Alles auf einen Blick
- Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 1.230 Euro.
- Für Versorgungsbezüge sowie für Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5 EStG beträgt der Pauschbetrag jeweils 102 Euro.
- Höhere tatsächliche Werbungskosten werden statt des jeweiligen Pauschbetrags abgezogen, wenn sie nachgewiesen werden.
- Beitragszahlungen an Gewerkschaften werden 2026 neben den Pauschbeträgen berücksichtigt.
- Die Entfernungspauschale beträgt 2026 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,38 Euro je vollem Kilometer und kann dadurch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten.
Pauschbeträge für Werbungskosten Definition
Die Pauschbeträge für Werbungskosten sind gesetzliche Mindestabzüge bei der Ermittlung der Einkünfte. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro; höhere Werbungskosten werden stattdessen angesetzt, wenn sie nachgewiesen werden, § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG.
Wie werden die Pauschbeträge für Werbungskosten berücksichtigt
§ 9a EStG unterscheidet nach der Art der Einnahmen. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt. Bei Versorgungsbezügen und bei Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5 EStG beträgt der Pauschbetrag dagegen 102 Euro.
Im Lohnsteuerabzug wird der hochgerechnete Jahresarbeitslohn unter anderem um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag vermindert, § 39b Abs. 2 Satz 5 Nummer 1 EStG. Dadurch wirkt der Pauschbetrag bei vielen Beschäftigten bereits im laufenden Jahr.
Wer als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer schon während des Jahres höhere Werbungskosten erwartet, kann einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen, soweit die Aufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, § 39a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 EStG. In der Einkommensteuererklärung werden statt des Pauschbetrags dann die höheren tatsächlichen Werbungskosten angesetzt. Seit 2026 werden außerdem Beitragszahlungen an Gewerkschaften neben den Pauschbeträgen berücksichtigt.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Arbeitnehmerin mit niedrigen Werbungskosten
Eine Arbeitnehmerin erzielt 2026 Arbeitslohn von 40.000,00 Euro. Ihre nachgewiesenen Werbungskosten betragen nur 700,00 Euro. Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag höher ist, werden 1.230,00 Euro abgezogen.
Rechnung: 40.000,00 € − 1.230,00 € = 38.770,00 €
|:—|—:|| Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit | 40.000,00 € || Arbeitnehmer-Pauschbetrag | − 1.230,00 € || Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 38.770,00 € |
Ergebnis: Die tatsächlichen Werbungskosten von 700,00 Euro bleiben ohne zusätzlichen Effekt, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag günstiger ist.
Beispiel 2: Arbeitnehmer mit Pendelstrecke von 20 Kilometern
Ein Arbeitnehmer fährt 2026 an 220 Arbeitstagen 20 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Weitere Werbungskosten liegen nicht vor. Die Entfernungspauschale beträgt 20 km × 220 × 0,38 € = 1.672,00 €.
|:—|—:|| Entfernungspauschale | 1.672,00 € || Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230,00 € || Mehrabzug gegenüber dem Pauschbetrag | 442,00 € |
Ergebnis: Da 1.672,00 Euro höher sind als 1.230,00 Euro, werden 1.672,00 Euro als Werbungskosten angesetzt.
Beispiel 3: Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsbeiträgen
Eine Arbeitnehmerin zahlt 2026 ausschließlich 240,00 Euro Gewerkschaftsbeiträge. Andere Werbungskosten liegen nicht vor. Da Gewerkschaftsbeiträge neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt werden, ergibt sich folgender Abzug:
Rechnung: 1.230,00 € + 240,00 € = 1.470,00 €
|:—|—:|| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230,00 € || Gewerkschaftsbeiträge | + 240,00 € || Abziehbare Werbungskosten insgesamt | 1.470,00 € |
Ergebnis: Trotz geringer weiterer Aufwendungen kann der Werbungskostenabzug 2026 wegen der zusätzlichen Gewerkschaftsbeiträge über 1.230,00 Euro liegen.
Ausnahmen und Besonderheiten
- andere Pauschbeträge: Für Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG gilt nicht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, sondern ein Pauschbetrag von 102 Euro. Für Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5 EStG gilt ebenfalls nur ein Pauschbetrag von 102 Euro.
- begrenzter Abzug: Die Pauschbeträge nach § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 EStG dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden. Der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge darf nur bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag einschließlich des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag geminderten Einnahmen abgezogen werden.
- zusätzlicher Gewerkschaftsabzug: Beitragszahlungen an Gewerkschaften als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 EStG werden neben den Pauschbeträgen berücksichtigt.
- besondere Fahrtkostenregeln: Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen, § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG. Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder von mindestens 50 bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr können statt der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen, § 9 Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG.
- abweichender Kapitalbereich: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen tritt § 20 Abs. 9 EStG vorbehaltlich der Regelung in § 32d Abs. 2 EStG an die Stelle der §§ 9 und 9a EStG. Dort gilt also der Sparer-Pauschbetrag und nicht der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Vorteile
- automatischer Abzug: Bei Arbeitnehmern wird 2026 regelmäßig mindestens ein Betrag von 1.230 Euro berücksichtigt.
- einfacher Nachweis: Unterhalb des Pauschbetrags führen einzelne kleinere Aufwendungen regelmäßig zu keinem zusätzlichen steuerlichen Vorteil durch Einzelnachweise.
- früher Liquiditätsvorteil: Höhere Werbungskosten können auf Antrag über einen Freibetrag schon im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
- zusätzlicher Gewerkschaftsabzug: Gewerkschaftsbeiträge kommen 2026 neben den Pauschbeträgen hinzu.
Nachteile
- starrer Betrag: Werbungskosten knapp unter 1.230 Euro bringen bei Arbeitnehmern keinen höheren Abzug als der Pauschbetrag.
- begrenzter Umfang: Für Versorgungsbezüge und bestimmte sonstige Einkünfte beträgt der Pauschbetrag nur 102 Euro.
- einnahmenbezogene Grenze: Der Pauschbetrag darf nicht höher sein als die jeweiligen Einnahmen.
- abweichender Kapitalbereich: Bei Kapitalerträgen gelten §§ 9 und 9a EStG grundsätzlich nicht; dort greift vorbehaltlich § 32d Abs. 2 EStG der Sparer-Pauschbetrag.
Fazit
Die Pauschbeträge für Werbungskosten sorgen 2026 für einen einfachen Mindestabzug bei der Ermittlung der Einkünfte. Für Arbeitnehmer ist vor allem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wichtig, während für Versorgungsbezüge und bestimmte Renteneinnahmen nur 102 Euro gelten. Entscheidend bleibt der Vergleich mit den tatsächlichen Werbungskosten: Liegen diese höher, sollten sie vollständig angesetzt werden. Besonders vorteilhaft ist 2026, dass Gewerkschaftsbeiträge neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Was gilt 2026 für Arbeitnehmer
Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro. Dieser Betrag wird bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt, solange keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
Wann sind tatsächliche Werbungskosten günstiger als der Pauschbetrag
Tatsächliche Werbungskosten sind günstiger, sobald die Summe aller abziehbaren Aufwendungen über 1.230 Euro liegt. Dann wird in der Steuererklärung statt des Pauschbetrags der höhere nachgewiesene Betrag angesetzt.
Wie wirken sich Gewerkschaftsbeiträge 2026 aus
Beitragszahlungen an Gewerkschaften werden 2026 neben den Pauschbeträgen berücksichtigt. Dadurch kann sich selbst ohne weitere Werbungskosten ein Abzug oberhalb von 1.230 Euro ergeben.
Wie werden Fahrten zur Arbeit berücksichtigt
Für jeden Arbeitstag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt die Entfernungspauschale 2026 0,38 Euro je vollen Kilometer der Entfernung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel den gesamten jährlichen Betrag der Entfernungspauschale, können stattdessen diese höheren Kosten abgezogen werden.
Wer erhält nur 102 Euro
Für Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG sowie für Einnahmen im Sinne des § 22 Nummer 1, 1a und 5 EStG beträgt der Pauschbetrag 102 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt dort nicht.
Wie lassen sich höhere Werbungskosten schon im laufenden Jahr berücksichtigen
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer können einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen, soweit die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Dadurch kann sich das laufende Netto früher verändern.
Warum gelten die Pauschbeträge für Werbungskosten nicht bei Kapitalerträgen
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen treten §§ 9 und 9a EStG vorbehaltlich § 32d Abs. 2 EStG zurück. Dort gilt stattdessen der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro; der Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 9a „Pauschbeträge für Werbungskosten“, gesetze-im-internet.de, Abruf am 25. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 9 „Werbungskosten“, insbesondere Entfernungspauschale, tatsächliche Aufwendungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln und Sonderregel für Menschen mit Behinderungen, gesetze-im-internet.de, Abruf am 25. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 39a „Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag“, gesetze-im-internet.de beziehungsweise Lohnsteuer-Hinweise 2026 des BMF, Abruf am 25. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 39b „Einbehaltung der Lohnsteuer“, gesetze-im-internet.de, Abruf am 25. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 2 Abs. 2 Satz 2 und § 20 Abs. 9 „Sparer-Pauschbetrag“, gesetze-im-internet.de, Abruf am 25. März 2026. (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium der Finanzen, „Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2026“, Abruf am 25. März 2026. (Bundesministerium der Finanzen)
- Bundesministerium der Finanzen, „Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026“, insbesondere zur Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer und zur zusätzlichen Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen, Abruf am 25. März 2026. (bundesfinanzministerium.de)