ein Spielraum besteht. Am besten verschenkt man die „Münzen“ zu einem Zeitpunkt, zu dem sie wenig wert sind – was sich von Tag zu Tag gravierend ändern kann.
Steuerliche Freibeträge gelten auch bei Kryptowährungen in folgenden Fällen:
- Schenkungen bis zu einem Betrag von 20.000 Euro sind für den Beschenkten steuerfrei
- handelt es sich um einen Ehepartner, liegt die Freigrenze für die Besteuerung bei 500.000 Euro, je Kind bei 400.000 Euro
Bei Schenkungen gibt es eine Frist von zehn Jahren. Angenommen Sie verschenken heute an einen Freund Bitcoins im Wert von 20.000 Euro. Dann dürften Sie an diesen Freund in den nächsten zehn Jahren kein weiteres Geld verschenken. Verschenken Sie jedoch heute Bitcoins im Wert von 5.000 Euro und in acht Jahren nochmal im Wert von 15.000 Euro, dann müssen keine Krypto-Steuern gezahlt werden.
Gelten diese Regeln für alle Formen von Krypto-Währungen?
Auf Gewinne durch Bitcoin und Co. müssen Sie immer dann keine Steuer zahlen, wenn die oben genannten Punkte zutreffen. Eine Besonderheit gibt es hinsichtlich der Krypto-Derviate, wenn Sie also beispielsweise Futures handeln. In diesem Fall handelte es sich um klassische Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Eine einjährige Spekulationsfrist gibt es nicht. Sie können zusätzlich bestimmte Kosten als Werbungskosten eintragen, wie Börsengebühren oder Kosten für notwendige Software.
Sind auch Gewinne aus dem Staking steuerfrei?
Sie müssen auch hier keine Steuern zahlen, wenn Sie die Spekulationsfrist einhalten. Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres, gelten für das Staking und das Mining die folgenden steuerlichen Regeln:
- Staking- und Mining-Einkommen (Rewards) sind bis zu einer Freigrenze von 256 Euro steuerfrei.
- Staking- und Mining-Gewinne sind bis zu einer Freigrenze von 999 Euro steuerfrei.
Was ist in der Steuererklärung wichtig?
Gewinne und Verluste aus dem Kryptohandel sind immer in der Einkommensteuererklärung anzugeben, und zwar entweder in der Anlage SO (virtuelle Währung und/oder sonstige Token) oder in der Anlage KAP. Teilweise kann es sogar notwendig sein, beide Anlagen auszufüllen, nämlich dann, wenn Sie nicht nur mit klassischen Kryptos handeln, sondern auch mit Krypto-Derivaten.
Müssen die Gewinne nach einem Jahr noch angegeben werden?
Alles, was nicht steuerpflichtig ist, muss normalerweise nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Dies greift auch, wenn Sie sich innerhalb der Freigrenzen bewegen. Allerdings raten wir aus Sicherheitsgründen dazu, die Gewinne auch in diesem Fall anzugeben oder mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Gerade bei Kryptogewinnen herrscht seitens der Finanzämter oft noch Ratlosigkeit, sodass es zu Problemen kommen kann. Wenn Sie alles in der Steuererklärung angeben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Fazit
Wenn Sie die Spekulationsfrist einhalten, sind Kryptogewinne nicht steuerpflichtig. Gleiches gilt für das Mining und Staking. Zudem gibt es Freigrenzen, die bei 256 Euro für Rewards und bei 999 Euro für den klassischen Krypto-Handel gelten. Alle Gewinne und Verluste sollten aber in der Steuererklärung angegeben werden, eventuell lassen Sie sich sogar gegenrechnen. Da das Thema sehr komplex und teilweise auch für die Finanzämter noch neu ist, sollten Sie sich beim Kryptohandel auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten lassen.