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	<title>Steuern sparen &#8211; Steuer-Berater.de</title>
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	<description>Aus Sicht der Suchenden richtet sich das Angebot von Steuer-Berater.de an Privatpersonen, Gewerbetreibende und öffentliche Auftraggeber, die auf der Suche nach kompetenten Steuerberatern sind.</description>
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/buromaterialien-potenzial-20262113</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kirsten Weißbacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2026 11:41:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerberatung Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Büromaterialien gehören zu den alltäglichen Ausgaben eines Unternehmens. Papier, Druckerzubehör, Schreibutensilien, Ordner oder Präsentationsmaterialien werden regelmäßig benötigt und oft als selbstverständlich betrachtet. Gerade deshalb geraten die damit verbundenen steuerlichen Vorteile häufig in den Hintergrund. Dabei summieren sich selbst kleinere Anschaffungen im Laufe eines Jahres zu erheblichen Beträgen, die sich auf die Steuerlast auswirken können.Unternehmen jeder [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Büromaterialien gehören zu den <strong>alltäglichen Ausgaben</strong> eines Unternehmens. Papier, Druckerzubehör, Schreibutensilien, Ordner oder Präsentationsmaterialien werden regelmäßig benötigt und oft als selbstverständlich betrachtet. Gerade deshalb geraten die damit verbundenen steuerlichen Vorteile häufig in den Hintergrund. Dabei <strong>summieren sich selbst kleinere Anschaffungen</strong> im Laufe eines Jahres zu erheblichen Beträgen, die sich auf die Steuerlast auswirken können.</p><p class="wp-block-paragraph">Unternehmen jeder Größe profitieren davon, betriebliche Ausgaben konsequent zu dokumentieren und steuerlich geltend zu machen. Wer die Möglichkeiten kennt und die entsprechenden Nachweise sorgfältig aufbewahrt, kann unnötige Kosten vermeiden und die <strong>finanzielle Planung verbessern</strong>. Büromaterialien stellen dabei einen Bereich dar, der häufig unterschätzt wird, obwohl er kontinuierlich Einsparpotenzial bietet. Besonders in Zeiten steigender Betriebskosten gewinnt ein effizienter Umgang mit Ausgaben an Bedeutung. Die folgende Betrachtung von Bürobedarf zeigt, dass selbst vermeintlich <strong>kleine Investitionen einen positiven Beitrag</strong> zur wirtschaftlichen Stabilität leisten können.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Bekannte Klassiker, zum Beispiel von Infowerk, als steuerlich relevante Betriebsausgabe</h2><p class="wp-block-paragraph">Zu den klassischen Büromaterialien gehören nach wie vor <a href="https://infowerk.com/de/druckerzeugnisse/visitenkarten"></a><a href="https://infowerk.com/de/druckerzeugnisse/visitenkarten">professionelle Visitenkarten</a>. Trotz digitaler Kommunikationswege haben sie in vielen Branchen ihre Bedeutung behalten und dienen als wichtiges Instrument für Networking, Kundengewinnung und geschäftliche Kontakte.</p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Hochwertige Visitenkarten</strong> vermitteln Seriosität und unterstützen einen professionellen Unternehmensauftritt. Sie werden auf Messen, Veranstaltungen, Geschäftstreffen oder Kundenterminen eingesetzt und gehören damit klar zum <strong>betrieblichen Bereich</strong>. Die Kosten für Gestaltung, Druck und gegebenenfalls Veredelungen können in der Regel als <strong>Betriebsausgaben </strong>berücksichtigt werden.</p><p class="wp-block-paragraph">Viele Unternehmen investieren bewusst in hochwertige Materialien, besondere Druckverfahren oder individuelle Designs, um sich von Mitbewerbern abzuheben. Solche Ausgaben dienen direkt der geschäftlichen Tätigkeit und stellen einen wichtigen <strong>Bestandteil des Marketings</strong> dar. Daher lohnt es sich, sämtliche Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren. Gerade bei regelmäßig nachbestellten Visitenkarten können über mehrere Jahre hinweg beträchtliche Summen zusammenkommen. Wer diese Ausgaben konsequent erfasst, nutzt <strong>vorhandene steuerliche Möglichkeiten deutlich effektiver.</strong></p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Kleine Ausgaben mit großer Wirkung</h2><p class="wp-block-paragraph"><strong>Büromaterialien </strong>zeichnen sich häufig dadurch aus, dass einzelne Anschaffungen vergleichsweise günstig erscheinen. Ein Paket Druckerpapier, neue Aktenordner oder Stifte fallen auf den ersten Blick kaum ins Gewicht. In der Summe ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild.</p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Unternehmen benötigen zahlreiche</strong> <strong>Verbrauchsmaterialien</strong>, um ihre täglichen Abläufe aufrechtzuerhalten. Besonders in Büros mit mehreren Mitarbeitenden entstehen kontinuierlich Kosten für Druckerpatronen, Toner, Notizblöcke, Versandmaterialien oder Archivierungssysteme. Werden diese Ausgaben regelmäßig erfasst, entsteht ein <strong>realistischer Überblick</strong> über die tatsächlichen Betriebskosten.</p><p class="wp-block-paragraph">Die steuerliche Berücksichtigung solcher Anschaffungen reduziert den zu versteuernden Gewinn und kann damit die Steuerlast senken. Gleichzeitig schafft eine sorgfältige <strong>Dokumentation Transparenz</strong> über die betrieblichen Ausgaben und <strong>erleichtert die Budgetplanung.</strong></p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading"><a></a><strong>So verändert die Digitalisierung den Bürobedarf</strong></h2><p class="wp-block-paragraph">Der <strong>moderne Arbeitsplatz</strong> hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Digitale Prozesse ersetzen zahlreiche papierbasierte Abläufe, dennoch bleibt der Bedarf an Büroausstattung bestehen. Statt klassischer Aktenordner stehen heute häufig <strong>Speichermedien, Headsets, Webcams oder digitale Präsentationshilfen im Mittelpunkt.</strong> Auch diese Anschaffungen können betriebliche Ausgaben darstellen und steuerlich relevant sein. Unternehmen investieren zunehmend in Technologien, die effizientes Arbeiten ermöglichen und die Kommunikation verbessern. Die Grenze zwischen klassischem Bürobedarf und technischer Ausstattung wird dabei immer fließender.</p><p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an die Organisation. Digitale Dokumentation, elektronische Rechnungen und moderne Verwaltungssoftware erleichtern die Erfassung von Ausgaben und helfen dabei, steuerlich relevante Belege langfristig sicher aufzubewahren. Die Digitalisierung verändert somit nicht nur die Arbeitsweise selbst, sondern auch die <strong>Art der Betriebsausgaben</strong>, die steuerlich berücksichtigt werden können.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Welche Bedeutung hat die AfA bei größeren Anschaffungen?</h2><p class="wp-block-paragraph">Während viele Büromaterialien sofort als laufende Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, gelten für bestimmte Anschaffungen andere Regelungen. Insbesondere bei langlebigen Wirtschaftsgütern spielt <a href="https://www.steuer-berater.de/lexikon/afa"></a><a href="https://www.steuer-berater.de/lexikon/afa">die AfA</a>, also die <strong>Abschreibung für Abnutzung</strong>, eine wichtige Rolle. Büromöbel, hochwertige technische Geräte oder umfangreiche Büroausstattungen werden häufig über mehrere Jahre genutzt. Da diese Gegenstände nicht ausschließlich für ein einziges Geschäftsjahr bestimmt sind, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung oft nicht sofort in voller Höhe. Stattdessen werden die Anschaffungskosten über die jeweilige Nutzungsdauer verteilt.</p><p class="wp-block-paragraph">Die AfA sorgt dafür, dass der tatsächliche Wertverlust eines Wirtschaftsguts über mehrere Jahre hinweg steuerlich berücksichtigt werden kann. Dadurch entsteht eine gerechtere Verteilung der Kosten und eine realistische Abbildung der wirtschaftlichen Nutzung. Für Unternehmen ist es daher wichtig, zwischen klassischen Verbrauchsmaterialien und abschreibungspflichtigen <strong>Investitionen zu unterscheiden</strong>. Beide Bereiche bieten steuerliche Vorteile, werden jedoch unterschiedlich behandelt.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Viele Firmen am Home Office fest: Wie wirkt sich dies auf den Bereich der Steuern aus?</h2><p class="wp-block-paragraph">Viele Unternehmen <a href="https://www.karriere-now.de/homeoffice-bleibt-nur-wenige-unternehmen-planen-abkehr/"></a><a href="https://www.karriere-now.de/homeoffice-bleibt-nur-wenige-unternehmen-planen-abkehr/">halten auch Jahre nach dem Wandel der Arbeitswelt am Home Office fest</a>. Diese Entwicklung hat nicht nur organisatorische Auswirkungen, sondern beeinflusst ebenfalls verschiedene steuerliche Aspekte. Für Arbeitgeber können Ausgaben für die Ausstattung von Heimarbeitsplätzen, etwa für Monitore, Bürostühle oder technische Geräte, als <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/betriebsausgaben-senken-im-bueroalltag-20252003" target="_blank" rel="noopener" title="Betriebsausgaben berücksichtigt werden">Betriebsausgaben berücksichtigt werden</a>. Gleichzeitig entstehen häufig zusätzliche Kosten für digitale Infrastruktur, Softwarelösungen und Kommunikationsplattformen, die ebenfalls steuerlich relevant sein können.</p><p class="wp-block-paragraph">Auch für Beschäftigte spielen steuerliche Regelungen rund um das Arbeiten von zu Hause eine wichtige Rolle. Je nach geltender Rechtslage können bestimmte Aufwendungen im <a href="https://finanzen.hessen.de/presse/pressearchiv/steuervorteile-fuer-die-arbeit-im-home-office" target="_blank" rel="noopener" title="Zusammenhang mit dem Home Office steuerlich berücksichtigt">Zusammenhang mit dem Home Office steuerlich berücksichtigt</a> werden. Dazu zählen beispielsweise Arbeitsmittel oder unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen für einen häuslichen Arbeitsplatz.</p><p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen gewinnt daher eine sorgfältige Dokumentation aller homeofficebezogenen Kosten an Bedeutung. Die dauerhafte Etablierung flexibler Arbeitsmodelle führt dazu, dass steuerliche Fragen rund um Arbeitsmittel, Ausstattung und digitale Prozesse zunehmend Bestandteil der <strong>langfristigen Finanz- und Steuerplanung werden.</strong></p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Gibt es Büromaterialien, die man nicht absetzen kann?</h2><p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich sind Büromaterialien dann steuerlich absetzbar, wenn sie eindeutig betrieblich genutzt werden. Nicht absetzbar sind hingegen Anschaffungen, die überwiegend privat verwendet werden oder bei denen sich kein klarer beruflicher Zusammenhang nachweisen lässt.</p><p class="wp-block-paragraph">Dazu können beispielsweise private Schreibwaren, Dekorationsartikel ohne betrieblichen Zweck oder Verbrauchsmaterialien für den privaten Haushalt gehören. Problematisch sind auch gemischt genutzte Gegenstände, wenn der betriebliche Anteil nicht nachvollziehbar dokumentiert werden kann. Deshalb sollten Rechnungen aufbewahrt und die berufliche Nutzung im Zweifel klar nachgewiesen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote">Jetzt Steuerberater in der Nähe finden &amp; unverbindlich anfragen! 
</button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Fazit: Steuerliche Potenziale beim Bürobedarf konsequent nutzen</h2><p class="wp-block-paragraph">Büromaterialien und Büroausstattung sind weit mehr als bloße Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs – sie bilden einen handfesten Hebel zur Steueroptimierung im Unternehmen. Vom klassischen Printprodukt wie der Visitenkarte für das Networking bis hin zu modernen digitalen Arbeitsmitteln im Homeoffice lässt sich fast jede betrieblich veranlasste Anschaffung gewinnmindernd geltend machen.</p><p class="wp-block-paragraph">Der Schlüssel zu messbaren Steuereinsparungen liegt in der lückenlosen und transparenten Dokumentation. Während Kleinstbeträge und Verbrauchsmaterialien in der Regel sofort als Betriebsausgaben verbucht werden, müssen langlebige Wirtschaftsgüter über die Abschreibung für Abnutzung (AfA) über mehrere Jahre verteilt werden. Wer hier eine klare Trennung zieht und rein private Anschaffungen konsequent außen vor lässt, wandelt alltägliche Ausgaben in einen strategischen Vorteil für die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs um.</p><h2 class="wp-block-heading">FAQ – Häufig gestellte Fragen</h2><h3 class="wp-block-heading">Wann können Büromaterialien sofort abgesetzt werden und wann greift die AfA?</h3><p class="wp-block-paragraph">Klassische Verbrauchsmaterialien wie Papier, Stifte, Ordner oder Visitenkarten werden direkt im Jahr des Kaufs als laufende Betriebsausgaben in voller Höhe abgesetzt. Langlebige Wirtschaftsgüter wie Büromöbel, Laptops oder hochwertige Drucker müssen hingegen über die Abschreibung für Abnutzung (AfA) über deren steuerlich festgelegte Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden, sofern sie die gesetzlichen Grenzen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) überschreiten.</p><h3 class="wp-block-heading">Sind hochwertige Visitenkarten steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt?</h3><p class="wp-block-paragraph"><strong>Ja, absolut.</strong> Visitenkarten dienen direkt der geschäftlichen Tätigkeit, dem Marketing und der Kundengewinnung. Sämtliche Kosten für das Design, den Druck sowie spezielle Veredelungen sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Da hier über die Jahre durch Nachbestellungen größere Summen zusammenkommen, sollten alle Belege akribisch aufbewahrt werden.</p><h3 class="wp-block-heading">Können Arbeitgeber die Ausstattung für das Homeoffice der Mitarbeiter steuerlich geltend machen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Ja. Wenn ein Unternehmen seine Angestellten im Homeoffice mit der notwendigen Infrastruktur ausstattet – dazu gehören Monitore, Tastaturen, Headsets, Webcams oder auch ergonomische Bürostühle –, gelten diese Anschaffungen als betrieblich veranlasst. Der Arbeitgeber kann diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen.</p><h3 class="wp-block-heading">Welche Büromaterialien sind von der steuerlichen Absetzung ausgeschlossen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Nicht absetzbar sind alle Gegenstände, die privat genutzt werden oder bei denen kein eindeutiger beruflicher Verwendungszweck nachgewiesen werden kann. Dazu zählen private Schreibwaren, reine Dekorationsartikel für die Wohnung ohne betrieblichen Bezug oder Verbrauchsmaterialien für den privaten Haushalt. Auch bei einer gemischten Nutzung (privat und beruflich) ist der Abzug ohne exakte Dokumentation des betrieblichen Anteils problematisch.</p><h3 class="wp-block-heading">Wie erleichtert die Digitalisierung die steuerliche Erfassung von Bürobedarf?</h3><p class="wp-block-paragraph">Durch digitale Prozesse und moderne Verwaltungssoftware können elektronische Rechnungen und Quittungen direkt digital archiviert und kategorisiert werden. Das spart nicht nur physischen Lagerplatz für Ordner, sondern sorgt auch dafür, dass Belege langfristig lesbar und goBD-konform (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern) für die Steuererklärung gesichert sind.</p>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/buromaterialien-potenzial-20262113">Büromaterialien: Warum es sich lohnt, das Steuersparpotenzial nicht zu unterschätzen</a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/gmbh-oder-gmbh-co-kg-steueroptimierung-20262042</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kirsten Weißbacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jan 2026 08:28:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für viele Investoren ist die Gründung einer Immobiliengesellschaft der erste Schritt, um Wachstum mit Haftungsbeschränkung und guter Besteuerung in Einklang zu bringen. Oft stellt sich dann die Frage, ob eine GmbH oder eine GmbH &#38; Co. KG die günstigste Struktur bietet. Beide Gesellschaftsformen haben sich im Immobilienbereich bewährt, unterscheiden sich jedoch erheblich in Besteuerung, Handhabungsspielraum [&#8230;]</p>
The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/gmbh-oder-gmbh-co-kg-steueroptimierung-20262042">GmbH oder GmbH & Co. KG als Immobiliengesellschaft. Steueroptimierung durch Gesellschaftsstrukturen </a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Für viele Investoren ist die Gründung einer Immobiliengesellschaft der erste Schritt, um Wachstum mit Haftungsbeschränkung und guter Besteuerung in Einklang zu bringen. Oft stellt sich dann die Frage, ob eine GmbH oder eine GmbH &amp; Co. KG die günstigste Struktur bietet. Beide Gesellschaftsformen haben sich im Immobilienbereich bewährt, unterscheiden sich jedoch erheblich in Besteuerung, Handhabungsspielraum und Wirkung auf Dauer. Eine solide Entscheidung kann daher nur getroffen werden, wenn man die steuerlichen Mechanismen hinter den Gesellschaftsstrukturen durchblickt.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Steuerliche Grundsystematik der GmbH für Immobilien </h2><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH ist eine der gängigsten Unternehmensformen in Deutschland. Ihre steuerliche Struktur unterscheidet sich wesentlich von der einer Personengesellschaft, da sie als Kapitalgesellschaft eigenständig steuerpflichtig ist.</p><h3 class="wp-block-heading">Grundsteuerlast der GmbH</h3><ul class="wp-block-list">
<li>Die <strong>GmbH ist eine Kapitalgesellschaft</strong> und unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 23 KStG).</li>



<li><strong>Steuersatz</strong>: 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.</li>



<li><strong>Hinzu kommt die Gewerbesteuer</strong>, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.</li>



<li>In den meisten Großstädten Deutschlands ergibt sich daraus eine <strong>Gesamtsteuerlast auf Gesellschafterebene von etwa 30 %</strong>.</li>
</ul><h3 class="wp-block-heading">Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung </h3><ul class="wp-block-list">
<li>Solche Einkünfte gelten steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieben.</li>



<li><strong>Besonderheit</strong>: Die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__9.html" target="_blank" rel="noopener" title="">§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG</a>).</li>



<li>Die GmbH muss ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und darf keine schädlichen Nebentätigkeiten entfalten.</li>



<li>Unter diesen Bedingungen kann die Gewerbesteuer auf Erträge aus reiner Immobilienverwaltung vollständig gekürzt werden.</li>
</ul><h3 class="wp-block-heading">Gewinnausschüttung an Gesellschafter </h3><ul class="wp-block-list">
<li>Unterliegen entweder der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.</li>



<li>Dies führt zu einer zweiten Besteuerungsebene, die bei der Gesamtbetrachtung nicht unberücksichtigt bleiben darf.</li>
</ul><div style="height:5px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Transparenzprinzip bei der GmbH &amp; Co. KG </h2><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH &amp; Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist.</p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Dabei gilt das Transparenzprinzip</strong>: Die Gesellschaft selbst ist kein Steuersubjekt für die Einkommensteuer. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern direkt zugeschrieben.</p><h3 class="wp-block-heading">Steuerliche Behandlung bei vermögensverwaltender Tätigkeit</h3><p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Einkünften aus Vermietung und Verpachtung </strong>(<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html" target="_blank" rel="noopener" title="">§ 21 Einkommensteuergesetz</a>) fällt <strong>keine Gewerbesteuer</strong> an. Die laufenden Erträge werden mit dem individuellen Steuersatz der Gesellschafter versteuert.</p><ol start="1" class="wp-block-list">
<li><strong>Vorteilhaft </strong>ist dies bei längerfristigem Halten und späterem Verkauf von Grundstücken.</li>



<li><strong>Nachteilig </strong>kann es bei hoher persönlicher Steuerbelastung sein, da die Erträge direkt auf die Gesellschafter durchgreifen.</li>
</ol><h3 class="wp-block-heading">Flexibilität bei der Gewinnverteilung</h3><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH &amp; Co. KG erlaubt in den Gesellschaftsverträgen differenzierte Regelungen zur Ergebnisverwendung. Dies kann insbesondere bei mehreren Investoren als steuerliches Steuerungsinstrument genutzt werden.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Laufende Besteuerung und Thesaurierung im Vergleich </h2><p class="wp-block-paragraph">Bei der GmbH können Gewinne auf Gesellschaftsebene verbleiben und mit konstanter Steuerbelastung reinvestiert werden.</p><ul class="wp-block-list">
<li>Vorteilhaft für wachstumsstarke Portfolios, bei denen regelmäßig neue Objekte gekauft werden.</li>



<li>Gewinne werden nicht automatisch den Gesellschaftern zugerechnet, was die Liquiditätsplanung vereinfacht.</li>
</ul><h3 class="wp-block-heading">GmbH &amp; Co. KG – Gewinne auf Gesellschafterebene</h3><p class="wp-block-paragraph">Bei der GmbH &amp; Co. KG werden Gewinne steuerlich den Gesellschaftern zugerechnet, selbst wenn sie nicht ausgeschüttet werden.</p><ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vorteil</strong>: Es entsteht keine zweite Besteuerungsebene bei Ausschüttungen.</li>



<li><strong>Nachteil</strong>: Private Liquiditätsbelastung, da die Steuer auf Gesellschafterebene zu zahlen ist.</li>
</ul><h3 class="wp-block-heading">Welche Struktur ist die richtige?</h3><p class="wp-block-paragraph">Ob die GmbH oder die GmbH &amp; Co. KG günstiger ist, hängt ab von:</p><ul class="wp-block-list">
<li>Reinvestitionsquote</li>



<li>persönlichem Steuersatz</li>



<li>Finanzierungsstrategie</li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Diese Berechnung wird in der Praxis häufig gemeinsam mit einem <a href="https://www.gieron.de/" target="_blank" rel="noopener" title="">Steuerberater in Berlin</a> oder einer spezialisierten Kanzlei durchgeführt, um standortabhängige Gewerbesteuerhebesätze und individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Veräußerung von Immobilien und Exit-Strukturen </h2><p class="wp-block-paragraph">Bei der GmbH unterliegt dieser vollständig der Besteuerung; die stillen Reserven werden aufgedeckt, ebenso die Körperschaftsteuerpflicht und für die Gewerbesteuer wird gesondert abgefragt. Eine Steuerfreiheit, wenn eine Haltefrist verstrichen ist, gibt es nicht.</p><figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><th><strong>Merkmal</strong></th><th><strong>GmbH</strong></th><th><strong>GmbH &amp; Co. KG</strong></th></tr></thead><tbody><tr><td><strong>Verkauf von Immobilien</strong></td><td>Vollständig steuerpflichtig, Aufdeckung stiller Reserven, Körperschaft- und Gewerbesteuer</td><td>Nach 10-jähriger Spekulationsfrist steuerfrei, wenn vermögensverwaltend</td></tr><tr><td><strong>Verkauf von Gesellschaftsanteilen</strong></td><td>Keine Steuerfreiheit, volle Besteuerung</td><td>Steuerpflicht abhängig von Struktur und Höhe des Anteils</td></tr><tr><td><strong>Steuerliche Planung</strong></td><td>Geringe Gestaltungsmöglichkeiten</td><td>Flexibler, steuerliche Vorteile möglich bei strukturierter Planung</td></tr></tbody></table></figure><p class="wp-block-paragraph">Bei der GmbH &amp; Co. KG ist der Verkauf einzelner Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei möglich, wenn die Gesellschaft vermögensverwaltend tätig ist. Auch der Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft ist möglich; hier hängt die steuerliche Behandlung von der genauen Struktur und der Höhe des Anteils ab.</p><p class="wp-block-paragraph">Die Exit-Szenarien sollten also bereits bei der Gründung bedacht werden! Spätere Umstrukturierungen gemäß dem Umwandlungssteuergesetz sind zwar möglich, jedoch an strenge Anforderungen gebunden und erfordern einen gewissen administrativen Aufwand.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen als Risikofaktor </h2><p class="wp-block-paragraph">Die Strukturierung von Gesellschaften im Immobiliensektor ist einem sich dynamisch verändernden Zusammenspiel aus Gesetzen, rechtlichen Entscheidungen und Verwaltungsansichten unterworfen. Urteile des Bundesfinanzhofs zur Differenzierung zwischen Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb haben unmittelbare Folgen für bestehende Modelle. Sogar kleine Nebentätigkeiten können dazu führen, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht mehr greift. </p><p class="wp-block-paragraph">Weiterführende rechtliche und steuerliche Hintergründe zur <a href="https://www.rosepartner.de/blog/immobilien-gmbh-gewerbesteuer.html" target="_blank" rel="noopener" title="">Gewerbesteuer bei Immobiliengesellschaften</a> müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten BMF-Schreiben sowie aktuelle Gerichtsurteile regelmäßig in die steuerliche Planung einbezogen werden. </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Strukturentscheidung als langfristige Steuerstrategie </h2><p class="wp-block-paragraph">Die Wahl zwischen einer GmbH und einer GmbH &amp; Co. KG ist keine triviale Entscheidung, sondern ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Steuerstrategie.</p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Dabei spielen mehrere Aspekte eine Rolle:</strong></p><ol start="1" class="wp-block-list">
<li>Laufende Besteuerung</li>



<li>Reinvestitionsmöglichkeiten</li>



<li>Haftungsfragen</li>



<li>Exit-Strategien</li>
</ol><p class="wp-block-paragraph">Diese Faktoren sind eng miteinander verknüpft und entfalten ihre Wirkung über Jahre hinweg. Eine durchdachte Planung hilft, Risiken steuerlicher Fehlentwicklungen zu minimieren und sorgt für Klarheit bei Investoren und Finanzierungspartnern.</p><p class="wp-block-paragraph">Eine fundierte Analyse der individuellen Zielsetzungen sowie der angestrebten Entwicklung des Immobilienportfolios bildet die Grundlage für eine nachhaltige Gesellschaftsstruktur. Steuerliche Beratung sollte dabei nicht nur auf kurzfristige Ersparnisse abzielen, sondern darauf, komplexe Vermögenswerte rechtssicher und planbar zu gestalten.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote">Jetzt Steuerberater finden &amp; unverbindlich anfragen!</button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Fazit: Die richtige Gesellschaftsform für Immobilieninvestoren wählen</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einer GmbH &amp; Co. KG ist ein zentraler Bestandteil einer langfristigen Steuerstrategie. Beide Gesellschaftsformen bieten Vor- und Nachteile in Besteuerung, Gewinnthesaurierung und Flexibilität bei Ausschüttungen.</p><p class="wp-block-paragraph">Während die GmbH besonders für wachstumsstarke Portfolios geeignet ist, punktet die GmbH &amp; Co. KG bei vermögensverwaltender Tätigkeit, flexibler Gewinnverteilung und steuerfreien Immobilienverkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist. Eine fundierte Analyse der Zielsetzungen sowie eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater in Berlin helfen, die passende Struktur zu wählen und langfristig steuerliche Risiken zu minimieren.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">FAQ zum Thema GmbH oder GmbH &amp; Co. KG als Immobiliengesellschaft</h2><h3 class="wp-block-heading">Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und GmbH &amp; Co. KG?</h3><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Gewinne können auf Gesellschaftsebene reinvestiert werden. Die GmbH &amp; Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, wodurch keine zweite Besteuerung bei Ausschüttung entsteht.</p><h3 class="wp-block-heading">Wann ist die GmbH steuerlich vorteilhaft?</h3><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH eignet sich besonders, wenn Gewinne auf Gesellschaftsebene thesauriert und regelmäßig in neue Objekte reinvestiert werden sollen. Dies minimiert die Liquiditätsbelastung der Gesellschafter.</p><h3 class="wp-block-heading">Wann ist die GmbH &amp; Co. KG sinnvoll?</h3><p class="wp-block-paragraph">Die GmbH &amp; Co. KG ist vorteilhaft bei vermögensverwaltender Tätigkeit, da:</p><ul class="wp-block-list">
<li>Immobilienverkäufe nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind</li>



<li>Gewinnverteilung flexibel gestaltet werden kann</li>



<li>keine zweite Besteuerungsebene bei Ausschüttungen entsteht</li>
</ul>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/gmbh-oder-gmbh-co-kg-steueroptimierung-20262042">GmbH oder GmbH & Co. KG als Immobiliengesellschaft. Steueroptimierung durch Gesellschaftsstrukturen </a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/schuldzinsen-und-afa-bei-immobilien-als-kapitalanlage-steuerlich-nutzt-20262028</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kirsten Weißbacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2026 10:48:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schuldzinsen und Abschreibungen (AfA) sind zentrale Größen bei der steuerlichen Behandlung von Immobilien als Kapitalanlage in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen sind und wie stark die Steuerlast gesenkt werden kann. Schuldzinsen entstehen durch die Finanzierung einer Immobilie über Kredite. Die AfA, also die steuerliche Wertminderung, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Schuldzinsen und Abschreibungen (AfA) sind zentrale Größen bei der steuerlichen Behandlung von Immobilien als Kapitalanlage in Deutschland. Sie bestimmen, wie hoch die steuerlich absetzbaren Aufwendungen sind und wie stark die Steuerlast gesenkt werden kann. Schuldzinsen entstehen durch die Finanzierung einer Immobilie über Kredite. Die AfA, also die steuerliche Wertminderung, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer des Gebäudes und reduziert so die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.</p><p class="wp-block-paragraph">Beide Positionen wirken steuermindernd und beeinflussen den jährlichen Überschuss. Ein fundiertes Verständnis dieser Mechanismen bildet die Grundlage für eine gezielte Steuerplanung und ermöglicht eine optimale Nutzung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Rendite. Die folgenden Abschnitte setzen sich noch etwas genauer mit diesem Thema auseinander, ersetzen aber keine Rechtsberatung.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Zu den Grundlagen: Wie werden Schuldzinsen steuerlich behandelt?</h2><p class="wp-block-paragraph">Schuldzinsen sind die Kosten, die für die Finanzierung einer vermieteten Immobilie anfallen. Steuerlich können sie als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, sofern ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Darlehen und Einnahmen besteht. Zinsen für private Zwecke sind dagegen nicht absetzbar. Finanzverwaltung und Bundesfinanzministerium prüfen, ob die Mittel tatsächlich zweckgebunden investiert wurden.</p><p class="wp-block-paragraph">Bei der Finanzierung reduziert sich die Zinslast im Laufe der Zeit durch den Tilgungsanteil, und bei gemischt genutzten Immobilien ist eine anteilige Zuordnung erforderlich. Die Höhe der Schuldzinsen wirkt sich direkt auf die steuerliche Ergebnisermittlung aus, da sie den steuerlichen Verlustvortrag nach § 9 EStG beeinflusst und die Gesamtsteuerlast spürbar mindern kann.</p><p class="wp-block-paragraph">Vor einer Finanzierung ist es sinnvoll, einen <a href="https://www.baufi24.de/immobilienfinanzierung/"></a><a href="https://www.baufi24.de/immobilienfinanzierung/" target="_blank" rel="noopener" title="">Vergleich von Immobilienfinanzierungen</a>, zum Beispiel über Baufi24, durchzuführen, um die Konditionen zu optimieren und die steuerliche Belastung bestmöglich zu steuern.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Abschreibung (AfA) als steuerlichen Vorteil nutzen: So geht’s!</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Abschreibung, kurz AfA, verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer und ermöglicht so die steuerliche Absetzung des Gebäudewerts. Sie beeinflusst die Steuerlast dementsprechend ebenso <a href="https://www.steuer-berater.de/lexikon/kapitalertraege"></a><a href="https://www.steuer-berater.de/lexikon/kapitalertraege" target="_blank" rel="noopener" title="">wie Kapitalerträge</a>, der Gewinn und Ähnliches.</p><p class="wp-block-paragraph">Für nach 1925 errichtete Wohngebäude liegt der AfA-Satz in der Regel bei zwei Prozent jährlich, bei älteren Gebäuden bei zweieinhalb Prozent. Die planmäßige Wertminderung senkt die steuerpflichtigen Einkünfte kontinuierlich und schafft über viele Jahre einen stetigen Steuervorteil.</p><p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist, dass die AfA nur für den Gebäudewert gilt, nicht für den Bodenanteil, der separat bewertet wird. Bei der linearen AfA bleibt der jährliche Abschreibungsbetrag gleich, während er bei der degressiven AfA von Jahr zu Jahr abnimmt. Zusammen mit den Schuldzinsen entfaltet die AfA ihre volle steuerliche Wirkung.</p><p class="wp-block-paragraph">Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einer vermieteten Wohnung mit Anschaffungskosten von 300.000 Euro führt ein AfA-Satz von zwei Prozent zu einer jährlichen Abschreibung von 6.000 Euro.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">So lassen sich Schuldzinsen und AfA miteinander kombinieren</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Kombination von Schuldzinsen und AfA eröffnet bedeutende steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Während Schuldzinsen kurzfristig die Steuerlast mindern, wirkt die AfA langfristig und sorgt über die Jahre für kontinuierliche Entlastung. Eine sorgfältig geplante Finanzierungsstruktur – unter Berücksichtigung von Darlehenshöhe, Laufzeit und Zinsbindung – kann die steuerliche Absetzbarkeit insbesondere in den ersten Jahren maximieren.</p><p class="wp-block-paragraph">Ein Darlehen mit anfänglich höherem Zinsanteil verstärkt diesen Effekt und schafft ein Gleichgewicht zwischen sofortiger und nachhaltiger Steuerentlastung.</p><p class="wp-block-paragraph">Parallel sorgt die AfA über die gesamte Haltedauer der Immobilie für stetige steuerliche Entlastung. So lässt sich der steuerliche Effekt einer Investition im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG optimal nutzen.</p><p class="wp-block-paragraph">Dabei ist zu beachten, <a href="https://www.nib.de/news/lokale-marktexpertise-in-regensburg"></a><a href="https://www.nib.de/news/lokale-marktexpertise-in-regensburg" target="_blank" rel="noopener" title="">dass sich der Immobilienmarkt regelmäßig verändert</a>. Änderungen bei Zinssätzen, Marktpreisen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen können die steuerliche Wirkung von Schuldzinsen und AfA beeinflussen.</p><p class="wp-block-paragraph">Deshalb empfiehlt es sich, Finanzierungs- und Abschreibungsstrategie regelmäßig zu prüfen, Finanzierungen zum Beispiel über Baufi24 zu vergleichen und aktuelle Marktbedingungen zu berücksichtigen.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Welchen Einfluss haben die Haltedauer und die Wertentwicklung einer Immobilie?</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Haltedauer einer Immobilie hat großen Einfluss auf den steuerlichen Gesamteffekt von Schuldzinsen und AfA. Je länger eine Immobilie gehalten wird, desto stärker wirken sich die jährlichen Abschreibungen aus, während die Schuldzinsen mit fortschreitender Tilgung allmählich sinken. Eine langfristige Planung erlaubt es, steuerliche Vorteile über viele Jahre hinweg zu nutzen.</p><p class="wp-block-paragraph">Steigt der Immobilienwert, erhöht sich zugleich das Potenzial für Veräußerungsgewinne, die nach einer Haltedauer von zehn Jahren nach § 23 EStG steuerfrei sein können. Marktentwicklungen zeigen, dass steigende Preise die steuerliche Effizienz von Immobilieninvestitionen zusätzlich verstärken. So entsteht ein Zusammenspiel aus:</p><ul class="wp-block-list">
<li>laufender Steuerersparnis</li>



<li> Wertsteigerung</li>



<li> langfristiger Rendite, einschließlich möglicher steuerfreier Veräußerungserlöse.</li>
</ul><div style="height:5px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Besonderheiten bei vermieteten und selbstgenutzten Immobilien: Worauf gilt es zu achten?</h2><p class="wp-block-paragraph">Bei vermieteten Immobilien können Schuldzinsen und AfA vollständig als Werbungskosten, also steuerlich absetzbare Aufwendungen, angesetzt werden, da sie der Erzielung von Einkünften dienen. Bei selbstgenutzten Objekten entfällt dieser Vorteil, da keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt werden.</p><p class="wp-block-paragraph">Bei Mischformen, etwa bei teilweiser Vermietung oder gewerblicher Nutzung, ist eine anteilige Zuordnung der Kosten erforderlich.</p><p class="wp-block-paragraph">Die Finanzverwaltung prüft dabei genau die Anteile der verschiedenen Nutzungen, um die steuerliche Behandlung korrekt zu erfassen. Eigentümer, die ihre Immobilie teilweise für betriebliche Zwecke verwenden, können zusätzlich Betriebsausgaben geltend machen, die sich von den Werbungskosten durch ihren klaren betrieblichen Bezug unterscheiden.</p><p class="wp-block-paragraph">Eine sorgfältige Aufteilung sorgt dafür, dass die steuerliche Behandlung transparent und nachvollziehbar bleibt und mögliche Konflikte mit dem Finanzamt vermieden werden.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote">Jetzt Steuerberater finden &amp; unverbindlich anfragen!</button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Fazit: Typische Fehler und Missverständnisse vermeiden</h2><p class="wp-block-paragraph">Häufige Fehler bei der steuerlichen Nutzung von Schuldzinsen und AfA entstehen durch unklare Zuordnung der Finanzierung oder eine fehlerhafte Berechnung des Gebäudeanteils. Wer Zinsaufwendungen für private Kredite in der Steuererklärung angibt, riskiert Nachzahlungen.</p><p class="wp-block-paragraph">Auch die falsche Ermittlung des AfA-Bemessungswerts, also des steuerlichen Abschreibungswerts des Gebäudes, kann zu Problemen führen.</p><p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer häufiger Fehler betrifft Modernisierungskosten, die teilweise sofort abzugsfähig sind, teilweise jedoch als anschaffungsnahe Herstellungskosten aktiviert werden müssen. Fachleute empfehlen, Belege sorgfältig zu dokumentieren und jede Finanzierungslinie nachvollziehbar zu gestalten.</p><p class="wp-block-paragraph">So lassen sich Fehler bei der AfA-Berechnung vermeiden und Konflikte mit dem Finanzamt verhindern, was langfristig zu einer sicheren und verlässlichen steuerlichen Planung beiträgt.</p>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/schuldzinsen-und-afa-bei-immobilien-als-kapitalanlage-steuerlich-nutzt-20262028">Wie man Schuldzinsen und AfA bei Immobilien als Kapitalanlage steuerlich optimal nutzt</a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/steuerfreie-gutscheingeschenke-nutzen-20262018</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Kirsten Weißbacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jan 2026 10:29:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steuerfreie Gutscheine sind ein etabliertes Instrument der Zusatzvergütung. Sie erzeugen spürbare Wertschätzung, wenn die Gestaltung rechtlich passt und die Abwicklung sauber läuft. Entscheidend sind eine korrekte Einordnung, ein klarer Einsatzbereich und eine Dokumentation, die auch in der Praxis standhält.Grundlagen – wann ein Gutschein steuerfrei bleibtFür die Steuerfreiheit zählt weniger die Optik des Gutscheins als seine [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Steuerfreie Gutscheine sind ein etabliertes Instrument der Zusatzvergütung. Sie erzeugen spürbare Wertschätzung, wenn die Gestaltung rechtlich passt und die Abwicklung sauber läuft. Entscheidend sind eine korrekte Einordnung, ein klarer Einsatzbereich und eine Dokumentation, die auch in der Praxis standhält.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Grundlagen – wann ein Gutschein steuerfrei bleibt</h2><p class="wp-block-paragraph">Für die Steuerfreiheit zählt weniger die Optik des Gutscheins als seine Funktion. Die folgenden Kriterien entscheiden darüber, ob ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt oder als steuerpflichtige Geldleistung behandelt wird.</p><h3 class="wp-block-heading">Sachbezug oder Geldleistung – der entscheidende Unterschied</h3><p class="wp-block-paragraph">Ein Gutschein ist steuerlich nur dann ein Sachbezug, wenn er ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigt. Sobald der Vorteil wie Bargeld wirkt oder eine Auszahlung erlaubt, entsteht eine Geldleistung und die Steuerfreiheit entfällt. Entscheidend ist also, ob der Gutschein einen klaren Leistungsbezug herstellt oder Geld ersetzt.</p><p class="wp-block-paragraph">Diese Unterscheidung ist auch deshalb wichtig, weil der Begriff „Sachbezug“ zusätzlich bei amtlichen Sachbezugswerten vorkommt, etwa bei Mahlzeiten oder Unterkunft. Diese Werte folgen eigenen Regeln und sollten nicht mit Gutscheinen vermischt werden. So bleibt die Lohnstruktur nachvollziehbar und das Risiko von Fehlzuordnungen sinkt.</p><h3 class="wp-block-heading">Die 50-Euro-Freigrenze – Praxisbezug mit Prepaid-Code</h3><p class="wp-block-paragraph">Arbeitgeber können Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat steuer- und beitragsfrei gewähren. Das gilt auch für digitale Codes, wenn der Einsatzbereich eng begrenzt ist. Ein Alltagsbeispiel ist die <a href="https://terd.de/collections/paysafecard-kaufen" target="_blank" rel="noopener" title="">Paysafecard als Geschenk</a>: Der Empfänger erhält einen Prepaid-Code und bezahlt damit online, ohne dass Bargeld fließt. Maßgeblich bleibt die Einordnung als Sachbezug.</p><p class="wp-block-paragraph">Die Grenze von 50 Euro ist eine Freigrenze. Liegt der Monatswert auch nur einen Cent darüber, wird der gesamte Vorteil steuer- und beitragspflichtig. Darum braucht es eine einfache Monatskontrolle über alle Sachbezüge je Mitarbeiter, damit sich mehrere kleine Sachbezüge im selben Monat nicht unbemerkt addieren und die 50-Euro-Grenze überschreiten.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Rechtssichere Umsetzung – die wichtigsten Arbeitgeber-Regeln</h2><p class="wp-block-paragraph">Damit Gutscheine steuerlich anerkannt werden, kommt es nicht nur auf den Betrag an. Auch die Ausgestaltung im Arbeitsverhältnis und der Ablauf in der Abrechnung prägen die Sicherheit.</p><h3 class="wp-block-heading">Zusätzlich zum Arbeitslohn – keine Gehaltsumwandlung</h3><p class="wp-block-paragraph">Der Gutschein muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ein Gehaltsverzicht zugunsten des Gutscheins ist steuerlich in der Regel nicht begünstigt. Eine kurze interne Richtlinie hilft, damit Führungskräfte und Payroll nach demselben Muster handeln.</p><h3 class="wp-block-heading">Gutscheine und Geldkarten – enger Einsatzbereich und klare Ausschlüsse</h3><p class="wp-block-paragraph">Gutscheine und digitale Codes gelten als Sachbezug, wenn sie ausschließlich Waren oder Dienstleistungen abdecken und die gesetzlichen Vorgaben für Gutscheine und Geldkarten erfüllen. In der Praxis heißt das: Der Gutschein ist auf den Aussteller, auf einen begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen oder auf eine klar definierte Warengruppe begrenzt. Ein breit einsetzbares Guthaben, das wie eine universelle Zahlungskarte wirkt, passt nicht in den Rahmen.</p><p class="wp-block-paragraph">Wichtig sind außerdem typische Ausschlusskriterien: keine Bargeldauszahlung, kein Überweisungsweg auf ein Konto und keine freie Nutzung als Zahlungsmittel mit sehr breiter Akzeptanz. Je eindeutiger der Nutzungsrahmen, desto stabiler bleibt die lohnsteuerliche Einordnung.</p><div style="height:14px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Digitale Gutschein-Shops – so wählen Sie seriöse Anbieter</h2><p class="wp-block-paragraph">Digitale Gutscheinangebote unterscheiden sich in Abwicklung, Gebühren und Sicherheitsmechanik. Ein kurzer Prüfrahmen vor dem Einkauf verhindert spätere Probleme, weil Lieferung, Gebühren und Verifizierung vorher geklärt sind.</p><h3 class="wp-block-heading">Lieferung, Gebühren, Verifizierung und Bedingungen – worauf es ankommt</h3><p class="wp-block-paragraph">Digitale Gutschein-Shops liefern Codes per E-Mail. Manche Anbieter versprechen sofortige Zustellung, andere nennen Lieferfenster bis zu 24 Stunden. Teilweise fallen Servicegebühren an, etwa für Support oder automatisierte Lieferung. Je nach Anbieter, Zahlungsart oder Bestellwert kann außerdem eine Identitätsprüfung erforderlich sein. Das ist weniger eine Steuerfrage, sondern eine Organisationsfrage: Wer bestellt, wer übernimmt die Verifizierung und wer verteilt die Codes anschließend?</p><p class="wp-block-paragraph">Auch AGB, Widerruf und Laufzeiten gehören zur Vorbereitung. Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt wurden; abweichende Fristen sollten nachvollziehbar und angemessen sein. Beim Widerruf kommt es darauf an, ob der Code bereits geliefert und nutzbar ist. Wer Bestellbestätigung, Rechnung und Liefermail zentral ablegt, spart später Zeit.</p><h3 class="wp-block-heading">Kurzer Praxis-Check für Einkauf und Payroll</h3><ul class="wp-block-list">
<li><strong>Impressum, AGB und Datenschutzerklärung beachten</strong>: Wer ist Anbieter, wer haftet, wie wird Kontakt aufgenommen?</li>



<li><strong>Lieferzeiten und Zustellung klären</strong>: E-Mail-Versand, mögliche Verzögerungen, Ablauf bei Nichtzustellung.</li>



<li><strong>Kosten prüfen</strong>: Servicegebühren, Zahlungsarten, Mindestbeträge, Abweichungen zwischen Gutscheinwert und Endpreis.</li>



<li><strong>Verifizierung abstimmen</strong>: ab welchen Beträgen, wie lange, wer übernimmt es intern?</li>



<li><strong>Dokumentation festlegen</strong>: Rechnung und Bestellbestätigung ablegen sowie Wert, Datum, Empfänger, Zweck und interne Freigabe erfassen.</li>
</ul><div style="height:5px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Prozesse in Lohnabrechnung und Buchhaltung – so behalten Sie die Kontrolle</h2><p class="wp-block-paragraph">Ein steuerlich passender Gutschein bringt nur dann den gewünschten Effekt, wenn interne Abläufe zuverlässig greifen. Klare Verantwortlichkeiten und eine einheitliche Dokumentation schaffen Stabilität.</p><h3 class="wp-block-heading">Dokumentation und Monatskontrolle – damit die Freigrenze hält</h3><p class="wp-block-paragraph">Jeder Gutschein braucht Datum, Wert und den Vermerk „Sachbezug“. Zusätzlich sollte je Mitarbeiter die Monatssumme aller Sachbezüge erfasst werden, damit die 50-Euro-Grenze nicht unbemerkt überschritten wird. Eine laufende Erfassung im Lohnabrechnungssystem senkt dieses Risiko deutlich. Codes verdienen denselben Schutz wie Bargeld: Zugriff begrenzen, Ausgabe protokollieren, Doppelvergabe verhindern.</p><h3 class="wp-block-heading">Buchung und Abgrenzung zum Stichtag</h3><p class="wp-block-paragraph">Gutscheine werden getrennt von anderen Personalaufwendungen gebucht und einer Kostenstelle zugeordnet. Wenn Codes auf Vorrat gekauft werden, kann eine Abgrenzung zum Stichtag relevant werden, damit die <a href="https://selbststaendigkeit.de/buchhaltung-fuer-gruender/bilanz-erstellen-grundlagen-aufbau/" target="_blank" rel="noopener" title="">Bilanz</a> den Aufwand periodengerecht abbildet. Die getrennte Buchung hilft außerdem, Benefit-Kosten intern sauber auszuwerten.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Typische Stolperfallen – so vermeiden Sie Nachzahlungen</h2><p class="wp-block-paragraph">In der Praxis kippt die Steuerfreiheit durch kleine Fehler. Typische Auslöser sind eine überschrittene Freigrenze, ein zu bargeldnahes Produkt oder eine Abwicklung, die wie eine Kostenerstattung wirkt. Besonders riskant sind Fälle, in denen Mitarbeiter zuerst bezahlen und den Betrag später ersetzt bekommen, weil das regelmäßig als Geldleistung gilt. Klare Gutscheinarten, ein sicherer Ausgabeprozess und vollständige Belege verhindern teure Nachzahlungen.</p><p class="wp-block-paragraph">Neben der monatlichen 50-Euro-Freigrenze gibt es die Regel für Aufmerksamkeiten bei einem persönlichen Anlass. Hier gilt die 60-Euro-Grenze als Einmalbetrag je Ereignis, etwa zum Geburtstag oder zur Hochzeit, nicht als Monatswert. Liegen im selben Monat zwei Anlässe vor, kann die Grenze je Anlass separat greifen. Voraussetzung bleibt eine Sachleistung, und das Geschenk darf keine Auszahlung oder Erstattung ermöglichen.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote">Jetzt Steuerberater finden &amp; unverbindlich anfragen!</button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Fazit – klare Regeln, saubere Belege, starker Effekt</h2><p class="wp-block-paragraph">Steuerfreie Gutscheine funktionieren verlässlich, wenn die Gestaltung konsequent auf den Sachbezug ausgerichtet ist. Ein enger Einsatzbereich, die zusätzliche Gewährung zum Arbeitslohn und eine nachvollziehbare Dokumentation bilden das Fundament.</p><p class="wp-block-paragraph">Wer digitale Gutschein-Shops nutzt, prüft Lieferung, Gebühren, Verifizierung und Bedingungen vorab. Mit klaren Zuständigkeiten und sauberem Belegfluss lassen sich so <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/spende-steuern-sparen-20241657" target="_blank" rel="noopener" title="">Steuern sparen</a>, ohne die Praxis unnötig zu komplizieren.</p>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/steuerfreie-gutscheingeschenke-nutzen-20262018">So nutzen Sie steuerfreie Gutscheingeschenke optimal</a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/spende-steuern-sparen-20241657</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[DigitaleSeiten Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Dec 2024 13:23:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Wörtchen „Steuererklärung“ löst in vielen Bundesbürgern auf die ein oder andere Weise Unbehagen aus. Die meisten scheuen den Aufwand und das Kopfzerbrechen, das die Einkommenssteuererklärung mit sich bringen kann. Auch hohe Steuernachzahlungen bereiten so manchem Steuerpflichtigen Sorgen. Dabei können mit einfachen und legalen Tipps Steuern gespart werden. Eine Methode: Gutes tun und spenden. Warum die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Das Wörtchen „Steuererklärung“ löst in vielen Bundesbürgern auf die ein oder andere Weise Unbehagen aus. Die meisten scheuen den Aufwand und das Kopfzerbrechen, das die Einkommenssteuererklärung mit sich bringen kann. Auch hohe Steuernachzahlungen bereiten so manchem Steuerpflichtigen Sorgen. Dabei können mit einfachen und legalen Tipps Steuern gespart werden. Eine Methode: Gutes tun und spenden. </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Warum die Steuererklärung vielen Kopfzerbrechen bereitet </h2><p class="wp-block-paragraph">Das Steuerrecht in Deutschland ist eine komplizierte Sache. Kein anderes Land soll so viele Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben. Daher plagt viele Steuerpflichtige eine Furcht: Fehler in der Steuererklärung. Diese können – obwohl unwissentlich gemacht – gravierende Probleme nach sich ziehen. Um diesem Risiko zu entgehen, suchen sich viele Bundesbürger offline oder online <a href="https://optaxium.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Beratung und Unterstützung</a>. </p><p class="wp-block-paragraph">Diese kann vor falschen oder unvollständigen Angaben in der Steuererklärung schützen, die Betroffenen im Ernstfall teuer zu stehen kommen. Schließlich sind bewusste Fehler in der Einkommenssteuererklärung, die einen Steuervorteil erzielen sollen, strafbar.  </p><p class="wp-block-paragraph">Eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, hat auch hinsichtlich der Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung einen Vorteil. Diese verlängert sich um mehrere Monate. Wer seine Einkommenssteuererklärung selbst erledigt, muss sie 2025 spätestens am 31. Juli abgeben. Bei Zusammenarbeit mit einem Steuerberater verschiebt sich die Frist auf den 30. April 2026. </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Gibt es legale Tipps, um die Einkommenssteuerlast zu senken? </h2><p class="wp-block-paragraph">Rund 30 Millionen Deutsche erledigten ihre Einkommenssteuererklärung 2022 online. Das belegt eine <a href="https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/30-Millionen-Deutsche-online-Steuererklaerung" target="_blank" rel="noreferrer noopener">im gleichen Jahr veröffentlichte Bitkom-Studie</a>. Obwohl es inzwischen Tools gibt, die das Ausfüllen der Steuerformulare erleichtern, ist die Abgabe der Steuererklärung für die Mehrheit der Bundesbürger eine lästige Pflicht. Dabei kann sie sich lohnen. Denn ein großer Teil der Einkommenssteuerpflichtigen erhält laut dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Statistischen Bundesamt</a> eine Steuerrückzahlung. 2020 waren es rund 1.063 Euro pro Person.  </p><h3 class="wp-block-heading">Steuerrückerstattung optimieren durch späte Abgabe der Steuererklärung</h3><p class="wp-block-paragraph">Es gibt zahlreiche Tipps, um die Einkommenssteuerlast zu senken und die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung zu erhöhen. Einer davon richtet sich an jene, die ihre Einkommenssteuererklärung freiwillig abgeben. Warten sie bis kurz vor Fristende, besteht eine Chance auf höhere Steuerrückerstattungen. Denn 15 Monate nach Ablauf eines Steuerjahrs muss das Finanzamt für jeden Monat, in dem die Steuerrückerstattung noch aussteht, Zinsen zahlen.  </p><p class="wp-block-paragraph">Allerdings gilt die Zinspflicht auch für Steuerpflichtige, die eine Nachzahlung leisten müssen. Daher kommt dieser Trick nur infrage, wenn feststeht, dass eine Rückzahlung zu erwarten ist. </p><h3 class="wp-block-heading">Sach- und Geldspenden als steuerliche Sonderausgaben</h3><p class="wp-block-paragraph">Ein Steuertipp, der weniger Risiken birgt, ist das Absetzen von Sach- und Geldspenden. Eine Sachspende wird in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe gewertet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gespendeten Güter neu oder gebraucht sind. Wichtig ist dagegen, dass sie für den satzungsmäßigen Zweck einer gemeinnützigen Organisation oder eines Vereins genutzt werden können. In der Steuererklärung absetzbare Sachspenden sind: </p><ul class="wp-block-list">
<li>Katzen- oder Hundefutter für den örtlichen Tierschutzverein </li>



<li>Sachbücher, Jugendbücher und Romane für die Bibliothek des Jugendvereins</li>



<li>Trikots und neue Bälle für den Fußballverein im Ort </li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Damit die Sachspende in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann, wird eine Zuwendungsbestätigung des begünstigten Vereins benötigt. Sie dient als Spendennachweis. Wer Sachspenden neu kauft, sollte zudem den Kaufbeleg auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen können. </p><p class="wp-block-paragraph">Bei gebrauchten Sachspenden ist der Zeitwert zu schätzen. Eine mögliche Methode: Vergleichbare Waren bei Online-Wiederverkaufsportalen suchen, die Preise vergleichen und daraus den Mittelwert nutzen.  </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Wie wirken sich Geldspenden auf die Einkommenssteuer aus? </h2><p class="wp-block-paragraph">Die Tatsache, dass sich Sachspenden von der Einkommenssteuer absetzen lassen, machen sich in Deutschland hauptsächlich Unternehmen und Selbstständige zunutze. Privatpersonen nutzen die legale Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken, dagegen kaum. Ein möglicher Grund ist Unwissenheit.  </p><p class="wp-block-paragraph">Jedoch weiß ein Großteil der Bundesbürger, dass Geldspenden das zu versteuernde Einkommen und dadurch die Einkommenssteuerlast verringern. </p><p class="wp-block-paragraph">Geldspenden werden in der Einkommenssteuererklärung ebenso wie Sachspenden als Sonderausgaben behandelt. Geltend gemacht werden können sie nur, wenn sie: </p><ul class="wp-block-list">
<li>für gemeinnützige Zwecke genutzt werden </li>



<li>an politische Parteien und Wählervereinigungen gehen </li>



<li>an Stiftungen gezahlt werden </li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Zu den Spenden für gemeinnützige Zwecke zählen unter anderem Geldzuwendungen an Organisationen, die sich dem Kinderschutz oder Tierschutz verschreiben.  </p><p class="wp-block-paragraph">Insgesamt können 20 Prozent der gesamten Einkünfte sofort als Spende in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Beträge, die darüber hinausgehen, werden aufgeteilt. Der „Überschuss“ wird dabei auf das Folgejahr als Spende übertragen. Ob dafür ein Spendenbeleg notwendig ist, hängt von der Höhe der Spendenzahlung ab. </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Bis 300 Euro gilt der vereinfachte Spendennachweis </h2><p class="wp-block-paragraph">Insgesamt gaben die Deutschen 2023 rund fünf Milliarden Euro für wohltätige Zwecke aus. Die durchschnittliche Einzelspende betrug dabei laut dem Deutschen Spendenrat 40 Euro. Da die Bundesbürger mehrmals im Jahr spenden, kommen im Schnitt Spendensummen zwischen 200 und 300 Euro pro Person zusammen.  </p><p class="wp-block-paragraph">Hauptsächlich wird in Deutschland gespendet, um humanitäre Hilfe weltweit zu finanzieren. 76 Prozent der Gesamtspenden flossen 2023 in diesen Bereich. Bei der „nicht humanitären Hilfe“ liegen Spenden an den Tierschutz sowie an Sportvereine auf den ersten Plätzen. Auch die Kultur- und Denkmalpflege konnte 2023 einen leichten Spendenzuwachs verzeichnen. </p><p class="wp-block-paragraph">Wer im Jahr maximal 300 Euro spendet, kann – unabhängig vom Zweck der Spende – in der Einkommenssteuererklärung einen vereinfachten Spendennachweis nutzen. Für diese Summe braucht es keine Spendenbescheinigung, um sie von der Steuer abzusetzen. Dagegen reicht es, den Kontoauszug oder einen Auszug aus dem Online-Banking als Nachweis beim Finanzamt vorzeigen zu können.  </p><p class="wp-block-paragraph">Ab 300 Euro müssen sich Spenden durch einen Spendennachweis der begünstigten Organisation oder des Vereins nachweisen lassen. Diese Spendenquittung erhalten Spender direkt nach ihrer Zuwendung oder in den ersten drei Monaten des Folgejahres online oder per Post. Auf ihr müssen folgende Angaben eindeutig abzulesen sein: </p><ul class="wp-block-list">
<li>Name und Kontonummer des Spenders </li>



<li>Name und Kontonummer der begünstigten Organisation oder des Vereins </li>



<li>Spendenbetrag und Buchungstag </li>



<li>steuerbegünstigter Zweck der Spende </li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Ebenso muss klar auf dem Spendennachweis stehen, ob es sich um eine „echte“ Spende oder lediglich um einen Mitgliedsbeitrag handelt.  </p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote">Jetzt Steuerberater finden &amp; unverbindlich anfragen!</button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Wie und wo werden Spenden von der Einkommenssteuer abgesetzt? </h2><p class="wp-block-paragraph">Spenden können zur Senkung der Einkommenssteuerlast direkt in der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden. Das geschieht in der Anlage zu Sonderausgaben ab der fünften Zeile. In der Steuererklärung wird dabei zwischen verschiedenen Steuerempfängern unterschieden: </p><ul class="wp-block-list">
<li>Spenden und Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Zwecke sind in den Zeilen fünf und sechs geltend zu machen.  </li>



<li>Wer an politische Parteien und Wählervereinigungen spendet, schreibt die entsprechenden Beträge in die Zeilen sieben und acht.  </li>



<li>Spenden an Stiftungen können dagegen in den Zeilen neun bis zwölf eingetragen werden. </li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Besteht Unsicherheit darüber, ob der Spendenempfänger eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung ist, empfiehlt sich ein Blick auf die Spendenquittung.  </p><p class="wp-block-paragraph">Alternativ können Spender direkt beim jeweiligen Empfänger nachfragen. Dafür reicht in der Regel eine kurze E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular aus. </p>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/spende-steuern-sparen-20241657">Wie sich mit einer Spende Steuern sparen lassen</a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.steuer-berater.de/magazin/haushaltsnahe-dienstleistungen-absetzen-2020767</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jérôme Grad]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2020 10:09:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuern sparen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.steuer-berater.de/magazin/?p=767</guid>

					<description><![CDATA[<p>Beschäftigen Sie Haushaltshilfen, einen Pflegedienst oder beauftragen Sie Handwerker für Ihr Zuhause, können Sie diese Leistungen steuerlich absetzen. Bis zu 4.000 Euro sind dabei drin. Doch Vorsicht: Nicht jeder kann die Aufwendungen bei der Steuer geltend machen. Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Absetzbar oder nicht: Was ist möglich? Steuerermäßigung: So gehen Sie vor Fazit Alles auf einen Blick: [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Beschäftigen Sie Haushaltshilfen, einen Pflegedienst oder beauftragen Sie Handwerker für Ihr Zuhause, können Sie diese Leistungen steuerlich absetzen. Bis zu 4.000 Euro sind dabei drin. Doch Vorsicht: Nicht jeder kann die Aufwendungen bei der Steuer geltend machen.</p><p></p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
    <li><a href="#voraussetzungen">Voraussetzungen</a></li>
    <li><a href="#absetzbar-oder-nicht-was-ist-moeglich">Absetzbar oder nicht: Was ist möglich?</a></li>
    <li><a href="#steuerermaessigung-so-gehen-sie-vor">Steuerermäßigung: So gehen Sie vor</a></li>
    <li><a href="#fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><h2 class="wp-block-heading">Alles auf einen Blick:</h2><ul class="wp-block-list"><li>Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind absetzbar, wenn sie von Mitgliedern des Haushaltes durchgeführt werden könnten und ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. </li><li>Klassischerweise zählen handwerkliche Tätigkeiten genauso wie Leistungen sozialversicherungspflichtiger Haushaltshilfen oder zur Pflege bedürftiger Mitmenschen dazu. </li><li>Die Dienstleistungen müssen in Ihrem Haus oder auf dem Grundstück durchgeführt worden sein. </li><li>Der Betrag darf nicht bar bezahlt worden sein . Die Rechnung muss notwendige Daten beinhalten. </li><li>Dann gibt es 20 Prozent vom Finanzamt zurück. Für Handwerkerleistungen gilt ein Höchstbetrag von 1.200 Euro, bei Haushaltshilfen können Sie 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen. </li><li>Vermieter können diesen steuerlichen Vorteil nicht in Anspruch nehmen.</li></ul><h2 class="wp-block-heading" id="voraussetzungen">Voraussetzungen</h2><p class="wp-block-paragraph">Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Arbeiten, die von einer Person im Haushalt erledigt werden können, allerdings tatsächlich von einer beauftragten Person durchgeführt werden. Dazu gehören Leistungen von Haushaltshilfen, unter bestimmten Voraussetzungen auch von Handwerkern und ambulanten Pflegediensten. Um den Betrag bei der Steuerermäßigung geltend zu machen, ist es wichtig, dass die Leistung per Rechnung beglichen wurde.</p><h3 class="wp-block-heading">Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Als haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die üblicherweise zu einem Haushalt zählen. Dies sind einerseits Tätigkeiten, die von einer Privatperson erledigt werden, wie das Rasenmähen oder das Fensterputzen. Aber auch Handwerkerleistungen zählen dazu, wenn sie im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Wartung der Heizung oder der Besuch des Schornsteinfegers.</p><figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen-1024x683.jpg" alt="Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen" class="wp-image-779" srcset="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen-1024x683.jpg 1024w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen-300x200.jpg 300w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen-768x512.jpg 768w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2020/01/haushaltsnahe-dienstleistungen.jpg 1254w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px"></a><figcaption>© Goodluz / istockphoto.com</figcaption></figure><h3 class="wp-block-heading">Wer kann haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Prinzipiell kann <strong>jeder</strong>, der Auftraggeber eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist, die <strong>Kosten bei der Steuererklärung einreichen</strong>. Dazu zählen Mieter genauso wie Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können diese Option nicht nutzen. </p><p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet, wenn Sie die Leistungen eines Handwerkers, eines Pflegebetreuers oder einer Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten geltend machen. Dies kann auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erfolgen, also sogenannten Mini-Jobs. </p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Als Vermieter</strong> oder Teil einer <strong>Wohnungseigentümergemeinschaft werden Sie vom Gesetzgeber ausgebremst</strong>. Denn das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis in Form eines Minijobs bedarf nach § 8a des Sozialgesetzbuches IV der Teilnahme am sogenannten Haushaltsscheckverfahren. Dies ist Vermietern und Wohneigentümergemeinschaften allerdings untersagt.</p><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">Haushaltsscheckverfahren:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Nach deutschem Sozialversicherungsrecht ist der Haushaltsscheck eine vereinfachte Meldung gegenüber der Behörde für einen in einem privaten Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer, bei dem nicht mehr als 450 Euro monatlich fällig werden.</div>
<div></div>
</div><p class="wp-block-paragraph">Während aber Wohnungseigentümergemeinschaften noch bestimmte Dienstleistungen wie den Winterdienst steuerlich geltend machen können, wenn sie einzeln in der Rechnung aufgeführt sind, gibt es für Vermieter keinen Steuerabzug. Dienstleistungen für die vermietete Immobilie können dann allerdings als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeführt werden.</p><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">TIPP:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Bei den sozialversicherungspflichtigen, haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen gehören neben dem Arbeitslohn die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung sowie die Unfallversicherungsbeiträge zu den absetzbaren Aufwendungen.</div>
<div></div>
</div><h3 class="wp-block-heading">Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Um die Kosten für die Dienstleistungen aus dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis steuerlich geltend machen zu können, müssen folgende drei Punkte gegeben sein, die sich auf den Wohnsitz, die Tätigkeit und Zahlungsart beziehen. </p><p class="wp-block-paragraph">1. Der <strong>Haushalt</strong> muss <strong>in der Europäischen Union</strong> oder dem <strong>Europäischen Wirtschaftsraum</strong> (EU + Island, Norwegen und Liechtenstein) liegen. Gleiches gilt für den Aufenthaltsort der zu pflegenden Person, was auch ein Heim in Spanien sein kann. </p><p class="wp-block-paragraph">2. Die <strong>Tätigkeit</strong> muss in Ihrem Haushalt oder <strong>auf dem Grundstück ausgeführt</strong> worden sein. </p><p class="wp-block-paragraph">3. Die Leistung muss auf einer <strong>Rechnung</strong> festgehalten werden. Bewahren Sie diese bis zu Ihrer Steuererklärung gut auf. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie die Kosten via Überweisung, Dauerauftrag, Verrechnungsscheck, Einzugsermächtigung oder Online-Banking begleichen. Zahlen Sie <strong>niemals bar</strong>! </p><p class="wp-block-paragraph">Auf der Rechnung sollten folgende <strong>Angaben</strong> stehen: </p><ul class="wp-block-list"><li>Dienstleistungserbringer (mit Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer) </li><li>Leistungsempfänger mit Adresse </li><li>Art und Inhalt der Leistung sowie Zeitpunkt der Leistungserstellung </li><li>Aufgeschlüsseltes Entgelt (nach Lohn, Fahrt- und Materialkosten)</li></ul><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="absetzbar-oder-nicht-was-ist-moeglich">Absetzbar oder nicht: Was ist möglich?</h2><p class="wp-block-paragraph">Steuerpflichtige Personen können die Aufwendungen für Haushaltshilfen, Pflege- und Handwerkerleistungen absetzen, sofern es sich um die Arbeits- Fahrt- oder Maschinenkosten handelt. Nicht eingeschlossen sind hingegen Materialkosten handwerklicher Tätigkeiten. Ferienwohnungen zählen als Sonderfall.</p><h3 class="wp-block-heading">Was ist absetzbar?</h3><p class="wp-block-paragraph">Absetzbar sind die Aufwendungen für Pflege- und Handwerkerleistungen und sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen, wenn es sich um Kosten für Arbeit, Fahrten sowie Nutzung von Maschinen handelt.</p><p class="wp-block-paragraph"><strong>Haushaltshilfen:</strong></p><ul class="wp-block-list"><li>Reinigung der Wohnung, beispielsweise Fensterputzen </li><li>Renovierung </li><li>Schneeräumdienste </li><li>Hausmeisterdienste </li><li>Gartenpflege, beispielsweise Rasenmähen </li><li>Kinderbetreuung zu Hause: Nur unter gewissen Umständen möglich. Zudem haben Sie meist mehr finanzielle Vorteile, wenn Sie diesen Punkt als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Denn dadurch sinkt nicht die Steuerschuld, sondern das zu versteuernde Einkommen, wodurch wiederum der Steuersatz sinkt. </li><li>Entsorgungsgebühren, beispielsweise Grünschnittabfuhr bei Gartenpflege. Leistungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht (z. B. Müllgebühren), sind nicht begünstigt.</li></ul><p class="wp-block-paragraph"><strong>Handwerkerleistungen:</strong></p><ul class="wp-block-list"><li>Arbeiten an Heizungen, beispielsweise Wartungen, frischer Anstrich, Schornsteinfegerleistungen </li><li>Bodenarbeiten </li><li>Dacharbeiten </li><li>Fassadenarbeiten </li><li>Malerarbeiten </li><li>Tapezierarbeiten </li><li>Modernisierung des Badezimmers</li></ul><p class="wp-block-paragraph"><strong>Dienstleistungen aus der Pflege:</strong></p><ul class="wp-block-list"><li>Zubereitung der Mahlzeiten </li><li>Küchenarbeiten, beispielsweise Putzen, Aufräumen </li><li>Reinigung der Wohnung </li><li>Aufwendungen für ein Notrufsystem in einem Altenheim</li></ul><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">Hinweis:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Steuerlich absetzbar bedeutet nicht, dass Sie alle Kosten wieder erstattet bekommen, sondern nur den entsprechenden Anteil.</div>
<div></div>
</div><p class="wp-block-paragraph">Der steuerliche Abzug auf diese Leistungen ist nur einmalig anwendbar. Haben Sie Aufwendungen als Sonderausgaben – beispielsweise die Kinderbetreuung – oder als außergewöhnliche Belastungen – meist bei Pflegekosten – aufgeführt, erlischt das Recht, diese als haushaltsnahe Dienstleistungen zu deklarieren.</p><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">Hinweis:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen können nur teilweise berücksichtigt werden. Die zumutbare Belastungsgrenze ist dabei von entscheidender Bedeutung.</div>
<div></div>
</div><h3 class="wp-block-heading">Welche Sonderfälle gibt es?</h3><p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/zweitwohnsitz-absetzen-2018420"><strong>Ferienwohnungen und Zweitwohnungen</strong></a> innerhalb der Europäischen Union zählen zu relevanten Haushalten. Damit sind etwaige Kosten in diesem Haushalt auch steuerlich absetzbar. Einzige Bedingung: Sie müssen die Wohnung auch selbst nutzen. Ein ständiges Vermieten ist also nicht erlaubt. </p><p class="wp-block-paragraph">Wer <strong>privat umzieht</strong>, kann ebenfalls von der Regelung profitieren. Steuerpflichtige sollten allerdings auf eine zeitnahe Inanspruchnahme der Dienstleistung achten. Malerarbeiten nach sechs Monaten erkennt die Steuerbehörde oftmals nicht mehr an, weil der Zeitraum zu weit fortgeschritten ist.</p><h3 class="wp-block-heading">Was können Sie nicht absetzen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten können Sie absetzen, ebenso wie die Ausgaben für Verbrauchsmittel. <strong>Material- und Warenkosten</strong> hingegen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Ein Beispiel: In Rechnung gestellte Reinigungsmittel, Farbe oder Streugut sind absetzbar, Aufwendungen für einen Pinsel oder Besen jedoch nicht. </p><p class="wp-block-paragraph">Weiterhin nicht als Steuerermäßigung absetzbar sind:</p><ul class="wp-block-list"><li>Kosten, die Sie nicht selbst bezahlen, beispielsweise als Mieter </li><li>Alle Barzahlungen </li><li>Normale Müllgebühren </li><li>Nachhilfeunterricht </li><li>Friseur- und Kosmetikleistungen </li><li>sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen </li><li>Beschäftigungverhältnisse von Kindern oder Ehegatten und Lebensgefährten </li><li>Aufwendungen, die als <strong>Betriebsausgaben</strong> oder <strong>Sonderausgaben</strong> geltend gemacht wurden (beispielsweise Kinderbetreuung und Reinigungsarbeiten in beruflich genutzten Räumen) </li><li><strong>Aufwendungen für öffentlich geförderte Maßnahmen</strong>, beispielsweise Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle </li><li><strong>Aufbau eines Haushalts</strong>: Der Aufbau gilt dabei als abgeschlossen, wenn der Einzug in das Gebäude zumutbar ist. Konkret: Für die erstmalige Dachziegelverlegung können Sie die haushaltsnahen Dienstleistungen nicht geltend machen, für den Ausbau des Dachgeschosses oder den Einbau eines Wintergartens allerdings schon.</li></ul><button class="get-the-angebote">Hier kostenlose &amp; unverbindliche Anfrage einstellen!</button><h3 class="wp-block-heading">Wann ist haushaltsnah auch wirklich haushaltsnah?</h3><p class="wp-block-paragraph">Dacharbeiten oder die Reinigung der Wohnung sind typische, nicht streitbare haushaltsnahe Dienstleistungen beziehungsweise Handwerkerleistungen. Doch was heißt haushaltsnah denn wirklich? Wie verhält es sich mit der Betreuung eines Hundes?</p><p class="wp-block-paragraph">Während das Bundesfinanzministerium den Haushalt auf den Bereich im und rund ums Haus definiert, hat der Bundesfinanzhof 2017 entschieden, dass der Begriff auch räumlich-funktional gesehen werden kann. Die Dienstleistung muss somit nicht zwingend im Haushalt ausgeführt werden. So kann der Hundebesitzer die Aufwendungen für das regelmäßige Gassigehen von der Steuer absetzen, obwohl die Dienstleistung nicht im Haushalt erbracht wird. Ähnlich urteilte das Gericht Berlin-Brandenburg, als es entschied, dass Reparaturen von Haushaltsgeräten, in diesem Fall die Waschmaschine, in der Werkstatt erfolgen dürfen – und die Kosten dennoch steuerlich geltend gemacht werden dürfen.</p><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">TIPP:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Verweigert Ihnen das Finanzamt das Absetzen dieser Kosten, legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie das „Ruhen des Verfahrens“. Bei der Begründung beziehen Sie sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes.</div>
<div></div>
</div><h2 class="wp-block-heading" id="steuerermaessigung-so-gehen-sie-vor">Steuerermäßigung: So gehen Sie vor</h2><p class="wp-block-paragraph">Um bei der Steuer Geld zu sparen, müssen Steuerpflichtige eine Steuererklärung beim Finanzamt fristgerecht einreichen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden in Zeile 72 des Mantelbogens aufgeführt. Der Höchstbetrag beträgt 4.000 Euro bei Haushaltshilfen und 1.200 Euro bei handwerklichen Tätigkeiten.</p><h3 class="wp-block-heading">Wie setzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer ab?</h3><p class="wp-block-paragraph">Die Aufwendungen können Sie bei der <strong>Steuererklärung</strong> aufführen – natürlich nur, wenn Sie steuerpflichtig sind. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie nicht bar bezahlen, um die von der Finanzbehörde geforderten Nachweise erbringen zu können. Eine Kopie der Rechnungsbelege ist der Steuererklärung nicht zwingend beizufügen.</p><p class="wp-block-paragraph">Die Aufwendungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen tragen Sie inklusive der Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung im <strong>Mantelbogen in Zeile 72</strong> ein. Der eingetragene Gesamtbetrag mindert Ihre Steuerschuld. Er senkt damit aber nicht das zu versteuernde Einkommen. </p><p class="wp-block-paragraph">Wohnen mehrere steuerpflichtige Personen in einem Haushalt, können die <strong>Steuervergünstigungen</strong> auch nur <strong>einer Person</strong> angerechnet werden – unabhängig davon, ob die Personen verheiratet sind oder nicht. Bei der Steuererklärung ist dann der Name des Partners/ der Partnerin sowie Geburtsdatum in Zeile 75 des Mantelbogens einzutragen. </p><p class="wp-block-paragraph">Normalerweise wird die Steuervergünstigung in einer Partnerschaft der Person zugerechnet, die auf der Rechnung als Leistungsempfänger steht. So ist es in § 26a des Einkommensteuergesetz geregelt. Sie können aber auch die Aufwendungen zur Hälfte anrechnen lassen. Dafür ist lediglich ein entsprechender Antrag der zahlenden Person nötig. Wollen Sie sich die Kosten im Verhältnis 60 zu 40 Prozent anrechnen lassen, geben Sie das im Mantelbogen in Zeile 77 an.</p><p></p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">TIPP:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Wenn Sie am Ende des Jahres über den Höchstbetrag kommen, können Sie den Dienstleister bitten, die Rechnung über die erbrachte Arbeit auf das neue Kalenderjahr zu datieren. Denn für das Finanzamt zählt nur das Datum der Rechnung, nicht aber, wann die Arbeit verrichtet wurde.</div>
<div></div>
</div><h3 class="wp-block-heading">Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?</h3><p class="wp-block-paragraph">Ihre Steuererklärung, in der Sie die absetzbaren Kosten aufführen, müssen Sie bis Juli des darauffolgenden Jahres einreichen – also beispielsweise bis Juli 2020 für das Jahr 2019. </p><p class="wp-block-paragraph">Werden Sie von einem Steuerberater vertreten, gibt es theoretisch Zeit bis Februar des übernächsten Jahres – also Februar 2021 für die Steuererklärung 2019.</p><h3 class="wp-block-heading">Wie hoch ist der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Sie können bis zu 20.000 Euro pro Jahr an Arbeits- Fahrt- und Maschinenkosten geltend machen. Davon mindern 20 Prozent der Ausgaben Ihre Steuerschuld. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Höchstbetrag bei <strong>4.000 Euro pro Jahr</strong>, genauso wie bei Pflege- und Betreuungskosten. Bei Handwerkerleistungen können Sie ebenfalls 20 Prozent, aber nur maximal 1.200 Euro anführen. Für die entstandenen Kosten durch die Beschäftigung in einem Minijob beträgt der Höchstbetrag nur 510 Euro pro Jahr. </p><p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist nur, dass Sie für sämtliche haushaltsnahen Leistungen eine Rechnung vorlegen können. Zudem können Sie den Höchstbetrag nur einmalig geltend machen, unabhängig der Anzahl der Wohnsitze. Das bedeutet, dass Ferien- oder Wochenendwohnungen mit ihrem Erstwohnsitz zusammen verrechnet werden.</p><h2 class="wp-block-heading" id="fazit">Fazit</h2><p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie eine Haushaltshilfe, einen Pflegedienst oder Handwerker für Arbeiten in Ihrem Haushalt anstellen, können Sie diese Aufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. 20 Prozent erstattet Ihnen das Finanzamt. Abhängig von der Art der Leistung gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 1.200 Euro bei handwerklichen Tätigkeiten und 4.000 Euro bei Haushaltshilfen und Pflegediensten. </p><p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung ist, dass die Arbeit auf Ihrem Grundstück erfolgt ist und Sie nicht bar bezahlt haben. Außerdem ist der steuerliche Abzug auf diese Leistungen in der Steuererklärung nur einmalig erlaubt. Eine gleichzeitige Aufstellung für außergewöhnliche Belastungen – beispielsweise beim Pflegedienst – ist nicht erlaubt. Generell ausschlossen von dieser Möglichkeit der Steuervergünstigung sind Vermieter, die allerdings in diesem Fall auf die Werbungskosten zurückgreifen können.</p>The post <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin/haushaltsnahe-dienstleistungen-absetzen-2020767">Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: So geht’s richtig!</a> first appeared on <a href="https://www.steuer-berater.de/magazin">Steuer-Berater.de</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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