Seit der Steuererklärung 2020 ist es möglich, energetische Maßnahmen von der Steuer abzusetzen. Dabei lässt sich im Rahmen der Sanierung einiges sparen. Welche Bedingungen notwendig sind, damit Sie die Maßnahmen bei der Steuer ansetzen können und wie Sie dabei vorgehen müssen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.
Alles auf einen Blick:
- Energetische Sanierung können Sie von der Steuer absetzen, genau wie energetische Baubegleitung.
- Geregelt ist die Absetzbarkeit in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG).
- Die Leistungen im Rahmen der energetischen Maßnahmen sind keine außergewöhnlichen Belastungen, sondern werden in einer Extra-Anlage der Steuererklärung eingetragen.
- Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein und zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Erst dann können Sie die energetische Sanierung absetzen.
- Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und das ausführende Fachunternehmen muss zudem eine Bescheinigung darüber ausstellen. Nur dann kann die steuerliche Abschreibung genutzt werden.
Energetische Sanierung & Steuer
Eine Optimierung des energetischen Betriebs lohnt sich nicht nur für große Liegenschaften, sondern bereits fürs Einfamilienhaus. Nutzen Sie die Immobilie, bei der Sie die Sanierungsmaßnahmen durchführen, zu eigenen Wohnzwecken, dann profitieren Sie vor allem steuerlich. Allerdings: Nicht alle energetischen Maßnahmen bringen eine Steuerermäßigung.
Was kann ich bei energetischen Maßnahmen steuerlich absetzen?
- Wärmedämmung / Wärmeschutz
- Dämmung von Dachflächen
- neue Fenster (mit entsprechendem U-Wert)
- Außentüren
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage (älter als zwei Jahre)
- Einbau und Sanierung von Lüftungsanlagen
- Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Heizungserneuerung
Bei der Heizungserneuerung allerdings gilt es, sich besonders genau zu informieren. Denn nicht jede Heizungsart wird steuerlich gefördert. Am besten stellen Sie auf Erneuerbare Energien um oder setzen zumindest eine Hybridlösung ein.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung im Rahmen der energetischen Sanierung bei meiner Immobilie?
Immerhin 20 Prozent der anfallenden Kosten können Sie bei einer energetischen Sanierung von der Steuer absetzen. Die Höchstsumme liegt bei 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Die Steuerlast verringert sich über drei Jahre.
Voraussetzungen für den Steuerbonus im Rahmen energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Sie sind Eigentümer und bewohnen das begünstigte Objekt, in dem die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, selbst.
- Das Haus muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Ein Fachmann muss die planerische Begleitung übernehmen und die Arbeiten durchführen. Das ausführende Fachunternehmen muss sich dabei an die technischen Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) halten.
- Die förderfähigen Maßnahmen müssen vom ausführenden Unternehmen oder dem Energieeffizienz-Experten für das Finanzamt bescheinigt werden.
Die Steuerermäßigung beantragen Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
Voraussetzungen
Um den Steuervorteil in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel im Rahmen der Wärmedämmung, erfüllt sein.
Muss ich die Immobilie selbst bewohnen?

Die Sanierungskosten für die energetischen Sanierungsmaßnahmen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und Sie es selbst nutzen und zwar als
- Haus,
- Eigentumswohnung,
- Ferienhaus oder
- Zweitwohnung.
Wird ein Teil des Gebäudes als Arbeitszimmer genutzt, muss dessen Fläche von der Gesamtfläche abgezogen werden. Gleiches gilt, wenn es teilweise vermietet ist. Wird das Gebäude von anderen genutzt, die nichts dafür zahlen, dann macht das keinen Unterschied. Bei zahlenden Feriengästen aber zum Beispiel verwehrt das Finanzamt die Steuerermäßigung für die Sanierung.
Welche technischen Werte muss ich beachten?
Energetische Maßnahmen können Sie nur steuerlich absetzen, wenn Sie bestimmte technische Vorgaben erfüllen. Diese Vorgaben sind genau geregelt und beinhalten unter anderem Werte wie den maximalen U-Wert oder den Wärmebereitstellungsgrad, also den Wirkungsgrad eines Wärmetauschers zur Wärmerückgewinnung bei einer Lüftungsanlage.
Die technischen Anforderungen sind im Prinzip die gleichen wie bei einer Förderung durch die KfW. Auch hier gilt: Alle Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt werden, Eigenleistungen werden nicht anerkannt.
Vorgehensweise
Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine der zahlreichen Förderungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung in Anspruch zu nehmen, dann sollten Sie vorher genau rechnen und überprüfen, was sich mehr lohnt: steuerliches Absetzen oder Fördermittel.
Kann ich steuerliche Förderung mit staatlicher Förderung oder kommunaler Förderung kombinieren?
Neben steuerlicher Förderung können Sie auch staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Zum Beispiel eine KfW-Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens mit Tilgungszuschuss oder eine BAFA-Förderung. Eine Kombination von steuerlicher Förderung und staatlicher Förderung bei einer Maßnahme ist allerdings nicht möglich. Sie können aber verschiedene Möglichkeiten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen im Haus in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten im Vorfeld kann zusätzlich über die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gefördert werden.
Wo kann ich mich noch genauer über die Steuerermäßigung bei Sanierungskosten informieren?
Gezielte Fragen zu Steuerermäßigungen bei energetischen Maßnahmen beantwortet Ihnen das Finanzamt vor Ort. Das Bundesfinanzministerium hat zusätzlich zwei BMF-Schreiben veröffentlich, zu Einzelfragen des § 35c Einkommenssteuergesetz (EStG) und zu den Musterbescheinigungen, die notwendig sind. Hier finden Sie tiefergehende Informationen, welche Aufwendungen in welchem Fall bei der energetischen Gebäudesanierung genau absetzbar sind.
Wie geht das mit der Steuer?

Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Von diesem erhalten Sie mit der Rechnung auch die Bescheinigung über die fachgerechte Ausführung. Wurde ein Energieberater eingebunden, gilt auch dessen Bescheinigung. Gemeinsam mit dieser muss der Beleg für die Zahlung eingereicht werden. In Ihrer Einkommenssteuererklärung finden Sie die Anlage „Energetische Maßnahmen“. Diese füllen Sie zusätzlich aus, legen die vorher für Ihre Unterlagen kopierten Belege bei und reichen die Steuererklärung beim Finanzamt ein. Dieses teilt Ihnen dann die Steuerminderung im Rahmen des Steuerbescheids mit.
Fazit
Eine Sanierung, mit der Sie den energetischen Betrieb Ihrer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie optimieren, kann sich nicht nur aufgrund geringerer Energiekosten lohnen. Denn auch steuerlich gibt es Vorteile. Wenn Sie mehrere energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, zum Beispiel neben dem erstmaligen Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage die Wärmedämmung verbessern, können Sie Fördermittel und Steuerbonus sogar kombinieren.