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Was ist ein unrichtiger Steuerausweis?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026
Lesedauer: 5 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Ein unrichtiger Steuerausweis liegt vor, wenn in einer Rechnung ein höherer Steuerbetrag ausgewiesen wird, als gesetzlich geschuldet ist.
  • Rechtsgrundlage ist § 14c Abs. 1 UStG.
  • Der Mehrbetrag wird grundsätzlich geschuldet, auch wenn die ursprüngliche Rechnung fehlerhaft war.
  • Eine Berichtigung ist möglich; dabei ist § 17 Abs. 1 UStG entsprechend anzuwenden.
  • Fehlerfreie Rechnungsprozesse sind zentral, um Haftungs- und Korrekturrisiken zu vermeiden.

Unrichtiger Steuerausweis Definition

Ein unrichtiger Steuerausweis ist nach § 14c Abs. 1 UStG der gesonderte Ausweis eines höheren Steuerbetrags in einer Rechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung als nach dem Umsatzsteuergesetz geschuldet.

Wie wird Unrichtiger Steuerausweis berücksichtigt?

Im Umsatzsteuerverfahren wird geprüft, ob ein Fall des § 14c UStG vorliegt, welche Steuerfolgen daraus entstehen und ob eine wirksame Berichtigung vorgenommen wurde.

Gesetzliche Einordnung des unrichtigen Steuerausweises

RegelungsbereichMaßgebliche NormKernaussage
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis§ 14c UStGregelt Steuerschuld bei fehlerhaftem Steuerausweis
Ausstellung von Rechnungen§ 14 UStGbestimmt die Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Änderung der Bemessungsgrundlage§ 17 UStGregelt Berichtigungsmechanik bei steuerlichen Änderungen
Steuerbare Umsätze§ 1 UStGordnet den Grundtatbestand der Umsatzbesteuerung
Vorsteuerabzug§ 15 UStGbetrifft Folgefragen auf Empfängerseite

Ergebnis: § 14c UStG wirkt als eigenständige Steuerschuldnorm bei fehlerhaftem Steuerausweis in Rechnungen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Zu hoher Steuerbetrag in einer Rechnung

Ein Unternehmer weist in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als für den Umsatz geschuldet ist.

PrüfschrittRechtsfolge
Rechnung enthält zu hohen SteuerbetragTatbestand des § 14c Abs. 1 UStG ist eröffnet
Mehrbetrag ist gesondert ausgewiesenMehrbetrag wird geschuldet
Berichtigung erfolgt gegenüber Leistungsempfänger§ 17 Abs. 1 UStG ist entsprechend anzuwenden

Ergebnis: Ohne Berichtigung bleibt die Steuerschuld aus dem Mehrbetrag bestehen.

Beispiel 2: Unberechtigter Steuerausweis

Eine Person weist Umsatzsteuer aus, obwohl sie hierzu nicht berechtigt ist.

PrüfschrittRechtsfolge
Steuer wird unberechtigt ausgewiesen§ 14c Abs. 2 UStG greift
Ausgewiesener Betrag wurde verwendetausgewiesener Betrag wird geschuldet
Gefährdung des Steueraufkommens wird beseitigtBerichtigung kann beantragt werden

Ergebnis: Auch ohne ordnungsgemäßen Leistungstatbestand kann eine Steuerschuld aus dem Steuerausweis entstehen.

Beispiel 3: Berichtigung in der Praxis

Ein fehlerhafter Steuerausweis wird erkannt und korrigiert.

PrüfschrittRechtsfolge
Berichtigte Rechnung wird erstelltsteuerliche Korrekturbasis entsteht
Voraussetzungen des § 14c erfülltBerichtigung wird wirksam
Erklärung wird angepasstFolgewirkungen werden reduziert

Ergebnis: Eine ordnungsgemäße Berichtigung ist der zentrale Schritt zur Risikobegrenzung.

Ausnahmen und Besonderheiten

Unterschied zwischen unrichtiger und unberechtigter Ausweisung

§ 14c UStG unterscheidet klar zwischen dem zu hohen Steuerausweis bei grundsätzlich steuerbarem Umsatz und dem Ausweis ohne Berechtigung.

Berichtigung ist verfahrensabhängig

Die Berichtigung setzt eine saubere Dokumentation gegenüber dem Leistungsempfänger und gegenüber dem Finanzamt voraus.

Folgewirkungen beim Vorsteuerabzug

Fehlerhafte Rechnungen können auch auf Empfängerseite Auswirkungen auf die Vorsteuerposition haben.

Vorteile

  • klare haftungsnorm: § 14c UStG regelt die Steuerschuld aus fehlerhaftem Steuerausweis eindeutig.

  • korrigierbarkeit: Das Gesetz eröffnet einen geregelten Weg zur Berichtigung.

  • präventionswirkung: Die Norm fördert saubere Rechnungs- und Freigabeprozesse.

  • systematische verknüpfung: Berichtigung und Folgekorrekturen sind im UStG abgestimmt.

  • höhere verfahrenssicherheit: Richtige Anwendung reduziert spätere Streitfälle.

Nachteile

  • hohes risikopotenzial bei rechnungsfehlern: Bereits kleine Fehler können zusätzliche Steuerschulden auslösen.

  • administrativer korrekturaufwand: Berichtigungsvorgänge erfordern Zeit und Dokumentation.

  • mehrstufige folgeprüfungen: Leistungserbringer und Leistungsempfänger können gleichzeitig betroffen sein.

  • komplexe einzelfallabgrenzung: Tatbestandsprüfung kann rechtlich anspruchsvoll sein.

  • prüfungsschwerpunkte in der praxis: Rechnungswesen und Umsatzsteuer sind regelmäßig kontrollintensiv.

HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Der unrichtige Steuerausweis nach § 14c UStG ist ein klassisches Risiko im Rechnungswesen. Die Norm führt zu einer eigenständigen Steuerschuld für den ausgewiesenen Mehrbetrag und verlangt eine strukturierte Berichtigung, wenn Fehler auftreten. Verlässliche Rechnungsprozesse und zeitnahe Korrekturen sind daher entscheidend für rechtssichere Umsatzsteuerpraxis.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Kernfall des unrichtigen Steuerausweises?

Der Kernfall ist der Ausweis eines zu hohen Steuerbetrags in einer Rechnung nach § 14c Abs. 1 UStG.

Worin unterscheidet sich § 14c Abs. 1 von Abs. 2 UStG?

Absatz 1 betrifft den zu hohen Ausweis bei bestehendem Leistungsbezug, Absatz 2 den Ausweis ohne Berechtigung.

Kann ein fehlerhafter Steuerausweis korrigiert werden?

Ja, eine Berichtigung ist möglich; dabei ist § 17 Abs. 1 UStG entsprechend zu berücksichtigen.

Warum ist § 14 UStG in diesem Zusammenhang wichtig?

§ 14 UStG enthält die Rechnungsanforderungen, deren Einhaltung Fehler im Steuerausweis vorbeugt.

Welche praktische Folge hat ein Fehler häufig zuerst?

Typischerweise entsteht sofort zusätzlicher Korrektur- und Abstimmungsaufwand im Umsatzsteuerverfahren.

Quellen

Bundesministerium der Justiz. "§ 14c UStG – Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html Zugriff am 23. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html Zugriff am 23. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "§ 17 UStG – Änderung der Bemessungsgrundlage." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__17.html Zugriff am 23. Februar 2026.

Bundesministerium der Justiz. "§ 15 UStG – Vorsteuerabzug." https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html Zugriff am 23. Februar 2026.

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.