Alles auf einen Blick
- Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge gemäß §§ 10a, 79–99 EStG, die durch Zulagen und Sonderausgabenabzug begünstigt wird.
- Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich gemäß § 84 EStG; Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro.
- Die Kinderzulage beträgt 185 Euro pro Kind (vor 2008 geboren) beziehungsweise 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren) gemäß § 85 EStG.
- Beiträge sind bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehbar gemäß § 10a EStG; das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch.
- Der Mindesteigenbeitrag für volle Zulagen beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro (Sockelbetrag) gemäß § 86 EStG.
Riester-Rente Definition
Die Riester-Rente ist eine nach § 10a EStG staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge für unmittelbar und mittelbar zulageberechtigte Personen. Sie wird durch Zulagen nach §§ 79–99 EStG und gegebenenfalls einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Die späteren Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG.
Wie wird die Riester-Rente berücksichtigt?
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt auf zwei Wegen: Erstens durch Zulagen (Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen), die direkt dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden, und zweitens durch einen möglichen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, welche Förderung günstiger ist (Günstigerprüfung). Ist der Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulagen, wird der über die Zulagen hinausgehende Steuervorteil erstattet. Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet.
Übersicht der Zulagen 2025
| Zulagenart | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro | § 84 EStG |
| Berufseinsteiger-Bonus (einmalig, unter 25 Jahre) | 200 Euro | § 84 Satz 2 EStG |
| Kinderzulage (Kind vor 2008 geboren) | 185 Euro | § 85 Satz 1 EStG |
| Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren) | 300 Euro | § 85 Satz 2 EStG |
Bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern wird die Kinderzulage standardmäßig der Mutter zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern kann sie dem Vater übertragen werden (§ 85 Abs. 2 EStG).
Ergebnis: Die Zulagenhöhe hängt von der Anzahl der Kinder und deren Geburtsjahr ab.
Unmittelbar und mittelbar Berechtigte
Gemäß § 10a Abs. 1 EStG sind unmittelbar zulageberechtigt insbesondere:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte, Richter und Berufssoldaten mit Anspruch auf Beamtenversorgung
- Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Bezieher von Arbeitslosengeld oder vergleichbaren Leistungen
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Mittelbar zulageberechtigt ist gemäß § 79 Satz 2 EStG der nicht unmittelbar berechtigte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, sofern beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, beide einen Riester-Vertrag besitzen und der mittelbar Berechtigte mindestens 60 Euro jährlich einzahlt.
Berechnung des Mindesteigenbeitrags nach § 86 EStG
| Berechnungsschritt | Wert |
|---|---|
| Rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen | (individuell) |
| × 4 % | (Zwischenergebnis) |
| − Zulagen (Grund- und Kinderzulage) | (Abzug) |
| = Mindesteigenbeitrag | mindestens 60 Euro |
Ergebnis: Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der zustehenden Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro (Sockelbetrag). Werden weniger als der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, werden die Zulagen anteilig gekürzt (§ 86 Abs. 1 Satz 6 EStG).
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Alleinstehender Arbeitnehmer
Ein lediger Arbeitnehmer verdiente im Vorjahr 45.000 Euro brutto und zahlt in einen Riester-Vertrag ein.
| Position | Betrag |
|---|---|
| 4 % des Vorjahreseinkommens | 1.800 Euro |
| − Grundzulage | 175 Euro |
| = Mindesteigenbeitrag | 1.625 Euro |
| + Grundzulage | 175 Euro |
| = Gesamtbeitrag inkl. Zulage | 1.800 Euro |
Ergebnis: Der Arbeitnehmer muss 1.625 Euro Eigenbeitrag leisten, um die volle Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Die Günstigerprüfung ergibt bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent: Sonderausgabenabzug 1.800 Euro × 35 % = 630 Euro Steuervorteil. Da dieser die Zulage von 175 Euro übersteigt, erhält der Arbeitnehmer zusätzlich 455 Euro als Steuererstattung.
Beispiel 2: Ehepaar mit zwei Kindern
Ein zusammenveranlagtes Ehepaar mit zwei Kindern (geboren 2010 und 2015). Die Ehefrau ist pflichtversichert (Vorjahreseinkommen 36.000 Euro), der Ehemann ist Selbständiger und mittelbar zulageberechtigt.
| Position | Ehefrau (unmittelbar) | Ehemann (mittelbar) |
|---|---|---|
| 4 % des Vorjahreseinkommens | 1.440 Euro | – |
| − Grundzulage | 175 Euro | – |
| − Kinderzulagen (2 × 300 Euro) | 600 Euro | – |
| = Mindesteigenbeitrag | 665 Euro | 60 Euro |
| + Zulagen | 775 Euro | 175 Euro |
| = Gesamteinzahlung | 1.440 Euro | 235 Euro |
Ergebnis: Die Ehefrau muss 665 Euro einzahlen, um 775 Euro Zulagen zu erhalten (Grundzulage 175 Euro plus zwei Kinderzulagen je 300 Euro). Der Ehemann zahlt den Sockelbetrag von 60 Euro und erhält 175 Euro Grundzulage. Die Familie erhält insgesamt 950 Euro staatliche Zulagen.
Beispiel 3: Geringverdiener mit einem Kind
Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind (geboren 2012) verdiente im Vorjahr 15.000 Euro.
| Position | Betrag |
|---|---|
| 4 % des Vorjahreseinkommens | 600 Euro |
| − Grundzulage | 175 Euro |
| − Kinderzulage | 300 Euro |
| = Mindesteigenbeitrag (rechnerisch) | 125 Euro |
| + Zulagen | 475 Euro |
| = Gesamtbeitrag inkl. Zulagen | 600 Euro |
Ergebnis: Die Mutter zahlt 125 Euro Eigenbeitrag und erhält 475 Euro Zulagen. Die Zulagenquote beträgt damit 79 Prozent bezogen auf die Gesamteinzahlung.
Ausnahmen und Besonderheiten
Wohn-Riester nach § 92a EStG
Das angesparte Riester-Kapital kann förderunschädlich für den Erwerb, die Herstellung oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet werden. Die Entnahme muss mindestens 3.000 Euro betragen und muss bis spätestens zehn Monate vor Beginn der Auszahlungsphase beantragt werden.
Seit dem 1. Januar 2024 kann gefördertes Altersvorsorgevermögen auch für energetische Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 35c EStG verwendet werden (§ 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG). Dabei gelten folgende Mindestentnahmebeträge:
- 6.000 Euro, wenn die Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der Wohnung begonnen werden
- 20.000 Euro, wenn die Maßnahmen nach diesem Dreijahreszeitraum aufgenommen werden
Bei Teilentnahmen muss ein gefördertes Restkapital von mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben. Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Fachunternehmens über die Einhaltung der technischen Anforderungen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen nach § 35a oder § 35c EStG für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Schädliche Verwendung nach § 93 EStG
Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht gemäß den Auszahlungsvoraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ausgezahlt wird, insbesondere bei:
- Kündigung des Vertrags vor Rentenbeginn
- Kapitalauszahlung über die zulässige Grenze hinaus
- Tod des Zulageberechtigten ohne Übertragung auf den Ehegatten
In diesen Fällen sind sämtliche Zulagen und die durch den Sonderausgabenabzug gewährten Steuervorteile zurückzuzahlen.
Kleinbetragsrentenabfindung
Übersteigt die monatliche Rente bei gleichmäßiger Verrentung nicht 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, kann das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden, ohne dass eine schädliche Verwendung vorliegt.
Berufseinsteiger-Bonus
Personen, die das 25. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet haben, erhalten gemäß § 84 Satz 2 EStG einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro bei Abschluss ihres ersten zulagengeförderten Altersvorsorgevertrags.
Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung
Bei finanziellen Engpässen kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das angesparte Kapital und die erhaltenen Zulagen bleiben erhalten. Allerdings werden in beitragsfreien Jahren keine neuen Zulagen gewährt, und laufende Verwaltungskosten können das Guthaben mindern.
Vorteile
staatliche Zulagenförderung: Die Grundzulage von 175 Euro und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind werden direkt dem Vertrag gutgeschrieben, unabhängig vom Einkommen.
zusätzlicher Sonderausgabenabzug: Beiträge bis zu 2.100 Euro jährlich können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei das Finanzamt automatisch die günstigere Förderung gewährt.
hohe Förderquote für Familien: Durch die Kinderzulagen erreichen Familien mit mehreren Kindern Förderquoten von über 50 Prozent bezogen auf die Eigenleistung.
flexible Verwendungsmöglichkeiten: Das angesparte Kapital kann für die Eigenheimfinanzierung (Wohn-Riester) oder energetische Modernisierungen verwendet werden.
Beitragsgarantie: Anbieter müssen zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen garantieren.
Nachteile
nachgelagerte Besteuerung: Die späteren Rentenzahlungen sind gemäß § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig und nicht nur mit dem Ertragsanteil.
Bindung bis zum Rentenalter: Bei vorzeitiger Kündigung werden sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert (schädliche Verwendung).
Einkommensabhängiger Eigenbeitrag: Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, was bei höheren Einkommen erhebliche Eigenbeiträge erfordert.
Höchstbetrag begrenzt: Der Sonderausgabenabzug ist auf 2.100 Euro jährlich begrenzt, sodass der Steuervorteil für Besserverdienende gedeckelt ist.
komplexe Produktstruktur: Die Vielzahl an Anbietern und Produktvarianten (Banksparpläne, Fondssparpläne, Rentenversicherungen) erschwert den Vergleich und die Auswahl.
Fazit
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die durch Zulagen und Sonderausgabenabzug besonders für Familien und Geringverdiener attraktiv sein kann. Mit einer Grundzulage von 175 Euro jährlich und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren) können Förderquoten von über 50 Prozent erreicht werden. Der Mindesteigenbeitrag für volle Zulagen beträgt 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro. Die späteren Rentenzahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Eine vorzeitige Kündigung führt zur Rückforderung aller Förderungen. Alternativ kann das Kapital für die Eigenheimfinanzierung verwendet werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?
Unmittelbar zulageberechtigt sind gemäß § 10a Abs. 1 EStG insbesondere in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Mittelbar zulageberechtigt ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner eines unmittelbar Berechtigten, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag mit mindestens 60 Euro Jahresbeitrag besitzt.
Wie hoch ist die Riester-Zulage 2025?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich gemäß § 84 EStG. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder beziehungsweise 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder gemäß § 85 EStG. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro.
Wie viel muss in die Riester-Rente eingezahlt werden?
Für den vollen Zulagenerhalt müssen gemäß § 86 EStG 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, wobei die zustehenden Zulagen angerechnet werden. Der Mindestbeitrag (Sockelbetrag) beträgt 60 Euro jährlich. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt bei 2.100 Euro jährlich einschließlich der Zulagen.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG zu einer höheren Steuerersparnis führt als die erhaltenen Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, wird der Differenzbetrag als zusätzliche Steuererstattung gewährt. Die Zulagen verbleiben in jedem Fall auf dem Riester-Konto.
Was passiert bei einer Kündigung des Riester-Vertrags?
Bei Kündigung vor Rentenbeginn liegt eine schädliche Verwendung gemäß § 93 EStG vor. Sämtliche erhaltenen Zulagen und die durch den Sonderausgabenabzug gewährten Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt den Rückzahlungsbetrag, den der Anbieter vor Auszahlung des Restguthabens einbehält. Zusätzlich sind die angesammelten Erträge zu versteuern.
Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester ermöglicht gemäß § 92a EStG die förderunschädliche Verwendung des angesparten Kapitals für den Erwerb, die Herstellung oder die Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie. Die Entnahme muss mindestens 3.000 Euro betragen. Seit 2024 ist auch die Verwendung für energetische Modernisierungen mit einer Mindestentnahme von 6.000 Euro möglich. Der Antrag ist bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu stellen.
Wie wird die Riester-Rente im Alter besteuert?
Die Auszahlungen aus der Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 EStG. Soweit die Auszahlungen auf geförderten Beiträgen beruhen, sind sie in voller Höhe als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Der Ertragsanteilbesteuerung, die für nicht geförderte private Rentenversicherungen gilt, unterliegen nur die Leistungen, die auf ungeförderten Eigenbeiträgen beruhen.
Quellen
Bundesministerium der Justiz. "§ 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Bundesministerium der Justiz. "§ 84 EStG – Grundzulage." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__84.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Bundesministerium der Justiz. "§ 85 EStG – Kinderzulage." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__85.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Bundesministerium der Justiz. "§ 86 EStG – Mindesteigenbeitrag." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__86.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Bundesministerium der Justiz. "§ 92a EStG – Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Bundesministerium der Justiz. "§ 93 EStG – Schädliche Verwendung." https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__93.html Zugriff am 2. Dezember 2025.
Deutsche Rentenversicherung Bund. "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen." https://riester.deutsche-rentenversicherung.de Zugriff am 2. Dezember 2025.