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Was sind Tantiemen?

Kirsten Weißbacher
Verfasst von Kirsten Weißbacher
Zuletzt aktualisiert: 11. März 2026
Lesedauer: 7 Minuten

Alles auf einen Blick

  • Tantiemen nennt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich als Arbeitslohn.
  • Nicht fortlaufend gezahlte Tantiemen sind im Lohnsteuerabzug regelmäßig sonstige Bezüge.
  • Für sonstige Bezüge berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 39b Abs. 3 EStG auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns.
  • Für den Zufluss ist bei Arbeitnehmern ohne beherrschende Gesellschafterstellung regelmäßig die tatsächliche Zahlung maßgeblich; bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern kann bereits die Fälligkeit entscheidend sein.
  • Werden Tantiemen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, ist auf Ebene des Anteilseigners § 20 EStG und auf Ebene der Kapitalgesellschaft § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wichtig.

Tantiemen Definition

Tantiemen sind vertraglich vereinbarte Zusatzvergütungen. Steuerlich nennt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Tantiemen ausdrücklich als Arbeitslohn; werden Tantiemen wegen eines Dienstverhältnisses gezahlt, gehören sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist zusätzlich zu prüfen, ob Tantiemen ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln sind.

Wie werden Tantiemen berücksichtigt?

In der Praxis knüpfen Tantiemen häufig an Gewinn oder Umsatz an. Für Arbeitnehmer und Geschäftsführer ohne Anteil an der Gesellschaft bleiben sie steuerlich Arbeitslohn, soweit sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind.

Für den Lohnsteuerabzug ist die Zahlungsweise wichtig. Nicht fortlaufend gezahlte Tantiemen sind nach R 39b.2 LStR regelmäßig sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer dafür ermittelt der Arbeitgeber nach § 39b Abs. 3 EStG auf Grundlage des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ohne diesen sonstigen Bezug.

Für den Zufluss gilt bei Arbeitnehmern ohne beherrschende Gesellschafterstellung das Zuflussprinzip. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, wird in dem Kalenderjahr bezogen, in dem er zufließt. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nimmt der BFH den Zufluss dagegen bereits mit der Fälligkeit an; Ansprüche auf Tantiemen werden regelmäßig mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig, soweit keine andere zivilrechtlich wirksame und fremdübliche Fälligkeit vereinbart ist.

Auf Ebene der Gesellschaft können betrieblich veranlasste Tantiemen nach § 4 Abs. 4 EStG Aufwand sein. Werden Tantiemen jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung; dann greift § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, und auf Ebene des Anteilseigners ist § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu beachten.

Praktische Beispiele

Die folgenden Rechenbeispiele sind vereinfacht und zeigen die vertragliche Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus Tantiemen, nicht die konkrete Lohnsteuer.

Beispiel 1: Gewinnabhängige Tantiemen im Arbeitsverhältnis

PositionRechnungBetrag
Bemessungsgrundlage200.000,00 € × 5 %10.000,00 €
Auszahlungsbetrag=10.000,00 €

Ergebnis: Der vertragliche Auszahlungsbetrag aus Tantiemen beträgt 10.000,00 €. Steuerlich bleibt die Zahlung Arbeitslohn; bei einer jährlichen Einmalzahlung wird sie regelmäßig als sonstiger Bezug behandelt.

Beispiel 2: Tantiemen mit vertraglicher Obergrenze

PositionRechnungBetrag
Gewinnabhängiger Anteil500.000,00 € × 10 %50.000,00 €
Vertragliche Obergrenze120.000,00 € × 25 %30.000,00 €
Auszahlbarer Betragkleinerer Wert30.000,00 €

Ergebnis: Trotz eines rechnerischen Anspruchs von 50.000,00 € werden wegen der vertraglichen Kappung nur 30.000,00 € ausgezahlt. Steuerlich bleibt die Zahlung Arbeitslohn, solange sie nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert wird.

Beispiel 3: Umsatzabhängige Tantiemen bei Gesellschafter-Geschäftsführern

PositionRechnungBetrag
Umsatzbasis4.000.000,00 € × 0,5 %20.000,00 €
Auszahlungsbetrag=20.000,00 €

Ergebnis: Der vertragliche Auszahlungsbetrag aus Tantiemen beträgt 20.000,00 €. Gerade diese Form ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern besonders prüfungsanfällig, weil der BFH umsatzabhängige Tantiemen in GmbH-Strukturen regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung bewertet, Ausnahmen aber bei besonderen betriebsbezogenen Gründen zulässt.

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Nicht fortlaufend gezahlte Tantiemen sind für den Lohnsteuerabzug regelmäßig sonstige Bezüge; andere Zahlungsmodelle müssen am konkreten Auszahlungsrhythmus gemessen werden.
  • Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern kann der steuerliche Zufluss schon mit der Fälligkeit eintreten und nicht erst mit der späteren Überweisung.
  • Eine vertraglich vereinbarte abweichende Fälligkeit kann anerkannt werden, wenn sie zivilrechtlich wirksam und fremdüblich ist.
  • Werden Tantiemen gesellschaftlich statt arbeitsvertraglich veranlasst, liegt steuerlich keine normale Vergütung mehr vor, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Bei umsatzabhängigen Tantiemen ist die Angemessenheit besonders sensibel; der BFH lässt Ausnahmen zu, verlangt aber besondere betriebsbezogene Gründe.

Vorteile

  • flexible Vergütung: Tantiemen ergänzen das Festgehalt um einen variablen Bestandteil.
  • klare Erfolgsanbindung: Die Vergütung lässt sich an vertraglich festgelegte Kennzahlen wie Gewinn oder Umsatz koppeln.
  • vertragliche Steuerung: Fälligkeit, Obergrenzen und Bemessungsgrundlagen können vorab genau geregelt werden.
  • unternehmernahe Vergütung: Vor allem bei Leitungsfunktionen kann die Vergütung enger an das Unternehmensergebnis angebunden werden.

Nachteile

  • schwankende Einnahmen: Die Höhe der Zahlung steht erst fest, wenn die vertragliche Bemessungsgrundlage feststeht.
  • aufwendige Abrechnung: Im Lohnsteuerabzug ist häufig eine Sonderberechnung für sonstige Bezüge nötig.
  • heikle Fremdüblichkeit: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kann eine unpassende Gestaltung zur verdeckten Gewinnausschüttung führen.
  • streitanfällige Fälligkeit: Unklare Vertragsklauseln können den Zuflusszeitpunkt und damit das Steuerjahr verschieben.
HINWEIS DER REDAKTION
Unser Steuerlexikon basiert auf dem jeweils aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Erstellung. Da sich steuerliche Regelungen dynamisch entwickeln, können spätere Anpassungen erforderlich sein. Wir verfolgen Änderungen kontinuierlich und aktualisieren die Inhalte regelmäßig. Dieses Lexikon ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie in spezifischen Fällen einen Steuerberater.


Fazit

Tantiemen sind steuerlich ausdrücklich geregelter Arbeitslohn. Praktisch wichtig sind vor allem drei Fragen: Werden Tantiemen im Lohnsteuerabzug als sonstige Bezüge behandelt, wann fließen sie steuerlich zu, und ist die Vereinbarung bei Gesellschafter-Geschäftsführern wirklich fremdüblich? Wer Bemessungsgrundlage, Fälligkeit und Obergrenzen sauber regelt und gesellschaftsrechtliche Sonderinteressen vermeidet, kann variable Vergütung wirksam gestalten. Unklare oder unangemessene Klauseln führen dagegen schnell zu Streit über Zufluss, Lohnsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Tantiemen steuerlich?

Tantiemen sind im Steuerrecht ausdrücklich genannter Arbeitslohn. Werden sie wegen eines Dienstverhältnisses gezahlt, gehören sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist zusätzlich zu prüfen, ob Tantiemen ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.

Wann fließen Tantiemen zu?

Bei Arbeitnehmern ohne beherrschende Gesellschafterstellung ist regelmäßig der tatsächliche Zufluss maßgeblich. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nimmt der BFH den Zufluss bereits mit der Fälligkeit an; ohne abweichende wirksame und fremdübliche Regelung werden Ansprüche auf Tantiemen regelmäßig mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig.

Wie werden Tantiemen im Lohnsteuerabzug behandelt?

Nicht fortlaufend gezahlte Tantiemen gelten im Lohnsteuerabzug regelmäßig als sonstige Bezüge. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer dann nach § 39b Abs. 3 EStG anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ohne diesen sonstigen Bezug.

Wann sind Tantiemen Betriebsausgaben?

Betrieblich veranlasste Vergütungen sind nach § 4 Abs. 4 EStG dem Grunde nach Aufwand. Bei Kapitalgesellschaften scheitert der steuerliche Abzug aber, soweit Tantiemen als verdeckte Gewinnausschüttung einzuordnen sind.

Wann werden Tantiemen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt?

Maßgeblich ist, ob die Zahlung noch durch das Dienstverhältnis oder schon durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Fehlt es an Fremdüblichkeit oder Angemessenheit, können Tantiemen ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden.

Warum sind umsatzabhängige Tantiemen besonders heikel?

Umsatzabhängige Tantiemen können das Risiko einer Gewinnabsaugung erhöhen. Deshalb behandelt der BFH sie in GmbH-Strukturen regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung, lässt aber Ausnahmen zu, wenn besondere betriebsbezogene Gründe die Gestaltung ausnahmsweise sachgerecht erscheinen lassen.

Was passiert bei der Rückzahlung zu hoch gezahlter Tantiemen?

Zurückgeforderte und später zurückgezahlte Tantiemen wirken einkünftemindernd grundsätzlich erst im Veranlagungszeitraum des tatsächlichen Abflusses. Für das ursprüngliche Zuflussjahr bleiben die Zahlungen damit zunächst steuerlich erfasst.

Quellen

  • Einkommensteuergesetz, § 19 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 39b EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 38a EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 11 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 4 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Einkommensteuergesetz, § 20 EStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Körperschaftsteuergesetz, § 8 KStG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 11. März 2026. (Gesetze im Internet)
  • Lohnsteuer-Hinweise 2025, R 39b.2 „Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge“, Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 11. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 05. Juni 2024 – VI R 20/22, abgerufen am 11. März 2026. (Bundesfinanzhof)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Oktober 2024 – I R 36/22, abgerufen am 11. März 2026. (Bundesfinanzhof)
  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. April 2016 – VI R 13/14, abgerufen am 11. März 2026. (Bundesfinanzhof)

Über unsere*n Autor*in
Kirsten Weißbacher
Kirsten hat Germanistik in Hamburg studiert und im Anschluss ein Volontariat gemacht. Nach ihrem Start in der Unternehmenskommunikation eines lokalen Herstellers wechselte sie in die freiberufliche Tätigkeit. Seit Februar 2024 ist Kirsten bei Digitale Seiten und schreibt dort Ratgeber zu Handwerksthemen aller Art.