Herr D. J. K.
07. Februar 2022
allg. Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärung
Alles, aber auch alles wurde in Rechnung gestellt,und zwar zu ordentlichen Tarifen selbst die kleinste Dienstleistung. Die Tätigkeit einer Steuerfachgehilfin wurde mit 80 Euro pro Stunde ohne MwSt. berechnet. Das eintragen von 2-3 Zahlen in eine Bescheinigung kostet jeweils 20 Euro. nach Beendigung der Zusammenarbeit jetzt doch die Datev Grundgebühr nachgefordert.
So ist eine langfristige Bindung nicht möglich.